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  • DE-16540 Hohen Neuendorf
  • 01/2023
  • Ergebnis
  • (ID 2-450510)

Neubau Betriebs- und Verwaltungsgebäude Dienstsitz Stolpe


 
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    Entscheidung 27.01.2023 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Wettbewerb
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 22 - max. 22
    Gesetzte Teilnehmer: 7
    Tatsächliche Teilnehmer: 18
    Gebäudetyp Büro-, Verwaltungsbauten
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Freianlagen
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 110.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Die Autobahn GmbH des Bundes, Berlin (DE)
    Betreuer Fiebig Schönwälder Zimmer, Berlin (DE), Düsseldorf (DE) Büroprofil
    Preisrichter Marcel Adam, Prof. Claus Anderhalten, Prof. Minka Kersten, Prof. Heinz Nagler [Vorsitz] , Edzard Schultz
    Aufgabe
    Die Autobahn GmbH des Bundes übernimmt seit dem 01. Januar 2021 die Planung, den Bau, den Betrieb, die Erhaltung und die Finanzierung der bundesweiten Autobahnen. Die Niederlassung Nordost der Autobahn GmbH ist dabei verantwortlich für die Autobahnen in den drei Bundesländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, also für ein Gebiet zwischen der Ostseeküste und der Landesgrenze nach Sachsen. Dabei sichern 21 Autobahnmeistereien samt 2 Stützpunkten, 2 Fachstellen für Informationstechnik FIT und eine Tunnelleitzentrale den Betrieb auf zusammen 1.435 km Autobahn.
    Um den derzeit auf mehrere Standorte verteilten Verwaltungs-betrieb zentral zusammenfassen und organisieren zu können, ist die Errichtung eines Betriebs- und Verwaltungsgebäudes am Standort in Stolpe, einem dicht an der Landesgrenze zu Berlin gelegenen Ortsteil der Stadt Hohen Neuendorf unmittelbar an der Autobahn A111, für im zukünftigen Endausbau zusammen rund 360 Mitarbeiter vorgesehen.
    Auf dem bisher als Verwaltung des Landesbetriebs Straßen-wesen Brandenburg genutzten Standort unmittelbar neben der A 111, direkt benachbart der Tankstelle und Raststätte "Stolper Heide", befinden sich mehrere Verwaltungsgebäude, die bis 1990 einmal Bestandteil der Grenzübergangsstelle (GÜST) nach Berlin (West) waren. Die vorhandene Bebauung umfasst bis zu drei oberirdische Vollgeschosse sowie eine Teilunterkellerung. Im Flächennutzungsplan der Stadt Hohen Neuendorf ist der Grundstücksbereich als "Fläche für Gemeinbedarf, Bundesautobahnverwaltung" ausgewiesen. Die umgebenden Flächen und Flurstücke sind Außenbereich nach § 35 BauGB.
    Der bestehende Gebäudebestand der Verwaltungsgebäude bis auf das separat stehende Gebäude der Verkehrsrechnerzentrale auf der Südseite des Grundstücks nach Fertigstellung und Bezug des neuen Verwaltungsbauwerks vollständig abgerissen werden. Diese Fläche stünde damit für die Anlage von Stellplätzen und Grünanlagen zur Verfügung. Der für die Neubebauung vorgesehene Grundstücksteil schließt unmittelbar nördlich an die vorhandene Bebauung an. Es handelt sich um eine weitgehend ebene, regelmäßig rechteckig geschnittene Grundstücksfläche als Teilstück des Flurstücks 158/10 (Flur 004) mit einer Abmessung von ca. 80 x 132 m mit Längsausrichtung in Nord-Süd-Richtung.
    Vom Bauherrn gewünscht wird ein funktionaler Baukörper mit einer Höhenentwicklung bis maximal vier oberirdische Geschosse zuzüglich einer möglichen Teilunterkellerung für Technik- und Archivflächen. Der Verwaltungsstruktur entsprechend ist in einem ersten Bauabschnitt eine Realisierung von jeweils etwa 80 Einzel- und 80 Doppelbüros mit einer NUF von rund 4.500 qm vorgesehen. Funktional und gestalterisch berücksichtigt, aber nicht sofort mitgeplant werden soll zudem eine mögliche Erweiterbarkeit des Baukörpers für zusätzlich bis zu 120 Mitarbeiter. Das Baugrundstück umfasst eine Fläche von rund 10.000 qm.
    Die Errichtung des Neubaus ist unter dem besonderen Aspekt der Nachhaltigkeit vorgesehen. Es wird mindestens eine Zertifizierung in "Silber" nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) angestrebt. Auf eine zentrale Klimatisierung oder mechanische Lüftung des gesamten, als low-tech zu planenden, Gebäudes soll nach Möglichkeit verzichtet werden.
    Der derzeitige geschätzte Gesamtmittelbedarf (KG 200 bis 600) liegt bei rund 19,0 Mio. EUR netto. Es ist geplant, mit der Baudurchführung ab 2024 zu beginnen. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für 2026 vorgesehen.
    Gesetzte Teilnehmer 1. Kba Architekten und Ingenieure GmbH / Stefan Wallmann, Landschaftsarchitekten, Berlin
    2. Brüch - Kunath Architekten / GRÜN + BUNT, Landschaftsarchitekten, Berlin
    3. PETZI + PETZI Architekten, Oranienburg / HRADIL Landschaftsarchitektur, Neuruppin
    4. Schulz + Schulz Architekten / r+b, Landschaftsarchitektur, Dresden
    5. Kim Nalleweg Architekten / capattistaubach urbane landschaften, Berlin
    6. Gerber Architekten und Landschaftsarchitekten, Dortmund
    7. Studioinges Architekten und Städtebau / JUCA Landschaftsarchitekten, Berlin
    Adresse des Bauherren DE-16540 Hohen Neuendorf
    TED Dokumenten-Nr. 55749-2022
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Hohen Neuendorf: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

