Entscheidung |
04/2011
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Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Berufsgruppen |
Landschaftsarchitektur |
Teilnehmer |
Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5 Tatsächliche Teilnehmer: 5 |
Gebäudetyp | Kultur-, Veranstaltungsgebäude |
Art der Leistung | Objektplanung Freianlagen |
Zulassungsbereich | GPA |
Sprache | Deutsch |
Auslober/Bauherr | Stadt Köln, Köln (DE) |
Betreuer | Fiebig Schönwälder Zimmer, Berlin (DE), Düsseldorf (DE) |
Aufgabe |
Entsprechend Beschluss des Rats der Stadt Köln sollen die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude der Bühnen Köln am Offenbachplatz - Opernhaus aus dem Jahr 1957 mit ca. 1 300 Plätzen und Schauspielhaus aus dem Jahr 1962 mit ca. 650 Plätzen – ggf. unter Einbeziehung der Sanierung der Opernterrassen (1957/58) generalsaniert werden. Ziel der Baumaßnahme ist eine Behebung bauphysikalischer, akustischer und konstruktiver Schwachpunkte in der vorhandenen Substanz, die Beseitigung infrastruktureller und sicherheitstechnischer Defizite sowie eine Optimierung der betrieblichen und künstlerischen Abläufe. Weiterhin soll die Raumakustik in den Bühnen- und Zuschauerräumen optimiert und die gesamte Bühnentechnik erneuert werden.
Gegenstand der Baumaßnahme ist zudem eine nachträgliche Unterbauung des kleinen Offenbachplatzes, des Kantinenhofs sowie des Betriebshofs und eine neue gemeinsame Anlieferung für beide Theater im Bereich des Betriebshofs an der Krebsgasse. Die Baumaßnahme umfasst insgesamt neben zwei bis vier Spielstätten (Oper und Schauspiel und ggf. Kinder-/Kammeroper und Studiobühne) u.a. die für den Betrieb der Spielstätten notwendigen künstlerischen, kaufmännischen und technischen Funktionsbereiche, Proberäume für die drei Sparten Musik-, Sprechtheater und Tanz, Künstlergarderoben sowie Betriebs- und Aufenthaltsräume für die technischen Abteilungen. Sie verlangt die Integration komplexer Funktionsanforderungen aus den Bereichen Bühne, Zuschauerhaus, Magazine, Foyers, Garderoben, Ateliers, Büros sowie Kantine für ca. 650 Mitarbeiter der Spielstätten. Die Maßnahmen für die Kinderoper und Studiobühne sowie der Umgang mit dem Bauteil Opernterrassen werden derzeit nochmals vertieft untersucht. Der Bruttorauminhalt der bestehenden Gebäude beträgt ca. 234 000 cbm, davon entfallen ca. 167 500 cbm auf das Opernhaus, ca. 57 500 cbm auf das Schauspielhaus und ca. 9 000 cbm auf die Opernterrassen. Die Erweiterungsbaumaßnahmen (ober- und unterirdisch) haben eine Größenordnung von mind. rd. 43 000 cbm und optional bis zu rd. 64 500 cbm. Das Gebäudeensemble der Bühnen Köln bildet zwei unterschiedlich geartete Plätze aus, dem Opernhaus vorgelagert den großen Offenbachplatz und zwischen Schauspielhaus und Opernterrassen den kleinen Offenbachplatz. Die Hauptzugänge der Spielstätten sind jeweils zu den ihnen vorgelagerten öffentlichen Plätzen orientiert. Zwischen Opernhaus und Schauspielhaus befindet sich außerdem der sog. "Kantinenhof", der derzeit den Mitarbeitern vorbehalten und nicht öffentlich zugänglich ist. Die freiraumplanerisch zu bearbeitende Fläche hat insgesamt eine Größe von ca. 6 800 qm. Sie umfasst die beiden Platzanlagen und den Kantinenhof sowie ergänzende Fußgängerbereiche. Der in den 50er Jahren von Wilhelm Riphahn als Entree für die Bühnen gestaltete, aus den Proportionen des Opernhauses und im Zusammenhang mit der Vis-a-Vis-Bebauung entwickelte Offenbachplatz hat aufgrund seiner planerischen Geschlossenheit und Großzügigkeit eine hohe städtebauliche wie auch baukünstlerische Bedeutung für Köln. Er ist mit einem wertvollen Brunnen des Künstlers Jürgen Hans Grümmer ausgestattet, der unter Denkmalschutz steht. Aus der Lage an der stark frequentierten Nord-Süd-Fahrt resultieren allerdings starke Verkehrslärmbelastungen an diesem bedeutenden Stadtplatz. Gegenstand der Planung und Maßnahmen ist die Gestaltung der Plätze, der Bewegungsräume und Aufenthaltsbereiche für Fußgänger sowie die Gestaltung der für die unterschiedlichen Verkehrszweige erforderlichen Anlagen auf dem Grundstück des Offenbachplatzes (Radverkehr, Feuerwehr sowie ggf. Lade- und Lieferverkehr, Stellflächen für z.B. Ü-Wagen sowie Stellplätze). Die beiden Stadtplätze sind als Fortsetzung und Ergänzung der Innenräume von Opern- und Schauspielhaus und der wegetouristischen Erschließung der Kulturdiagonale der Kölner Innenstadt zu verstehen. Der Offenbachplatz als urbanes Forum und Repräsentationsraum soll gestalterisch wie funktional qualifiziert werden und als Eingangsbereich für die Bühnen eine bessere Aufenthaltsqualität erhalten. Bei der Gestaltung der Platzfläche sind Abstimmungen mit der Denkmalpflege und den Urheberrechtsinhabern erforderlich. Bei dem gegenwärtig nachgeordneten kleinen Offenbachplatz am Schauspielhaus sollen die Eigenräumlichkeit gestärkt und die Aufenthaltsqualität erhöht werden. Der Kantinenhof ist entsprechend Machbarkeitsstudie als öffentlicher Raum - die Machbarkeitsstudie sieht eine Öffnung der dort befindlichen Kantine im Opernhaus