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  • DE-49457 Werl
  • 05/2023
  • Ergebnis
  • (ID 2-488192)

Umgestaltung der Fußgängerzone in Werl


 
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    Entscheidung 25.05.2023 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Wettbewerb nach RPW
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 15 - max. 15
    Gesetzte Teilnehmer: 5
    Gebäudetyp Landschaft und Freiraum
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 80.000 EUR
    Auslober/Bauherr Wallfahrtsstadt Werl, Werl (DE)
    Betreuer post welters + partner mbB Architektur & Stadtplanung BDA/SRL, Dortmund (DE), Dortmund (DE) Büroprofil
    Preisrichter Ernst Bauermann, Prof. Ulrike Beuter, Ina Bimberg [Vorsitz], Gordon Brandenfels, Thomas Knüvener, Juliane Kopperschmidt
    Aufgabe
    Die Wallfahrtsstadt Werl plant die Umgestaltung der Fußgängerzone. Diese Umgestaltung ist die zentrale Maßnahme des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für den Stadtkern der Wallfahrtsstadt Werl. Zusätzlich wurden in einer Potenzialanalyse für die Fußgängerzone Leitlinien für eine zukunftsfähige Entwicklung der Stadtmitte gegeben, die sich in der Neugestaltung niederschlagen sollen. Der historische Stadtkern soll zukünftig mehr sein als nur ein Einzelhandelsstandort. Unter dem Leitgedanken "Entschleunigen und Wohlfühlen" soll die Stadtmitte zu einem vielfältig nutzbaren Raum für die Bevölkerung werden. Die Wettbewerbsaufgabe ist Teil einer Gesamtstrategie für die Entwicklung der Werler Kernstadt, die vom REGIONALE-Ausschuss als 3-Sterne-Projekt ausgezeichnet wurde.

    Die Gestaltung des öffentlichen Raumes ist von großer Bedeutung für die Aufenthaltsqualität und das gesamte Erscheinungsbild des historischen Stadtkerns. Aus diesem Grunde sollen folgende Aspekte bei der Umgestaltung der Fußgängerzone berücksichtigt werden:
    - Verbesserung der Aufenthalts- und Gestaltqualität im Öffentlichen Raum
    - Einbeziehung des Marktplatzes als zentralen Begegnungsort
    - einheitliche und attraktive Gestaltung der Fußgängerzone (Oberflächen, Materialien, Begrünung, Beleuchtung etc.)
    - Stärkung von Rad- und Fußverkehr
    - Sicherung, Stärkung und Konzentration von Handels-, Gastronomie- und Dienstleistungsangeboten
    - Verknüpfung des Stadtkerns mit angrenzenden Freiräumen (Kurpark etc.)
    - stärkere Durchgrünung im öffentlichen Raum
    - Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
    - zukunftsfähige Gestaltung des öffentlichen Raumes in den Bereichen Barrierefreiheit und Digitalisierung

    Es ist geplant, die Leistungsphasen 1 bis 5 und optional darüber hinaus vorbehaltlich der Fördermittelbewilligung die Leistungsphasen 6 bis 9 stufenweise zu vergeben.

    Die Förderantragstellung erfolgt zum 30.09.2023.

    Um eine angemessene und qualitätsvolle Lösung sowie ein geeignetes Planungsteam Objektplanung Freianlagen i.S. HOAI 2013 § 39 jeweils LPH 1 bis 9 (stufenweise) (einschließlich eventueller besonderer Leistungen, die diesen Leistungsbildern zugeordnet sind wie z.B. Beleuchtungskonzept) für die Planung und Realisierung dieser freiraumplanerisch bedeutsamen Bauaufgabe zu finden, ist (im Rahmen eines VgV-Verfahrens) ein Wettbewerb mit 15 teilnehmenden Büros nach RPW 2013 vorgesehen.
    Gesetzte Teilnehmer B.S.L. Landschaftsarchitekten, Soest
    Lohaus + Carl Köhlmos PartGmbB Landschaftsarchitekten + Stadtplaner, Hannover
    scape Landschaftsarchitekten GmbH, Düsseldorf
    studio grüngrau, Düsseldorf
    wbp Landschaftsarchitekten GmbH, Bochum
    Adresse des Bauherren DE-49457 Werl
    TED Dokumenten-Nr. 650740-2022
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Werl: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

