Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Schulverband Obergünzburg vertreten durch den Schulverbandsvorsitzenden
Marktplatz 1
Kontaktstelle(n): Schulverband Obergünzburg
Zu Händen von: Vorsitzender des Schulverbandes Herr Bürgermeister Lars
Leveringhaus
87634 Obergünzburg
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 83729200-0
E-Mail: MjE0VGdXZFlXZF9XW2VmV2QyYVRXZFlnV2BsVGdkWSBWVw==
Weitere Auskünfte erteilen: Meixner + Partner GmbH
Theodor-Heuss-Platz 8
Kontaktstelle(n): Meixner + Partner GmbH
Zu Händen von: Herrn Rieger
86150 Augsburg
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 821501050
E-Mail: MTNsZHc9amJmdWtibyptXm9xa2JvK2Fi
Fax: +49 8215010510
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: Meixner + Partner GmbH
Theodor-Heuss-Platz 8
Kontaktstelle(n): Meixner + Partner GmbH
Zu Händen von: Herrn Rieger
86150 Augsburg
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 821501050
E-Mail: MTdoYHM5Zl5icWdeayZpWmttZ15rJ11e
Fax: +49 8215010510
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3) Haupttätigkeit(en)
Bildung
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Generalsanierung Mittelschule Obergünzburg: Objektplanung für Gebäude nach
§ 33 HOAI, Leistungsphasen 1-9 HOAI für die Generalsanierung Schulzentrum
Obergünzburg.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und
Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung,
zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche
und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Obergünzburg.
NUTS-Code DE27B
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Gegenstand des Auftrages sind Architektenleistungen zur Objektplanung,
Objektüberwachung und Objektbetreuung für die Generalsanierung der
Mittelschule Obergünzburg nach dem Leistungsbild des § 33 HOAI und Anlage
11 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9, Leistungen bei Gebäuden gemäß
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Teil 3, Abschnitt 1).
Der Schulverband Obergünzburg plant die Generalsanierung der Mittelschule
und der angrenzenden Schwimmhalle. Ein wesentlicher Bestandteil ist die
energetische Sanierung der Außenhülle (Fassade/Dach).
Der Gebäudekomplex wurde im Jahr 1975 in Betrieb genommen. Es handelt sich
um einen Stahlbetonskellettbau mit vorgehängter Fassade (Verglasungen und
Eternitplatten). Seit Inbetriebnahme wurden bereits mehrere Sanierungen
durchgeführt, u.a.:
— Formaldehydsanierung im DG,
— Flachdachsanierung durch einen "Satteldachaufsatz" (3.Obergeschoß),
— Brandschutz- und Formaldehydsanierung in den Innenräumen.
Bei der geplanten Generalsanierung sind bei den Architektenleistungen u.a.
folgende Kriterien zu beachten:
— Erhaltung, Erneuerung und teilweise Ergänzung der vorhandenen
Bausubstanz,
— Funktionalität,
— Wirtschaftlichkeit,
— Kosten für Bauunterhalt,
— Brandschutz,
— Energetische Sanierung unter Berücksichtigung innovativer Ansätze in
Verbindung mit ökologischen und nachhaltigen Kriterien,
— Barrierefreiheit.
Der zu sanierende Gebäudebestand wird abhängig von den Geschossen
unterschiedlich genutzt (Verwaltungsräume, Klassen- und Fachklassenräume,
Gruppen- und Lehrmittelräume, Technik- und Lagerräume). Der BRI beträgt
mit der Schwimmhalle ca. 38 000 m³.
Die Leistungsphase 3 für das Schulgebäude und die Schwimmhalle ist bis zum
30.6.2013 abzuschließen. Der AG legt größten Wert darauf, dass in der
Leistungsphase 2 alternative Lösungsmöglichkeiten untersucht werden, wobei
bei der Lösungsfindung die Kriterien Ökologie und Nachhaltigkeit mit zu
betrachten sind.
Die Sanierung muss bei laufendem Schulbetrieb in mehreren Bauabschnitten
erfolgen. Die Sanierung des Schulgebäudes soll im Frühjahr 2014 beginnen
und zum 31.12.2017 abgeschlossen sein. Der zeitliche Rahmen für die
Sanierung der Schwimmhalle wird nach Abschluss des Entwurfes im Juni 2013
entschieden.
Nach derzeitigem Kenntnisstand betragen die Kosten (KG 200 - 700 DIN 276)
der Generalsanierung ca. 7 000 000 EUR brutto.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71221000
II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8) Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Siehe Nr.
II.1.5).
II.2.2) Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Es ist eine stufenweise Beauftragung geplant:
Stufe 1: Leistungsphase 1-3 lt. HOAI § 33 für den Gesamtkomplex,
Stufe 2: Leistungsphase 4-5 lt. HOAI § 33 für das Schulgebäude,
Stufe 2a: Leistungsphase 4-5 lt. HOAI § 33 für die Schwimmhalle,
Stufe 3: Leistungsphase 6-9 lt. HOAI § 33 für das Schulgebäude,
Stufe 3a: Leistungsphase 6-9 lt. HOAI § 33 für die Schwimmhalle.
Als erstes wird die Leistungsstufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Stufen und
Leistungsphasen und eventuellen Bauabschnitten besteht nicht.
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 66 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Im Auftragssfalle ist eine Versicherung mit den nachfolgend aufgeführten
Bedingungen abzuschließen:
Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000,00 EUR für Personenschäden
und über 2 000 000,00 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem
Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die
Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt
erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer
objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird
hingewiesen.
Bei Versicherungsschäden mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung
nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des
Versicherungsnehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im
Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen
abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch die Erklärung des
Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der sie den Abschluss
der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im
Auftragsfall zusichert.
Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate (muss aus Nachweis
ersichtlich sein), gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an sein und muss
der Bewerbung beiliegen. Bei Bietergemeinschaften muss für jedes Mitglied
ein diesbezüglicher Nachweis vorgelegt werden.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Verordnung über Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure
(HOAI) in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung (derzeit Fassung vom
11.8.2009) für Bieter mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, soweit
die auftragsgegenständlichen Leistungen vom Inland aus erbracht werden.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bewerbergemeinschaften haben mit Ihrem Teilnahmeantrag eine von allen
Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder
aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die
Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind
unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen
Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 sowie Abs. 9 lit. a-d VOF;
b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche
Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen, und ob und auf welche Art
auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammengearbeitet
werden soll;
c) Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren
satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden
Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn
durch Erklärung des Bewerbers zu
III.3.2) nachgewiesen wird, dass der
tatsächliche Leistungserbringer und dessen Stellvertreter die an die
natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt;
d) Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt,
wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" im jeweiligen
Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im
jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt
sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen,
also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der
Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: a) Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz
des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Sinne von § 5 Abs. 4 c) VOF;
b) Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter;
c) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen
anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist mit der Bewerbung
vorzulegen.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
a) Referenzen des tatsächlichen Leistungserbringers der in den Jahren
2007-2011 erbrachten vergleichbaren Leistungen (Umbauten,
Modernisierungen/öffentlicher Auftraggeber/Kosten- und Termineinhaltung,
und Kriterien laut Aufgabenbeschreibung in
II.1.5) dieser
Veröffentlichung). Die Referenzliste muss die unter c) geforderten Angaben
enthalten. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Leistungsphase
4 abgeschlossen ist;
b) Referenzen des vorgesehenen Stellvertreters des tatsächlichen
Leistungserbringers der in den Jahren 2007-2011 erbrachten vergleichbaren
Leistungen (Umbauten, Modernisierungen/öffentlicher Auftraggeber/Kosten-
und Termineinhaltung und Kriterien laut Aufgabenbeschreibung in
II.1.5)
dieser Veröffentlichung). Die Referenzliste muss die unter c) geforderten
Angaben enthalten;
c) Referenzen der Büroorganisation der in den Jahren 2007-2011 erbrachten
vergleichbaren Leistungen (Umbauten, Modernisierungen/öffentlicher
Auftraggeber/Kosten- und Termineinhaltung und Kriterien laut
Aufgabenbeschreibung in
II.1.5) dieser Veröffentlichung) mit Nennung
folgender Angaben:
— Auftraggeber,
— Name und Telefonnummer des Ansprechpartners des Auftraggebers,
— Bauzeit,
— Beauftragte Lph. mit Ausführungszeitraum,
— Angabe von BGF / BRI,
— Angabe der Kosten KG 300 und KG 400,
— Erläuterung zum Projekt.
