Entscheidung |
02/2012
|
Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Berufsgruppen |
Architektur |
Teilnehmer | Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5 |
Gebäudetyp | Staatliche und kommunale Bauten |
Art der Leistung | Objektplanung Gebäude |
Zulassungsbereich | GPA |
Sprache | Deutsch |
Auslober/Bauherr | Stadt Ratingen / Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung, Ratingen (DE) |
Betreuer | Fiebig Schönwälder Zimmer, Berlin (DE), Düsseldorf (DE) |
Aufgabe |
Siehe Ziff. II.1.1 sowie.
Entsprechend Beschluss des Rats der Stadt Ratingen vom 24.3.2011 bleibt der Zentralstandort Minoritenstrasse 2 – 6 für das Rathaus erhalten und wird, soweit möglich und wirtschaftlich, zum Teil saniert und im Übrigen erneuert (die Beschlussvorlage inkl. Pläne kann im Internet eingesehen werden: siehe Drucksache Nr. 70/2011: http://89.107.70.38/ratsinfo/ratingen/2805/Vm9ybGFnZS43MC4yMDEx/14/n/57690.pdf#search=%22Rathaus%22). Ziel der Maßnahme ist eine Sanierung schadstoffbelasteter Bauteile (insbesondere PCB, in geringerem Umfang auch Asbest und KMF) sowie eine Behebung energetischer, brandschutztechnischer und funktionaler Mängel des vorhandenen Gebäudekomplexes verbunden mit einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, bezogen auf die Flächenausnutzung wie auch die energetische Bewirtschaftung. Das Bauvorhaben umfasst schwerpunktmäßig folgende Maßnahmen: 1. Sanierung und Umbau des Westflügels mit Ratsnutzung inkl. Einrichtung eines Info-Points und Bürgerbüros im EG (Erweiterung), energetische Hüllenerneuerung und Erneuerung der Heizungs-, Klima- und Sanitäranlagen; 2. Abriss des Hauptgebäudes unter Erhaltung von Keller und Tiefgarage (110 Stellplätze) und baumassenreduzierter Neubau, Sanierung Keller/Tiefgarage; 3. Abriss des Ostflügels und Neubau eines Kantinen-Cafes/Bistros für Bürgerschaft wie auch Personal; 4. Schaffung eines neuen Vorplatzes. Darüber hinaus wird eine Erweiterung der Tiefgarage um ca. 50 Stellplätze und veränderte Erschließung erwogen. Die diesbezügliche Planung ist jedoch nicht Bestandteil der beabsichtigten Beauftragung; die Möglichkeit muss bei der Planung jedoch berücksichtigt werden. Die Altsubstanz spiegelt die Entwicklung des Bauens mit Beton vor 35 Jahren wieder (Betonbrutalismus). Sie weist bauphysikalische (z.B. Einfachverglasung, unzureichende Dämmung) und brandschutztechnische Defizite sowie Schäden in der tragenden Betonkonstruktion, an den tragenden Fassadenteilen und z.T. auch an den Sichtbetonflächen auf. Der zu erhaltende Westflügel muss im Zuge der Sanierung voraussichtlich überwiegend bis auf den Rohbau zurückgebaut, die Fassaden mit deutlich verbessertem Wärmeschutz ausgebildet, die Haustechnik nach dem neuesten Stand der Technik und den geltenden Vorschriften durch eine neue, sehr energieeffiziente Gebäudetechnik ersetzt werden. Die Neubebauung soll den Rathausplatz neu fassen, die Architektursprache soll den Spannungsbogen zwischen den historischen Bauteilen des Minoritenklosters und dem Rathaus der 70er Jahre herstellen und durch ein Konzept aus einem Guss ergänzen. Dieses soll nach heutigen Möglichkeiten und Erkenntnissen unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit weiter entwickelt werden. Alle Maßnahmen bedürfen i.R. des Umgebungsschutzes für das Minoritenkloster einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Mit dem Abriss des Osttraktes und damit der Freistellung des ehemaligen Minoritenkloster und der Möglichkeit, eine Fußwegverbindung in Richtung Trinsenturm und einen neuen Platz vor bzw. neben dem Rathaushauptgebäude und dem ehemaligen Minoritenkloster zu schaffen, sowie mit der Teil-Sanierung des westlichen Bautraktes und Revitalisierung von Tiefgarage und Keller im Verbund mit einem niedriggeschossigeren Hauptgebäude sollen eine bessere städtebauliche Eingliederung des Gesamtkomplexes erreicht und die stadtgestalterischen und architektonischen Baumöglichkeiten der heutigen Zeit beispielhaft umgesetzt und im öffentlichen Raum dargestellt werden. Das Gesamtprojekt soll nach dem Stand der Technik ausgeführt werden und sich durch eine ganzheitliche und innovative Lösung auszeichnen. Es soll vorbildlich sein in Bezug auf die effiziente Nutzung der Ressourcen und die Ausgestaltung der Verwaltungsarbeitsplätze. Folgender Energiestandard ist angestrebt: EnEV 2012 minus 20 % (Neubau) und EnEV 2012 (Altbau). Die geplante Baumaßnahme zeichnet sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Verwaltungs-/Bürogebäude; 2. Art der Baumaßnahme: Bauen im Bestand und Neubau; 3. Größenordnung: rd. 7 450 qm BGF (excl. vorhandener Keller Haupthaus und TG); geschätzte Baukosten Kostengruppe 200 bis 700 nach DIN 276: ca. 18 320 000 EUR netto (inkl. Schadstoffsanierung und Freiraumgestaltung). Der Auftrag umfasst die Objektplanungsleistungen gem. §33 HOAI für die vorstehend beschriebenen