zum Freiraum und teilweise gastronomische Nutzung mit Außenplätzen vor – in die Freiraumgestaltung einzubinden. Da für die Umsetzung des Baumaßnahmen insbesondere die beiden Plätze für Baustelleneinrichtungen genutzt werden müssen, ist von großflächigen Beschädigungen auszugehen. Der Offenbachplatz mit angrenzender Nord-Süd-Fahrt ist als Bodendenkmal in der Liste der Bodendenkmäler der Stadt Köln erfasst. Nach Abstimmungen mit dem Römisch-Germanischen Museum kann derzeit davon ausgegangen werden, dass im gesamten Baufeld bis zu einer Tiefe von 48,00 mNN vollflächig archäologische Grabungen stattfinden werden. In der Machbarkeitsstudie ist ein Kostenansatz für die Außenanlagen, im wesentlichen für die Wiederherstellung der Flächen nach Abschluss der Baumaßnahmen, von insgesamt rd. 2 100 000 EUR netto enthalten (KG 500 excl. KG 540); die Leistungen der Lichtplanung werden jedoch separat vergeben. Für die Ausführung der Baumaßnahmen ist eine losweise und eine gewerkeweise Vergabe vorgesehen. Die Baumaßnahmen werden ggf. teilweise bei laufendem Betrieb erfolgen. Die Bauphase erfolgt ggf. im 2-Schicht-Betrieb (Früh- und Spätschicht). Die beabsichtigte Vergabe umfasst die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 gem. HOAI § 38. Optionale Leistungen: s. Ziff. II.2.2). Ziel der Maßnahmen ist eine hohe Gestalt- und Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums unter Berücksichtigung der unterschiedlichen verkehrlichen Interessen (insbesondere Fußgänger, Feuerwehr, Radfahrer). Die Aufgabe besteht darin, eine unverwechselbare, gestalterisch anspruchsvolle, die Architektursprache unterstützende aber auch zweckorientierte Gestaltung für die Freiflächen zu entwickeln, die alle funktionalen aber ebenso auch repräsentative Anforderungen erfüllt. Dabei sind die aus dem Denkmalschutz sowie aus urheberrechtlichen Belangen resultierenden Anforderungen neben sicherheitstechnischen Ansprüchen und Anforderungen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Betrieb zu berücksichtigen. Die Integration der Anforderungen mobilitätseingeschränkter Menschen ist durchgängig zu gewährleisten. Für die Planung und Umsetzung sind Erfahrungen mit der Gestaltung repräsentativer innerstädtischer Plätze, fundierte Kenntnisse bezüglich Nutzungs- und Unterhaltungsanforderungen, gute Material- und Gestaltungsdetailkenntnisse, kosten- und umweltbewusstes Handeln wie auch Kenntnisse im Immissionsschutz erforderlich. Die Planung muss in enger Abstimmung mit den Objektplanern und den weiteren an der Planung beteiligten Fachplanern sowie den beteiligten städtischen Dienststellen erfolgen. Eine losweise Vergabe der Planungsleistungen ist aufgrund der Komplexität der Bauaufgabe nicht beabsichtigt. Bewerbungen eines wirtschaftlich mit dem Projektsteuerer verflochtenen Büros sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss der/des Bewerber/s vom Verfahren. Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Zeitrahmen: 1. Maßnahmenbeginn/Beauftragung der Fachplanungsleistungen: voraussichtlich Frühjahr 2011, 2. Übergabe an den Nutzer: 6/2015, 3. Projektabschluss: im Nachgang. |
Informationen |
Download der Formblätter: www.planungskultur.de (Menüpunkt: Ausschreibungen) |
Projektadresse | DE-50679 Köln |
TED Dokumenten-Nr. | 384163-2010 |
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BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister, Zentrales Vergabeamt der Stadt Köln
Willy-Brandt-Platz 2
Kontakt: Peter Musiala
50679 Köln
DEUTSCHLAND
Tel. +49 221221-23647
E-Mail: MjEwcFtkamhXYltpI2xbaF1XWFtXY2o2aWpXWmojYWVbYmQkWls=
Fax +49 221221-26272
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse des Auftraggebers http://www.stadt-koeln.de
Weitere Auskünfte erteilen: Fiebig Schönwälder Zimmer
Bülowstr. 66
z. H. Frau Barbara Zimmer
10783 Berlin
DEUTSCHLAND
Tel. +49 302175-1920
E-Mail: MTZ0Y2dnX2w6amZbaG9oYW1lb2Zub2woXl8=
Fax +49 302175-1859
Internet: http://www.planungskultur.de
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: Fiebig Schönwälder Zimmer
Bülowstr. 66
z. H. Frau Barbara Zimmer
10783 Berlin
DEUTSCHLAND
Tel. +49 302175-1920
E-Mail: MTlxYGRkXGk3Z2NYZWxlXmpibGNrbGklW1w=
Fax +49 302175-1859
Internet: http://www.planungskultur.de
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Stadt Köln – Der
Oberbürgermeister - Zentrales Vergabeamt der Stadt Köln
Willy-Brandt-Platz 2
Kontakt: Zentrales Vergabeamt der Stadt Köln
z. H. Frau Natalie Merten
50679 Köln
DEUTSCHLAND
Tel. +49 221221-26885
E-Mail: MjE0bFdgZmRTXldlH2hXZFlTVFdTX2YyZWZTVmYfXWFXXmAgVlc=
Fax +49 221221-26272
Internet: http://www.stadt-koeln.de
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Regional- oder Lokalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber Nein
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
Projekt: Sanierung Bühnen Köln, Offenbachplatz - Auftrag:
Planungsleistungen für Freianlagen gemäß HOAI § 38.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungsauftrag
Dienstleistungskategorie: Nr. 12
Hauptort der Dienstleistung Köln, DEUTSCHLAND.
