Entscheidung |
05/2012
Änderung am Mar 2, 2012 |
Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Berufsgruppen |
Tragwerksplanung, Bauingenieurwesen |
Teilnehmer |
Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5 Tatsächliche Teilnehmer: 21 |
Gebäudetyp | Schulen |
Art der Leistung | Tragwerksplanung |
Zulassungsbereich | GPA/ GATT |
Sprache | Deutsch |
Auslober/Bauherr | Landkreis Kelheim, Kelheim (DE) |
Betreuer | pm5 Projektmanagement GmbH, München (DE) |
Aufgabe |
Der Landkreis Kelheim beabsichtigt - in enger Abstimmung mit dem Schulverband u. der Stadt Mainburg - auf dem topographisch anspruchsvollen und beengten Schulgelände der bestehenden Mittelschule (Schulverband/Stadt Mainburg) und des Gabelsberger Gymnasiums (Lkr. Kelheim) die Neuerrichtung einer zweizügigen Staatlichen Realschule (im Kooperationsmodell mit der Mittelschule ca. 350 Schüler) inkl. einer 3-fach Sporthalle (mit Tribüne für ca. 350 Personen). Es sollen u.a. auch städtebauliche Belange berücksichtigt werden, um den für die Region einmaligen Schulcampus nachhaltig und innovativ zu gestalten. Ein erstes Raumprogramm (ca. 2 400 m² Hauptnutzfläche) u. eine Konzeptstudie für das Neubauprojekt liegt bereits vor (Objektplanung: Grundlagenermittlung – Lph 1).
Die Baumaßnahme ist während dem Schulbetrieb des Gymnasiums und der Mittelschule durchzuführen und auf Synergieen mit der Mittelschule abzustimmen. Das Realschulgebäude soll eng an die Mittelschule konzipiert werden (Verbindungsgang zwischen dem Neubau der Realschule und der Mittelschule). Bestehende schulische Einrichtungen sollen für die Realschule entsprechend dem Raumprogramm zur Verfügung gestellt werden. Es soll ein innovatives, energetisch hochwertiges und pädagogisch konzipiertes Schulbaupilotprojekt (pädagogische Architektur) inkl. einer Erweiterungsfähigkeit geplant werden. Es soll dabei auch ein energetisches Gesamtkonzept (insbesondere bzgl. der Heizung) für den gesamten Schulkomplex berücksichtigt werden. Die bestehenden Schulgebäude werden derzeit mit Gasbrennwertkesseln beheizt. Die Parkplatzsituation und die Situierung der Bushaltestellen sind bei der Planung mit zu beachten und auf die städtebauliche Entwicklung/Vorgaben der Stadt Mainburg (evtl. neuer B-Plan, evtl. rückwärtige Erschließung) abzustimmen. Der Schulverband Mainburg will - zeitgleich bzw. aufbauend auf die Baumaßnahmen an der neuen Realschule - die Mittelschule und die eigene Dreifachsporthalle sanieren. Die jeweiligen Planungen müssen in zweckmäßiger Weise aufeinander abgestimmt werden (Synergien, Baustellenbetrieb etc.). Mögliche Fördermöglichkeiten sollen bereits in der Planung berücksichtigt werden, indem die Anforderungen der entsprechenden Förderanträgen bereits in die Planungsleistungen einfließen. Hierbei sollen insbesondere die Förderungen des Freistaat Bayerns (FAG - bayerische Schulbauförderung) und der Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU - Pilotprojektförderung) in Anspruch genommen werden. Um entsprechend weitere Grundlagen und Konzepte zu erarbeiten und insbesondere weitere Fördermöglichkeiten zu erschließen, wurde vorab ein Architekturbüro mit einer Konzeptstudie beauftragt. Diese Studie deckt die Leistungen der LP1 ab. Es wird ggf. eine Anpassung der Bauleitplanung notwendig sein. Die Planung und spätere Ausführung hat nach allen gültigen Vorschriften für öffentl. Bauten zu erfolgen. Insbesondere sind der vorbeugende Brandschutz mit Brandschutzkonzept (mit Flucht- u. Rettungswegen), GUV - Vorschriften Gewerbeaufsicht, Barrierefreiheit und die Unterschreitung der EnEV 2009 um 30 % (Einhaltung der künftigen EnEV 2012) zu beachten und umzusetzen. Klimaschutzziele: Der Landkreis hat verbindliche u. anspruchsvolle Klimaschutzziele bei der Errichtung u. beim Unterhalt seiner Liegenschaften umzusetzen u. einzuhalten. Die Details der Klimaschutzziele werden aktuell fortgeschrieben (u.a. erneuerbare Energien) und sind bei der Planung der Realschule u. Sporthalle als Mindeststandard zu beachten. Die zukünftigen Anforderungen der EnEV 2012 sollten Grundlage sein. Bei der Planung ist – soweit wirtschaftlich vertretbar – ein ganzheitlicher energetischer und ökologischer Ansatz zu Grunde zu legen, ebenso eine hohe Energieeffizienz. Zudem sind die Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen (öAUmwR) und weitere gesetzlich normierte Möglichkeiten der sozialen, umweltbezogenen u. innovativen Umsetzung von Baumaßnahmen bereits bei der Planung u. der Vergabe von Aufträgen zu beachten (soweit wirtschaftl. vertretbar). Der Landkreis Kelheim arbeitet mit CAD – Programm Nemetschek mit jeweiliger aktueller Version. Die Pläne sind nach Bearbeitung, in Papierform und digital (dxf, dwg, pdf) zu dem Auftraggeber übergeben bzw. zu überlassen. Es ist angedacht dem planenden und bauüberwachenden Arch.-Büro die Aufgaben des SiGeko. (Sicherheits- u. Gesundheitsschutzkoordinator) zu übertragen. |
Leistungsumfang | Leistungen der Tragwerksplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 49 HOAI: — Leistungsphasen 1 bis 6: jeweils stufenweise. Die Leistungsphase 1 wurde bereits erbracht. Eine Überprüfung der vorliegenden bereits erbrachten Leistung hat vor Beginn der Maßnahme durch den AN zu erfolgen. Im Rahmen der Planungsleistungen ist auch das Gesamtenergiekonzept im Zusammenhang mit dem Bestand zu prüfen. Desweiteren sind bei der Planung die Kriterien der Förderprogramme (FAG, DBU und ggf. weitere Förderprogramme). Es ist angedacht dem planenden und bauüberwachenden Büro die Aufgaben des SiGeko und der Brandschutzplanung zu übertragen. Ohne MwSt. Schule 10 000 000,00 EUR, Turnhalle 5 200 00,00 EUR. Geschätzter Wert ohne MwSt: 15 000 000,00 EUR |
Projektadresse | Ebrantshauserstraße 68/70 DE-84048 Mainburg |
TED Dokumenten-Nr. | 50235-2012 |
Ergebnis anzeigen |
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Landratsamt Kelheim vertreten durch Herrn Landrat Dr. Faltermeier
Schloßweg 3
Zu Händen von: Herrn Reinhard Schmidbauer
93309 Kelheim
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 9441207-147
E-Mail: MjExZ1peY11WZ1kjaFhdYl5ZV1ZqWmc1YVZjWWBnWl5oImBaYV1aXmIjWVo=
Fax: +49 9441207-168
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
http://www.landkreis-kelheim.de
Weitere Auskünfte erteilen: cgmunich Projektmanagement GmbH
Grillparzerstr. 12a
Zu Händen von: Herrn Florian Neidhart
81675 München
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 894110968-55
E-Mail: MTllXGBbX1hpazdaXmRsZWBaXyVbXA==
Fax: +49 894110968-49
Internet-Adresse: www.cgmunich.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: cgmunich Projektmanagement GmbH
Grillparzerstr. 12a
Zu Händen von: Herrn Florian Neidhart
81675 München
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 894110968-55
E-Mail: MTllXGBbX1hpazdaXmRsZWBaXyVbXA==
Fax: +49 894110968-49
Internet-Adresse: http://www.cgmunich.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Neuerrichtung der staatlichen Realschule Mainburg mit Sporthalle - TWP.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und
Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung,
zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche
und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Schulcampus Mainburg, Gebelsberger Gymnasium / Hallertauer Mittelschule,
Ebrantshauserstraße 68/70, 84048 Mainburg, DEUTSCHLAND.
NUTS-Code DE226
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Der Landkreis Kelheim beabsichtigt - in enger Abstimmung mit dem
Schulverband u. der Stadt Mainburg - auf dem topographisch anspruchsvollen
und beengten Schulgelände der bestehenden Mittelschule (Schulverband/Stadt
Mainburg) und des Gabelsberger Gymnasiums (Lkr. Kelheim) die Neuerrichtung
einer zweizügigen Staatlichen Realschule (im Kooperationsmodell mit der
Mittelschule ca. 350 Schüler) inkl. einer 3-fach Sporthalle (mit Tribüne
für ca. 350 Personen). Es sollen u.a. auch städtebauliche Belange
berücksichtigt werden, um den für die Region einmaligen Schulcampus
nachhaltig und innovativ zu gestalten. Ein erstes Raumprogramm (ca. 2 400
m² Hauptnutzfläche) u. eine Konzeptstudie für das Neubauprojekt liegt
bereits vor (Objektplanung: Grundlagenermittlung – Lph 1).
Die Baumaßnahme ist während dem Schulbetrieb des Gymnasiums und der
Mittelschule durchzuführen und auf Synergieen mit der Mittelschule
abzustimmen. Das Realschulgebäude soll eng an die Mittelschule konzipiert
werden (Verbindungsgang zwischen dem Neubau der Realschule und der
Mittelschule). Bestehende schulische Einrichtungen sollen für die
Realschule entsprechend dem Raumprogramm zur Verfügung gestellt werden. Es
soll ein innovatives, energetisch hochwertiges und pädagogisch
konzipiertes Schulbaupilotprojekt (pädagogische Architektur) inkl. einer
Erweiterungsfähigkeit geplant werden. Es soll dabei auch ein energetisches
Gesamtkonzept (insbesondere bzgl. der Heizung) für den gesamten
Schulkomplex berücksichtigt werden. Die bestehenden Schulgebäude werden
derzeit mit Gasbrennwertkesseln beheizt.
Die Parkplatzsituation und die Situierung der Bushaltestellen sind bei der
Planung mit zu beachten und auf die städtebauliche Entwicklung/Vorgaben
der Stadt Mainburg (evtl. neuer B-Plan, evtl. rückwärtige Erschließung)
abzustimmen.
Der Schulverband Mainburg will - zeitgleich bzw. aufbauend auf die
Baumaßnahmen an der neuen Realschule - die Mittelschule und die eigene
Dreifachsporthalle sanieren.
Die jeweiligen Planungen müssen in zweckmäßiger Weise aufeinander
abgestimmt werden (Synergien, Baustellenbetrieb etc.).
Mögliche Fördermöglichkeiten sollen bereits in der Planung berücksichtigt
werden, indem die Anforderungen der entsprechenden Förderanträgen bereits
in die Planungsleistungen einfließen. Hierbei sollen insbesondere die
Förderungen des Freistaat Bayerns (FAG - bayerische Schulbauförderung) und
der Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU - Pilotprojektförderung) in
Anspruch genommen werden.
Um entsprechend weitere Grundlagen und Konzepte zu erarbeiten und
insbesondere weitere Fördermöglichkeiten zu erschließen, wurde vorab ein
Architekturbüro mit einer Konzeptstudie beauftragt.
Diese Studie deckt die Leistungen der LP1 ab.
Es wird ggf. eine Anpassung der Bauleitplanung notwendig sein.
Die Planung und spätere Ausführung hat nach allen gültigen Vorschriften
für öffentl. Bauten zu erfolgen.
Insbesondere sind der vorbeugende Brandschutz mit Brandschutzkonzept (mit
Flucht- u. Rettungswegen), GUV - Vorschriften Gewerbeaufsicht,
Barrierefreiheit und die Unterschreitung der EnEV 2009 um 30 % (Einhaltung
der künftigen EnEV 2012) zu beachten und umzusetzen.