Baumaßnahmen: (Grund-) Leistungen der Leistungsphase 1, soweit in Ergänzung vorhandener Unterlagen erforderlich, alle Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 sowie ausgewählte Besondere Leistungen. Bestandteil der beabsichtigten Beauftragung sind auch alle erforderlichen Leistungen zur Schadstoffbeseitigung im umzubauenden Westflügel, d.h. Sanierungkonzeption, -planung und –ausschreibung sowie Überwachung der Sanierungs-, Entsorgungs- und Verwertungsabwicklung inkl. beispielsweise ergänzende Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrstoffmessungen, Freigabemessungen, Dokumentationen. Die darüber hinaus erforderlichen und in die Gesamtplanung zu integrierenden Fachplanungs-/Beraterleistungen werden separat beauftragt (insb. Baufeldfreimachung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Brandschutz, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau, Freianlagen). Optionale Leistungen: s. Ziff. II.2.2. Eine losweise Vergabe der Planungsleistungen ist aufgrund der Komplexität der Bauaufgabe nicht beabsichtigt. Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Zeitrahmen: 1. Beauftragung der Planungsleistungen: voraussichtlich Dezember 2011; 2. Geplante Baudurchführung: Mitte 2013 bis Ende 2015; 3. Projektabschluss: im Nachgang. |
Leistungsumfang | Objektplanungsleistungen gem. HOAI §33, siehe Pkt. |
Projektadresse | DE-40878 Ratingen |
TED Dokumenten-Nr. | 204589-2011 |
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BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Stadt Ratingen - Zentrale Vergabeverwaltung ZVV beim Amt 30 –
Minoritenstr. 2
z. H. Dipl.-Ing. Siegfried Aring
40878 Ratingen
DEUTSCHLAND
Tel. +49 2102550-1012
E-Mail: MjE2Y1lVV1ZiWVVUHlFiWV5XMGJRZFleV1VeHlRV
Fax +49 2102550-9119
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse des Auftraggebers http://www.stadt-ratingen.de
Weitere Auskünfte erteilen: Fiebig Schönwälder Zimmer
Bülowstr. 66
z. H. Frau Barbara Zimmer
10783 Berlin
DEUTSCHLAND
Tel. +49 302175-1920
E-Mail: MTN3ZmpqYm89bWlea3JrZHBocmlxcm8rYWI=
Fax +49 302175-1859
Internet: http://www.planungskultur.de
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: Fiebig Schönwälder Zimmer
Bülowstr. 66
z. H. Frau Barbara Zimmer
10783 Berlin
DEUTSCHLAND
Tel. +49 302175-1920
E-Mail: MjE3aVhcXFRhL19bUF1kXVZiWmRbY2RhHVNU
Fax +49 302175-1859
Internet: http://www.planungskultur.de
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Stadt Ratingen - Zentrale
Vergabeverwaltung ZVV beim Amt 30 –
Minoritenstr. 2
z. H. Herrn Heide
40878 Ratingen
DEUTSCHLAND
Tel. +49 2102550-3007
Fax +49 2102550-9300
Internet: http://www.ratingen.de
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Regional- oder Lokalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber Nein
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
Rathaus Ratingen –Teilsanierung und Teilneubau - Objektplanungsleistungen
einschl. Schadstoffsanierung.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungsauftrag
Dienstleistungskategorie: Nr. 12
Hauptort der Dienstleistung Ratingen.
NUTS-Code DEA1C
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
Öffentlicher Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Siehe Ziff. II.1.1 sowie.
Entsprechend Beschluss des Rats der Stadt Ratingen vom 24.3.2011 bleibt
der Zentralstandort Minoritenstrasse 2 – 6 für das Rathaus erhalten und
wird, soweit möglich und wirtschaftlich, zum Teil saniert und im Übrigen
erneuert (die Beschlussvorlage inkl. Pläne kann im Internet eingesehen
werden: siehe Drucksache Nr. 70/2011:
http://89.107.70.38/ratsinfo/ratingen/2805/Vm9ybGFnZS43MC4yMDEx/14/n/57690.pdf#search=%22Rathaus%22).
Ziel der Maßnahme ist eine Sanierung schadstoffbelasteter Bauteile
(insbesondere PCB, in geringerem Umfang auch Asbest und KMF) sowie eine
Behebung energetischer, brandschutztechnischer und funktionaler Mängel des
vorhandenen Gebäudekomplexes verbunden mit einer Verbesserung der
Wirtschaftlichkeit, bezogen auf die Flächenausnutzung wie auch die
energetische Bewirtschaftung.
Das Bauvorhaben umfasst schwerpunktmäßig folgende Maßnahmen:
1. Sanierung und Umbau des Westflügels mit Ratsnutzung inkl. Einrichtung
eines Info-Points und Bürgerbüros im EG (Erweiterung), energetische
Hüllenerneuerung und Erneuerung der Heizungs-, Klima- und Sanitäranlagen;
2. Abriss des Hauptgebäudes unter Erhaltung von Keller und Tiefgarage (110
Stellplätze) und baumassenreduzierter Neubau, Sanierung Keller/Tiefgarage;
3. Abriss des Ostflügels und Neubau eines Kantinen-Cafes/Bistros für
Bürgerschaft wie auch Personal;
4. Schaffung eines neuen Vorplatzes.
Darüber hinaus wird eine Erweiterung der Tiefgarage um ca. 50 Stellplätze
und veränderte Erschließung erwogen. Die diesbezügliche Planung ist jedoch
nicht Bestandteil der beabsichtigten Beauftragung; die Möglichkeit muss
bei der Planung jedoch berücksichtigt werden.