NUTS-Code DEA23
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
Öffentlicher Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Siehe
II.1.1) sowie:
Entsprechend Beschluss des Rats der Stadt Köln sollen die unter
Denkmalschutz stehenden Gebäude der Bühnen Köln am Offenbachplatz -
Opernhaus aus dem Jahr 1957 mit ca. 1 300 Plätzen und Schauspielhaus aus
dem Jahr 1962 mit ca. 650 Plätzen – ggf. unter Einbeziehung der Sanierung
der Opernterrassen (1957/58) generalsaniert werden. Ziel der Baumaßnahme
ist eine Behebung bauphysikalischer, akustischer und konstruktiver
Schwachpunkte in der vorhandenen Substanz, die Beseitigung
infrastruktureller und sicherheitstechnischer Defizite sowie eine
Optimierung der betrieblichen und künstlerischen Abläufe. Weiterhin soll
die Raumakustik in den Bühnen- und Zuschauerräumen optimiert und die
gesamte Bühnentechnik erneuert werden.
Gegenstand der Baumaßnahme ist zudem eine nachträgliche Unterbauung des
kleinen Offenbachplatzes, des Kantinenhofs sowie des Betriebshofs und eine
neue gemeinsame Anlieferung für beide Theater im Bereich des Betriebshofs
an der Krebsgasse.
Die Baumaßnahme umfasst insgesamt neben zwei bis vier Spielstätten (Oper
und Schauspiel und ggf. Kinder-/Kammeroper und Studiobühne) u.a. die für
den Betrieb der Spielstätten notwendigen künstlerischen, kaufmännischen
und technischen Funktionsbereiche, Proberäume für die drei Sparten Musik-,
Sprechtheater und Tanz, Künstlergarderoben sowie Betriebs- und
Aufenthaltsräume für die technischen Abteilungen. Sie verlangt die
Integration komplexer Funktionsanforderungen aus den Bereichen Bühne,
Zuschauerhaus, Magazine, Foyers, Garderoben, Ateliers, Büros sowie Kantine
für ca. 650 Mitarbeiter der Spielstätten.
Die Maßnahmen für die Kinderoper und Studiobühne sowie der Umgang mit dem
Bauteil Opernterrassen werden derzeit nochmals vertieft untersucht.
Der Bruttorauminhalt der bestehenden Gebäude beträgt ca. 234 000 cbm,
davon entfallen ca. 167 500 cbm auf das Opernhaus, ca. 57 500 cbm auf das
Schauspielhaus und ca. 9 000 cbm auf die Opernterrassen. Die
Erweiterungsbaumaßnahmen (ober- und unterirdisch) haben eine Größenordnung
von mind. rd. 43 000 cbm und optional bis zu rd. 64 500 cbm.
Das Gebäudeensemble der Bühnen Köln bildet zwei unterschiedlich geartete
Plätze aus, dem Opernhaus vorgelagert den großen Offenbachplatz und
zwischen Schauspielhaus und Opernterrassen den kleinen Offenbachplatz. Die
Hauptzugänge der Spielstätten sind jeweils zu den ihnen vorgelagerten
öffentlichen Plätzen orientiert. Zwischen Opernhaus und Schauspielhaus
befindet sich außerdem der sog. "Kantinenhof", der derzeit den
Mitarbeitern vorbehalten und nicht öffentlich zugänglich ist.
Die freiraumplanerisch zu bearbeitende Fläche hat insgesamt eine Größe von
ca. 6 800 qm. Sie umfasst die beiden Platzanlagen und den Kantinenhof
sowie ergänzende Fußgängerbereiche. Der in den 50er Jahren von Wilhelm
Riphahn als Entree für die Bühnen gestaltete, aus den Proportionen des
Opernhauses und im Zusammenhang mit der Vis-a-Vis-Bebauung entwickelte
Offenbachplatz hat aufgrund seiner planerischen Geschlossenheit und
Großzügigkeit eine hohe städtebauliche wie auch baukünstlerische Bedeutung
für Köln. Er ist mit einem wertvollen Brunnen des Künstlers Jürgen Hans
Grümmer ausgestattet, der unter Denkmalschutz steht. Aus der Lage an der
stark frequentierten Nord-Süd-Fahrt resultieren allerdings starke
Verkehrslärmbelastungen an diesem bedeutenden Stadtplatz.
