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  • DE-38100 Braunschweig
  • 03/2023
  • Ergebnis
  • (ID 2-479391)

Urbanes Quartier Hauptgüterbahnhof Braunschweig


 
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    Entscheidung 07.03.2023 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Wettbewerb nach RPW
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 12 - max. 20
    Gesetzte Teilnehmer: 5
    Tatsächliche Teilnehmer: 19
    Gebäudetyp Städtebauliche Projekte
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen / Stadt-/ Gebietsplanung
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 140.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Braunschweig, Braunschweig (DE)
    Betreuer FALTIN+SATTLER FSW Düsseldorf GmbH, Düsseldorf (DE) Büroprofil
    Preisrichter Prof. Dr. Janna Hohn, Prof. Dr. Detlef Kurth, Prof. Christa Reicher [Vorsitz], Dr. Elmar Schütz, Annegret Stöcker , Heinz-Georg Leuer, Bernd Schmidbauer
    Aufgabe
    Die Bahnstadt Braunschweig ist mit dem ca. 300 ha großen Betrachtungsraum zwischen dem Umfeld des Hauptbahnhofs, dem Hauptgüterbahnhof, den Flächen des Rangierbahnhofs, dem ehemaligen Eisenbahnausbesserungswerk und dem Wohngebiet Bebelhof eines der wichtigsten Stadtentwicklungsprojekte in Braunschweig und ein Schlüsselprojekt des ISEK. Innerhalb des Betrachtungsraums Bahnstadt liegt das ca. 82 ha große Fördergebiet Stadtumbau Bahnstadt. Über eine Rahmenplanung werden für die Bahnstadt bereits Chancen, Potenziale und Entwicklungsmöglichkeiten auf struktureller Ebene untersucht. In die Entwicklung der Bahnstadt sollen zukunftsweisende Themen der Gesellschafts- und der Stadtentwicklung, wie Digitalisierung, vernetzte Mobilität, Industrie 4.0 oder klimagerechte Stadt- und Technikentwicklung, einfließen. Für das ca. 21 ha große Areal am Hauptgüterbahnhof (ohne Gleistrassen), welches innerhalb der Bahnstadt einen wichtigen neuen Stadtbaustein bildet, soll nun, aufbauend auf der Rahmenplanung, eine Perspektive erarbeitet werden, die in ein zukunftsfähiges städtebaulich-freiraumplanerisches Konzept überführt wird. Das Quartier am Hauptgüterbahnhof soll Initiator und Impulsgeber für die weitere Entwicklung in der Bahnstadt werden.
    Das heterogene Nutzungs- und Stadtgefüge am Standort selbst und in der Nachbarschaft, die Lagegunst in der Nähe des Hauptbahnhofes und an den Schnittstellen zu überörtlichen und zu vernetzenden Freiräumen, aber auch die aktiven Gleistrassen der DB machen die Aufgabe zu einer ganz Besonderen und Vielschichtigen. Hierfür lobt die Stadt Braunschweig einen Wettbewerb für Stadtplaner*innen/Architekt*innen mit Landschaftsplaner*innen aus, über den ein zukunftsfähiges und tragfähiges städtebaulich-freiraumplanerisches Konzept als Grundlage für die weitere Entwicklung gefunden werden soll.
    Zu vergebende Leistungen:
    Städtebaulicher Entwurf gem. Merkblatt 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg (Stand Dezember 2020). Der Städtebauliche Entwurf beinhaltet gem. Merkblatt 51 die ganzheitliche, gestalterische, strategische und konzeptionelle Bearbeitung und integrierte Darstellung aller wesentlichen städtebaulichen Elemente zu einer räumlichen Entwicklung. Er macht Aussagen insbesondere zu baulich-räumlichen, gestalterischen, funktionalen, verkehrlichen und landschaftlich/freiräumlichen Dimensionen. Ziel ist die Erreichung eines überarbeiteten städtebaulich-freiraumplanerischen Entwurfes als Vorstufe zum Rechtsplan nach Baugesetzbuch (BauGB). Dabei werden mind. die beiden Fachdisziplinen (Stadtplanung / Städtebau und Landschaftsplanung / Freiraumplanung) des Planungsteams beauftragt.
    Gesetzte Teilnehmer André Poitiers Architekt GmbH, Hamburg und arbos Freiraumplanung GmbH, Hamburg
    Hosoya Schaefer Architects, Zürich mit Agence Ter, Karlsruhe
    MUST, Köln mit die3 landschaftsarchitektur Brückmann & Platz Landschaftsarchitekten PartGmbB, Bonn
    Schellenberg + Bäumler Architekten GmbH, Dresden mit studio grüngrau Landschaftsarchitektur GmbH, Düsseldorf
    WELP von KLITZING, Braunschweig mit GTL Landschaftsarchitektur, Kassel
    Adresse des Bauherren DE-38100 Braunschweig
    TED Dokumenten-Nr. 496397-2022
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Braunschweig: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung

      2022/S 175-496397

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Stadt Braunschweig, ertreten durch den Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation; Städtebauliche Planungen / Innenstadt
      Postanschrift: Platz der Deutschen Einheit 1
      Ort: Braunschweig
      NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
      Postleitzahl: 38100
      Land: Deutschland
      E-Mail: MTNwcV5hcW1pXmtya2Q9X29ecmtwYGV0YmZkK2Fi
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: www.braunschweig.de
      I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
      Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU16D29/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
      Offizielle Bezeichnung: FSW Düsseldorf GmbH FALTIN+SATTLER
      Postanschrift: Rathausufer 14
      Ort: Düsseldorf
      NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
      Postleitzahl: 40213
      Land: Deutschland
      E-Mail: MThrbVplYWtrYWdmOF5rbyVhZl5nJlxd
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: www.fsw-info.de
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU16D29
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Braunschweig

      Referenznummer der Bekanntmachung: 2112-WB
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
      II.2)Beschreibung
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Die Bahnstadt Braunschweig ist mit dem ca. 300 ha großen Betrachtungsraum zwischen dem Umfeld des Hauptbahnhofs, dem Hauptgüterbahnhof, den Flächen des Rangierbahnhofs, dem ehemaligen Eisenbahnausbesserungswerk und dem Wohngebiet Bebelhof eines der wichtigsten Stadtentwicklungsprojekte in Braunschweig und ein Schlüsselprojekt des ISEK. Innerhalb des Betrachtungsraums Bahnstadt liegt das ca. 82 ha große Fördergebiet Stadtumbau Bahnstadt. Über eine Rahmenplanung werden für die Bahnstadt bereits Chancen, Potenziale und Entwicklungsmöglichkeiten auf struktureller Ebene untersucht. In die Entwicklung der Bahnstadt sollen zukunftsweisende Themen der Gesellschafts- und der Stadtentwicklung, wie Digitalisierung, vernetzte Mobilität, Industrie 4.0 oder klimagerechte Stadt- und Technikentwicklung, einfließen. Für das ca. 21 ha große Areal am Hauptgüterbahnhof (ohne Gleistrassen), welches innerhalb der Bahnstadt einen wichtigen neuen Stadtbaustein bildet, soll nun, aufbauend auf der Rahmenplanung, eine Perspektive erarbeitet werden, die in ein zukunftsfähiges städtebaulich-freiraumplanerisches Konzept überführt wird. Das Quartier am Hauptgüterbahnhof soll Initiator und Impulsgeber für die weitere Entwicklung in der Bahnstadt werden.

      Das heterogene Nutzungs- und Stadtgefüge am Standort selbst und in der Nachbarschaft, die Lagegunst in der Nähe des Hauptbahnhofes und an den Schnittstellen zu überörtlichen und zu vernetzenden Freiräumen, aber auch die aktiven Gleistrassen der DB machen die Aufgabe zu einer ganz Besonderen und Vielschichtigen. Hierfür lobt die Stadt Braunschweig einen Wettbewerb für Stadtplaner*innen/Architekt*innen mit Landschaftsplaner*innen aus, über den ein zukunftsfähiges und tragfähiges städtebaulich-freiraumplanerisches Konzept als Grundlage für die weitere Entwicklung gefunden werden soll.

      Zu vergebende Leistungen:

      Städtebaulicher Entwurf gem. Merkblatt 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg (Stand Dezember 2020). Der Städtebauliche Entwurf beinhaltet gem. Merkblatt 51 die ganzheitliche, gestalterische, strategische und konzeptionelle Bearbeitung und integrierte Darstellung aller wesentlichen städtebaulichen Elemente zu einer räumlichen Entwicklung. Er macht Aussagen insbesondere zu baulich-räumlichen, gestalterischen, funktionalen, verkehrlichen und landschaftlich/freiräumlichen Dimensionen. Ziel ist die Erreichung eines überarbeiteten städtebaulich-freiraumplanerischen Entwurfes als Vorstufe zum Rechtsplan nach Baugesetzbuch (BauGB). Dabei werden mind. die beiden Fachdisziplinen (Stadtplanung / Städtebau und Landschaftsplanung / Freiraumplanung) des Planungsteams beauftragt.