      2022/S 226-650740

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Wallfahrtstadt Werl
      Postanschrift: Hedwig-Dransfeld-Straße 23
      Ort: Werl
      NUTS-Code: DEA5B Soest
      Postleitzahl: 49457
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): post welters + partner mbB
      E-Mail: MjEzXGFZYjNjYmZnIGpYX2dYZWYhV1g=
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: www.werl.de
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZ564AP/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZ564AP
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Wettbewerb nach RPW 2013 im Rahmen der VgV "Umgestaltung der Fußgängerzone" in Werl

      Referenznummer der Bekanntmachung: 21_1242: Umgestaltung der Fußgängerzone in Werl
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
      II.2)Beschreibung
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Die Wallfahrtsstadt Werl plant die Umgestaltung der Fußgängerzone. Diese Umgestaltung ist die zentrale Maßnahme des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für den Stadtkern der Wallfahrtsstadt Werl. Zusätzlich wurden in einer Potenzialanalyse für die Fußgängerzone Leitlinien für eine zukunftsfähige Entwicklung der Stadtmitte gegeben, die sich in der Neugestaltung niederschlagen sollen. Der historische Stadtkern soll zukünftig mehr sein als nur ein Einzelhandelsstandort. Unter dem Leitgedanken "Entschleunigen und Wohlfühlen" soll die Stadtmitte zu einem vielfältig nutzbaren Raum für die Bevölkerung werden. Die Wettbewerbsaufgabe ist Teil einer Gesamtstrategie für die Entwicklung der Werler Kernstadt, die vom REGIONALE-Ausschuss als 3-Sterne-Projekt ausgezeichnet wurde.

      Die Gestaltung des öffentlichen Raumes ist von großer Bedeutung für die Aufenthaltsqualität und das gesamte Erscheinungsbild des historischen Stadtkerns. Aus diesem Grunde sollen folgende Aspekte bei der Umgestaltung der Fußgängerzone berücksichtigt werden:

      - Verbesserung der Aufenthalts- und Gestaltqualität im Öffentlichen Raum

      - Einbeziehung des Marktplatzes als zentralen Begegnungsort

      - einheitliche und attraktive Gestaltung der Fußgängerzone (Oberflächen, Materialien, Begrünung, Beleuchtung etc.)

      - Stärkung von Rad- und Fußverkehr

      - Sicherung, Stärkung und Konzentration von Handels-, Gastronomie- und Dienstleistungsangeboten

      - Verknüpfung des Stadtkerns mit angrenzenden Freiräumen (Kurpark etc.)

      - stärkere Durchgrünung im öffentlichen Raum

      - Klimaschutz und Klimafolgenanpassung

      - zukunftsfähige Gestaltung des öffentlichen Raumes in den Bereichen Barrierefreiheit und Digitalisierung

      ---

      Es ist geplant, die Leistungsphasen 1 bis 5 und optional darüber hinaus vorbehaltlich der Fördermittelbewilligung die Leistungsphasen 6 bis 9 stufenweise zu vergeben.

      Die Förderantragstellung erfolgt zum 30.09.2023.

      Um eine angemessene und qualitätsvolle Lösung sowie ein geeignetes Planungsteam Objektplanung Freianlagen i.S. HOAI 2013 § 39 jeweils LPH 1 bis 9 (stufenweise) (einschließlich eventueller besonderer Leistungen, die diesen Leistungsbildern zugeordnet sind wie z.B. Beleuchtungskonzept) für die Planung und Realisierung dieser freiraumplanerisch bedeutsamen Bauaufgabe zu finden, ist (im Rahmen eines VgV-Verfahrens) ein Wettbewerb mit 15 teilnehmenden Büros nach RPW 2013 vorgesehen. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

      Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten. Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch über das Vergabeportal einzureichen. Einreichungstermin: 19.12.2022, 10:00 Uhr. Teilnahmeanträge, die formlos, per Mail, per Fax oder postalisch eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden und sind unzulässig.

      ---

      Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen, oder am Tag der Bekanntmachung angestellter oder freier Mitarbeiter eines Bewerbers/eines Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft sind oder die im Sinne des § 79 Abs. 2 VgV bevorzugt sein oder Einfluss haben können.

      Der öffentliche Auftraggeber behält es sich vor, fehlende Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzufordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen/Nachweise etc. sodann nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss.

      ---

      Für den fristgerechten Eingang der Bewerbung (vgl. Punkt IV.2) ist die/der Bewerberin/Bewerber verantwortlich. Es gilt die Frist beim Eingang auf der Vergabeplattform.

