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  • DE-65824 Schwalbach am Taunus
  • 13.06.2022
  • Ausschreibung
  • (ID 2-464395)

Neubau KiTa St. Pankratius Schwalbach am Taunus


 
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    Bewerbungsschluss 13.06.2022, 12:00 Bewerbungsschluss
    Achtung Änderung am Jun 10, 2022
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Kindergärten, Vorschulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Freianlagen
    Sprache Deutsch
    Betreuer Drees & Sommer SE, Stuttgart (DE), Freiburg im Breisgau (DE), Kiel (DE), Nürnberg (DE), Düsseldorf (DE), Berlin (DE), Erfurt (DE), Stuttgart (DE), Leipzig (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Objekt- und Freianlagenplanung zum Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte
    Leistungsumfang
    Die Katholische Kirchengemeinde St. Pankratius in Schwalbach am Taunus plant den Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte mit zwei Gruppen für Kinder im Kindergartenalter (Ü3) und zwei Gruppen von Kindern im Krippenalter (U3). Der Neubau soll die bestehende 3-gruppige katholische Kindertagesstätte (3 Gruppen Ü3) aus den Jahren 1959 und 1991 ersetzen.
    Das Gebäude soll auf einem ca. 2.645 m² großen Grundstück errichtet werden. Auf dem Grundstück befindet sich die derzeitige KiTa, die abgerissen werden soll und drei weitere Gebäude mit ca. 466 m² überbauter Fläche, welche erhalten bleiben. Das Grundstück ist im Besitz der katholischen Kirchengemeinde St. Pankratius, die auch die Trägerschaft für die neue Einrichtung übernimmt.
    Die Planung des Abbruchs des Bestandsgebäudes sowie die Freianlagenplanung sind ebenfalls Bestandteil dieser Ausschreibung.
    Das erstellte Raumprogramm geht von einer erforderlichen Nettoraumfläche (NRF) in Höhe von 834 m² aus. Die Bereiche für die beiden Gruppen für die Kinder im Krippenalter (U3) sollen im Erdgeschoss untergebracht werden. Die Bereiche für die Kinder im Kindergartenalter (Ü3) sollen im Obergeschoss realisiert werden. Sowohl im EG als auch im OG sollen Gemeinschafts- und Personalbereiche ausgebildet werden. Da in der Einrichtung jeden Tag frisch gekocht werden soll, ist eine Kochküche erforderlich.
    Das Projekt soll einen hohen Nutzungs- und Umweltstandard erreichen. Hohe Behaglichkeit, geringer Energieverbrauch und minimierte Schadstoffemissionen sind Vorgaben für ein ganzheitliches Gebäudekonzept. Die sinnvolle Nutzung natürlicher Ressourcen von Luft, Wasser und Sonne soll bei der Gebäude- und Fassadentechnik Berücksichtigung finden, zum Beispiel durch Grauwassernutzung. Bei der Planung ist sicherzustellen, dass der Neubau insbesondere durch die Ausrichtung und Neigung der Dachflächen möglichst gute Voraussetzungen zur späteren Nachrüstung/ Nutzung von Solarenergie aufweist. Grundsätzlich sollen nur Baustoffe verwendet werden, bei deren Herstellung und Beseitigung sowie während der Nutzungsphase möglichst wenig Umwelt belastende Substanzen abgegeben werden. Die Auswahl von Baustoffen muss dabei unter Gegenüberstellung und Abwägung der wirtschaftlichen, physikalischen und ökologischen Kriterien erfolgen.
    Das Gebäude soll barrierefrei geplant werden. Alle für den KiTa-Betrieb funktional wesentliche Gebäudeebenen müssen stufenlos bzw. mit einem Aufzug (geeignet für Elektrorollstühle) erreichbar sein. Rampen sind möglichst zu vermeiden.
    Die Aufnahme der Planungsleistungen nach Beauftragung ist für die 38. KW 2022 geplant. Der Abbruch des Bestandsgebäudes soll ab der 09. KW 2023 erfolgen. Ausführungsbeginn für den Neubau ist in der 18. KW 2023, die Fertigstellung der 44. KW 2024. Gegenstand der zu beauftragenden Leistungen:
    - Objektplanungsleistungen gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 1; § 33 ff, Leistungsphasen 1 - 9.
    - Anrechenbare Kosten gemäß § 33 HOAI (KG 300, KG 400, inkl. Abbruch): ca. 2.410.800 EUR netto.
    - Anrechenbare Kosten gemäß § 38 HOAI (KG 500): ca. 201.050 EUR netto.
    Die zu erbringenden Planungsleistungen sollen nach aktuellem Stand stufenweise beauftragt werden. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1-2 nach § 33 ff. HOAI zu vergeben (1. Beauftragungsstufe). Die Stufe 2 umfasst die Leistungsphasen 3-4, Stufe 3 die Leistungsphasen 5-6. Die LPH 7, 8 und 9 werden im Rahmen der Stufe 4 abgerufen
    Verfahrensablauf:
    Nach dem Teilnahmewettbewerb werden 3 bis 5 als besonders geeignet ausgewählte Bewerber im Zuge einer Mehrfachbeauftragung aufgefordert, Teilbereiche der Leistungsphase 2 zu erbringen (Lösungsvorschläge in Form eines Stegreifentwurfs). Die Erarbeitung der Lösungsvorschläge wird gemäß § 77 Abs. 2 VGF vergütet. Die Aufgabenbeschreibung wird den ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
    Adresse des Bauherren DE-65824 Schwalbach am Taunus
    TED Dokumenten-Nr. 255696-2022