      2022/S 022-055749

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordost
      Postanschrift: An der Autobahn A 111
      Ort: Hohen Neuendorf
      NUTS-Code: DE40A Oberhavel
      Postleitzahl: 16540
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): Niederlassung Nordost
      E-Mail: MTdjWmcnW2tuZ2w5Wm5taFtaYWcnXV4=
      Telefon: +49 33028041131
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: http://www.autobahn.de
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNTRZ51/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNTRZ51
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Andere Tätigkeit: Autobahnverwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Neubau Dienstsitz Stolpe - Nichtoffener Wettbewerb gem. RPW 2013 und VgV 2016 für 22 Teilnehmer mit vorgeschaltetem Bewerberverfahren

      Referenznummer der Bekanntmachung: WB 01/2022
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
      II.2)Beschreibung
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
      71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
      71220000 Architekturentwurf
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Die Autobahn GmbH des Bundes übernimmt seit dem 01. Januar 2021 die Planung, den Bau, den Betrieb, die Erhaltung und die Finanzierung der bundesweiten Autobahnen. Die Niederlassung Nordost der Autobahn GmbH ist dabei verantwortlich für die Autobahnen in den drei Bundesländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, also für ein Gebiet zwischen der Ostseeküste und der Landesgrenze nach Sachsen. Dabei sichern 21 Autobahnmeistereien samt 2 Stützpunkten, 2 Fachstellen für Informationstechnik FIT und eine Tunnelleitzentrale den Betrieb auf zusammen 1.435 km Autobahn.

      Um den derzeit auf mehrere Standorte verteilten Verwaltungs-betrieb zentral zusammenfassen und organisieren zu können, ist die Errichtung eines Betriebs- und Verwaltungsgebäudes am Standort in Stolpe, einem dicht an der Landesgrenze zu Berlin gelegenen Ortsteil der Stadt Hohen Neuendorf unmittelbar an der Autobahn A111, für im zukünftigen Endausbau zusammen rund 360 Mitarbeiter vorgesehen.

      Auf dem bisher als Verwaltung des Landesbetriebs Straßen-wesen Brandenburg genutzten Standort unmittelbar neben der A 111, direkt benachbart der Tankstelle und Raststätte "Stolper Heide", befinden sich mehrere Verwaltungsgebäude, die bis 1990 einmal Bestandteil der Grenzübergangsstelle (GÜST) nach Berlin (West) waren. Die vorhandene Bebauung umfasst bis zu drei oberirdische Vollgeschosse sowie eine Teilunterkellerung. Im Flächennutzungsplan der Stadt Hohen Neuendorf ist der Grundstücksbereich als "Fläche für Gemeinbedarf, Bundesautobahnverwaltung" ausgewiesen. Die umgebenden Flächen und Flurstücke sind Außenbereich nach § 35 BauGB.