Gegenstand der Planung und Maßnahmen ist die Gestaltung der Plätze, der
Bewegungsräume und Aufenthaltsbereiche für Fußgänger sowie die Gestaltung
der für die unterschiedlichen Verkehrszweige erforderlichen Anlagen auf
dem Grundstück des Offenbachplatzes (Radverkehr, Feuerwehr sowie ggf.
Lade- und Lieferverkehr, Stellflächen für z.B. Ü-Wagen sowie Stellplätze).
Die beiden Stadtplätze sind als Fortsetzung und Ergänzung der Innenräume
von Opern- und Schauspielhaus und der wegetouristischen Erschließung der
Kulturdiagonale der Kölner Innenstadt zu verstehen. Der Offenbachplatz als
urbanes Forum und Repräsentationsraum soll gestalterisch wie funktional
qualifiziert werden und als Eingangsbereich für die Bühnen eine bessere
Aufenthaltsqualität erhalten. Bei der Gestaltung der Platzfläche sind
Abstimmungen mit der Denkmalpflege und den Urheberrechtsinhabern
erforderlich. Bei dem gegenwärtig nachgeordneten kleinen Offenbachplatz am
Schauspielhaus sollen die Eigenräumlichkeit gestärkt und die
Aufenthaltsqualität erhöht werden. Der Kantinenhof ist entsprechend
Machbarkeitsstudie als öffentlicher Raum - die Machbarkeitsstudie sieht
eine Öffnung der dort befindlichen Kantine im Opernhaus zum Freiraum und
teilweise gastronomische Nutzung mit Außenplätzen vor – in die
Freiraumgestaltung einzubinden.
Da für die Umsetzung des Baumaßnahmen insbesondere die beiden Plätze für
Baustelleneinrichtungen genutzt werden müssen, ist von großflächigen
Beschädigungen auszugehen. Der Offenbachplatz mit angrenzender
Nord-Süd-Fahrt ist als Bodendenkmal in der Liste der Bodendenkmäler der
Stadt Köln erfasst. Nach Abstimmungen mit dem Römisch-Germanischen Museum
kann derzeit davon ausgegangen werden, dass im gesamten Baufeld bis zu
einer Tiefe von 48,00 mNN vollflächig archäologische Grabungen stattfinden
werden.
In der Machbarkeitsstudie ist ein Kostenansatz für die Außenanlagen, im
wesentlichen für die Wiederherstellung der Flächen nach Abschluss der
Baumaßnahmen, von insgesamt rd. 2 100 000 EUR netto enthalten (KG 500
excl. KG 540); die Leistungen der Lichtplanung werden jedoch separat
vergeben.
Für die Ausführung der Baumaßnahmen ist eine losweise und eine
gewerkeweise Vergabe vorgesehen. Die Baumaßnahmen werden ggf. teilweise
bei laufendem Betrieb erfolgen. Die Bauphase erfolgt ggf. im
2-Schicht-Betrieb (Früh- und Spätschicht).
Die beabsichtigte Vergabe umfasst die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis
8 gem. HOAI § 38.
Optionale Leistungen: s. Ziff.
II.2.2).
Ziel der Maßnahmen ist eine hohe Gestalt- und Aufenthaltsqualität des
öffentlichen Raums unter Berücksichtigung der unterschiedlichen
verkehrlichen Interessen (insbesondere Fußgänger, Feuerwehr, Radfahrer).
Die Aufgabe besteht darin, eine unverwechselbare, gestalterisch
anspruchsvolle, die Architektursprache unterstützende aber auch
zweckorientierte Gestaltung für die Freiflächen zu entwickeln, die alle
funktionalen aber ebenso auch repräsentative Anforderungen erfüllt. Dabei
sind die aus dem Denkmalschutz sowie aus urheberrechtlichen Belangen
resultierenden Anforderungen neben sicherheitstechnischen Ansprüchen und
Anforderungen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit in Erstellung und
Betrieb zu berücksichtigen. Die Integration der Anforderungen
mobilitätseingeschränkter Menschen ist durchgängig zu gewährleisten.
Für die Planung und Umsetzung sind Erfahrungen mit der Gestaltung
repräsentativer innerstädtischer Plätze, fundierte Kenntnisse bezüglich
Nutzungs- und Unterhaltungsanforderungen, gute Material- und
Gestaltungsdetailkenntnisse, kosten- und umweltbewusstes Handeln wie auch
Kenntnisse im Immissionsschutz erforderlich. Die Planung muss in enger
Abstimmung mit den Objektplanern und den weiteren an der Planung
beteiligten Fachplanern sowie den beteiligten städtischen Dienststellen
erfolgen.
Eine losweise Vergabe der Planungsleistungen ist aufgrund der Komplexität
der Bauaufgabe nicht beabsichtigt.
Bewerbungen eines wirtschaftlich mit dem Projektsteuerer verflochtenen
Büros sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss der/des Bewerber/s vom
Verfahren.
Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung
aller Leistungsstufen.
Zeitrahmen:
1. Maßnahmenbeginn/Beauftragung der Fachplanungsleistungen:
voraussichtlich Frühjahr 2011,
2. Übergabe an den Nutzer: 6/2015,
3. Projektabschluss: im Nachgang.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71240000, 71222000
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Ja
II.1.8) Aufteilung in Lose
Nein
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
Gemäß Ziff.
II.1.5) "Beschreibung/Gegenstand des Auftrags"
(Freiraumplanung).
