Der Wettbewerb richtet sich an interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften oder Büros, in denen die Fachdisziplinen Stadtplanung, Architektur und Landschaftsarchitektur vertreten sind und gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV zugelassen sind. Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind Arbeitsgemeinschaften aus Stadtplaner*innen oder Architekt*innen in Arbeitsgemeinschaft mit Stadtplaner*innen jeweils in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen und in Zusammenarbeit mit Verkehrsplaner*innen in beratender Funktion. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften aus den genannten Berufsgruppen ist verpflichtend, es sei denn, dass die geforderten Berufsgruppen in einem gemeinsamen Büro vertreten sind.
Teilnahmeberechtigt sind gemäß § 4 (1) RPW 2013 Bewerber*innen und Arbeitsgemeinschaften bestehend aus:
- natürlichen Personen, die am Tage der Auslobung gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner*in / Architekt*in / Landschaftsarchitekt*in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung als Stadtplaner*in / Architekt*in / Landschaftsarchitekt*in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) gewährleistet ist.
- juristischen Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und einer der Gesellschafter*innen oder einer der bevollmächtigten Vertreter*innen und der Verfasser*innen der Wettbewerbsarbeit, die an natürliche Personen gestellten fachlichen Anforderungen erfüllt.
Es wird den Teilnehmenden empfohlen, eine Verkehrsplaner*in beratend hinzuzuziehen.
Arbeitsgemeinschaften aus natürlichen und / oder juristischen Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Arbeitsgemeinschaften die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Ausdrücklich ausgeschlossen von der Teilnahme sind jene Personen, die unter die Teilnahmehindernisse in Anlehnung an § 4 (2) RPW 2013 fallen, wie Personen, die unmittelbar an der Ausarbeitung der Aufgabe und der Auslobung des Wettbewerbs beteiligt waren oder auf die Entscheidung der Wettbewerbsjury Einfluss nehmen können. Gleiches gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können.
Neben der o.g. Teilnahmeberechtigung haben die Arbeitsgemeinschaften / Teams folgende Nachweise gemäß § 56 VgV i.V.m. ihrer Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb zu erbringen:
- Nachweis der fachlichen Eignung jedes Mitglieds der Arbeitsgemeinschaft (Stadtplaner*innen, Architekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen, Verkehrsplaner*innen; Mitgliedschaft in der Architektenkammer / Baukammer / Ingenieurkammer o. Ä. anhand der Kammerurkunde oder eines entsprechenden, nach der Richtlinie 2013/55/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) anerkannten Befähigungsnachweises)
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB
- Nachweis der Erarbeitung von städtebaulich-freiraumplanerischen Konzepten/Entwürfen mit dem Schwerpunkt Wohnungsbau, Stadterweiterung o. Ä. für Flächen größer oder gleich 30 ha
anhand von Wettbewerbserfolgen (Preise, Anerkennungen) oder vergleichbaren bearbeiteten Projekten aus den letzten sieben Jahren (Stichtag 01.12.2014);
Es soll sich um komplexe Planungsaufgaben mit Mischnutzung, sozialer Infrastruktur, differenzierten Grün- und Freiflächen, technischen und verkehrlichen Infrastrukturen usw. handeln
zwei Projekte jeweils pro Fachdisziplin Städtebau/Stadtplanung und Landschaftsarchitektur/-planung;
mit mindestens folgenden Angaben: Aufgabe und Umfang der Leistung, Erbringungszeitraum, Auftraggeber*in bzw. Auslober*in, Flächengröße des bearbeiteten Projekt- bzw. Wettbewerbsgebietes, Darstellung anhand Abbildungen, Pläne o. Ä. (max. DIN A3-Format).
Bei einer gemeinsamen Bearbeitung eines Projektes durch beide Teammitglieder aus den Bereichen Städtebau/ Stadtplanung und Landschaftsarchitektur/ -planung wird das Projekt als Referenz für beide Bereiche anerkannt.
Die Teilnahmeanträge sind zwingend anhand des Bewerbungsformulars (siehe Anlage) vorzubereiten und einzureichen. Dieser ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen und ergänzenden Unterlagen fristgerecht über die bekanntgegebene Vergabeplattform einzureichen. Bewerbungen, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin eingehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen per E-Mail, Fax oder Post sind nicht zulässig. Ergänzende Unterlagen, z.B. Kammerurkunden, Projektdarstellungen der Referenzprojekte o.Ä. können dem Formular als PDF-Dateien angehängt werden. Die einzureichende Datei des Bewerbungsformulars inklusive Anhänge darf eine maximale Größe von 20 MB nicht überschreiten.
Grundvoraussetzung für die Bewertung der Bewerbung ist der fristgerechte Eingang der Bewerbungsunterlagen und die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen.