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Planungswettbewerb | 12/2015

Wohnen und Arbeiten am Bleichweg in Bruchsal

2. Preis

Löffler-Schmeling-Architekten

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Beitrag folgt einer prägnanten städtebaulichen Idee: der Blockrand an der Wilderichstraße wird durch einen linearen, langgestreckten Baukörper weitgehend geschlossen; im so entstehenden Blockinnenbereich werden drei Punkthäuser pavillonartig platziert. Dabei sind sie so zueinander versetzt angeordnet, dass die wechselseitige Gegenüberstellung von Fassaden weitgehend minimiert wird. Im Längsbaukörper entlang der Straße entstehen so Wohnungen, die von der Nord- zur Südfassade durchbinden, mit bekannten Grundrissen. In den Solitärbauten/Pavillons im Innenhof entwickelt der Entwurf dagegen sehr großzügige 3-5 Zimmerwohnungen, die in dem quadratischen Grundriss zumeist 3 Fassadenseiten haben und damit äußerst großzügig belichtete Wohnflächen schaffen. Das Ensemble schließt an die vorhandene Grenzbebauung im Osten an; zu dem Anwesen im Westen, an das nicht angebaut werden kann, schafft der Entwurf eine gut ablesbare Zäsur, in der eine Passage für Fußgänger und die Zufahrt zur Tiefgarage gelegt ist. An der Wilderichstraße liegt dort in der Baulücke ein Parkplatz mit 10 Stellplätzen.

Stärken des Entwurfs sind:
- Die Schaffung hochwertiger Wohnungen und zugleich einer klaren Straßenkante
- Eine aufgelockerte Bebauung des Innenhofs, mit maximalen Durchblicken und Ansichten zwischen den Häusern.
- Damit eine Bebauungsstruktur, die auch an anderer Stelle in Blockinnenbereichen der Innenstadt genutzt werden kann.
- Die Fassade zum Bleichweg öffnet die Bebauung zum Straßenraum hin und platziert dort, in die für Wohnzwecke nicht nutzbare Tiefebene, Gewerbeflächen, die groß genug für eine breite Nutzungsvielfalt erscheinen.

Fraglich an dem Entwurf ist:
- Die Nutzung des Eingangsplatzes an der Wilderichstraße für Pkw Abstellung führt zu intensiver Kritik. Dort ist wegen der gegenüberliegenden Schule keine Pkw Zufahrt möglich.
- Die Zufahrt zur Tiefgarage führt tief in die Grundstücksfläche und führt über die Fußgängerpassage
- Die Höhe der Punkthäuser wird bei Teilen der Jury als zu niedrig empfunden.
- In Teilen der Jury wird das geneigte Dach des Gebäudes am Blockrand deutlich in Frage gestellt.