II.2.2) Optionen
Ja
Beschreibung der Optionen: (1) Vergabe der Leistungen Leistungsphase 9
gem. HOAI § 38 in Verbindung mit Anlage 11 und folgender Besonderer
Leistungen in Anlehnung an HOAI Anlage 2.6:
— Leistungsphase 2: Aufstellen einer Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse,
— Leistungsphase 9: Überwachung der Entwicklungspflege über 2 Jahre.
— Erstellen von Bestandsplänen (gemäß HOAI Anlage 2.6),
— Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen (gemäß HOAI Anlage 2.6).
(2) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die
Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages werden
lediglich die Leistungsphasen 1-2 beauftragt, soweit diese nach Ziffer
II.1.5) Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist. Die weiteren
Leistungsstufen sind, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der
Baumaßnahme, einzeln oder im Ganzen:
— Leistungsstufe 2: LPh 3: Entwurfsplanung,
— Leistungsstufe 3: LPh 4: Genehmigungsplanung,
— Leistungsstufe 4: LPh 5: Ausführungsplanung,
— Leistungsstufe 5: LPh 6: Vorbereitung der Vergabe,
— Leistungsstufe 6: LPh 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
— Leistungsstufe 7: LPh 8: Objektüberwachung,
— Leistungsstufe 8: LPh 9: Objektbetreuung und Dokumentation.
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Dauer in Monaten 56 (ab Auftragsvergabe)
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Der AN hat im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen
von 1 500 000 EUR für Personenschäden und von 1 500 000 EUR für Sach- und
Vermögensschäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages
aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall
abgeschlossen wird, ist erforderlich (s. Bewerbungsformular). Der
Auftraggeber behält sich den Abschluss einer Projektversicherung vor.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
— Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI, Stand 2009),
— Richtlinien der VBV für die Beteiligung freiberuflich Tätiger
(RifT-Tabellen 2010).
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine
bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer
Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
(Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des beim
Auftraggeber für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl.
Ziff.
VI.3) der Bekanntmachung) abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung
eingereicht, wird die Bewerbung der Bewerbergemeinschaft zwingend
ausgeschlossen.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen automatisch zum
Ausschluss. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher
Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger
Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
Ja
Die örtliche Präsenz in Köln während der Planungs- und Bauzeit ist in
engen Intervallen gemäß Erfordernis sicherzustellen. Die personelle
Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen.
Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des
Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
Die Baumaßnahmen werden ggf. teilweise bei laufendem Betrieb erfolgen.
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Folgende aktuellen Nachweise/Erklärungen – bei
Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert;
bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung
wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen:
1. soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem
Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des
Bewerbers (ggf. in Kopie) sowie Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des
Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt,
2. Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers, dass:
— er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder
seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den
einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens
in einer entsprechenden Lage befindet,
— er nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft
worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung
begangen hat, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den
Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland ordnungsgemäß erfüllt
hat,
— er sich bewusst ist, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem
Bewerberkreis zur Folge hat,
— er im Auftragsfall die Versicherung gemäß
III.1.1) der Bekanntmachung
für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.
3. Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers zu
wirtschaftlichen Verknüpfungen,
4. Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) zur Beruflichen Befähigung; vgl.
III.3.1).
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Folgende Erklärungen (s. Bewerbungsformular) – bei
Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert;
bei Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung wird der
Bewerber zwingend ausgeschlossen:
1. Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2010 (ggf. als Prognose), 2009, 2008) insgesamt,
2. Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2010 (ggf. als Prognose), 2009, 2008) für
Dienstleistungen im Leistungsbild Freianlagenplanung gem. HOAI § 38,
3. Eigenerklärung zum Jahr der Bürogründung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards Keine.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Folgende aktuellen Nachweise/Erklärungen sind - sofern nicht
anderslautendes dargestellt ist - zwingend gefordert; bei
Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Angabe mit der Bewerbung
wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen:
1. Darstellung (s. Bewerbungsformular) der Zahl der in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren (2010, 2009, 2008) jahresdurchschnittlich
beschäftigten festangestellten und freiberuflichen Mitarbeiter
(einschließlich Führungskräfte), aufgeschlüsselt in
Geschäftsführer/leitende Mitarbeiter, Architekten und Ingenieure gesamt,
Architekten im Leistungsbild Freianlagenplanung sowie mittlere
Bürozugehörigkeit der Architekten im Leistungsbild Freianlagenplanung in
Jahren und Architekten im Leistungsbild Freianlagenplanung mit mind. 5
Jahren Berufserfahrung, sonstige Mitarbeiter,
2. Darstellung (s. Bewerbungsformular), welche Leistungen mit dem eigenen
Büro und welche ggf. durch Unterauftragnehmer erbracht werden sowie deren
Benennung; beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis
seiner/ihrer Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Unterauftragnehmern zu
verweisen, so muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit dem Angebot
zwingend die Eignung der Unterauftragnehmer anhand der geforderten
Nachweise sowie die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die benannten
Unterauftragnehmer mit der Bewerbung nachweisen (Verpflichtungserklärung
gem. VOF § 5, Absatz 6), ansonsten wird der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Als Nachweis ist zwingend
das Formblatt "Subunternehmerverpflichtungserklärung" zu verwenden und
vollständig ausgefüllt sowie unterschrieben dem Bewerbungsformular als
Anhang beizulegen,
3. Für das in
II.1.5) aufgeführte Leistungsbild Angaben (s.