Die Altsubstanz spiegelt die Entwicklung des Bauens mit Beton vor 35
Jahren wieder (Betonbrutalismus). Sie weist bauphysikalische (z.B.
Einfachverglasung, unzureichende Dämmung) und brandschutztechnische
Defizite sowie Schäden in der tragenden Betonkonstruktion, an den
tragenden Fassadenteilen und z.T. auch an den Sichtbetonflächen auf. Der
zu erhaltende Westflügel muss im Zuge der Sanierung voraussichtlich
überwiegend bis auf den Rohbau zurückgebaut, die Fassaden mit deutlich
verbessertem Wärmeschutz ausgebildet, die Haustechnik nach dem neuesten
Stand der Technik und den geltenden Vorschriften durch eine neue, sehr
energieeffiziente Gebäudetechnik ersetzt werden.
Die Neubebauung soll den Rathausplatz neu fassen, die Architektursprache
soll den Spannungsbogen zwischen den historischen Bauteilen des
Minoritenklosters und dem Rathaus der 70er Jahre herstellen und durch ein
Konzept aus einem Guss ergänzen. Dieses soll nach heutigen Möglichkeiten
und Erkenntnissen unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und
Nachhaltigkeit weiter entwickelt werden. Alle Maßnahmen bedürfen i.R. des
Umgebungsschutzes für das Minoritenkloster einer denkmalrechtlichen
Erlaubnis.
Mit dem Abriss des Osttraktes und damit der Freistellung des ehemaligen
Minoritenkloster und der Möglichkeit, eine Fußwegverbindung in Richtung
Trinsenturm und einen neuen Platz vor bzw. neben dem Rathaushauptgebäude
und dem ehemaligen Minoritenkloster zu schaffen, sowie mit der
Teil-Sanierung des westlichen Bautraktes und Revitalisierung von
Tiefgarage und Keller im Verbund mit einem niedriggeschossigeren
Hauptgebäude sollen eine bessere städtebauliche Eingliederung des
Gesamtkomplexes erreicht und die stadtgestalterischen und
architektonischen Baumöglichkeiten der heutigen Zeit beispielhaft
umgesetzt und im öffentlichen Raum dargestellt werden.
Das Gesamtprojekt soll nach dem Stand der Technik ausgeführt werden und
sich durch eine ganzheitliche und innovative Lösung auszeichnen. Es soll
vorbildlich sein in Bezug auf die effiziente Nutzung der Ressourcen und
die Ausgestaltung der Verwaltungsarbeitsplätze. Folgender Energiestandard
ist angestrebt: EnEV 2012 minus 20 % (Neubau) und EnEV 2012 (Altbau).
Die geplante Baumaßnahme zeichnet sich zusammenfassend wie folgt aus:
1. Gebäudetyp: Verwaltungs-/Bürogebäude;
2. Art der Baumaßnahme: Bauen im Bestand und Neubau;
3. Größenordnung: rd. 7 450 qm BGF (excl. vorhandener Keller Haupthaus und
TG); geschätzte Baukosten Kostengruppe 200 bis 700 nach DIN 276: ca. 18
320 000 EUR netto (inkl. Schadstoffsanierung und Freiraumgestaltung).
Der Auftrag umfasst die Objektplanungsleistungen gem. §33 HOAI für die
vorstehend beschriebenen Baumaßnahmen: (Grund-) Leistungen der
Leistungsphase 1, soweit in Ergänzung vorhandener Unterlagen erforderlich,
alle Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 sowie ausgewählte Besondere
Leistungen.
Bestandteil der beabsichtigten Beauftragung sind auch alle erforderlichen
Leistungen zur Schadstoffbeseitigung im umzubauenden Westflügel, d.h.
Sanierungkonzeption, -planung und –ausschreibung sowie Überwachung der
Sanierungs-, Entsorgungs- und Verwertungsabwicklung inkl. beispielsweise
ergänzende Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrstoffmessungen,
Freigabemessungen, Dokumentationen.
Die darüber hinaus erforderlichen und in die Gesamtplanung zu
integrierenden Fachplanungs-/Beraterleistungen werden separat beauftragt
(insb. Baufeldfreimachung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung,
Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Brandschutz,
Bodenmechanik, Erd- und Grundbau, Freianlagen).
Optionale Leistungen: s. Ziff. II.2.2.
Eine losweise Vergabe der Planungsleistungen ist aufgrund der Komplexität
der Bauaufgabe nicht beabsichtigt.
Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung
aller Leistungsstufen.
Zeitrahmen:
1. Beauftragung der Planungsleistungen: voraussichtlich Dezember 2011;
2. Geplante Baudurchführung: Mitte 2013 bis Ende 2015;
3. Projektabschluss: im Nachgang.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71240000
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Ja
II.1.8) Aufteilung in Lose
Nein
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
Objektplanungsleistungen gem. HOAI §33, siehe Pkt.
II.1.5)
Beschreibung/Gegenstand des Auftrags.
II.2.2) Optionen
Ja
Beschreibung der Optionen: (1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne
Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem
Abschluss des Vertrages werden lediglich die Leistungsphasen 1–3
beauftragt, soweit diese nach Ziffer II.1.5 Gegenstand der zu vergebenden
Leistung ist. Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und
Ausführung der Baumaßnahmen einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt
und beinhalten die Leistungsphasen 4–9 nach Maßgabe von Ziffer II.1.5.
(2) Planungsleistungen für die Erweiterung der Tiefgarage um ca. 50
Plätze; diese Option findet keine Berücksichtigung in der Bewerbungs- wie
auch Angebots-/Zuschlagsphase, sie wird nicht der Bewertung zugrunde
gelegt.