      Der bestehende Gebäudebestand der Verwaltungsgebäude bis auf das separat stehende Gebäude der Verkehrsrechnerzentrale auf der Südseite des Grundstücks nach Fertigstellung und Bezug des neuen Verwaltungsbauwerks vollständig abgerissen werden. Diese Fläche stünde damit für die Anlage von Stellplätzen und Grünanlagen zur Verfügung. Der für die Neubebauung vorgesehene Grundstücksteil schließt unmittelbar nördlich an die vorhandene Bebauung an. Es handelt sich um eine weitgehend ebene, regelmäßig rechteckig geschnittene Grundstücksfläche als Teilstück des Flurstücks 158/10 (Flur 004) mit einer Abmessung von ca. 80 x 132 m mit Längsausrichtung in Nord-Süd-Richtung.

      Vom Bauherrn gewünscht wird ein funktionaler Baukörper mit einer Höhenentwicklung bis maximal vier oberirdische Geschosse zuzüglich einer möglichen Teilunterkellerung für Technik- und Archivflächen. Der Verwaltungsstruktur entsprechend ist in einem ersten Bauabschnitt eine Realisierung von jeweils etwa 80 Einzel- und 80 Doppelbüros mit einer NUF von rund 4.500 qm vorgesehen. Funktional und gestalterisch berücksichtigt, aber nicht sofort mitgeplant werden soll zudem eine mögliche Erweiterbarkeit des Baukörpers für zusätzlich bis zu 120 Mitarbeiter. Das Baugrundstück umfasst eine Fläche von rund 10.000 qm.

      Die Errichtung des Neubaus ist unter dem besonderen Aspekt der Nachhaltigkeit vorgesehen. Es wird mindestens eine Zertifizierung in "Silber" nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) angestrebt. Auf eine zentrale Klimatisierung oder mechanische Lüftung des gesamten, als low-tech zu planenden, Gebäudes soll nach Möglichkeit verzichtet werden.

      Der derzeitige geschätzte Gesamtmittelbedarf (KG 200 bis 600) liegt bei rund 19,0 Mio. EUR netto. Es ist geplant, mit der Baudurchführung ab 2024 zu beginnen. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für 2026 vorgesehen.

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

      Zugelassen sind Architekt/innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten/innen. Am Auswahlverfahren werden nur Bewerbende beteiligt, die die formalen Bewerbungsanforderungen erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe gegeben sind. Mehrfachbewerbungen sind unzulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Neben 7 geladenen Teilnehmern wird die Auswahl weiteren max. 15 Teilnehmer angestrebt. Ist die Anzahl der Bewerber zu hoch, erfolgt die Auswahl durch ein Losverfahren.

      Eignungskriterien formal:

      Vollständig vom bevollmächtigten Vertreter*in ausgefüllter und form- sowie fristgerecht eingereichter Teilnahmeantrag mit:

      - Eigenerklärungen zur Unabhängigkeit bzw. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen / dass keine Ausschlussgründe gem. GWB §§123/124 vorliegen / zur Beruflichen Befähigung (s. Bekanntmachung Ziff. III.2.1) / über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gem. VgV / das Nichtbestehens von Tatbeständen von Geldbuße oder Freiheitsstrafe nach §21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, §98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes und/oder §21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

      - im Fall einer Bewerbergemeinschaft zusätzlich: Vorlage einer von allen Mitgliedern unterzeichneten Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt)

      - in allen übrigen Fällen, in denen ein bevollmächtigter Vertreter unterschreibt: Nachweis Bevollmächtigung durch Vorlage einer Vollmachtserklärung

      - bei Personengesellschaften und/oder juristischen Personen: Auszug Handelsregister

      - Nachweis Kammereintragung

      Mindestkriterien an den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft:

      Nettojahresumsatz für Objektplanung für Gebäude und Innenräume im Sinne HOAI 2021 §34 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2019/2020/2021[Prognose]): größer/gleich 0,5 Mio. EUR netto pro Jahr *