Bewerbungsformular) mindestens zu 2 und maximal zu 5 Referenzprojekten mit
einer freiraumplanerisch bearbeiteten Fläche größer/gleich 2 000 qm pro
Projekt, die in den letzten 10 Jahren (01/2001 bis 12/2010) hinsichtlich
der Kosten, der Termine und der Qualitäten erfolgreich abgeschlossen
(Abschluss Leistungsphase 8 gem. HOAI § 38) wurden und mit der in
Abschnitt
II.1.5) beschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar
sind.
Referenzschreiben, die den erfolgreichen Abschluss hinsichtlich der
Kosten, Termine und Qualitäten und eine gute Zusammenarbeit belegen,
können beigefügt werden und gehen dann positiv in die Bewertung ein. Der
Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen beim Betreiber bzw. Bauherren
einzuholen.
Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte auf jeweils max. 2
DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend
darstellen. Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet.
Die Referenzprojekte müssen nicht von jedem Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden; vielmehr sind die Angaben zu den
Referenzprojekten für die Bewerbergemeinschaft insgesamt (inkl.
Subunternehmer, sofern zutreffend) zu machen. Mitarbeiterreferenzen sind
nicht zugelassen.
Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen jeweils folgende
Unterangaben im Bewerbungsformular vollständig getätigt werden:
— Bezeichnung und Ort des Bauvorhabens,
— Auftraggeber,
— Bei Bietergemeinschaften/Subunternehmern: Auftragnehmer (Mitglied der
Bietergemeinschaft bzw. Subunternehmer),
— Projektleitung/stellv. Projektleitung,
— Datum der Fertigstellung LPH 8 gemäß HOAI § 38,
— bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI § 38,
— Honorarzone gem. HOAI § 39,
— bearbeitete Fläche in qm,
— anrechenbare Kosten gem. HOAI § 37 netto.
Fehlt eine oder mehrere der vorgenannten Angaben, so wird das
entsprechende Referenzprojekt nicht in die Wertung aufgenommen.
Für die fachliche Bewertung der Referenzprojekte sind zusätzlich folgende
Angaben zu tätigen (nicht zwingend erforderlich in Bezug auf die
Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte):
— Angaben zur Lage und Typologie (Innenstadtlage/Geschäftszentrum),
— Angaben zur Art der Baumaßnahme (Neuanlage bzw. Bauen im Bestand, d.h.
Instandsetzung und/oder Instandhaltung/Umbau/Erweiterung),
— Baualter des bearbeiteten Bestandsobjekts,
— Angaben zu spezifischen Aspekten bei Leistungen für Außenanlagen
(Platz-/Freianlage an exponiertem oder städtebaulich wichtigem Standort;
Freiraumplanung in Verbindung mit einer gesamtstädtisch bedeutsamen
Baumaßnahme; Freiraumplanung in Verbindung mit einer
gesamtstädtisch/überregional bedeutsamen Kultureinrichtung;
Freiraumplanung in Verbindung mit Theater, Oper, Philharmonie bzw.
Konzerthalle; Sanierung einer Brunnenanlage/einer denkmalgeschützten
Brunnenanlage/einer denkmalgeschützten Brunnenanlage aus den 50er/60er
Jahren; Einbindung eines Kunstwerks in die Platz-/Freiraumgestaltung;
Freiraumplanung unter Berücksichtigung von vorhandenem Baumbestand;
Freiraumplanung unter Berücksichtigung von übergeordneten,
wegetouristischen Erschließungskonzepten und Platzabfolgen; Konzeption von
Platzbegrünung; Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse; Überwachung der
Entwicklungspflege.
Bei den Referenzprojekten soll es sich insbesondere um Baumaßnahmen
handeln, die in Art, Komplexität und Größenordnung mit der vorliegenden
Bauaufgabe vergleichbar sind.
4. Der Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften das Büro des bevollmächtigten
Mitglieds, kann, sofern vorhanden, außerdem ein aktuelles Zertifikat über
ein vorhandenes Qualitätssicherungssystem nach DIN EN ISO 9001 oder ein
vergleichbares zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem vorlegen. Dies ist
allerdings nicht Voraussetzung für die Wertungsfähigkeit der Bewerbung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen:
1. Anzahl der beschäftigten festangestellten und freiberuflichen
Architekten für Leistungen im Bereich Freianlagenplanung insgesamt im
Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung: größer/gleich 2,
2. Anzahl der beschäftigten festangestellten und freiberuflichen
Architekten im Leistungsbild Freianlagenplanung mit Berufserfahrung
größer/gleich 5 Jahre im Durchschnitt der letzten 3 Jahre:
Mindestanforderung: größer/gleich 1 pro Jahr im Durchschnitt,
3. Für die mindestens 2 und maximal 5 zu benennenden Referenzprojekte, die
die o.g. Bedingung erfüllen, gelten die folgenden weiteren
Mindestanforderungen:
— mind. ein Referenzprojekt mit einer freiraumplanerisch bearbeiteten
Fläche größer/gleich 4 000 qm,
— mind. ein Referenzprojekt mit anrechenbaren Kosten gem. HOAI § 37
größer/gleich 1 200 000 EUR netto,
— mind. ein Referenzprojekt für öffentliche Auftraggeber,
— mind. ein Referenzprojekt, das die Planung für eine Platz-/Freianlage an
einem exponierten oder städtebaulich wichtigen Standort beinhaltete,
— mind. ein Referenzprojekt, das in Verbindung mit einem
gesamtstädtisch/überregional bedeutsamen Kulturgebäude (insb. Theater,
Oper, Philharmonie, Konzertsaal u.ä.) geplant und ausgeführt wurde,
— mind. ein Referenzprojekt, bei dem die Leistungsphasen 2 bis 8 gem. HOAI
§ 38 durchgehend und vollständig erbracht wurden.