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Dauer in Monaten 48 (ab Auftragsvergabe)
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine objektbezogene
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 500 000
EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 500 000 EUR für sonstige
Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages
aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall
abgeschlossen wird, ist erforderlich (s. Bewerbungsformular).
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
1. Vertrag;
2. Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) zu den Verträgen für freiberuflich
Tätige;
3. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI; Stand: Juni 2009;
4. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine
bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer
Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
(Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des beim
Auftraggeber für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl.
Ziff.
VI.3) der Bekanntmachung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung
eingereicht, wird die Bewerbung der Bewerbergemeinschaft zwingend
ausgeschlossen (VOF §5 [3] wird berücksichtigt).
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen automatisch zum
Ausschluss. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher
Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger
Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
Ja
— Die örtliche Präsenz in Ratingen während der Planungs- und Bauzeit ist
in engen Intervallen gemäß Erfordernis sicherzustellen. Die personelle
Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen,
— Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1
des Verpflichtungsgesetzes abzugeben,
— Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Eigenerklärung zur
Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und
Bekämpfung von Korruption abzugeben,
— Die Baumaßnahmen werden ggf. teilweise bei laufendem Betrieb
(Tiefgarage) erfolgen.
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Folgende Nachweise/Erklärungen – bei
Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert;
bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung
wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen (VOF §5 [3] wird
berücksichtigt):
(1) Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem
Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des
Bewerbers (ggf. in Kopie) sowie Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des
Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
(2) Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers, dass
a. keine Ausschlussgründe gem. VOF § 4 (6) vorliegen;
b. er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder
seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den
einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens
in einer entsprechenden Lage befindet;
c. er nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft
worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
d. er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung
begangen hat, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde;
e. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den
Rechtsvorschriften seines Heimatlandes ordnungsgemäß erfüllt hat;
f. er sich bewusst ist, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem
Bewerberkreis zur Folge hat;
g. er im Auftragsfall die Versicherung gemäß III.1.1 der Bekanntmachung
für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.
(3) Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers zu
wirtschaftlichen Verknüpfungen.
(4) Eigenerklärung zur Beruflichen Befähigung (s. Bewerbungsformular);
vgl. Ziff. III.3.1.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Folgende Erklärungen (s. Bewerbungsformular) – bei
Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert;
bei Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung wird der
Bewerber zwingend ausgeschlossen (VOF §5 [3] wird berücksichtigt):
(1) Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2010, 2009, 2008) insgesamt sowie für
Objektplanungsleistungen im Sinne HOAI 2009 §33 gesamt und für
Objektplanungsleistungen im Sinne HOAI 2009 §33 im Bereich Bauen im
Bestand (Umbau- / Modernisierungs- / Instandhaltungs- /
Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne §2 HOAI).
(2) Eigenerklärung zum Jahr der Bürogründung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards (1) Netto-Jahresumsatz in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2010, 2009, 2008) für
Objektplanungsleistungen im Sinne HOAI 2009 §33: Mindestanforderung
größer/gleich 500 000 EUR pro Jahr im Durchschnitt.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Folgende aktuellen Nachweise/Erklärungen sind zwingend gefordert; bei
Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Angabe mit der Bewerbung
wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen (VOF §5 [3] wird
berücksichtigt):
(1) Darstellung (s. Bewerbungsformular) der Zahl der in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren (2010, 2009, 2008) jahresdurchschnittlich
beschäftigten festangestellten Mitarbeiter (einschließlich
Führungskräfte), aufgeschlüsselt in Geschäftsführer/leitende Mitarbeiter,
Architekten und Ingenieure im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI
2009 §33, Architekten und Ingenieure im Leistungsbild Objektplanung im
Sinne HOAI 2009 §33 mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung, sonstige
Mitarbeiter.
(2) Darstellung (siehe Bewerbungsformular) der Personen, die für die zu
vergebenden Leistungen vorgesehen sind. Die Angaben sind auf die
Projektleitung / Stellvertretende Projektleitung zu beschränken. Folgende
Angaben sind zu tätigen: Name, Akademischer Grad/Titel, aufgabenrelevante
Zusatzqualifikationen, Dauer der Berufserfahrung als
Projektleiter/stellvertretender Projektleiter.
(3) Darstellung (s. Bewerbungsformular), welche Leistungen mit dem eigenen
Büro und welche ggf. durch Unterauftragnehmer erbracht werden sowie deren
Benennung. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis
seiner/ihrer Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Unterauftragnehmern zu
verweisen, so muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit dem Angebot
zwingend die Eignung der Unterauftragnehmer anhand der geforderten
Nachweise sowie die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die benannten
Unterauftragnehmer mit der Bewerbung nachweisen (Verpflichtungserklärung
gem. VOF §5, Absatz 6), ansonsten wird der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Als Nachweis ist zwingend
das Formblatt „Subunternehmerverpflichtungserklärung“ zu verwenden und
vollständig ausgefüllt sowie unterschrieben dem Bewerbungsformular als
Anhang beizulegen.
(4) Für das in Ziffer II.1.5 aufgeführte Leistungsbild Angaben (siehe
Bewerbungsformular) mindestens zu einem und maximal zu 5 Referenzprojekten
mit einer BGF größer/gleich 2 500 qm, die in den letzten 5 Jahren (06/2006
bis 05/2011) hinsichtlich der Kosten, der Termine und der Qualitäten
erfolgreich abgeschlossen wurden (Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne
HOAI 2009 §33) und bei denen Architekten- und Ingenieurleistungen erbracht
wurden, die mit den in Ziff. II.1.5 beschriebenen Leistungen nach Art und
Umfang vergleichbar sind.
