Das Gebiet der ehem. Jägerkaserne gliedert sich in mehrere Entwicklungsbereiche, sog. „Schollen“ unterschiedlichen Charakters. Dabei umfasst der Verkaufsgegenstand Scholle A und B (ausgenommen das Gebäude 1 der Sparkasse im Nordosten) mit einer Fläche von insgesamt rd. 63 300 m2. Scholle A soll als Neubaugebiet entwickelt werden mit dem Schwerpunkt einer Wohnnutzung. In Scholle B werden die Bestandsgebäude mit einem Neubauriegel im Inneren des Quartiers entlang der Hauptachse kombiniert. Der Nutzungsfokus In diesem Bereich liegt im Gewerbe.
Die Gebäude an der Eurener Straße und Blücherstraße sind aufgrund ihrer das Stadtbild prägenden Architektur erhaltenswert. Die weiteren Gebäude der ehemaligen Jägerkaserne, wie das ehemalige Wirtschaftsgebäude 8 sowie alle Hallen besitzen weder die räumlich-gestalterische noch funktionale Qualität im Hinblick auf die räumliche Konzeption und das Ziel einer Entwicklung als Wohn- und Gewerbestandort und sollen abgebrochen werden. Derzeit werden die Gebäude 2, 4 und 29 auf dem Kasernenareal zwischengenutzt. Die jeweilige Dauer der Nutzungen wird aktuell geprüft. Die Stadt Trier strebt eine Rückanmietung des Gebäudes 4 für mind. 5 Jahre an.
Für alle zu erhaltenden Gebäude werden entsprechende Planunterlagen und Gutachten zur Verfügung gestellt.
Es wurde ein städtischer Beschluss gefasst, rund. 6,5 Hektar des Gebietes der ehemaligen Jägerkaserne zu veräußern. Der Mindestkaufpreis für die zu veräußernde Fläche liegt nach aktuellem Stand bei 2 280 000 EUR. Im Zuge der Angebots- und Verhandlungsphase wird eine aktuelle Fassung (Fortschreibung) eines von der Stadt Trier in Auftrag gegebenen Verkehrswertgutachtens zur Verfügung gestellt.
Planerische Rahmenbedingungen:
Aktuell wird für das gesamte Areal ein Bebauungsplanverfahren von der Stadt Trier durchgeführt (siehe Anlage). Es liegt ein Aufstellungsbeschluss bereits vor; die Vorgaben aus dem aktuellen Entwurf des Bebauungsplans sind für die Kaufinteressentinnen einzuhalten. Die Stadt Trier wird das Areal als Allgemeines Wohngebiet (WA) und als Gewerbegebiet – eingeschränkt – (GEe) mit einer maximalen GFZ von 1,8 ausweisen. Die Art und das Maß der baulichen Nutzung sind fest vorgegeben, gestalterische Anpassungen sind im Rahmen des Gestaltungshandbuchs aber zulässig.
Städtebauliche Leitgedanken:
Grundlage der Planung ist der Städtebauliche Entwurf der Arbeitsgemeinschaft Machleidt GmbH, sinai Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH und winkelmüller.architekten GmbH und das darauf basierende, 2018 fertig gestellte Gestaltungshandbuch Trier Irrbachquartier. Die gestalterischen Vorgaben sind einzuhalten.
— Schaffung eines gemischten Wohn- und wohnverträglichen Dienstleistungs-/Gewerbestandorts,
— Vernetzung der Mosel mit den Moselhöhen und somit Schaffung einer Ost-West Verbindung mit Grünräumen („Vom Lenus-Mars-Tempel zur Mosel“),
— Entwicklung eines Stadtteilparks,
— Freilegung des Irrbachs,
— Phasenweise Entwicklung und Monitoring,
— Umgebungsorientierte Bebauungsdichte.
Allgemeine Vorgaben/Vorgaben zur Nutzung:
— Erhalt und Umnutzung der Bestandsgebäude der Jägerkaserne an der Eurener Straße und Blücherstraße,
— Schaffung einer ausgewogenen Mischung von Bau-, Wohn-, und Gewerbeformen für unterschiedliche Bevölkerungs- und Nachfragegruppen,
— Realisierung der 25 %-Quote für den öffentlich geförderten Mietwohnungsbau. Die Wohnungen sind allesamt barrierefrei zu gestalten,
— es ist auf kostenoptimiertes Bauen und auf die Verwendung nachhaltiger Baustoffe zu achten,
— Vorhaltung von Flächen an der Blücherstraße sowie im nördlichen Bereich der Eurener Straße innerhalb des Schutzstreifens der Freileitungen für gewerbliche, kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und administrative Nutzungen, die mit der vorherrschenden Wohnnutzung verträglich sind.
Weiterführende Informationen:
https://www.dreso.com/de/ausschreibungen/vermarktung-jaegerkaserne-trier