d) Erläuterung des Büroaufbaus durch eine nachvollziehbare, plausible
Darstellung (z.B. kaufmännische Struktur des Unternehmens), der Maßnahmen
zur Gewährleistung der Qualität (Aufbau und Ablauf, Qualitätssicherung,
etc.) sowie der Bürostruktur (Organisation/Fachabteilungen, soweit nicht
identisch mit Büroaufbau);
e) Angabe der techn. Ausstattung des Unternehmens;
f) Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage von Bescheinigungen
öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen
Referenzprojekte nachzufordern. Bewerber bei denen im Zuge der
Referenzüberprüfung festgestellt wird, dass die unter
III.2.3) a-c
gemachten Angaben nicht korrekt sind, können von der weiteren Wertung
ausgeschlossen werden.
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Ja, es
sind die Nachweise nach Pkt.
III.2.1) d) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 5: und Höchstzahl 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die
eingegangenen Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien geprüft und
bewertet: Finanzielle und Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Die mögliche
Punktzahl der unter
III.2.2) (Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit) genannten Angaben und Nachweise (Wertungskriterien)
bilden 20 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte. Die
mögliche Punktzahl der unter
III.2.3) (fachliche Eignung) genannten
Angaben und Nachweise (Wertungskriterien) bilden 70 % der im Rahmen der
Eignungsprüfung erzielbaren Punkte. Die mögliche Punktzahl der sonstigen
Wertungskriterien (Reaktionszeit, Übersichtlichkeit der Bewerbung) bilden
10 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote nein
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
7.3.2012 - 12:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
8.3.2012 - 12:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3) Zusätzliche Angaben
a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der "Teilnahmeantrag" ausgefüllt
einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und
Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind können bei der
Kontaktstelle nach Nr.
I.1) angefordert werden;
b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen
Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber auf dem
Postweg oder direkt einzureichen.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte
Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht
berücksichtigt;
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und
werden nicht zurückgegeben;
d) Der Auftraggeber wird zur Bewertung ein gewichtetes Punktesystem
anwenden. Für die einzelnen Kriterien werden 0 bis 5 Punkte vergeben. Die
Gesamtpunktzahl errechnet sich aus den erreichten Punkten, multipliziert
mit der festgesetzten Gewichtung;
e) Bewerber, deren Unternehmen/Büros nach dem 1.1.2009 gegründet wurden
oder deren Nettoumsatz sich in den Jahren 2010 und 2011 unter 1 000 000,00
EUR bewegt hat, fahren eine eigenständige Bewertung, da sie als
Berufsanfänger bzw. kleinere Büroorganisationen im Sinne des § 2 Abs. 3
VOF gelten. Diejenigen Bewerber, die in dieser eigenständigen Bewertung
unter Berücksichtigung aller Wertungskriterien (siehe
IV.1.2)) dieser
Bekanntmachung als die drei am besten geeignetsten Bewerber ermittelt
werden, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise über die
Bürogründung oder den Umsatz in den Jahren 2010 und 2011 nachzufordern;
f) Während der Bauzeit (Lph. 8) muss die tägliche Präsenz vor Ort
gewährleistet sein. Dies wird vertraglich vereinbart werden.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Maximilanstraße 39
80534 München
DEUTSCHLAND
E-Mail: MTJ0Y3BlX2BjaV9ra2NwLHFzY2JgX3djcGw+cGNlK21gLGBfd2NwbCxiYw==
Telefon: +49 8921760
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Fax: +49 8921762847
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages)
sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab
Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2
GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist nur bei Einhaltung nachfolgender
Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der
Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber
innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar
sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der
Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 107 Abs. 3 GWB).
VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Verwaltungsgemeinschaft Obergünzburg
Marktplatz 1
87634 Obergünzburg
DEUTSCHLAND
E-Mail: MjIwTmFRXlNRXllRVV9gUV4sW05RXlNhUVpmTmFeUxpQUQ==
Telefon: +49 83729200-0
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
6.2.2012