  • Anzeigentext Änderungen

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    •  

      Deutschland-Schwalbach am Taunus: Dienstleistungen von Architekturbüros

      2022/S 111-313400

      Berichtigung

      Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

      Dienstleistungen

      (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 093-255696)

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Katholische Kirchengemeinde St. Pankratius
      Postanschrift: Taunusstraße 13a
      Ort: Schwalbach am Taunus
      NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
      Postleitzahl: 65824
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjEyZFloZlUiW2ZpVllmNFhmWWdjIldjYQ==
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: www.katholisch-schwalbach.de

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Neubau KiTa St. Pankratius Schwalbach am Taunus

       

      Referenznummer der Bekanntmachung: VE007_001_2022
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

       

      Objekt- und Freianlagenplanung zum Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte

       

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      07/06/2022
      VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
      Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 093-255696

      Abschnitt VII: Änderungen

      VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
      VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
      Abschnitt Nummer: IV.2)
      Stelle des zu berichtigenden Textes: IV.2.2)
      Anstatt:
      Tag: 09/06/2022
      Ortszeit: 12:00
      muss es heißen:
      Tag: 13/06/2022
      Ortszeit: 12:00
      VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:
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    • Deutschland-Schwalbach am Taunus: Dienstleistungen von Architekturbüros

      2022/S 093-255696

      Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Katholische Kirchengemeinde St. Pankratius
      Postanschrift: Taunusstraße 13a
      Ort: Schwalbach am Taunus
      NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
      Postleitzahl: 65824
      Land: Deutschland
      E-Mail: MTZqX25sWyhhbG9cX2w6XmxfbWkoXWln
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: www.katholisch-schwalbach.de
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-180a8832dbc-48d946fe98497e7c
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
      Offizielle Bezeichnung: DREES & SOMMER
      Ort: Frankfurt am Main
      NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjE4XlNiYE8cVWBjUFNgLlJgU2FdHFFdWw==
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: www.dreso.com
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.tender24.de
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Andere: Kirchliche Institution
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Freizeit, Kultur und Religion

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Neubau KiTa St. Pankratius Schwalbach am Taunus

      Referenznummer der Bekanntmachung: VE007_001_2022
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

      Objekt- und Freianlagenplanung zum Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Die Katholische Kirchengemeinde St. Pankratius in Schwalbach am Taunus plant den Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte mit zwei Gruppen für Kinder im Kindergartenalter (Ü3) und zwei Gruppen von Kindern im Krippenalter (U3). Der Neubau soll die bestehende 3-gruppige katholische Kindertagesstätte (3 Gruppen Ü3) aus den Jahren 1959 und 1991 ersetzen.

      Das Gebäude soll auf einem ca. 2.645 m² großen Grundstück errichtet werden. Auf dem Grundstück befindet sich die derzeitige KiTa, die abgerissen werden soll und drei weitere Gebäude mit ca. 466 m² überbauter Fläche, welche erhalten bleiben. Das Grundstück ist im Besitz der katholischen Kirchengemeinde St. Pankratius, die auch die Trägerschaft für die neue Einrichtung übernimmt.

      Die Planung des Abbruchs des Bestandsgebäudes sowie die Freianlagenplanung sind ebenfalls Bestandteil dieser Ausschreibung.

      Das erstellte Raumprogramm geht von einer erforderlichen Nettoraumfläche (NRF) in Höhe von 834 m² aus. Die Bereiche für die beiden Gruppen für die Kinder im Krippenalter (U3) sollen im Erdgeschoss untergebracht werden. Die Bereiche für die Kinder im Kindergartenalter (Ü3) sollen im Obergeschoss realisiert werden. Sowohl im EG als auch im OG sollen Gemeinschafts- und Personalbereiche ausgebildet werden. Da in der Einrichtung jeden Tag frisch gekocht werden soll, ist eine Kochküche erforderlich.

