Beschreibung: Zur Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit benennen die Bieter: (A) Büroreferenzen,
(B) Projektteam A) Mindestanforderungen an BÜROREFERENZEN: A.1. Allgemeine Mindestanforderungen:
Es sind ein bis drei Referenzprojekte zur Durchführung von faunistischen Kartierungen
nachzuweisen. Insgesamt wurden die Artengruppen Fledermäuse, Avifauna, Groß- und Mittelsäuger
erfasst. Alle drei genannten Artengruppen können in nur einem Referenzprojekt erfasst
worden sein oder jeweils mindestens eine der genannten Artengruppen in einem der bis
zu drei Referenzprojekte kartiert worden sein. Eine Projektbeschreibung zu den einzelnen
Referenzen in Wort und Bild liegt vor und ist auf max. vier DIN A4 Seiten je Referenz
zu begrenzen. Werden folgende Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird das Referenzprojekt
nicht berücksichtigt und es erfolgt ein Ausschluss des Bieters. A.2 Mindestanforderung
an die Referenzprojekte: - Die Kartierungen erfolgen gemäß Methodenstandards “Leistungsbeschreibungen
für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen
und Artenschutz-beitrag, Schlussbericht 2014“ Herausgegeben vom Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadt-entwicklung (Anlage zur HVA F-StB) - Die Kartierungen wurden
in den letzten 5 Jahren abgeschlossen. B) Mindestanforderungen an PROJEKTTEAM: B.1.
Allgemeine Mindestanforderungen: - Das Projektteam muss aus mindestens 2 verschiedenen
Personen bestehen - Anzugeben sind die Personen, die folgende Leistungen erbringen:
Projektleitung, stellv. Projektleitung, Faunistische Kartierer - Kurze Beschreibung
des beruflichen Werdegangs - Nachweis von geeigneten persönlichen Referenzprojekten
der faunistischen Kartierer - Berufliche Qualifikation Projektleitung: Abschluss eines
Studiums der Biologie, Geographie, Geoinformatik, Ökologie, Naturschutz, Landschaftspflege,
Landschaftsplanung oder verwandter Fach-richtung (mindestens Bachelor-Abschluss) und
eine Berufserfahrung im Bereich der faunistischen Kartierung von mindestens 7 Jahren
- Berufliche Qualifikation stellv. Projektleitung: Abschluss eines Studiums der Biologie,
Geographie, Geoinformatik, Ökologie, Naturschutz, Landschaftspflege, Landschaftsplanung
oder verwandter Fachrichtung (mindestens Bachelor-Abschluss) und eine Berufserfahrung
im Bereich der faunistischen Kartierung von mindestens 5 Jahren - Berufliche Qualifikation
Faunistische Kartierer: Abschluss eines Studiums der Biologie, Geographie, Geoinformatik,
Ökologie, Naturschutz, Landschaftspflege, Landschaftsplanung oder verwandter Fachrichtung
(mindestens Bachelor-Abschluss). Für alle erforderlichen Artengruppen; Fledermäuse,
Avifauna, Groß- und Mittelsäuger, Amphibien, Reptilien, Falter, Libellen, xylobionte
Käfer; ist nachzuweisen, dass der jeweils zugewiesene Kartierer über eine mindestens
3jährige Erfahrung in der Kartierung ebendieser ihm zugewiesener Artengruppe aufweist
Die Büroreferenzen können bei entsprechender Eignung auch als persönliche Referenzprojekte
angegeben werden. Projektleiter und faunistischer Kartierer können dieselbe Person
sein. Das gleiche gilt für den stellvertretenden Projektleiter und faunistischen Kartierer.
Handelt es sich bei dem persönlichen Referenzprojekt nicht um eine der vorgenannten
Büroreferenzen, ist eine entsprechende Projektbeschreibung beizufügen. Die zuständigen
Personen sind mit Namen, Berufserfahrung (in Jahren ab Abschluss Studium), kurzer
Beschreibung des beruflichen Werdegangs sowie vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten
(soweit gefordert) anzugeben. Die Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzen
sind unten beschrieben. Die vorzustellenden Mitglieder des Projektteams weisen den
erfolgreichen Abschluss eines Studiums durch Vorlage der entsprechenden Urkunde zum
Studienabschluss nach. B.2. Anforderungen an die Referenz der Person für die faunistischen
Kartierungen: Mitarbeit an einer persönlichen Referenz zur Kartierung der erforderlichen
Artengruppen Fledermäuse, Avifauna, Groß- und Mittelsäuger, Reptilien, Amphibien,
Libellen, Falter, xylobionte Käfer mit folgenden Mindestanforderungen: - Die Kartierungen
erfolgen gemäß Methodenstandards “Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen
im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutz-beitrag,
Schlussbericht 2014“ Herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-entwicklung
(Anlage zur HVA F-StB) - Die Kartierung wurde in den letzten 7 Jahren abgeschlossen.
Für jede der erforderlichen Artengruppen Fledermäuse, Avifauna, Groß- und Mittelsäuger,
Reptilien, Amphibien, Libellen, Falter, xylobionte Käfer ist mindestens je ein faunistischer
Kartierer anzugeben. Ein Kartierer kann auch für mehr als eine Artengruppe eingesetzt
werden.