Klimaschutzziele:
Der Landkreis hat verbindliche u. anspruchsvolle Klimaschutzziele bei der
Errichtung u. beim Unterhalt seiner Liegenschaften umzusetzen u.
einzuhalten. Die Details der Klimaschutzziele werden aktuell
fortgeschrieben (u.a. erneuerbare Energien) und sind bei der Planung der
Realschule u. Sporthalle als Mindeststandard zu beachten.
Die zukünftigen Anforderungen der EnEV 2012 sollten Grundlage sein.
Bei der Planung ist – soweit wirtschaftlich vertretbar – ein
ganzheitlicher energetischer und ökologischer Ansatz zu Grunde zu legen,
ebenso eine hohe Energieeffizienz. Zudem sind die Umweltrichtlinien
Öffentliches Auftragswesen (öAUmwR) und weitere gesetzlich normierte
Möglichkeiten der sozialen, umweltbezogenen u. innovativen Umsetzung von
Baumaßnahmen bereits bei der Planung u. der Vergabe von Aufträgen zu
beachten (soweit wirtschaftl. vertretbar).
Der Landkreis Kelheim arbeitet mit CAD – Programm Nemetschek mit
jeweiliger aktueller Version. Die Pläne sind nach Bearbeitung, in
Papierform und digital (dxf, dwg, pdf) zu dem Auftraggeber übergeben bzw.
zu überlassen. Es ist angedacht dem planenden und bauüberwachenden
Arch.-Büro die Aufgaben des SiGeko.
(Sicherheits- u. Gesundheitsschutzkoordinator) zu übertragen.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71327000
II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8) Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Leistungen der Tragwerksplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten
gemäß §
49 HOAI:
— Leistungsphasen 1 bis 6: jeweils stufenweise.
Die Leistungsphase 1 wurde bereits erbracht. Eine Überprüfung der
vorliegenden bereits erbrachten Leistung hat vor Beginn der Maßnahme durch
den AN zu erfolgen. Im Rahmen der Planungsleistungen ist auch das
Gesamtenergiekonzept im Zusammenhang mit dem Bestand zu prüfen.
Desweiteren sind bei der Planung die Kriterien der Förderprogramme (FAG,
DBU und ggf. weitere Förderprogramme). Es ist angedacht dem planenden und
bauüberwachenden Büro die Aufgaben des SiGeko und der Brandschutzplanung
zu übertragen. Ohne MwSt. Schule 10 000 000,00 EUR, Turnhalle 5 200 00,00
EUR.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 15 000 000,00 EUR
II.2.2) Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Beauftragung
aller Leistungsphasen in Abhängigkeit der Finanzierung und der positiven
Entscheidung seiner Entscheidungsgremien vor. Im Falle der Beauftragung
erfolgt diese stufenweise gem- Fortschritt im öffentlich-rechtlichen
Genehmigungsverfahren. Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit das
Planungsverfahren zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf weitere
Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige vertragliche
Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Die Leistungen sind direkt
bzw. innerhalb einer angemessenen Frist (10 Werktage) nach Auftragsvergabe
wahrzunehmen.
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.6.2012. Abschluss 31.12.2015
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung.
Für Personenschäden: 1 000 000 EUR.
Für sonstige Schäden: 1 000 000 EUR.
Bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder
Kreditinstitut. Es sind mindestens 2 Schadensfälle je Jahr abzudecken. Ein
Nachweis der Versicherung über die geforderte
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des
Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im
Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen. Liegt der Nachweis
der Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine schriftliche
Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung
im Auftragsfall den Bewerbungsunterlagen.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
HOAI (in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung).
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Eine Bietergemeinschaftserklärung
ist dafür zwingend im Original vorzulegen. Jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft muss gesamtschuldnerisch haften und ein Mitglied der
Bietergemeinschaft muss dem Auftraggeber gegenüber als bevollmächtigter
Vertreter benannt werden. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer
Bietergemeinschaft sind nicht zulässig und führen zum Verfahrensausschluss
sämtlich betroffener Bietergemeinschaften. Bei Bietergemeinschaften ist
der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat
auszufüllen.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf
den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet
(gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit
Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF
nicht vorliegen.