      Das Projekt soll einen hohen Nutzungs- und Umweltstandard erreichen. Hohe Behaglichkeit, geringer Energieverbrauch und minimierte Schadstoffemissionen sind Vorgaben für ein ganzheitliches Gebäudekonzept. Die sinnvolle Nutzung natürlicher Ressourcen von Luft, Wasser und Sonne soll bei der Gebäude- und Fassadentechnik Berücksichtigung finden, zum Beispiel durch Grauwassernutzung. Bei der Planung ist sicherzustellen, dass der Neubau insbesondere durch die Ausrichtung

      und Neigung der Dachflächen möglichst gute Voraussetzungen zur späteren Nachrüstung/ Nutzung von Solarenergie aufweist. Grundsätzlich sollen nur Baustoffe verwendet werden, bei deren Herstellung und Beseitigung sowie während der Nutzungsphase möglichst wenig Umwelt belastende Substanzen abgegeben werden. Die Auswahl von Baustoffen muss dabei unter Gegenüberstellung und Abwägung der wirtschaftlichen, physikalischen und ökologischen Kriterien erfolgen.

      Das Gebäude soll barrierefrei geplant werden. Alle für den KiTa-Betrieb funktional wesentliche Gebäudeebenen müssen stufenlos bzw. mit einem Aufzug (geeignet für Elektrorollstühle) erreichbar sein. Rampen sind möglichst zu vermeiden.

      Die Aufnahme der Planungsleistungen nach Beauftragung ist für die 38. KW 2022 geplant. Der Abbruch des Bestandsgebäudes soll ab der 09. KW 2023 erfolgen. Ausführungsbeginn für den Neubau ist in der 18. KW 2023, die Fertigstellung der 44. KW 2024. Gegenstand der zu beauftragenden Leistungen:

      - Objektplanungsleistungen gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 1; § 33 ff, Leistungsphasen 1 - 9.

      - Anrechenbare Kosten gemäß § 33 HOAI (KG 300, KG 400, inkl. Abbruch): ca. 2.410.800 EUR netto.

      - Anrechenbare Kosten gemäß § 38 HOAI (KG 500): ca. 201.050 EUR netto.

      Die zu erbringenden Planungsleistungen sollen nach aktuellem Stand stufenweise beauftragt werden. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1-2 nach § 33 ff. HOAI zu vergeben (1. Beauftragungsstufe). Die Stufe 2 umfasst die Leistungsphasen 3-4, Stufe 3 die Leistungsphasen 5-6. Die LPH 7, 8 und 9 werden im Rahmen der Stufe 4 abgerufen

      Verfahrensablauf:

      Nach dem Teilnahmewettbewerb werden 3 bis 5 als besonders geeignet ausgewählte Bewerber im Zuge einer Mehrfachbeauftragung aufgefordert, Teilbereiche der Leistungsphase 2 zu erbringen (Lösungsvorschläge in Form eines Stegreifentwurfs). Die Erarbeitung der Lösungsvorschläge wird gemäß § 77 Abs. 2 VGF vergütet. Die Aufgabenbeschreibung wird den ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Die nachstehenden Kriterien
      Qualitätskriterium - Name: Architektonische und städtebauliche Güte sowie funktionale Qualität des vorgelegten Lösungsvorschlags / Gewichtung: 45,00
      Qualitätskriterium - Name: Qualität auftragsbezogener Methoden zur Qualitäts-, Termin- und Kostenkontrolle / Gewichtung: 12,00
      Qualitätskriterium - Name: Einhaltung der Kostenvorgabe / Gewichtung: 10,00
      Qualitätskriterium - Name: Berufliche Qualifikation des Projektteams / Gewichtung: 8,00
      Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck der Bieterpräsentation / Gewichtung: 15,00
      Qualitätskriterium - Name: Im Rahmen der Vorgaben der HOAI angebotenes Honorar / Gewichtung: 10,00
      Preis - Gewichtung: 10,00
      II.2.6)Geschätzter Wert
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Beginn: 26/09/2022
      Ende: 30/10/2024
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl: 3
      Höchstzahl: 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

      Gemäß Teilnahmebedingungen unter III.1. der Bekanntmachung, siehe auch Anlage Objekt- und Freianlagenplanung_Kriteriendefinition_Stufe1

      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen:

      Die zu erbringenden Planungsleistungen sollen stufenweise beauftragt werden. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1-2 nach § 33 ff. HOAI zu vergeben (1. Beauftragungsstufe). Die Stufe 2 umfasst die Leistungsphasen 3-4, Stufe 3 die Leistungsphasen 5-6. Die LPH 7, 8 und 9 werden im Rahmen der Stufe 4 abgerufen.

