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  • DE-52425 Jülich
  • 09/2021
  • Ergebnis
  • (ID 2-416570)

Neubau Helmholtz Quantum Center+ HQC am Forschungszentrum Jülich


 
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    Entscheidung 27.09.2021 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 20 - max. 20
    Tatsächliche Teilnehmer: 17
    Gebäudetyp Hochschulen, Wissenschaft und Forschung / Büro-, Verwaltungsbauten
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Freianlagen / Tragwerksplanung / Brandschutz / Technische Ausrüstung / Thermische Bauphysik
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 263.000 EUR zzgl. USt.
    Betreuer Fiebig Schönwälder Zimmer, Berlin (DE), Düsseldorf (DE) Büroprofil
    Preisrichter Karin Höhler, Herbert Holler, Harald K Lange, Prof. Klaus Legner [Stellvertreter], Prof. Hilde Léon, Prof. Karl-Heinz Petzinka [Vorsitz], Markus Sporer [Stellvertreter], Ralf Streckwall, Prof. Rolf Egon Westerheide , Tanja Frink (Stellvertreterin), Dr. Christian Schätzke (Stellvertreter)
    Aufgabe
    Neubau Helmholtz Quantum Center + Nichtoffener Realisierungswettbewerb für Generalplaner nach RPW 2013 mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb und nachgeschalteten Verhandlungsverfahren nach VgV
    Leistungsumfang
    Auf dem Wettbewerbsgebiet im Zentrum des Forschungszentrums Jülich ist ein Gebäudekomplex, bestehend aus 2 haushaltstechnisch getrennten Neubaumaßnahmen, zu errichten.
    Das Labor- und Bürogebäude „Helmholtz Quantum Center“ (HQC) einerseits und das Laborgebäude „Ersatzneubau für Gebäude 02.3v“ (E) andererseits sollen aufgrund ihrer inhaltlichen und baulichen Zusammenhänge gemeinsam geplant werden.
    Sie sind funktional zu verbinden und mit den Bestandsgebäuden der Umgebung, insbesondere dem Reinraumgebäude der Helmholtz Nano Facility (HNF) zu vernetzen. Der Gebäudekomplex wird als „Helmholtz Quantum Center+“ (HQC +) bezeichnet.
    Mit dem HQC+ soll ein nationales Kompetenzzentrum errichtet werden, das optimale Möglichkeiten bietet, die bereits vorhandenen Aktivitäten auf dem Gebiet des Quantencomputing im Forschungszentrum Jülich auszubauen, weitere zu integrieren und neue hinzuzugewinnen. Ziel ist es, die unterschiedlichen Kompetenzen im Bereich der Quantentechnologien zu bündeln, um konzertiert und zusammen mit internen und externen Kooperationspartnern disziplinübergreifend an den großen Herausforderungen des Quantencomputings arbeiten zu können. Das HQC + soll ein Begegnungsort zwischen Wissenschaft auf der einen und Politik und Gesellschaft auf der anderen Seite sein. An diesen besteht der Anspruch, nationalen und internationalen Gästen bestmögliche Technologie und Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.
    Das Wettbewerbsgebiet beträgt einschließlich der Bestandsgebäude rund 25 250 qm, wobei die bebaubare Fläche unter Berücksichtigung von vorhandenen Medienleitungen, Abstandsflächen, Rettungswegen usw. ca. 8 500 qm umfasst. Auf dieser Fläche ist ein Raumprogramm mit einer definierten Nutzfläche von ca. 4.770 qm und einer geschätzten Betriebs- und Technikfläche von ca. 1 650 qm zu realisieren.
    In den hinsichtlich ihrer baulichen Anforderungen sehr unterschiedlichen Technologie-Clustern der Präzisions-, Material-, Optik-, Kryostatenlabore wird Spitzenforschung und Hochtechnologie betrieben. Bei der Anordnung der Flächen auf dem Baufeld und der Räume zueinander ist deshalb den Schutzzielen der High-Tech Labore vor Erschütterungen und Magnetfeldern in besonderem Maße Rechnung zu tragen.
    Der Umgang mit toxischen Gasen erfordert besondere Sicherheitsanforderungen. Für Bioelektroniklabore gilt die gentechnische Schutzstufe S1. Lagerflächen mit Tankstation, Gasflaschen und Dewargefäße dienen der Versorgung.
    Für die experimentell forschenden Wissenschaftler der Technologie-Cluster, aber auch für die theoretisch Forschenden und Externe, sind insgesamt ca. 137 Büroarbeitsplätze mit unterschiedlicher Qualität als „workspace“, „projectspace“ und „permanent office“ zu realisieren. Durch vielfältige Kommunikations- und Sozialflächen mit Aufenthaltscharakter soll kreatives Wohlbefinden befördert und Motivation und Leistungsfähigkeit im Hinblick auf ein gemeinsames Zielbewusstsein erzeugt werden.
    Insgesamt wird eine städtebaulich und architektonisch vorbildliche Gesamtlösung angestrebt, die neben den nutzerspezifischen Anforderungen auch die Kriterien der Nachhaltigkeit nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) berücksichtigt und mindestens BNB-Silber-Standard erreicht.
    Die Investition für die Gesamtmaßnahme Neubau HQC+ beläuft sich auf 48,67 Mio. EUR netto (Kostengruppen 200-700).
    Die Übergabe des Neubaus Helmholtz Quantum Center + in die bestimmungsmäßige Nutzung soll in der zweiten Jahreshälfte 2025 erfolgen.
    Folgende Leistungen werden auf Grundlage der HOAI 2021 Bestandteil der Generalplanervergabe im nachgeschalteten VgV-Verfahren sein:
    1. Objektplanung gem. HOAI 2021 §34, Lph. 2-8, optional Lph. 9,
    2. Freianlagenplanung gem. HOAI 2021 §39, Lph. 2-5,
    3. Tragwerksplanung gem. HOAI 2021 §51, Lph. 2-6,
    4. Technische Ausrüstung gem. HOAI 2021 §55, AGR 1-8, Lph. 2-8, optional Lph. 9,
    5. Bauphysik gem. HOAI 2021 Anlage 1.2, Lph. 2-7,
    6. Brandschutz gem. AHO-Schriftenreihe 17, Lph. 2-8, optional Lph. 9.
    Gesetzte Teilnehmer Delugan Meissl ZT GmbH, Wien
    Glass Kramer Löbbert Architekten BDA, Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin
    hammeskrause architekten Partnerschaftsgesellschaft freier Architekten mbB, Stuttgart
    Henn GmbH, München
    Penzel Valier AG, Zürich
    Staab Architekten GmbH, Berlin
    Arbeitsgemeinschaft OX2architekten GmbH, Aachen, und Diete + Siepmann Ingenieurgesellschaft mbH, Kaarst und H2S architekten BDA haubrich | scholtyssek + partner mbB, Darmstadt
    Die ausgewählten Teilnehmer wurden als federführendes Büro des Planungsteams angefragt.
    Adresse des Bauherren DE-52425 Jülich
    TED Dokumenten-Nr. 184339-2021
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    • Deutschland-Jülich: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

      2021/S 072-184339

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Forschungszentrum Jülich GmbH – Team Bau
      Postanschrift: Wilhelm-Johnen-Straße
      Ort: Jülich
      NUTS-Code: DEA26 Düren
      Postleitzahl: 52425
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): Geschäftsbereich Einkauf und Materialwirtschaft – Team Bau
      E-Mail: MTVxYG1iXF1gKF1ccDthdShlcGBnZF5jKV9g
      Telefon: +49 246161/3045
      Fax: +49 246161/2212
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://www.fz-juelich.de
      Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E17193218
      I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
      Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E17193218
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E17193218
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Andere: Einrichtung des privaten Rechts
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Andere Tätigkeit: Forschungs und Entwicklung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Neubau Helmholtz Quantum Center + Nichtoffener Realisierungswettbewerb für Generalplaner nach RPW 2013 mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb und nachgeschalteten Verhandlungsverfahren nach VgV

      Referenznummer der Bekanntmachung: B30/42273451
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
      II.2)Beschreibung
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
      71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
      71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
      71220000 Architekturentwurf
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Auf dem Wettbewerbsgebiet im Zentrum des Forschungszentrums Jülich ist ein Gebäudekomplex, bestehend aus 2 haushaltstechnisch getrennten Neubaumaßnahmen, zu errichten.

      Das Labor- und Bürogebäude „Helmholtz Quantum Center“ (HQC) einerseits und das Laborgebäude „Ersatzneubau für Gebäude 02.3v“ (E) andererseits sollen aufgrund ihrer inhaltlichen und baulichen Zusammenhänge gemeinsam geplant werden.

      Sie sind funktional zu verbinden und mit den Bestandsgebäuden der Umgebung, insbesondere dem Reinraumgebäude der Helmholtz Nano Facility (HNF) zu vernetzen. Der Gebäudekomplex wird als „Helmholtz Quantum Center+“ (HQC +) bezeichnet.