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

      1) Es werden Bewerber*innen (Stadtplaner*innen/Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen - im Folgenden Teilnehmer*innen genannt) gesucht, die Erfahrung in der Planung von vergleichbaren Planungsaufgaben haben.

      2) Die Auswahl von max. 15 geeigneten Teilnehmer*innen erfolgt in einem Teilnahmewettbewerb, der dem Wettbewerb nach RPW 2013 vorgeschaltet ist. 5 weitere Teilnehmer*innen sind gesetzt. Die Auswahl der Teilnehmer*innen erfolgt bei Vollständigkeit der Unterlagen und Erfüllung der Ausschluss- / Mindestkriterien ausschließlich auf der Basis der Auswahlkriterien, wobei ein Punktesystem für die Bewertung angewendet wird. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.

      3) Als Mindestkriterien zur Bewerbung gelten:

      3.1) Mindestbedingung Berufshaftpflichtversicherung: Mindestanforderung: im Auftragsfall mindestens folgende Deckungssummen für Personenschäden 500.000 EUR und für sonstige Schäden 300.000 EUR versicherbar, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme erfolgt über den Bewerberbogen eine Eigenerklärung, dass die Summen im Auftragsfall mindestens zu den geforderten Summen angehoben werden.

      3.2) Mindestbedingung Referenzen: Jeweils zwei Referenzen für die Fachrichtung Stadtplanung und für die Fachrichtung Freiraumplanung. Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind: Stadtplanung (2 Referenzen): Themenfelder: städtebaul. Planung, Masterplan, Rahmenplan gem. Merkblatt 51 bzw. besondere Leistung zur Flächenplanung gem. Anlage 9 HOAI oder vgl.; Alter max. 10 Jahre (Stichtag 01.09.2012); Größe: mind. 2 ha; Wettbewerbserfolge (Preise, Anerkennungen) sind zugelassen;

      Freiraumplanung (2 Referenzen): Themenfelder: Freiraumplanung, Rahmenplanung gem. Merkblatt 51 bzw. besondere Leistung zur Flächenplanung gem. Anlage 9 HOAI oder § 39 HOAI oder vgl.; Alter max. 10 Jahre (Stichtag 01.09.2012); Größe: mind. 1 ha; Wettbewerbserfolge (Preise, Anerkennungen) sind zugelassen;

      4) Die Eignung entsprechend §75 VgV ist durch die vollständig ausgefüllten und von dem/den Büroinhaber(n), dem/den Geschäftsführer(n) und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) unterzeichnete Bewerbungsformulare einschließlich erforderlicher Nachweise als Anlagen und Benennung von geforderten Referenzen nachzuweisen. Eine Eignungsleihe ist grundsätzlich möglich.

      5) Für das Bewerbungsverfahren bezieht sich die Auftraggeberin weitgehend grundsätzlich auf Eigenerklärungen in den Bewerbungsunterlagen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Richtigkeit vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag zum Nachweis der Eignung eingereichter Eigenerklärungen durch beim Bewerber mit gesondertem Schreiben unter Fristsetzung erfolgende Abforderung der entsprechenden, jeweiligen gültigen Bescheinigungen zu überprüfen. Sollte sich im Verlaufe des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, wird der/die Bewerber*in aus dem Verfahren - unabhängig vom Verfahrensstand - ausgeschlossen. Die Ausloberin behält sich gemäß § 56 VgV vor, Nachweise nachzufordern. Sofern vom Bewerber/ den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung als vorläufiger Eignungsnachweis vorgelegt wird, muss diese die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der unter III.1) genannten Kriterien erforderlich sind. Der Globalvermerk der EEE findet keine Anwendung. Angaben nach Teil II D. der EEE werden nicht gefordert.