Sämtlich oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine
rechtsverbindliche Unterschrift mittels des vorgegebenen Bewerbungsbogens
zu bestätigen. Dieser kann bei cgmunich Projektmanagement GmbH, München,
(siehe sonstige Adressen und Kontaktstellen) per E-Mail oder Fax
angefordert werden. Bitte geben Sie immer eine E-Mail-Adresse an. An diese
wird der Teilnahmeantrag (Worddokument) versandt. Bewerbungen sind nur mit
diesem Teilnahmeantrag möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht
berücksichtigt. Die Nichtabgabe der o.g. Erklärungen und Angaben führt zum
Ausschluss. Die Bewerbung ist an folgende Adresse zu senden: siehe unter
I.1). Die Nichtabgabe der o.g. Erklärungen und Angaben führt zum
Ausschluss.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: a) Nachweis der entsprechenden
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung;
b) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für mit
den zu vergebenen Leistungenvergleichbaren Dienstleistungen in den letzten
3 Jahren. (Die Angaben sind gemäß VOF § 5 mittels Bankerklärungen,
Bilanzen oder Bilanzauszügen für die letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen
- Ausschlusskriterium).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Deckungssumme der
Berufshaftpflichtversicherung:
Für Personenschäden: 1 000 000 EUR.
Für sonstige Schäden: 1 000 000 EUR.
Es müssen 2 Schadensfälle je Jahr abgedeckt sein.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Fachliche Qualifikation:
a) Darstellung von 3 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen Leistungen
aus den letzten 5 Geschäftsjahren. Wünschenswert sind insbesondere:
— Referenzprojekte aus dem Bereich öffentlicher Schulbau o.vglb.
(mehrgeschossiger Neubau mit Pausen-/Empfangshalle) und Sporthallenbau o.
vglb. (große Spannweite) in allen Leistungsphasen mit anspruchsvollen
topographischen Voraussetzungen (Hanglage),
— Referenzprojekt vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten > 12 000 000
EUR brutto (Kgr. 200-700).
Bei Bietergemeinschaften dürfen in Summe maximal 3 Referenzprojektebenannt
werden. Darüber hinaus gehende Referenzen werden bei der Wertung nicht
berücksichtigt. Die Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens
(Kostenberechnung) ist durch das Referenzschreiben des Auftraggebers zu
belegen. Bescheinigungen öffentlicher und privater Auftraggeber über die
Ausführung der angegebenen Referenzprojekte (Referenzschreiben) sind
vorzulegen. Sollten diese nicht beigelegt werden, werden die
entsprechenden Referenzprojekte nicht bewertet.
— Nachweis fachspezifischer Kenntnisse: Erklärung über die Erfahrung in
der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern und der Einhaltung der
hierfür speziellen Verwaltungsvorschriften und Regelwerke (insbesondere
VHB, VOB, GWB, etc.); Erfahrung bei der Umsetzung energetischer und
okölogischer Aspekte (z.B. öAUmwR o.ä.); besonders innovative Techniken
wie z.B. weiße Wanne, Pfahlgründung, Holzbau, etc.,
— Beschäftigte im Mittel der letzten 3 Jahre,
— Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Die Referenzobjekte sollten mit dem unter Ziffer
II.1.5) beschriebenem
Auftrag mindestens vergleichbar sein.
b) Personelle Besetzung:
Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer mit Angabe ihrer Funktion,
insbesondere Projektleitung (Darstellung in einem Organigramm). Zu den
benannten Personen ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation durch
Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren
sowie durch Referenzen zu führen. Bei der Beschreibung der
personenspezifischen Referenzen ist auch die Funktion in der Referenz zu
benennen (Projektleiter, Bauleiter, Sachbearbeiter etc). Für die
vorgesehenen Projektleiter sind die vorgesehenen Anlagen des
Bewerbungsformulares zwingend zu verwenden. Wünschenswert ist
insbesondere:
— Referenzprojekte aus dem Bereich öffentlicher Schulbau o. vglb.