      Mit dem HQC+ soll ein nationales Kompetenzzentrum errichtet werden, das optimale Möglichkeiten bietet, die bereits vorhandenen Aktivitäten auf dem Gebiet des Quantencomputing im Forschungszentrum Jülich auszubauen, weitere zu integrieren und neue hinzuzugewinnen. Ziel ist es, die unterschiedlichen Kompetenzen im Bereich der Quantentechnologien zu bündeln, um konzertiert und zusammen mit internen und externen Kooperationspartnern disziplinübergreifend an den großen Herausforderungen des Quantencomputings arbeiten zu können. Das HQC + soll ein Begegnungsort zwischen Wissenschaft auf der einen und Politik und Gesellschaft auf der anderen Seite sein. An diesen besteht der Anspruch, nationalen und internationalen Gästen bestmögliche Technologie und Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.

      Das Wettbewerbsgebiet beträgt einschließlich der Bestandsgebäude rund 25 250 qm, wobei die bebaubare Fläche unter Berücksichtigung von vorhandenen Medienleitungen, Abstandsflächen, Rettungswegen usw. ca. 8 500 qm umfasst. Auf dieser Fläche ist ein Raumprogramm mit einer definierten Nutzfläche von ca. 4.770 qm und einer geschätzten Betriebs- und Technikfläche von ca. 1 650 qm zu realisieren.

      In den hinsichtlich ihrer baulichen Anforderungen sehr unterschiedlichen Technologie-Clustern der Präzisions-, Material-, Optik-, Kryostatenlabore wird Spitzenforschung und Hochtechnologie betrieben. Bei der Anordnung der Flächen auf dem Baufeld und der Räume zueinander ist deshalb den Schutzzielen der High-Tech Labore vor Erschütterungen und Magnetfeldern in besonderem Maße Rechnung zu tragen.

      Der Umgang mit toxischen Gasen erfordert besondere Sicherheitsanforderungen. Für Bioelektroniklabore gilt die gentechnische Schutzstufe S1. Lagerflächen mit Tankstation, Gasflaschen und Dewargefäße dienen der Versorgung.

      Für die experimentell forschenden Wissenschaftler der Technologie-Cluster, aber auch für die theoretisch Forschenden und Externe, sind insgesamt ca. 137 Büroarbeitsplätze mit unterschiedlicher Qualität als „workspace“, „projectspace“ und „permanent office“ zu realisieren. Durch vielfältige Kommunikations- und Sozialflächen mit Aufenthaltscharakter soll kreatives Wohlbefinden befördert und Motivation und Leistungsfähigkeit im Hinblick auf ein gemeinsames Zielbewusstsein erzeugt werden.

      Insgesamt wird eine städtebaulich und architektonisch vorbildliche Gesamtlösung angestrebt, die neben den nutzerspezifischen Anforderungen auch die Kriterien der Nachhaltigkeit nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) berücksichtigt und mindestens BNB-Silber-Standard erreicht.

      Die Investition für die Gesamtmaßnahme Neubau HQC+ beläuft sich auf 48,67 Mio. EUR netto (Kostengruppen 200-700).

      Die Übergabe des Neubaus Helmholtz Quantum Center + in die bestimmungsmäßige Nutzung soll in der zweiten Jahreshälfte 2025 erfolgen.

      Folgende Leistungen werden auf Grundlage der HOAI 2021 Bestandteil der Generalplanervergabe im nachgeschalteten VgV-Verfahren sein:

      1. Objektplanung gem. HOAI 2021 §34, Lph. 2-8, optional Lph. 9,

      2. Freianlagenplanung gem. HOAI 2021 §39, Lph. 2-5,

      3. Tragwerksplanung gem. HOAI 2021 §51, Lph. 2-6,

      4. Technische Ausrüstung gem. HOAI 2021 §55, AGR 1-8, Lph. 2-8, optional Lph. 9,

      5. Bauphysik gem. HOAI 2021 Anlage 1.2, Lph. 2-7,

      6. Brandschutz gem. AHO-Schriftenreihe 17, Lph. 2-8, optional Lph. 9.

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

      Zugelassen sind Teams aus Architekt/innen (federführend) als Generalplaner/innen. Von den Teilnehmern ist sicher zu stellen, dass die folgenden Fachdisziplinen bereits zum Wettbewerbsverfahren (nach RPW 2013) eingebunden werden: Planer/innen der Technischen Ausrüstung sowie Architekt/innen der Freianlagenplanung.

      Mehrfachbewerbungen sind unzulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Bei Bewerbungen von Konzernverbundenen Unternehmen ist der Geheimwettbewerb sicherzustellen.