      Anzahl festangestellte Architekten/innen bzw. Ingenieuren/innen im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2019/2020/2021) im Leistungsbild Objektplanung für Gebäude und Innenräume im Sinne HOAI 2021 §34: größer/gleich 4 pro Jahr *

      Nettojahresumsatz für Objektplanung für Freianlagen im Sinne HOAI 2021 §39 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2019/2020/2021[Prognose]): größer/gleich 0,3 Mio. EUR netto pro Jahr *

      Anzahl festangestellte Landschaftsarchitekten/innen im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2019/2020/2021) im Leistungsbild Objektplanung für Freianlagen im Sinne HOAI 2021 §39: größer/gleich 2 pro Jahr *

      Referenzprojekte:

      Genau 2 Referenzprojekte aus dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume im Sinne HOAI 2021 §34 mit Zuordnung Neubau/Erweiterungsbau im Sinne HOAI §2, bei denen mindestens LPH 2-5 im Sinne HOAI 2021 §34 durch den Bewerber durchgehend erbracht wurde und der Abschluss LPH 5 im Sinne HOAI 2021 §34 innerhalb der letzten 8 Jahre (01/2013-12/2021) erfolgte, mit Bauwerkskosten (KG 300-400 nach DIN 276) größer/gleich 5,0 Mio. EUR netto.

      Mit den vorgenannten Referenzprojekten sind folgende weitere Mindestanforderungen zu erfüllen:

      - mind. 1 Referenzprojekt, dass im Zeitraum 01/2013-12/2021 realisiert wurde (Abschluss LPH 8 im Sinne HOAI 2021 §34 [mind. Übergabe an Nutzer/Betreiber])

      - mind. 1 Referenzprojekt mit BGF bezogen auf den Neubau/Erweiterungsbauanteil im Sinne HOAI §2 größer/gleich 4.000 qm

      - mind. 1 Referenzprojekt mit Honorarzone größer/gleich III im Sinne HOAI 2021 §35

      - mind. 1 Referenzprojekt als öffentlicher Auftrag im Sinne GWB §103 **

      - mind. 1 Referenzprojekt, das mit der Bauaufgabe "Büro- und Verwaltungsgebäude" vergleichbar ist

      Genau 1 Referenzprojekt aus dem Leistungsbild Objektplanung Freianlagen im Sinne HOAI 2021 §39 mit Zuordnung Neuanlage im Sinne HOAI §2, bei dem mindestens LPH 2-5 im Sinne HOAI 2021 §39 durch den Bewerber durchgehend erbracht wurde und der Abschluss LPH 5 im Sinne HOAI 2021 §39 innerhalb der letzten 8 Jahre (01/2013-12/2021) erfolgte, mit Baukosten (KG 500 nach DIN 276) größer/gleich 300.000 EUR netto.

      Mit den vorgenannten Referenzprojekten sind folgende weitere Mindestanforderungen zu erfüllen:

      - mind. 1 Referenzprojekt mit Honorarzone größer/gleich III im Sinne HOAI 2021 §40

      - mind. 1 Referenzprojekt als öffentlicher Auftrag im Sinne GWB §103 **

      Hinweis zu den Referenzen: Mitarbeiterreferenzen sind nur zugelassen, wenn für die Bearbeitung der/des Referenzprojekte/s maßgebliche, in verantwortlicher Position zuständige Personen nunmehr Mitarbeiter/Inhaber des sich bewerbenden Unternehmens sind. Darüber hinaus ist im Auftragsfall sicherzustellen, dass diese Person/en den Auftrag auch maßgeblich bearbeiten.

      Alle Nachweise erfolgen durch Ausfüllen des Bewerbungsbogens (Abschnitt 5.1-5.3) mit geforderten Angaben.

      Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BG) müssen die Referenzprojekte nicht von jedem Mitglied sondern von der BG insgesamt vorgewiesen werden.

      * Im Falle einer BG sind Umsatz- bzw. Mitarbeitendenzahlen der Mitglieder der BG zu addieren.