Alle Mindestanforderungen müssen erfüllt sein; die Kombination ist dabei
beliebig.
Teilnahmeanträge, die eine der vorgenannten Mindestanforderungen nicht
erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
Nein
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten
Ja
VOF § 19 (2) und (3).
Teilnahmeberechtigt sind Architekten der Fachrichtung
Landschaftsarchitektur:
1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der
Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt der Fachrichtung
Landschaftsarchitektur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der
Bundesrepublik Deutschland als Architekt der Fachrichtung
Landschaftsarchitektur tätig zu werden,
2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung
der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem
vorstehenden Absatz benennen,
3. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die
Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen
gestellt werden.
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
Ja
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: (1)
Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und das
vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular gemäß Ziffern
III.1.3),
III.2.1),
III.2.2) und
III.2.3),
(2) Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der
Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem
Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Soweit die Mindestanforderungen
erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl
maßgebend.
Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung (max.
Punktzahl/Wertung/gewichtete Punktzahl):
1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (ins. max. 675 Pkt),
1.1 Nettogesamtumsatz im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (5
Pkt./45-fach/225 Pkt.),
1.2 Nettojahresumsatz (Euro) für Dienstleistungen im Leistungsbild
Freianlagenplanung gem. HOAI § 38 (5 Pkt./90-fach/450 Pkt.),
2. Fachliche Eignung (ins. max. 2 885 Pkt),
2.1 Referenzprojektunabhängige Kriterien (ins. max. 410 Pkt),
2.1.1 Anzahl der beschäftigten festangestellten und freiberuflichen
Architekten im Leistungsbild Freianlagenplanung gem. HOAI § 38 im Mittel
der letzten 3 Jahre (5 Pkt./30-fach/150 Pkt.),
2.1.2 Mittlere Bürozugehörigkeit der in den letzten 3 Jahre beschäftigten
festangestellten und freiberuflichen Architekten im Leistungsbild
Freianlagenplanung in Jahren (5 Pkt./10-fach/50 Pkt.),
2.1.3 Anzahl der beschäftigten festangestellten und freiberuflichen
Architekten im Leistungsbild Freianlagenplanung mit Berufserfahrung ≥ 5
Jahre im Mittel der letzten 3 Jahre (5 Pkt./30-fach/150 Pkt.),
2.1.4 Existenzdauer des Büros (5 Pkt./10-fach/50 Pkt.),
2.1.5 Gewährleistung der internen Qualität (5 Pkt./2-fach/10 Pkt.),
2.2 Referenzprojektabhängige Kriterien (5 Ref.proj. á 495 Pkt./ins. max.
2.475 Pkt.),
2.2.1 Positive Referenzschreiben (5 Pkt./2-fach/10 Pkt.),
2.2.2 Erfahrung mit den Leistungsphasen 2 bis 8 gem. HOAI § 38 Freianlagen
(5 Pkt./6-fach/30 Pkt.),
2.2.3 Erfahrung mit Projekten vergleichbaren Schwierigkeitsgrads
(Honorarzone entspr. HOAI § 39) (5 Pkt./10-fach/50 Pkt.),
2.2.4 Erfahrung mit Projekten vergleichbarer Größenordnung in Bezug auf
bearbeitete Fläche in qm (5 Pkt./6-fach/30 Pkt.),
2.2.5 Erfahrung mit Projekten vergleichbarer Größenordnung in Bezug auf
die anrechenbaren Kosten (5 Pkt./6-fach/30 Pkt.),
2.2.6 Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern (5 Pkt./4-fach/20 Pkt.),
2.2.7 Erfahrung mit Freiraumplanung in Innenstadtlage und/oder
Geschäftszentrum (5 Pkt./4-fach/20 Pkt.),
2.2.8 Erfahrung mit Instandsetzungs- und/oder Instandhaltungsmaßnahmen (5
Pkt./6-fach/30 Pkt.),
2.2.9 Erfahrung mit Umbaumaßnahmen (5 Pkt./4-fach/20 Pkt.),
2.2.10 Erfahrung mit Erweiterungen (5 Pkt./4-fach/20 Pkt.),
2.2.11 Erfahrung mit Bestandsobjekten – Platz-/Freianlage - aus den
50er/60er Jahren (5 Pkt./8-fach/40 Pkt.),
2.2.12 Erfahrung mit der Planung für eine Platz-/Freianlage an exponiertem
oder städtebaulich wichtigem Standort (5 Pkt./6-fach/30 Pkt.),
2.2.13 Erfahrungen mit Freiraumplanung in Verbindung mit einer
gesamtstädtisch bedeutsamen Baumaßnahme (5 Pkt./6-fach/30 Pkt.),
2.2.14 Erfahrungen mit Freiraumplanung in Verbindung mit einem
gesamtstädtisch/überregional bedeutsamen Kulturgebäude (5 Pkt./3-fach/15
Pkt.),
2.2.15 Erfahrungen mit Freiraumplanung in Verbindung mit Theater, Oper,
Philharmonie bzw. Konzerthalle (5 Pkt./3-fach/15 Pkt.),
2.2.16 Erfahrungen mit der Sanierung einer Brunnenanlage (5 Pkt./4-fach/20
Pkt.),
2.2.17 Erfahrungen mit der Sanierung einer denkmalgeschützten
Brunnenanlage (5 Pkt./2-fach/10 Pkt.),
2.2.18 Erfahrungen mit der Sanierung einer denkmalgeschützten
Brunnenanlage aus den 50er/60er Jahren (5 Pkt./2-fach/10 Pkt.),
2.2.19 Erfahrungen mit der Einbindung eines Kunstwerks in die
Platzgestaltung/Freiraumplanung (5 Pkt./1-fach/5 Pkt.),
2.2.20 Erfahrungen mit der Berücksichtigung von vorhandenem Baumbestand (5
Pkt./2-fach/10 Pkt.),
2.2.21 Freiraumplanung unter Berücksichtigung von übergeordneten,
wegetouristischen Erschließungskonzepten und Platzabfolgen (5
Pkt./2-fach/10 Pkt.),
2.2.22 Erfahrung mit der Konzeption einer Platzbegrünung (5 Pkt./2-fach/10
Pkt.),
2.2.23 Erfahrung mit Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse (5 Pkt./4-fach/20
Pkt.),
2.2.24 Erfahrung in der Überwachung der Entwicklungspflege (5
Pkt./2-fach/10 Pkt.).