      Mehrfachbewerbungen als Fachplaner/in sind unzulässig, es sei denn, dass der Geheimwettbewerb gewährleistet wird. Der Nachweis der Einhaltung des Geheimwettbewerbs im Einzelfall ist zu erbringen. Bewerbergemeinschaften dürfen sich nur bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bilden und müssen als Rechtsform gesamtschuldnerisch haftend sein.

      Für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb werden nur die Nachweise bzgl. des/der Architekt/in und der Fachplaner/innen der Technischen Ausrüstung abgefragt.

      Zum Nachweis der Fachkunde müssen mit dem vorliegendem Projekt hinsichtlich der Komplexität vergleichbare Referenzprojekte eingereicht werden. Die Anzahl der Referenzen ist nicht beschränkt. Die Bewerber müssen jedoch insgesamt 6 Referenzen auswählen (3 Referenzen aus dem Bereich Architektur [Anforderungen siehe 2.1) und 3 aus dem Bereich Technische Ausrüstung [Anforderungen siehe 3.1]) und im Teilnahmeantrag (Abschnitt 4.1-4.2) darstellen.

      1. Eignungskriterien formal:

      Vollständig vom bevollmächtigten Vertreter ausgefüllter und form- sowie fristgerecht eingereichter Teilnahmeantrag mit:

      — Angaben zu Referenzprojekten: Projektbezeichnung/Ort/Anschrift/Auftraggeber (Name)/Verfasser/Auftragnehmer bei Bietergemeinschaften/Kurzbeschreibung,

      — Eigenerklärungen zur Unabhängigkeit bzw. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen/dass keine Ausschlussgründe gem. GWB §§123/124 vorliegen/zur Beruflichen Befähigung (s. Ziff. III.2.1)/Nachweis Berufshaftpflichtversicherung Generalplanung (Bestätigung Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie mindestens 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden 2-fach maximiert). Sofern ein Versicherungsschutz (noch) nicht besteht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann./das Nichtbestehen von Tatbeständen von Geldbuße oder Freiheitsstrafe nach §21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, §98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes und/oder §21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes,

      — Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit geforderten Nachweisen.

      Neben dem Teilnahmeantrag und den geforderten Anlagen sind keine Referenzblätter einzureichen.

      Mindestkriterien/ Referenzprojekte Architektur/ TGA – s. Anlage 2 zur Wettbewerbsbekanntmachung (Vergabeunterlagen in Subreport E17193218)

      —— aufgrund der Zeichenbeschränkung finden Sie die v. g. Angaben in der Anlage 2 zur Wettbewerbsbekanntmachung.

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

      Teilnahmeberechtigt sind Architekt/innen und Ingenieur/innen (VgV §75 [1-3] in Verbindung mit (…)

      Genaue Angaben – s. Anlage 2 zur Wettbewerbsbekanntmachung (Vergabeunterlagen in Subreport E17193218)

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      Delugan Meissl ZT GmbH, Wien
      Glass Kramer Löbbert Architekten BDA, Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin
      hammeskrause architekten Partnerschaftsgesellschaft freier Architekten mbB, Stuttgart
      Henn GmbH, München
      Penzel Valier AG, Zürich
      Staab Architekten GmbH, Berlin
      Arbeitsgemeinschaft OX2architekten GmbH, Aachen, und Diete + Siepmann Ingenieurgesellschaft mbH, Kaarst und H2S architekten BDA haubrich | scholtyssek + partner mbB, Darmstadt
      Die ausgewählten Teilnehmer wurden als federführendes Büro des Planungsteams angefragt.
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen:

      Städtebau:

      — Stadträumliche Einbindung,

      — Positionierung der neuen Baukörper,

      — Erschließung/Eingänge.

      Architektonische Gestaltung:

      — Baukörpergestaltung, Ablesbarkeit,

      — Konstruktion/Material,

      — Fassadengestaltung,

      — innenräumliche Qualität/Qualität der Freiräume.

      Funktionen:

      — Erschließung (außen und innen),

      — Funktionale Zuordnung (auch der technischen Funktionsflächen) und Raumzuschnitte,

      — Kommunikationsfördernde Flächen und Räume,

      — Labortechnische Anforderungen,

      — interdisziplinäres/ kollaboratives Nutzungskonzept,

      — Orientierung zu den Außenräumen,

      — Barrierefreiheit.

      Komfort und Gesundheit:

      — Sicherheit,

      — Schallschutz,

      — Tageslicht,

      — Raumklima.

      Wirtschaftlichkeit:

      — Flächeneffizienz,

      — Nutzungsflexibilität,

      — Lebenszykluskosten (Bau und Betrieb).

      Ressourcen und Energie:

      — Flächenversiegelung,

      — Baustoffe,

      — Nachhaltigkeit,

      — Energiebedarf,

      — Energiebedarfsdeckung (Gebäudeintegration).