Referenzschreiben, die den erfolgreichen Abschluss hinsichtlich der
Kosten, Termine, Qualitäten und Zusammenarbeit belegen, können der
Bewerbung als Anlage beigefügt werden und gehen dann positiv in die
Bewertung ein. Der Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen bei
Betreiber bzw. Bauherr einzuholen.
Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte auf jeweils max. 2
DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend
darstellen. Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet.
Die Referenzprojekte müssen nicht von jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft vorgewiesen werden, vielmehr sind die Angaben zu den
Referenzprojekten von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Subunternehmer,
sofern zutreffend) insgesamt zu machen. Mitarbeiterreferenzen sind nicht
zugelassen.
Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen folgende
Unterangaben vollständig getätigt werden:
— Bezeichnung der Maßnahme und Land/Ort,
— Auftraggeber,
— Bei Bietergemeinschaften/ Subunternehmern zusätzlich: Auftragnehmer
(Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. Subunternehmer),
— Art der Baumaßnahme (Neubau/Erweiterungsbau;
Umbau-/Modernisierungs-/Instandhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahme),
— Gebäudetypologie (Büro-/Verwaltungsgebäude, Rathaus),
— Bruttogrundfläche BGF,
— Datum der Fertigstellung (Abschluss Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2009
§33),
— Bearbeitete Leistungsphasen im Sinne HOAI 2009 §33,
— Schwierigkeitsgrad (Honorarzone im Sinne HOAI 2009 §34).
Fehlt eine oder mehrere der vorgenannten Angaben, so wird das
entsprechende Referenzprojekt nicht in die Wertung aufgenommen.
Für die Bewertung der fachlichen Eignung sind zusätzlich folgende Angaben
zu tätigen (nicht zwingend in Bezug auf die Wertungsfähigkeit der
Referenzprojekte):
— Projektkosten (anrechenbare Kosten im Sinne HOAI 2009 §32),
— Angaben zu Projektspezifika (innerstädtische Lage; Versammlungsstätte;
energetische Hüllensanierung/-erneuerung; gestalterische Integration einer
Photovoltaik- und/oder Solarthermieanlage; Sanierung von
schadstoffhaltigen/PCB-belasteten Baustoffen bzw. Bauteilen;
gastronomische Einrichtung/Kantine mit größer/gleich 70 Sitzplätzen;
Maßnahmen zum Schutz zu erhaltender angrenzender/benachbarter Bausubstanz;
statisch relevante Teilabbruchmaßnahmen innerhalb des Bestandes;
Begleitung der Maßnahme durch ein Nachhaltigkeitsmanagement mit dem Ziel
der Erlangung einer Nachhaltigkeitszertifizierung).
(5) Angaben mind. zu 1 und maximal zu 3 Wettbewerbserfolgen im Bereich
Hochbau (nur mit Preisen ausgezeichnete Projekte, keine
Ankäufe/Anerkennungen) aus den letzten 3 Jahren (Preisgerichtssitzung im
Zeitraum 06/2008 bis 05/2011). Für die Wertungsfähigkeit müssen jeweils
folgende Unterangaben im Bewerbungsformular vollständig getätigt werden:
Bezeichnung und Ort des Bauvorhabens; Auslober/Bauherr; bei
Bietergemeinschaften/Subunternehmern zusätzlich: Verfasser (Mitglied der
Bietergemeinschaft bzw. Subunternehmer); Datum der Preisgerichtssitzung;
Platzierung (Preis/Preisgruppe).
Die Angaben zu den Wettbewerbserfolgen sind für die Bewerbergemeinschaft
insgesamt (inkl. Subunter-nehmer, sofern zutreffend) zu machen;
Mitarbeiterreferenzen sind nicht zugelassen.
(6) Zusätzlich können, sofern vorhanden, maximal 3
Architekturauszeichnungen (s. Bewerbungsformular) aus den letzten 3 Jahren
(Datum der Preisverleihung zwischen 06/2008 bis 05/2011) dargestellt
werden. Dies ist allerdings nicht Voraussetzung für die Wertungsfähigkeit
der Bewerbung. Für die Wertungsfähigkeit der Auszeichnung müssen jeweils
folgende Unterangaben im Bewerbungsformular vollständig getätigt werden:
Projektbezeichnung und Ort, Auslober, Datum der Preisverleihung und
Bezeichnung/Name der erfolgten Auszeichnung und ggf. Kategorie und Rang.
Der Nachweis kann anhand eines bereits benannten Referenzprojektes
erfolgen, sofern die entsprechende Preisverleihung im Zeitraum 06/2008 bis
05/2011stattgefunden hat, oder durch zusätzliche Referenzprojekte.
Die Angaben zu den Architekturauszeichnungen sind für die
Bewerbergemeinschaft insgesamt (inkl. Sub-unternehmer, sofern zutreffend)
zu machen; Mitarbeiterreferenzen sind nicht zugelassen.
(7) Der Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften das Büro des bevollmächtigten
Mitglieds, kann, sofern vorhanden, außerdem ein aktuelles Zertifikat über
ein vorhandenes Qualitätssicherungssystem nach DIN EN ISO 9001 oder ein
vergleichbares Qualitätsmanagementzertifikat für Architekten und
Ingenieure vorlegen. Dies ist allerdings nicht Voraussetzung für die
Wertungsfähigkeit des Teilnahmeantrags.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen; Bewerbungen, die diese
Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren
ausgeschlossen:
(1) Anzahl der festangestellten Architekten und Ingenieure im
Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2009 §33 im Durchschnitt der
letzten 3 Jahre: Mindestanforderung: größer/gleich 5 pro Jahr im
Durchschnitt.
