Städtebaulicher Realisierungswettbewerb
"Gerkens Hof"
Bewerbungsfrist 14. - 27.10.2011
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Auslober Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
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Wettbewerbsbetreuung
Drees & Huesmann Planer
Vennhofallee 97, 33689 Bielefeld
Tel.: 05205-7298-18, Fax: 05205-22679
Email: MjE2WV5WXzBUWGAdY1VeXlVjZFFUZB5UVQ==
Internet: www.dhp-sennestadt.de
Der Auslobung liegen die "Regeln für die Auslobung von Wettbewerben RAW 2004" zugrunde. Sie sind Bestandteil der Auslobung. Die Auslobung hat der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen vorgelegen, diese hat die Übereinstimmung mit den Regeln bestätigt und den Wettbewerb unter der Nummer W 39/11 registriert.
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Wettbewerbsaufgabe
Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock hat in seiner Sitzung am 11.04.2011 beschlossen, einen städtebaulichen Wettbewerb für das zukünftige Wohngebiet „Gerkens Hof“ durchzuführen.
Zur Begleitung des Wettbewerbsverfahrens und zur Herausarbeitung der Zielkonzeption wurde ein Arbeitskreis aus politischen Vertretern aller Fraktionen und der Verwaltung gebildet.
Das Plangebiet schließt eine Lücke an der Holter Straße und grenzt im Süden an die offene Landschaft. Westlich grenzt es an ein Gewerbegebiet und östlich an ein Wohngebiet. In diesem Kontext soll ein städtebauliches Konzept für Baugruppen und Wohngruppenprojekte gefunden werden. Als Zielgruppe sollen Bauwillige angesprochen werden, die anders wohnen möchten als in „klassischen“ Einfamilienhausgebieten.
Ökologische Gesichtspunkte und generationsübergreifendes Wohnen sind dabei weitere Leitthemen, die im Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung stehen.
Von den Teilnehmern wird ein tragfähiges städtebauliches Konzept für die künftige Entwicklung von "Gerkens Hof" und damit des Stadtteiles Stukenbrocks im Kontext einer zukunftsweisenden Stadtplanung erwartet.
Zweck des Wettbewerbes ist es, alternative Lösungsvorschläge sowie eine/n geeignete/n Architektin/en, Stadtplaner/in als Auftragnehmer/in für weitere Planungsleistungen zu finden.
Bis zur Realisierung der Bauvorhaben ist an ein zweistufiges Vorgehen gedacht:
1. Stufe:
Mit diesem städtebaulichen Realisierungswettbewerb soll der städtebauliche Entwurf gefunden werden, der in einem zweiten Schritt in einen Bebauungsplan umgesetzt werden soll.
2. Stufe:
Die Realisierung der einzelnen Quartiere und Baugruppen soll nach der städtebaulichen Vorgabe durch „Projektgemeinschaften“ aus Architekt und Investor / Bauherr nach Bewerberverfahren realisiert werden.
Der Ausloberin Stadt Schloß Holte–Stukenbrock ist bewusst, dass die Realisierung eines solchen ambitionierten städtebaulichen Ansatzes einen längeren Projektvorlauf erforderlich macht.
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Wettbewerbsart Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt.
Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
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Wettbewerbsteilnehmer/innen und
Zulassungsvoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:
zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner/in, Architekt/in berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;
die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner/in, Architekt/in nach § 2 BauKaG NRW (auswärtige/r Architekt/in) und Geschäftssitz/ Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, haben,
zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner/in, Architekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,
zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen,
der / die in der Gesellschaft tätigen Verfasser erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern.
Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
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Verfahren zur Auswahl der Teilnehmer Von der Ausloberin wird eine Teilnehmerzahl von 20 angestrebt, davon werden 6 Büros gesetzt, 14 Teilnehmer werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.
Der Wettbewerb wird am 14.10. über Internetportale bekannt gegeben.
Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zum Donnerstag, den 27.10.2011
ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros
Drees & Huesmann . Planer möglich.
www.dhp-sennestadt.de “Bewerbung zur Teilnahme”
Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:
Name des Bewerbers (bei Büropartnern reicht ein Name für die Bewerbung), bei Arbeitsgemeinschaften den Namen jedes Mitgliedes; die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen,
Eintragung in die jeweilige Architektenliste mit Nummer und Datum der Eintragung,
Angaben der Büroadresse inkl. Telefon / Fax / E-Mail.
Mit der Bewerbung versichert der Bewerber, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner oder Angestellter) oder ein anderes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft bewirbt, und dass der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss des Bewerbers bzw. der Arbeitsgemeinschaft und ggf. seiner Arbeit führen.
14 Teilnehmer werden im anschließenden Losverfahren unter Aufsicht eines Rechtsvertreters der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers (www.dhp-sennestadt.de) bekannt gegeben. Die übrigen Teilnehmer erhalten eine Absage per E-Mail.
Zur Teilnahme an diesem Wettbewerb wurden von der Ausloberin folgende 6 Teilnehmer/innen (in alphabetischer Reihenfolge) ausgewählt und eingeladen:
1. Baulampe-Architekten, Bielefeld
2. Fritzen + Müller-Giebeler, Architekten BDA, Ahlen
3. Hauer Dipl.-Ing. Architekten BDA, Gütersloh
4. Thomas Kostulski Architekten BDA, Köln
5. Ortner & Ortner Baukunst, Ges. von Architekten mbH Berlin
6. AG: Tischmann + Schrooten, Büro für Stadtplanung und Kommunalberatung, Rheda-Wiedenbrück
mit Thomas Becker Architekten, Ennigerloh
Geloste Teilnehmer (nach Orten sortiert) / Nachrücker entsprechend ihrer Reihenfolge:
Termine Bewerbungsfrist bis 27.10.2011
Losziehung 31.10.2011
Ausgabe der Unterlagen 03.11.2011
Rückfragen bis zum 15.11.2011
Kolloquium 17.11.2011
Abgabe Planunterlagen 13.01.2012
Abgabe Modell 20.01.2012
Preisgerichtssitzung 07.02.2012
Ausstellungseröffnung im Anschluss
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Preisgericht Stimmberechtigtes Preisgericht:
Prof. Dr.-Ing. Sabine Baumgart, Architektin, Städtebauassessorin, Bremen / Dortmund
Lutz Schleich, Architekt, Stadtplaner, Hannover
Guido Wallraven, Stadtplaner, Bonn
Hubert Erichlandwehr, Bürgermeister Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
Jürgen Gärtner, CDU-Fraktion
Bruno Schmidt, SPD-Fraktion
Stellvertretendes Preisgericht:
7. Silke Sykora, Architekt/in, Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
8. Werner Thorwesten, Fachbereichsleiter Wirtschaft /Stadtentwicklung
9. Volker Weege, CDU-Fraktion
10. Aloysius Hasken, SPD-Fraktion
11. Reinhard Tölke oder Bruno Reinke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
12. Harald Laabs oder Roswitha Irmer, CSB/FWG-Fraktion
13. Ursula Lehmann oder Gerhard Blumenthal, FDP-Fraktion
Sachverständige Berater/in ohne Stimmrecht:
14. Michael Ottenstroer, Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
15. Michael Zirbel, Leiter FB Stadtplanung, Stadt Gütersloh
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Preise und Anerkennungen
Für Preise stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 13.000 € zur Verfügung.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 4.500 €
2. Preis 3.500 €
3. Preis 2.500 €
4. Preis 1.500 €
Anerkennungen 1.500 €
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen enthalten. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.