Neben den 5 bereits gesetzten Teilnehmern (siehe IV.1.7) werden weitere 10 Teilnehmer durch vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ermittelt.
Voraussetzung für die Teilnahme sind nachfolgende Unterlagen, die fristgerecht und vollständig bei der Vergabestelle der Stadt Münster eingereicht werden müssen! Es wird darauf hingewiesen, dass über die geforderten Unterlagen hinaus keine weiteren Anlagen gewünscht werden:
— Teilnahmeantrag mit Namens- und Adressangabe des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,
— unterzeichnete Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt 521 EU),
— unterzeichnetes Formblatt mit
a) Versicherung, dass sich kein weiteres Mitglied der Arbeitsgemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) bewirbt, und dass die Bewerberin oder der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zu ihrem oder seinem nachträglichen Ausschluss und ggf. dem seiner Arbeit führen.
Und b) Erklärung, dass der Teilnehmer im Falle der Auslosung am Wettbewerbsverfahren verbindlich teilnehmen wird.
— Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung (durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder eine Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, die nicht älter als ein Jahr ist). Als Stichtag gilt der Tag dieser Bekanntmachung.
Zusätzlich ist von Bewerbergemeinschaften einzureichen:
— Benennung eines bevollmächtigten Vertreters,
— Erklärung der Mitglieder zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft.
Wenn mehr als 10 Bewerbungen die Kriterien erfüllen, wählt die Ausloberin durch Losentscheidung die für die Teilnahme am Planungswettbewerb zugelassenen Bewerbungen aus. Zusätzlich werden 4 Nachrücker ausgelost, die für den Fall einer nicht nachgewiesenen Teilnahmeberechtigung oder einer Absage eines Teilnehmers nachnominiert werden können.
Die Zulassung der Bewerbung gilt ausschließlich für den Planungswettbewerb selbst, d. h. eine Eignungsprüfung mit Blick auf den im Anschluss an den Wettbewerb gem. den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) zu vergebenden stufenweisen Planungsauftrag findet erst im anschließenden Verhandlungsverfahren statt.
Dabei werden folgende Eignungskriterien zugrunde gelegt:
— Nachweis einer Haftpflichtversicherung,
— Referenzen (nicht älter als 5 Jahre) für vergleichbare Planungsleistungen im Bereich Hochbau; vergleichbar sind Planungsleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude, bei denen das Gebäude der Honorarzone III oder höher (entspr. HOAI) zuzuordnen ist und Baukosten (Summe der Kostengruppen 300 und 400 entspr. DIN 276) von mindestens 2 750 000 EUR (ohne MwSt.) aufweist; Mindestanforderung an die Eignung ist der Nachweis entsprechender Referenzen für die abgeschlossene Bearbeitung der Leistungsphasen 2 bis 8 (bei LPh 8 genügt hierzu die Fertigstellung des Gebäudes), wobei es auch ausreicht, wenn die Gesamtheit dieser Leistungsphasen durch die Summe aller Referenzen abgedeckt wird (Bsp.: bei Referenz A sind die LPhen 2 bis 5 bearbeitet und abgeschlossen und bei der Referenz B die LPhen 6 bis 8).
Die Preisträger haben die Möglichkeit gem. § 47 (Abs. 1) VgV für die wirtschaftliche, finanzielle, sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Büros per Eignungsleihe in Anspruch zu nehmen.
Eine Projektbeschreibung für das Verfahren ist den Unterlagen beigefügt.
Die Teilnahmeanträge werden nicht zurückgesandt.