      ---

      Die Zahl der Wettbewerbsteilnehmenden ist insgesamt auf 15 beschränkt. Neben 5 zugeladenen Teilnehmenden werden weitere 10 Teilnehmende durch das vorgeschaltete Bewerbungsverfahren gemäß den Regelungen der VgV ermittelt. Wenn mehr als 10 Bewerbungen die u.g. Kriterien gleichermaßen erfüllen, wählt die Ausloberin durch Losentscheidung die für die Teilnahme am Wettbewerb zugelassenen Bewerberinnen/Bewerber aus. Zusätzlich werden ausreichend Nachrückerinnen/Nachrücker ausgelost. Zur Teilnahme an der Losung genügt die Vollständigkeit der Bewerbung, sowie die Erfüllung der benannten Eignungskriterien. Die ausgewählten Bewerberinnen/Bewerber werden benachrichtigt und haben die Teilnahme innerhalb gesetzter Frist zu bestätigen, geloste Nachrückerinnen/Nachrücker rücken im Falle einer Absage nach.

      ---

      Die Eignung entsprechend § 75 VgV ist durch das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular einschließlich erforderlicher Nachweise als Anlagen nachzuweisen. Im Falle fehlender oder unvollständiger Unterlagen erfolgt eine Nachforderung unter Fristsetzung in analoger Anwendung des § 56 VgV.

      ---

      Zum Teilnahmeantrag/Bewerbungsformular:

      Deckblatt: Angaben zur/zum Bewerberin/Bewerber/Unternehmen

      Teilnahmeantrag für die Teilnahme am o.g. Vergabeverfahren nach VgV und Einwilligungserklärung Datenschutz; Versicherung der/des Bewerberin/Bewerbers, dass sich kein weiteres Mitglied der Büro-/Bewerbergemeinschaft bewirbt (Partner, freie Mitarbeiter oder Angestellte) und dass die/der Bewerberin/Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss der Arbeiten führen.

      1. Erklärung zu Interessen und Beteiligten

      2. Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen

      3. Erklärung Nachunternehmer/Verpflichtungserklärung im Falle der Eignungsleihe

      4. Erklärung Mitglieder Bewerbergemeinschaft

      5. Erklärung zur Zuverlässigkeit - Eigenerklärung der/des Bewerberin/Bewerbers, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB gegen ihn vorliegen

      6. Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung

      7. Befähigungsnachweis Entwurfsverfasser Freiraumplanung (Nachweis des Eintrags als Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt in einer Architektenkammer)

      8. Eigenerklärung EU-Sanktionen

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

      Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten.

      Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortliche/r zur Führung der Berufsbezeichnung (Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt) befugt ist.

      Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als (Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt) wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.

      Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt tätig zu werden oder die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt nach § 2, 7 BauKaG NRW (Auswärtige/r Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt) und den Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR- Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO- Dienstleistungsabkommens ist, haben. Juristische Personen sind als Auftragnehmerin/Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einer/n entsprechenden Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekten benennen. Vergleiche einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften § 75 (1), (2) und (3) VgV.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      B.S.L. Landschaftsarchitekten, Soest
      Lohaus + Carl Köhlmos PartGmbB Landschaftsarchitekten + Stadtplaner, Hannover
      scape Landschaftsarchitekten GmbH, Düsseldorf
      studio grüngrau, Düsseldorf
      wbp Landschaftsarchitekten GmbH, Bochum
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen (Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar; dem Preisgericht ist es vorbehalten, weitere Unterkriterien zu differenzieren):

      - Gestaltqualität des Freiraums

      - Funktionale Qualität

      - Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit in Planung, Herstellung und Betrieb

      - Ökologie

      Die Ausloberin beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen Preisträger

      oder eine Preisträgergemeinschaft mit der Bearbeitung der Objekt- und Überwachungsleistungen zu beauftragen.

      Hinweis: Die Ausloberin behält sich vor, zunächst mit dem ersten Preisträger Vertragsgespräche zu führen. Nur wenn es nicht zu einem Abschluss kommt, wird der Reihe nach mit den übrigen Preisträgern verhandelt. Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb (§ 14 (4) 8. VgV), an dem die Preisträger beteiligt werden. Das Wettbewerbsergebnis fließt mit mindestens 50 % in das Verhandlungsverfahren ein.

      Die verbleibenden Prozente werden aus den nachfolgenden Auftragskriterien Umgang mit den Empfehlungen/Kritikpunkten aus dem Preisgerichtsprotokoll, Arbeitsweise und Projektentwicklung, fachliche Qualifikation Projektleitung und Bauleitung, Honorarforderung, Baukosten und Präsentation und Gestaltung ermittelt.