      6) Teilnahmeanträge per E-Mail o. Fax und Papier sind unzulässig. Für den fristgerechten Eingang ist der/die Bewerber*in verantwortlich. Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich digital einzureichen. Grundvoraussetzung zur Bewertung der Bewerbung ist der fristgerechte Eingang der Bewerbungsunterlagen und die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen. Es sind die Vordrucke der Bewerbungsunterlagen zu verwenden.

      Fortführung unter Pkt. VI.3

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

      Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Stadtplaner*in / Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in zu führen. Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO- Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Stadtplaner*in / Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Stadtplaner*in / Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über

      die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Mindestzahl: 12
      Höchstzahl: 20
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      André Poitiers Architekt GmbH, Hamburg und arbos Freiraumplanung GmbH, Hamburg
      Hosoya Schaefer Architects, Zürich mit Agence Ter, Karlsruhe
      MUST, Köln mit die3 landschaftsarchitektur Brückmann & Platz Landschaftsarchitekten PartGmbB, Bonn
      Schellenberg + Bäumler Architekten GmbH, Dresden mit studio grüngrau Landschaftsarchitektur GmbH, Düsseldorf
      WELP von KLITZING, Braunschweig mit GTL Landschaftsarchitektur, Kassel
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      IV.1.9.1) Beurteilungskriterien zur Wertung der Wettbewerbsbeiträge:

      räumliche Leitidee als Teilbereich-Fokussierung der Bahnstadt - Rahmenplanung; Städtebaulich-freiraumplanerische Qualität; Gestaltqualität; Nutzungsmischung, Qualität und Funktionalität; Grün- und Freianlagenkonzept (blau-grüne Infrastruktur - Resilienz der Stadt); Erstaussagen für ein klimagerechtes Quartiers; Qualität und Funktionieren des "Mobilitäts- und Erschließungskonzeptes" inkl. aller Vernetzungen und Konzeptionen des ruhenden Verkehrs; Realisierungsfähigkeit in Baustufen, Wirtschaftlichkeit. Das Preisgericht behält sich für die Bewertung der eingereichten Arbeiten vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung zu betrachten.

      IV.1.9.2) Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb:

      Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gem. RPW 2013, § 8 (2) sowie § 72 (2) VgV. Im Anschluss an die Preisgerichtssitzung wird gemäß § 80 VgV ein Verhandlungsverfahren mit dem/der ersten Preisträger*in durchgeführt. Sollte eine Beauftragung des/der ersten Preisträger*in aus wichtigem Grunde nicht möglich sein, beabsichtigt die Ausloberin die Verhandlungen mit allen weiteren Preisträger*innen fortzuführen. Das Wettbewerbsergebnis fließt hierbei mit 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden 50 % werden aus unterschiedlich gewichteten Auftragskriterien ermittelt. Die endgütigen Vergabeunterlagen mit den Zuschlagskriterien einschließlich des verbindlichen Vertragsentwurfs werden den Teilnehmenden am Verhandlungsverfahren zum Verfahren selbst mitgeteilt.

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 07/10/2022
      Ortszeit: 16:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 20/10/2022
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Für den Wettbewerb steht insgesamt eine Wettbewerbssumme von insgesamt netto 140.000 EUR zur Verfügung. Diese wird als Preise und Anerkennungen wie folgt verteilt:

      1. Preis: 56.000 EUR netto (66.640 EUR inkl. 19 % MwSt.)

      2. Preis: 35.000 EUR netto (41.650 EUR inkl. 19 % MwSt.)

      3. Preis: 21.000 EUR netto (24.990 EUR inkl. 19 % MwSt.)

      Sowie 2 Anerkennungen mit je 14.000 EUR (16.660 EUR inkl. 19 % MwSt.) netto für bemerkenswerte Teilleistungen

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

      keine

      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Siehe VI.3.4

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      VI.3.1) Fortführung von III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

      8) Zur Teilnahme am Verfahren sind folgende Unterlagen einzureichen:

      a. vollständig ausgefüllter und unterschriebener Teilnahmeantrag Formblatt 01 - Bewerbungsbogen (für jeden Partner der Bewerbung) inkl. erforderlicher Anlagen. Mit diesem Formblatt erfolgt eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 GWB vorliegen. Es erfolgt zudem eine Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. Über das Bewerberformblatt erfolgt ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen der Berufshaftpflichtversicherung und Anpassung der Deckungssummen im Auftragsfall, sofern die Deckungssummen der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung nicht auseichen.

      Diese Erklärung ist von jedem Partner der Bewerbung und auch von jedem Eignungsleihendem nach § 47 VgV abzugeben.