(2) Anzahl der festangestellten Architekten und Ingenieure im
Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2009 §33 mit Berufserfahrung
größer/gleich 3 Jahre im Durchschnitt der letzten 3 Jahre:
Mindestanforderung: größer/gleich 2 pro Jahr im Durchschnitt.
(3) Für die mindestens 1 und maximal 5 zu benennenden Referenzprojekte,
die die o.g. Bedingungen erfüllen, gelten die folgenden weiteren
Mindestanforderungen:
— Mindestens ein Referenzprojekt für öffentliche Auftraggeber im Sinne GWB
§98,
— Mindestens ein Referenzprojekt im Bereich Bauen im Bestand der Kategorie
Umbau- und/oder Modernisierungsmaßnahme im Sinne HOAI 2009 §2,
— Mindestens ein Referenzprojekt, das der Gebäudetypologie
Büro-/Verwaltungsbau zuzurechnen ist,
— Mindestens ein Referenzprojekt mit einer BGF größer/gleich 5 000 qm,
— Mindestens ein Referenzprojekt, bei dem die Leistungsphasen 2 bis 8 im
Sinne HOAI 2009 §33 vollständig und durchgängig erbracht wurden,
— Mindestens ein Referenzprojekt mit der Honorarzone größer/gleich IV im
Sinne HOAI 2009 §34,
— Mindestens ein Referenzprojekt, das die Planung, Ausschreibung und
Überwachung von Sanie-rungsarbeiten für schadstoffhaltige Baustoffe bzw.
Bauteile beinhaltete.
Alle Mindestkriterien müssen in einem oder mehreren Referenzprojekten
(max. 5) erfüllt sein, die Kombination dabei ist beliebig.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
Nein
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten
Ja
VOF §19 (2) und (3).
Teilnahmeberechtigt sind Architekten in der Fachrichtung Hochbau:
1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der
Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder
wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt
tätig zu werden und bauvorlageberechtigt sind.
2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung
der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem
vorstehenden Absatz benennen.
3. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die
Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen
gestellt werden.
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
Ja
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: (1)
Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und das
vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular gemäß Ziffern III.1.3, III.2.1,
III.2.2 und III.2.3. (2) Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage
der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und
Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Soweit die
Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte
für die Auswahl maßgebend. Die Bewertung erfolgt nach folgender
Aufstellung (maximale Punkte/Wichtung/gewichtete Punkte):
1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insg. max. 500
Pkt.).
1.1 Nettogesamtumsatz im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2010, 2009,
2008): 5 Pkt./ 30-fach/ 150 Pkt.;
1.2 Nettoumsatz für Objektplanungsleistungen im Sinne HOAI 2009 §33 im
Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2010, 2009, 2008): 5 Pkt./ 60-fach/
300 Pkt.;
1.3 Anteil Nettoumsatz für Objektplanungsleistungen im Sinne HOAI 2009 §33
im Bereich im Bereich Bauen im Bestand (Umbau- / Modernisierungs- /
Instandhaltungs- / Instandsetzungsmaßnahmen gem. §2 HOAI) im Mittel der
letzten 3 Geschäftsjahre (2010, 2009, 2008): 5 Pkt./ 10-fach/ 50 Pkt.;
2. Fachliche Eignung (insg. max. 1 875 Pkt.).
2.1 Referenzprojektunabhängige Kriterien (insg. max. 125 Pkt.);
2.1.1 Architekten / Ingenieure im Leistungsbild Objektplanung im Sinne
HOAI 2009 §33 im Mittel der letzten 3 Jahre (2010, 2009, 2008): 5 Pkt./
3-fach/ 15 Pkt.;
2.1.2 Architekten / Ingenieure im Leistungsbild Objektplanung im Sinne
HOAI 2009 §33 mit Berufserfahrung ≥ 3 Jahre im Mittel der letzten 3 Jahre
(2010, 2009, 2008): 5 Pkt./ 5-fach/ 25 Pkt.;
2.1.3 Existenzdauer des Büros: 5 Pkt./ 5-fach/ 25 Pkt.;
2.1.4 Gewährleistung der internen Qualität: 5 Pkt./ 2-fach/ 10 Pkt.;
2.1.5 Projektleitung: Zusatzqualifikation(en): 5 Pkt./ 1-fach/ 5 Pkt.;
2.1.6 Projektleitung: Dauer der Berufserfahrung als
Projektleiter/stellvertretender Projektleiter: 5 Pkt./ 5-fach/ 25 Pkt.;
2.1.7 stellv. Projektleitung: Zusatzqualifikation(en): 5 Pkt./ 1-fach/ 5
Pkt.;
2.1.8 stellv. Projektleitung: Dauer der Berufserfahrung als
Projektleiter/stellvertretender Projektleiter: 5 Pkt./ 3-fach/ 15 Pkt.;