      -

      Die endgültigen Zuschlagskriterien werden den Teilnehmenden am Verhandlungsverfahren zum Verfahren selbst mitgeteilt.

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 19/12/2022
      Ortszeit: 10:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 17/01/2023
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Wettbewerbssumme für Preise insgesamt 80.000 EUR.

      Folgende Preisgelder sind vorgesehen:

      1. Preis: 32.000 Euro

      2. Preis: 20.000 Euro

      3. Preis: 12.000 Euro

      Anerkennung: 8.000 Euro

      Anerkennung: 8.000 Euro

      Eine Änderung der Anzahl und der Höhe der Preisgelder ist unter Ausschöpfung der gesamten Wettbewerbssumme bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Prof. Ulrike Beuter, Landschaftsarchitektin, Oberhausen
      Ina Bimberg, Landschaftsarchitektin, Iserlohn
      Gordon Brandenfels, Landschaftsarchitekt, Münster
      Klaus Eifler, Vorsitz des Planungs-, Bau- und Stadtentwicklungsausschuss, Werl
      Adrian Gruschka, Geschäftsführung Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung mbH, Werl
      Torben Höbrink, Bürgermeister der Stadt Werl
      Thomas Hupertz, Projektmanagement, Stadt Werl
      Thomas Knüvener, Architekt und Landschaftsarchitekt, Köln
      Isabella de Medici, Landschaftsarchitektin, Essen
      René Rheims, Landschaftsarchitekt, Krefeld
      Angelika Schritt, 2. Stellv. Bürgermeisterin der Stadt Werl
      Die Zusammensetzung des Preisgerichts ist nicht endgültig. Der Auslober kann die Zusammensetzung ändern und einzelne Personen hinzufügen.

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Fragen während der Bewerbungsphase sind ausschließlich über das Kommunikationstool der bekanntgegebenen Vergabeplattform zu stellen. Die während der Bewerbungsphase eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform über eingegangene Bewerberfragen und deren Beantwortung zu informieren.

      Bewerberfragen sollen bis spätestens 09.12.2022 12.00 Uhr eingegangen sein. Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.

      ---

      Die in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen.

      ---

      Nimmt ein/e Bewerberin/Bewerber oder Bieterin/Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung der/des Bewerberin/Bewerbers oder Bieterin/Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.

      ---

      Zum Teilnahmeantrag:

      Zu Anlage 5. Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 (3) VgV; Mindestanforderung im Auftragsfall: Deckungssumme für Personenschäden 2.000.000 EUR und für sonstige Schäden 1.500.000 EUR, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr. Der Nachweis über die geforderten Berufshaftpflichtversicherungen ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Sofern die derzeitigen Deckungssummen nicht ausreichen, kann eine Eigenerklärung über die geplante Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall eingereicht werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personen- und Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, aus der hervorgeht, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei Bewerbergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied in gleicher Höhe nachgewiesen werden.

      ---

      Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens auf das Erstangebot zu erteilen.

      Auskünfte über die Ausschreibungsunterlagen sind schriftlich, über das Vergabeportal spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu beantragen.

      ---

      Der Auftraggeber behält sich vor, zunächst mit dem ersten Preisträger Vertragsgespräche zu führen. Nur wenn es nicht zu einem Abschluss kommt, wird der Reihe nach mit den übrigen Preisträgern verhandelt.

      ---

      Folgender Zeitplan ist aktuell vorgesehen:

      Ausgabe der Auslobung: 30.01.2023

      Kolloquium: 14.02.2023

      Abgabe der Wettbewerbsunterlagen: 04.04.2023

      Preisgericht: 25.05.2023

      ---

      Weitere Hinweise sind dem Bewerbungsformular zu entnehmen. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet. Für den Teilnahmeantrag ist der vorgegebene Bewerberbogen zu verwenden. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen. Eine Eigenübersetzung ist ausreichend. Eine Erstattung für die Erstellung des Teilnahmeantrags findet nicht statt.

      Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ564AP

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
      Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
      Ort: Münster
      Postleitzahl: 48147
      Land: Deutschland
      Telefon: +49 251-411-3514
      Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:

      1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
      Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
      Ort: Münster
      Postleitzahl: 48147
      Land: Deutschland
      Telefon: +49 251-411-3514
      Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      18/11/2022
    © European Union, http://ted.europa.eu
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 23.11.2022
Ergebnis veröffentlicht 08.06.2023
Zuletzt aktualisiert 08.06.2023
Wettbewerbs-ID 2-488192 Status Kostenpflichtig
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