Die max. erreichbare Punktzahl beträgt 3 560 Pkt.
(3) Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht
zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich
im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen
erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde
Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der
an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den
Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote Nein
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebot die nachstehenden Kriterien
1. Projektleitung. Gewichtung 7
2. Stellvertretende Projektleitung. Gewichtung 4
3. Projektspezifische Kapazitäten. Gewichtung 5
4. Strukturelle Herangehensweise. Gewichtung 5
5. Fachtechnische Lösungsansätze. Gewichtung 11
6. Gesamteindruck der Präsentation. Gewichtung 4
7. Honorarangebot. Gewichtung 9
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Nein
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
2010/3716
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
Nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
20.1.2011
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
26.1.2011 - 14:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG
Nein
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
Die in Ziff.
III.2.1) bis
III.2.3) geforderten Erklärungen und Angaben
werden u.a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular
und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie
Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert
und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt
es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen durch die
Bewerber, die unter der Internetadresse www.planungskultur.de (Menüpunkt:
Ausschreibungen) heruntergeladen werden können. Die Formblätter können
auch bei der unter
I.1) genannten Adresse schriftlich per Fax unter Angabe
der Projektbezeichnung "Sanierung Bühnen Köln, Offenbachplatz –
Freianlagen – Vergabenummer 2010/3716" in Papierform angefordert werden.
Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung
zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den
entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer
und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten
wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV 3.4) der Bekanntmachung ist
zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen
Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und rechtsverbindlich
zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise
in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk "Sanierung
Bühnen Köln, Offenbachplatz – Freianlagen – Vergabenummer 2010/3716"
gekennzeichnet ist, einzureichen. Eine eingescannte Unterschrift ersetzt
die rechtsverbindliche Unterschrift nicht.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen,
Erklärungen und Nachweise hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der
Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei dem Bauherrn. Ein Anspruch auf
Kostenerstattung besteht nicht.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben des Bewerbungsbogens
für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur
ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der
Bewerbergemeinschaft füllt die Büroangaben aus und unterschreibt den
Bewerbungsbogen.
Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei
der unter Ziff.
I.1) genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter
Angabe der Projektbezeichnung "Sanierung Bühnen Köln, Offenbachplatz –
Freianlagen – Vergabenummer 2010/3716" per Telefax an +49 3021751859 oder
per E-Mail an MTN3ZmpqYm89bWlea3JrZHBocmlxcm8rYWI= zu senden. Die Fragen sind so zu
formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten
Anfragen werden mit den Antworten im Internet unter der Adresse
www.planungskultur.de (Menüpunkt: Ausschreibungen) kontinuierlich
veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerber und
Bewerbergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen
können.
Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, soweit sie spätestens
am 18.1.2011 - 16:00 Uhr, eingegangen sind.
Weitergehende Informationen zum Projekt (Machbarkeitsstudie) können unter
http://www.planungskultur.de/Ausschreibungen/vof.html eingesehen werden.
Eine Kenntnis dieser Unterlagen sowie der Bestandsgebäude ist für das
Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.
Hinweis zu Ziff.
IV.2.1): die Bewertung der Honorarangebote erfolgt in
Abhängigkeit vom Mittelwert, wobei Werte, die unter 80 % und über 115 %
des Mittelwerts liegen, mit 1 Punkt bewertet werden. Angebote, die sich
zwischen über 105 % und 115 % des Mittelwertes bewegen werden mit 3
Punkten, Angebote zwischen 80 % und 105 % des Mittelwertes werden mit 5
Punkten bewertet. Bei der Mittelwertbildung bleiben das höchste und das
niedrigste Angebot unberücksichtigt.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln/Nachprüfstelle für behauptete
Vergabeverstöße
Zeughausstr. 2-10
50667 Köln
DEUTSCHLAND
E-Mail: MTltXGleWFlcYlhkZFxpN1lccWlcXiRiZlxjZSVlaW4lW1w=
Tel. +49 2211473116
Fax +49 2211472889
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein
Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge des Antragstellers
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
21.12.2010
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Ausschreibung veröffentlicht | 27.12.2010 | ||
Ergebnis veröffentlicht | 30.05.2011 | ||
Zuletzt aktualisiert | 21.12.2018 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-58464 | Status | Kostenpflichtig |
Seitenaufrufe | 1253 |
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