(mehrgeschossiger Neubau mit Pausen-/Empfangshalle) und Sporthallenbau o.
vglb. (große Spannweite) in allen Leistungsphasen mit anspruchsvollen
topographischen Voraussetzungen (Hanglage),
— Referenzprojekt vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten > 12 000 000
EUR brutto (Kgr. 200-700),
— Erfahrungen mit besonders innovativen Techniken,
— das Referenzprojekt befindet sich mindestens in der Leistungsphase 6
oder ist bereits abgeschlossen.
Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter
sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von
jeweils 2 Personen als Projektleiter je Bietergemeinschaft ist
unerwünscht. Die Berufszulassung des Projektleiters sowie dessen
Stellvertreter und des Projektteams ist durch Vorlage von
Studiennachweisen o.ä. nachzuweisen.
c) Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte
und welche technische Ausrüstung der Bewerber für die Dienstleistungen
verfügt;
d) Darlegung zur persönlichen Verfügbarkeit/Reaktionszeit am/zum
Hauptausführungsort während der Planungs- und Bauphase.
Herangezogene Wertungskriterien werden durch die Anzahl der angegebenen
Referenzen gemittelt! Die vollständig geforderten Erklärungen und Angaben
sind mittels des vorgegebenen Bewerbungsbogens zu bestätigen. Dieser kann
bei cgmunich Projektmanagement GmbH, München, (siehe
I.1) - weitere
Auskünfte) per E-Mail oder Fax angefordert werden. Bitte geben Sie immer
eine E-Mail-Adresse an. An diese wird der Teilnahmeantrag (Worddokument)
versandt. Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmeantrag möglich.
Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Nichtabgabe der o.g.
Erklärungen und Angaben führt zum Ausschluss. Die Bewerbung ist an
folgende Adresse zu senden: siehe unter
I.1).
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die
Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen
Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur
Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur und/oder Architekt berechtigt
sind.
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht
geregelt, so erfüllt dieAnforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisenverfügt, dessen
Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische
Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen
ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der
verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der
juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten
Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied
die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen
Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Bayerisches Baukammerngesetz und Bayerische Bauordnung oder vergleichbare
Rechts- oderVerwaltungsvorschrift.
III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die
Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: Fachliche
Qualifikation (
III.2.3) a) 50 %; Personelle Besetzung (
III.2.3) b) 30 %;
wirtschaftl. u. finanzielle Leistungsfähigkeit (
III.2.2)b) 10 %;
Technische Ausrüstung ((
III.2.3) c) 5 %; Verfügbarkeit ((
III.2.3) d) 5 %;
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind
zwingend mittels der anzufordernden Formblätter ("Bewerbungsbogen") zu
erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von
der Teilnahme ausgeschlossen. Bei Bietergemeinschaften ist der
Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat
auszufüllen.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote ja
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
12.3.2012 - 08:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
12.3.2012 - 08:00
IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
10.4.2012
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3) Zusätzliche Angaben
Hinweis 1: Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim
Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe. Die Bewerbungsunterlagen
werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte
Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief,
Telex, und Telefaxe sind nichtzugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende
Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
Hinweis 2: Die Bewerbungsunterlagen sind im verschlossenen Umschlag beim
Auftraggeber (siehe Ziffer
I.1) auf dem Postweg oder direkt im Landratsamt
Kelheim, Zimmer Nr.105, einzureichen. Zur Wahrung der Vertraulichkeit ist
der Umschlag mit beiliegendem "Aufkleber" zu versehen. Nichtverwendung des
"Aufklebers" kann zum Ausschluss führen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern
Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39
80538 München
DEUTSCHLAND
E-Mail: MjE2ZlViUVdSVVtRXV1VYh5jZVVUUlFpVWJeMGYdV10eUlFpVWJeHlRV
Telefon: +49 895143647
Fax: +49 895143767
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
siehe
VI.4.1)
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch
einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind
gem. §§ 107 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an
die in Ziffer
I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige
Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer
VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff.
VI.4.1)). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
siehe
VI.4.1)
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10.2.2012
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Ausschreibung veröffentlicht | 15.02.2012 | ||
Ergebnis veröffentlicht | 21.06.2012 | ||
Zuletzt aktualisiert | 20.01.2020 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-99637 | Status | Kostenpflichtig |
Seitenaufrufe | 773 |
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