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

      - Eigenerklärung gemäß § 44 Absatz 1 VgV, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist (Ausschlusskriterium)

      - Eigenerklärung gemäß § 75, Absatz 1 VgV, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten vorliegt (Ausschlusskriterium)

      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

      Durschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Absatz 1 bis 5 VgV:

      Mindestpunktzahl ab 200.000 EUR netto p. a., Höchstpunktzahl ab 400.000 EUR netto p. a. (Wichtung 20 %)

      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

      Eigenerklärung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder

      Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird:

      Personenschäden mind. 3 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 3 Mio. EUR.

      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

      Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren gemäß 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV:

      Mindestpunktzahl ab 4 Beschäftigten, Höchstpunktzahl ab 8 Beschäftigten (Wichtung 20 %).

      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

      Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gemäß §§ 46 Absatz 3 Nr. 1, 75 Absatz 5 VgV (Wichtung 60 %):

      Die maximale Punktzahl kann mit drei Referenzen erreicht werden. Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind.

      Mindestanforderungen Referenz:

      01) Vergleichbarer Leistungsbereich (insbesondere Kindertagesstätten, im Übrigen Schulen

      oder andere Neubauten für öffentliche Auftraggeber)

      02) Öffentlicher Auftraggeber

      03) Anrechenbare Kosten gemäß HOAI in Höhe von mind. 1,0 Mio. EUR netto (KG 300 und KG

      400)

      04) Fertigstellung (Abnahme) nach 01.01.2014

      05) Selbsterbrachte Leistung der LPH 2-8 gemäß HOAI

      Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Punkte erzielt werden.

      - Höhe der anrechenbare Herstellkosten: Mindestpunktzahl ab 1,20 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab 2,40 Mio. EUR netto

      - Projektfertigstellung: Mindestpunktzahl am oder nach 01.01.2015, Höchstpunktzahl am oder nach 01.01.2019

      - Positives Referenzschreiben

      Die Referenzen müssen in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Die Darstellung ist auf max. 2 DIN A4-Blätter pro Referenz zu beschränken. Bei widersprüchlichen Angaben zwischen den vom Bewerber gemachten Angaben in der Liste und der Projektbeschreibung werden die Angaben gemäß Projektbeschreibung gewertet.

      Die Referenzen sind durch ein Referenzschreiben des jeweiligen Auftraggebers mit

      Aussagen zur Qualitäts-, Kosten- und Termintreue der Projektabwicklung durch den

      Bewerber zu belegen.

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

      Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichung "Architekt" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden

      III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

      - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB

      - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB

      - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §

      125 GWB

      - Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV

      - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der

      Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom

      8. April 2022

      - Verpflichtungserklärung (Mindestentgelterklärung) gem. § 6 HVTG

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 09/06/2022
      Ortszeit: 12:00
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 24/06/2022
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch
      IV.2.6)Bindefrist des Angebots
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/09/2022

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      1. Formale Ausschlusskriterien:

      - Frist erechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV

      - Vollständigkeit des Teilnahmeantrags

      2. Bewerbungsformular und Bieterplattform:

      Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform Tender24 zur Verfügung. Zur Angabe der notwendigen Nachweise soll das Bewerbungsformular verwendet werden, das über die Bieterplattform Tender24 zur Verfügung gestellt wird (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die Bieterplattform einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Die Registrierung auf der Bieterplattform wird ausdrücklich empfohlen. Nach Erfolgreicher Registrierung werden Sie über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.

      3. Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:

      - Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied

      die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.

      - Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise von dem Eignungsverleiher /Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.

      4. Rückfragen zum Verfahren:

      Rückfragen können bis 6 Tage vor Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform gestellt werden.

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
      Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
      Ort: Darmstadt
      Postleitzahl: 64295
      Land: Deutschland
      Telefon: +49 6151125816 / +49 615112683
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
      Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
      Ort: Darmstadt
      Postleitzahl: 64295
      Land: Deutschland
      Telefon: +49 6151125816 / +49 615112683
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1) angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter

      über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten

      Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
      Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
      Ort: Darmstadt
      Postleitzahl: 64295
      Land: Deutschland
      Telefon: +49 6151125816 / +49 615112683
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      10/05/2022
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 13.05.2022
Zuletzt aktualisiert 10.06.2022
Wettbewerbs-ID 2-464395 Status Kostenpflichtig
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