2.2 Referenzprojektabhängige Kriterien (max. 5 Referenzprojekte, je max.
305 Pkt., insg. max. 1 525 Pkt.).
2.2.1 Positive Referenzschreiben: 5 Pkt./ 2-fach/ 10 Pkt.;
2.2.2 Erfahrung mit öffentlichem Auftraggeber im Sinne GWB §98: 5 Pkt./
4-fach/ 20 Pkt.;
2.2.3 Erfahrung mit Umbau- / Modernisierungs- / Instandhaltungs- /
Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne HOAI 2009 §2: 5 Pkt./ 4-fach/ 20 Pkt.;
2.2.4 Erfahrung mit der Gebäudetypologie Büro-/Verwaltungsgebäude: 5 Pkt./
4-fach/ 20 Pkt.;
2.2.5 Erfahrung mit der Bauaufgabe Rathaus: 5 Pkt./ 2-fach/ 10 Pkt.;
2.2.6 Erfahrung mit Projekten vergleichbarer Größenordnung in Bezug auf
BGF: 5 Pkt./ 3-fach/ 15 Pkt.;
2.2.7 Erfahrung mit den Leistungsphasen 1-9 im Sinne §
33 HOAI: 5 Pkt./
6-fach/ 30 Pkt.;
2.2.8 Schwierigkeitsgrad der Referenzprojekte im Sinne HOAI § 34: 5 Pkt./
3-fach/ 15 Pkt.;
2.2.9 Erfahrung mit Projekten vergleichbarer Größenordnung in Bezug auf
anrechenbare Kosten im Sinne §
32 HOAI: 5 Pkt./ 4-fach/ 20 Pkt.;
2.2.10 Erfahrung mit Projekten in innerstädtischer Lage: 5 Pkt./ 2-fach/
10 Pkt.;
2.2.11 Erfahrung mit Versammlungsstätte: 5 Pkt./ 4-fach/ 20 Pkt.;
2.2.12 Erfahrung mit Planung für energetische Hüllensanierung/-erneuerung:
5 Pkt./ 3-fach/ 15 Pkt.;
2.2.13 Erfahrung mit Planung von Gebäudeoptimierungsmaßnahmen über die für
das Projekt geltenden Energierichtlinien (EnEV) hinaus: 5 Pkt./ 4-fach/ 20
Pkt.;
2.2.14 Erfahrung mit gestalterischer Integration einer Photovoltaik-
und/oder Solarthermieanlage: 5 Pkt./ 2-fach/ 10 Pkt.;
2.2.15 Erfahrung mit der Planung, Ausschreibung und Überwachung für die
Sanierung schadstoffhaltiger Baustoffe bzw. Bauteile: 5 Pkt./ 2-fach/ 10
Pkt.;
2.2.16 Erfahrung mit der Planung, Ausschreibung und Überwachung für
Sanierung PCB-belasteter Baustoffe bzw. Bauteile: 5 Pkt./ 4-fach/ 20 Pkt.;
2.2.17 Erfahrung mit Planung einer Kantine mit größer/gleich 70
Sitzplätzen: 5 Pkt./ 2-fach/ 10 Pkt.;
2.2.18 Erfahrung mit Planung von Maßnahmen zum Schutz zu erhaltender
angrenzender/benachbarter Bausubstanz: 5 Pkt./ 2-fach/ 10 Pkt.;
2.2.19 Erfahrung mit statisch relevanten Teilabbruchmaßnahmen innerhalb
des Bestandes: 5 Pkt./ 2-fach/ 10 Pkt.;
2.2.20 Erfahrung mit Begleitung der Maßnahme durch ein
Nachhaltigkeitsmanagement mit dem Ziel der Erlangung einer
Nachhaltigkeitszertifizierung (DGNB, BMVBS oder vergleichbares): 5 Pkt./
2-fach/ 10 Pkt.;
2.3 Weitere fachliche Qualifikationen (je max. 3 Referenzprojekte, insg.
max. 225 Pkt.).
2.3.1 Wettbewerbserfolge: 5 Pkt./ 10-fach/ 50 Pkt.;
2.3.2 Architekturauszeichnungen: 5 Pkt./ 5-fach/ 25 Pkt. Die maximal
erreichbare Punktzahl beträgt 2 375 Punkte (detaillierte Bewertungsmatrix
siehe Musterauswertung im Anhang zum Teilnahmeantrag);
(3) Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht
zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich
im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen
erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde
Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der
an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den
Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote Nein
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebot die nachstehenden Kriterien
1. Projektleitung (zeitliche Verfügbarkeit 3-fach / persönlicher Eindruck
4-fach). Gewichtung 7
2. stellvertretende Projektleitung (zeitliche Verfügbarkeit 2-fach /
persönlicher Eindruck 2-fach). Gewichtung 4
3. Projektspezifische Kapazitäten. Gewichtung 5
4. Strukturelle Herangehensweise (Projektorganisation 2-fach,
Bearbeitungsmethodik 2-fach, Konzepte zur Termin- und Kostensteuerung
1-fach). Gewichtung 5
5. Fachtechnische Lösungsansätze (energetische Hüllensanierung/-erneuerung
3-fach, Sanierungskonzept für schadstoffbelastete Bauteile 3-fach,
Baustellenlogistik-Lösungen in Innenstadtlagen/Qualitätssicherung in der
Bauausführung 2-fach, Auseinandersetzung mit dem Cradle to Cradle
Prinzip/nachhaltiges schadstofffreies Bauen 1-fach, Lösungsansatz für
konkrete Bauaufgabe 19-fach). Gewichtung 28
6. Honorarangebot. Gewichtung 10
7. Gesamteindruck der Präsentation. Gewichtung 3
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Nein
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
IV-1 / Rathaus-Objektplanung
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
Nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
13.7.2011 - 14:00
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
25.7.2011 - 14:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG
Nein
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
Die in III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden u.
a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und,
sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie
Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert
und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt
es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen durch die
Bewerber, die im Internet
(http://www.planungskultur.de/Ausschreibungen/vof.html) heruntergeladen
werden können. Die Formblätter können auch bei der unter I.1 genannten
Adresse schriftlich per Fax unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF
Objektplanung Rathaus Ratingen“ in Papierform angefordert werden. Die
Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung
zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den
entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer
und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten
wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist das Bewerbungsformular für das
sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen. Es ist nur ein
Bewerbungsformular zugelassen.
Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV 3.4 dieser Bekanntmachung
ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür
vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und zu
unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in
einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „VOF
Objektplanung Rathaus Ratingen“ gekennzeichnet ist, einzureichen. Eine
eingescannte Unterschrift ersetzt die Unterschrift nicht.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen,
Erklärungen und Nachweise hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der
Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf
Kostenerstattung besteht nicht.