      ** Verpflichtung zur Anwendung spezifischer Regelungen und Verfahren der öffentlichen Hand [Verfahrensabläufe gem. RLBau/RBBau/ABau u.ä. o.vgl.], Verpflichtung zur Anwendung öffentliche Vergabevorschriften

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

      Teilnahmeberechtigt sind Architekten/innen, bauvorlageberechtigte Ingenieure/innen und Landschaftsarchitekten/innen gemäß VgV §75 (1+3) in Verbindung mit VgV §44.

      Eine Eigenerklärung zur beruflichen Befähigung ist erforderlich, siehe Bewerbungsbogen und Anlage A1 / A2 zum Bewerbungsbogen (jeweils Punkt 3).

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 22
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      1. Kba Architekten und Ingenieure GmbH / Stefan Wallmann, Landschaftsarchitekten, Berlin
      2. Brüch - Kunath Architekten / GRÜN + BUNT, Landschaftsarchitekten, Berlin
      3. PETZI + PETZI Architekten, Oranienburg / HRADIL Landschaftsarchitektur, Neuruppin
      4. Schulz + Schulz Architekten / r+b, Landschaftsarchitektur, Dresden
      5. Kim Nalleweg Architekten / capattistaubach urbane landschaften, Berlin
      6. Gerber Architekten und Landschaftsarchitekten, Dortmund
      7. Studioinges Architekten und Städtebau / JUCA Landschaftsarchitekten, Berlin
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      Städtebau / Landschaftsplanung

      - Positionierung des neuen Baukörpers

      - Einbindung in den Freiraum

      - Erschließung / Eingänge

      Architektonische Gestaltung

      - Baukörpergestaltung, Ablesbarkeit

      - Konstruktion/Material

      - Fassadengestaltung

      - innenräumliche Qualität / Qualität der Freiräume

      Funktionen

      - Erschließung (außen und innen)

      - Funktionale Zuordnung (auch der technischen Funktionsflächen) und Raumzuschnitte

      - kommunikationsfördernde Flächen und Räume

      - Orientierung zu den Außenräumen, Innere Orientierung

      - Barrierefreiheit

      Komfort und Gesundheit

      - Sicherheit

      - Schallschutz

      - Tageslichtnutzung

      - Raumklima

      - Sonnenschutz

      Wirtschaftlichkeit

      - Flächeneffizienz

      - Nutzungsflexibilität

      - Lebenszykluskosten

      Ressourcen und Energie

      - Flächenversiegelung

      - Baustoffe

      - Energiebedarf (Primärenergiebedarf)

      Realisierbarkeit

      - Programmerfüllung

      - Einhaltung des Kostenrahmens

      - Genehmigungsfähigkeit

      Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge und Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die Kriterien zu ändern.

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 28/02/2022
      Ortszeit: 12:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 11/03/2022
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 §7 Absatz 2) ist auf der Basis der HOAI §34 und §39 ermittelt. Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt 110.000,- Euro netto zur Verfügung. Die Auslobungssumme wird zu 50% als Bearbeitungshonorar und zu 50% als Preissumme aufgeteilt.

      Bearbeitungshonorar: 55.000,00 EUR

      Preissumme: 55.000,00 EUR

      Jedes Team erhält für die Abgabe einer prüffähigen Wettbewerbsarbeit ein Bearbeitungshonorar von mindestens 2.750,00 EUR (netto).

      Für die Preissumme ist folgende Aufteilung vorgesehen:

      1. Preis: 27.500,- EUR;

      2. Preis: 16.500,- EUR;

      3. Preis: 11.000,- EUR;

      Die Preise und das Bearbeitungshonorar werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Verteilung beschließen oder Preisgruppen bilden.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

      Für die Bewerber besteht kein Anspruch auf Rücksendung ihrer Bewerbungsunterlagen und auch kein Anspruch auf Kostenerstattung und Aufwandsentschädigung jeglicher Art.

      Die Preissummen werden im Anschluss an die Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges gegen Ausstellung einer Rechnung zugeteilt. Die mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten gehen in das Eigentum des Auslobers über. Das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe verbleibt bei den Verfassern. Der Auslober hat jedoch das Recht der Erstveröffentlichung und ist darüber hinaus berechtigt, die eingereichten Wettbewerbsarbeiten ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen.

      Für Beschädigungen oder Verlust der eingegangenen Arbeiten haftet der Auslober nur im Falle eines nachweisbar grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens.