      Realisierbarkeit

      — Programmerfüllungn

      — Einhaltung des Kostenrahmensn

      — Genehmigungsfähigkeit.

      Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge und Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die Kriterien zu ändern.

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 10/05/2021
      Ortszeit: 11:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 28/05/2021
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 (2)) ist auf der Basis der HOAI 2021 §34, §39 und §55 ermittelt worden. Für Preise, Anerkennungen und ein Bearbeitungshonorar stehen insgesamt 263.000 EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, Preise und Anerkennungen wie folgt zu vergeben:

      — 1. Preis: 65 200 EUR,

      — 2. Preis: 40 750 EUR,

      — 3. Preis: 24 450 EUR,

      — Anerkennung: 16 300 EUR,

      — Anerkennung: 16 300 EUR.

      Die Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichts zugeteilt. Eine Änderung von Anzahl und Höhe der Preise unter Ausschöpfung der gesamten Summe ist bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes gem. RPW 2013 § 7 (2) möglich.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

      Für die Bewerber besteht kein Anspruch auf Rücksendung ihrer Bewerbungsunterlagen und auch kein Anspruch auf Kostenerstattung und Aufwandsentschädigung jeglicher Art.

      Die Preissummen werden im Anschluss an die Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges gegen Ausstellung einer Rechnung zugeteilt. Die mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten gehen in das Eigentum des Auslobers über. Das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe verbleibt bei den Verfassern. Der Auslober hat jedoch das Recht der Erstveröffentlichung und ist darüber hinaus berechtigt, die eingereichten Wettbewerbsarbeiten ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen.

      Für Beschädigungen oder Verlust der eingegangenen Arbeiten haftet der Auslober nur im Falle eines nachweisbar grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens.

      Jeder Teilnehmer, der eine prüffähige Wettbewerbsarbeit form- und fristgerecht einreicht, erhält ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 5 000 EUR (netto).

      Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen für Preise und Anerkennungen sowie für das Bearbeitungshonorar nicht enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Umsatzsteuer vom Auslober in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt.

      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Fachpreisrichter/innen: – Karin Höhler, Architektin, Aachen – Harald Lange, Architekt, Leiter Planen und Bauen, Forschungszentrum Jülich GmbH –Christian Langfeld, Architekt, Aachen –Prof. Hilde Léon, Architektin, Berlin –Prof. Karl-Heinz Petzinka, Architekt, Düsseldorf –Jürgen Steffens, Architekt, Köln –Ralf Streckwall, Architekt, Berlin –Prof. Rolf Westerheide, Architekt und Stadtplaner, Aachen
      Sachpreisrichter/innen: – Prof. Dr. Wolfgang Marquardt, Vorstandsvorsitzender, Forschungszentrum Jülich GmbH – Prof. Dr. Frank Stefan Tautz, Institutsleiter – PGI-3, Forschungszentrum Jülich GmbH –Prof. Dr. Detlev Grützmacher, Institutsleiter – PGI-9 / PGI-10, Forschungszentrum Jülich GmbH –Jens Kuchenbecker, Leiter Technischer Bereich, Forschungszentrum Jülich GmbH – N. N., Bundesministeriums für Bildung und Forschung
      – MinR`in Gisela Nobis-Fritzen, Referatsleiterin BW II 2, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, N. N. Ministeriums für Kultur und Wissenschaft

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Zusätzliche Angaben:

      — s. Anlage 2 zur Wettbewerbsbekanntmachung (Vergabeunterlagen in Subreport E17193218),

      —— aufgrund der Zeichenbeschränkung finden Sie die v. g. Angaben in der Anlage 2 zur Wettbewerbsbekanntmachung.

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt
      Postanschrift: Villemomblerstraße 76
      Ort: Bonn
      Postleitzahl: 53123
      Land: Deutschland
      E-Mail: MTltYjdZbGVbXGpiWGlrXGNjWGRrJVlsZVslW1w=
      Telefon: +49 22894990
      Fax: +49 2289499400
      Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:

      1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

      2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt
      Postanschrift: Villemomblerstraße 76
      Ort: Bonn
      Postleitzahl: 53123
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjEwbGE2WGtkWltpYVdoaltiYldjaiRYa2RaJFpb
      Telefon: +49 22894990
      Fax: +49 2289499400
      Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      09/04/2021
    © European Union, http://ted.europa.eu
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 14.04.2021
Ergebnis veröffentlicht 28.10.2021
Zuletzt aktualisiert 28.10.2021
Wettbewerbs-ID 2-416570 Status Kostenpflichtig
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