Zu IV.2.1 Zuschlagskriterien: Hinweis zur Bewertung der
Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0, 1, 3 oder 5 Punkte vergeben: 0
Punkte: keine Angaben (Thema/Aspekt nicht angesprochen bzw. bei
Nichtanwesenheit der Projektleitung/stellvertretenden Projektleitung); 1
Punkt: ausreichend (wenig in die Tiefe gehende, nur allgemein gehaltene
Aussagen, ohne erkennbaren Projektbezug); 3 Punkte: befriedigend
(zufrieden stellende / plausible Aussagen); 5 Punkte: gut (überzeugende /
projektspezifisch angemessene / innovative Aussagen). Es können maximal
310 Punkte erreicht werden. Beispiel: Kriterium Projektspezifische
Kapazitäten: erreicht 5 Punkte / Gewichtung 5 / gewichtete Punkte 25.
Die 3 bis 5 Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme
aufgefordert werden, werden gebeten, einen Lösungsansatz zur Umsetzung des
Ratsbeschlusses in skizzenhafter Form darzustellen: max. 4 DIN A3 Seiten
mit Vorschlag zu Ausformung und Gestaltung der Neubebauung (Lageplan, EG-
und Regelgrundriss, Hauptansicht, zum Verständnis erforderlicher Schnitt
mit Anschluss an Bestandsgebäude im Maßstab M 1:1.000 bzw. M 1:500,
Fassadendetail und Visualisierung) zzgl. max. 2 DIN A4 Seiten
Erläuterungen (Hinweise zu Materialien, Konstruktion,
energetisch/wirtschaftlichen Maßnahmen sowie überschlägliche Berechnung
BGF/überbaute Fläche). Ein Auswahlgremium bewertet die Lösungsvorschläge
hinsichtlich städtebaulicher und architektonischer Qualitäten (0 bis max.
5 Pkt.). Das Ergebnis geht als Bestandteil des fachtechnischen Wertes in
das Zuschlagsverfahren ein. Die ausgewählten Bieter erhalten hierzu i.R.
der Angebotsaufforderung eine detaillierte Aufgabenbeschreibung. Die
Leistung wird pauschal mit 5 000,00 EUR netto inkl. Nebenkosten honoriert;
im Falle einer Beauftragung werden bereits erbrachte Leistungen bis zur
Höhe dieses Honorars nicht erneut vergütet.
Die Bewertung der Honorarangebote erfolgt in Abhängigkeit vom Mittelwert,
wobei Werte, die unter 80 % und über 115 % des Mittelwerts liegen, mit 1
Punkt bewertet werden. Angebote, die sich zwischen über 105 % und 115 %
des Mittelwertes bewegen werden mit 3 Punkten, Angebote zwischen 80 % und
105 % des Mittelwertes werden mit 5 Punkten bewertet. Bei der
Mittelwertbildung bleiben das höchste und das niedrigste Angebot
unberücksichtigt.
Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail
erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF
Objektplanung Rathaus Ratingen“ per Telefax an +49 3021751859 oder per
E-Mail an MTZ0Y2dnX2w6amZbaG9oYW1lb2Zub2woXl8= zu senden. Die Fragen sind so zu
formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten
Anfragen werden mit den Antworten im Internet
(http://www.planungskultur.de/Ausschreibungen/vof.html) kontinuierlich
veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerber und
Bewerbergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen
können.
Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, soweit sie spätestens
bis 15.7.2011 (14:00) eingegangen sind.
Die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Aufgabenstellung bereits
erstellten Gutachten und Unterlagen (Lageplan; Detaillierte
Bestandsaufnahme; Sanierungsplanung (Verf.: RKW) aus dem Jahr 2006;
Schadstoffuntersuchungen/-kataster (Verf.: Institut für Gießereitechnik
GmbH - IfG) aus dem Jahr 2002 / 2009 / 2010; Vorstudie zum aktuellen
Projekt (Verf.: Assmann) von 2010) können im Falle der Einladung zur
Verhandlung eingesehen werden. Eine Kenntnis dieser Unterlagen sowie der
Bestandsgebäude ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
DEUTSCHLAND
E-Mail: MjE4ZFNgVU9QU1lPW1tTYC5QYFIcXGBlHFJT
Tel. +49 211475-3131
Internet:
http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html
Fax +49 211475-3989
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe
§ 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB:
— unverzüglich gegenüber der Stadt Ratingen nach Erkennen des Verstoßes
gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen
Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen
Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Ratingen,
der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Eine Rüge nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB gilt in diesem Verfahren nur dann
als unverzüglich, wenn sie.
— während der Angebotsfrist spätestens am siebten Kalendertag nach Versand
der Angebotsaufforderung oder,
— während der Frist nach § 101a Abs. 1 GWB spätestens am 7 Kalendertag
nach Versand der Benachrichtigung über die Informations- und Wartepflicht.
Bei der Stadt Ratingen, Rechtsamt, Zentrale Vergabeverwaltung per
Briefpost oder per Telefax eingegangen ist.
Siehe § 101b Abs. 2 GWB:
— 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6
Monate nach Vertragsschluss,
— Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
EU.
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
24.6.2011
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Ausschreibung veröffentlicht | 30.06.2011 | ||
Ergebnis veröffentlicht | 17.02.2012 | ||
Zuletzt aktualisiert | 21.12.2018 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-76084 | Status | Kostenpflichtig |
Seitenaufrufe | 1578 |
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Wettbewerbe, Ausschreibungen und Stellenanzeigen | |||
Für Architekten, Landschaftsarchitekten, Ingenieure und Studierende | |||
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