      Die Befähigung zur Berufsausübung (Kammernachweis) gemäß § 44 VgV und Eintragung in ein Berufsregister ist als Anlage beizufügen.

      g) ausgefüllte Projektdatenblätter (Formblatt-02_Projektdatenblatt). Die Referenzen müssen zudem in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf 1-2 DIN A4 Blättern zu beschränken.

      h) Bei Bewerbergemeinschaften ist zudem Formblatt-03 Erklärung Bewerbergemeinschaft vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.

      i) Einzureichen ist ferner Formblatt 04-Verzeichnis_Leistungen_anderer_Unternehmen, als Eigenerklärung des Bewerbers ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammengearbeitet wird bzw. Benennung der vorgesehenen Nachunternehmer gem. § 47 (1) VgV mit Angabe der betreffenden Nachunternehmerleistungen sowie im Rahmen evtl. Eignungsleihe in Anspruch genommene Kapazitäten durch Nachunternehmerverzeichnis und Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer. Bei Eignungsleihe ist zusätzlich das Formblatt 05-Verpflichtungserklärung_andererer_Unternehmen einzureichen.

      j) Die unterschriebene Verpflichtungserklärung Tariftreue (Formblatt 06) ist einzureichen.

      k) Die unterschriebene Erklärung_Sanktionsverordnung (Formblatt 07) ist einzureichen.

      9. Nach Prüfung der Ausschluss-/Mindestkriterien werden die in den Bewerbungen eingereichten Referenzen auf Basis der eingereichten und geprüften Unterlagen hinsichtlich der Vergleichbarkeit zur Aufgabenstellung bepunktet. Bewertet / Bepunktet wird die Vergleichbarkeit der Referenz zur Aufgabe: in Hinblick auf

      - den städtebaulichen und räumlichen Kontext,

      - die angestrebte Nutzungsmischung und -Vielfalt,

      - die angestrebte hohe Dichte und Urbanität,

      - die besonderen Rahmenbedingungen z.B. zu berücksichtigende Nutzungen und Bauten, Topografie, verkehrliche Anforderungen

      - die besondere Aufgabenstellung einer Konversion, Umnutzung

      Eine Bepunktung erfolgt von "keine Vergleichbarkeit = 0 Pkt. bis "hohe Vergleichbarkeit = 5 Pkt."

      Insgesamt sind über die vier Referenzen max. 20 Punkte zu erreichen. Hieraus wird eine Rangfolge erstellt, die 15 Bewerbungen mit der höchsten Punktzahl qualifizieren sich für die Teilnahme am Wettbewerb. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.

      VI.3.2) Rückfragen:

      Eventuell auftretende Fragen sind spätestens bis zum 04.10.2022, 12:00 Uhr über die Vergabeplattform (siehe I.3) zu richten.

      VI.3.3) voraussichtliche Termine:

      Ausgabe der Unterlagen: ab 02.11.2022; Kolloquium (Videokonferenz): 17.11.2022; Abgabe der Wettbewerbsunterlagen: 07.02.2023; Preisgericht: 07.03.2023

      VI.3.4 Preisgericht:

      Fachpreisrichter:

      - Prof. Christa Reicher, Aachen (Städtebauerin)

      - Prof. Dr. Detlef Kurth (Städtebauer)

      - Prof. Katja Benfer, Berlin (Landschaftsarchitektin)

      - Stephan Lenzen, Bonn (Landschaftsarchitekt)

      - Heinz-Georg Leuer, Stadtbaurat der Stadt Braunschweig

      - Bernd Schmidbauer, Fachbereichsleiter Stadtplanung und Geoinformation der Stadt Braunschweig

      - Prof. Dr. Schütz, Leiter Development Aurelis Region Mitte (A/St)

      Bekanntmachungs-ID: CXP4YU16D29

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
      Postanschrift: Auf der Hude 2
      Ort: Lüneburg
      Postleitzahl: 21339
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjEwbFtoXVdYW2FXY2NbaDZjbSRkX1taW2hpV1leaVtkJFpb
      Fax: +49 413115-2943
      Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      07/09/2022
    © European Union, http://ted.europa.eu
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  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 12.09.2022
Ergebnis veröffentlicht 04.04.2023
Zuletzt aktualisiert 04.04.2023
Wettbewerbs-ID 2-479391 Status Kostenpflichtig
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