      Ein Bearbeitungshonorar ist im Rahmen des Wettbewerbes nicht vorgesehen.

      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Prof. Almut Ernst, Architektin, Berlin
      Prof. Claus Anderhalten, Architekt, Potsdam/Berlin
      Prof. Minka Kersten, Architektin, Berlin
      Marcel Adam, Landschaftsarchitekt, Potsdam

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      (1) Neben 7 geladenen wird die Auswahl weiterer max. 15 Teilnehmerteams angestrebt. Ist die Anzahl der Bewerber zu hoch, erfolgt die Auswahl durch ein Losverfahren.

      (2) Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen, die im Internet (s. Ziff. I.3) heruntergeladen werden können. Die Formblätter sind - in deutscher Sprache gut lesbar - vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift auf den einzureichenden Unterlagen ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person sowie der Büroname sind jedoch zwingend anzugeben. Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch unter Nutzung des sog. Bietertools auf der Vergabeplattform (s. Ziff. I.3) bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.

      Soweit die Bewerbung die geforderten Erklärungen und Anlagen nicht enthält, sind nur diese auf Anforderung innerhalb einer hierfür benannten Frist nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.

      (3) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.

      (4) Rückfragen im Zusammenhang mit dem Bewerberverfahren können nur über folgenden Link gestellt werden: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNTRZ51

      Rückfragen müssen bis 7 Tage vor der Abgabefrist, bis spätestens Montag, den 21.02.2022, 12:00 Uhr gestellt werden.

      Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller Bewerber/innen werden die anonymisierten Rückfragen, sobald sie beantwortet sind, laufend veröffentlicht unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNTRZ51

      (5) Termine Wettbewerb (voraussichtlich):

      - Ausgabe der Auslobungsunterlagen: 11.03.2022

      - Rückfragenkolloquium: 29.03.2022

      - Abgabe Pläne: 16.05.2022

      - Preisgericht: 10.06.2022

      Der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer Brandenburg ist bei der Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs beratend tätig. Die Registriernummer wird mit der Auslobung bekannt gegeben.

      (6) Weitere Beauftragung im Anschluss an den Wettbewerb:

      Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe ab. Der Auslober beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes mit einem der Preisträger, in der Regel mit dem Gewinner, mindestens die Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude LPH 2 bis 5 nach HOAI §34 und die Objektplanung Freianlagen LPH 2 bis 5 nach HOAI §39 zu vergeben, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht, insbesondere soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll (RPW 2013 § 8 Absatz 2). Eine weitere Beauftragung der weiteren Planungsphasen erfolgt nach Beschlussfassung und Zustimmung zur Entwurfsplanung. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (RPW 2013 § 8 Absatz 2).

      Es ist beabsichtigt, zwei gesonderte Verträge für Architekten/Ingenieure und Landschaftsarchitekten abzuschließen.

      Bekanntmachungs-ID: CXP4YNTRZ51

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
      Postanschrift: Villemombler Straße 76
      Ort: Bonn
      Postleitzahl: 53123
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjE1Z1wxU2ZfVVZkXFJjZVZdXVJeZR9TZl9VH1VW
      Telefon: +49 22894990
      Fax: +49 2289499163
      Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de/
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Autobahn GmbH des Bundes
      Postanschrift: Friedrichstrasse 71
      Ort: Berlin
      Postleitzahl: 10117
      Land: Deutschland
      E-Mail: MTZsX11ibjpbb25pXFtiaCheXw==
      Telefon: +49 30403680800
      Fax: +49 30403680810
      Internet-Adresse: http://www.autobahn.de/
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit

      1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Offizielle Bezeichnung: Autobahn GmbH des Bundes
      Postanschrift: Friedrichstrasse 71
      Ort: Berlin
      Postleitzahl: 10117
      Land: Deutschland
      E-Mail: MTNvYmBlcT1ecnFsX15laythYg==
      Telefon: +49 30403680800
      Fax: +49 30403680810
      Internet-Adresse: http://www.autobahn.de/
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      27/01/2022
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 01.02.2022
Ergebnis veröffentlicht 14.03.2023
Zuletzt aktualisiert 14.03.2023
Wettbewerbs-ID 2-450510 Status Kostenpflichtig
Seitenaufrufe 554