Nichtoffener Wettbewerb | 03/2016
Neustädter Kirchplatz
©Lohaus + Carl
Lageplan M1:200
Engere Wahl
Lohaus · Carl · Köhlmos PartGmbB Landschaftsarchitekten · Stadtplaner
Landschaftsarchitektur, Stadtplanung / Städtebau
-
Mitarbeitende:
Erläuterungstext
weiterer Mitarbeiter: David Misselwitz
Beurteilung durch das Preisgericht
Der Entwurf suggeriert den Grundriss einer spätgotischen Hallenkirche mit historischer Genauigkeit. Um diesen Grundriss sind zwei Ringe gelegt: Ein grüner Ring, der den Kirchhof widerspiegelt und außen herum ein Ring mit fließendem und ruhenden Verkehr.
Die Ost-West-Achse, die auf die Fassade des Amtsgerichts zielt, wird freigehalten und im ehemaligen Chorbereich der Kirche durch einen Spiegelbrunnen markiert.
Der innere Platz wird über Haupterschließungen an den Ecken diagonal erschlossen. Die dazwischenliegenden Grünbereiche sind zur Mitte hin leicht ansteigend. In diesen Feldern werden 13 Solitärbäume neu gepflanzt. Der vorhandene Bestand an Linden wurde in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt, dies wird durch das Preisgericht als nicht nachvollziehbar beurteilt. Ein einzelner Bestandsbaum (Ginkgo) wurde übernommen. An den Kanten der Beete sind Sitzbänke angebracht ein großer Gemeinschaftstisch wird an der Südseite des Platzes vorgesehen.
Zur Hullerser Straße wird im Nordwesten ein neuer Pavillon (begrüntes Flachdach) verortet. Dieser Pavillon ist multifunktional (WC, Bus / ÖPNV, Café, Bike Point) und hat nach Süden eine Caféterrasse.
Die Platzmitte bleibt frei und bietet Platz für vielfältige Nutzungen.
Der Verkehr wird primär über die asphaltierte Hullenser Straße / Benser Straße geführt. Die Papenstraße im Süden und im Westen ist in den Platz eingebunden und gepflastert. Die Fahrbahnbreiten in der Benserstraße und in der Hulleser Straße sind reduziert (Linksabbiegerspur entfällt, Verkehrsinsel in der Hulleser Straße entfällt). Das Prinzip der Mischverkehrsfläche in der Papenstraße trägt zur Verkehrsberuhigung bei.
Um den Platz vor dem Amtsgericht aufzuwerten, wird empfohlen auf vier weitere Stellplätze zu verzichten.
Das Verhältnis von befestigter Platzfläche zu Grünfläche erscheint maßstäblich und gut gelungen. Dadurch erhält der Platz eine hohe Aufenthaltsqualität.
Dem Entwurf fehlt der Entreé-Charakter, das Unverwechselbare.
Die Ost-West-Achse, die auf die Fassade des Amtsgerichts zielt, wird freigehalten und im ehemaligen Chorbereich der Kirche durch einen Spiegelbrunnen markiert.
Der innere Platz wird über Haupterschließungen an den Ecken diagonal erschlossen. Die dazwischenliegenden Grünbereiche sind zur Mitte hin leicht ansteigend. In diesen Feldern werden 13 Solitärbäume neu gepflanzt. Der vorhandene Bestand an Linden wurde in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt, dies wird durch das Preisgericht als nicht nachvollziehbar beurteilt. Ein einzelner Bestandsbaum (Ginkgo) wurde übernommen. An den Kanten der Beete sind Sitzbänke angebracht ein großer Gemeinschaftstisch wird an der Südseite des Platzes vorgesehen.
Zur Hullerser Straße wird im Nordwesten ein neuer Pavillon (begrüntes Flachdach) verortet. Dieser Pavillon ist multifunktional (WC, Bus / ÖPNV, Café, Bike Point) und hat nach Süden eine Caféterrasse.
Die Platzmitte bleibt frei und bietet Platz für vielfältige Nutzungen.
Der Verkehr wird primär über die asphaltierte Hullenser Straße / Benser Straße geführt. Die Papenstraße im Süden und im Westen ist in den Platz eingebunden und gepflastert. Die Fahrbahnbreiten in der Benserstraße und in der Hulleser Straße sind reduziert (Linksabbiegerspur entfällt, Verkehrsinsel in der Hulleser Straße entfällt). Das Prinzip der Mischverkehrsfläche in der Papenstraße trägt zur Verkehrsberuhigung bei.
Um den Platz vor dem Amtsgericht aufzuwerten, wird empfohlen auf vier weitere Stellplätze zu verzichten.
Das Verhältnis von befestigter Platzfläche zu Grünfläche erscheint maßstäblich und gut gelungen. Dadurch erhält der Platz eine hohe Aufenthaltsqualität.
Dem Entwurf fehlt der Entreé-Charakter, das Unverwechselbare.
©Lohaus + Carl
Perspektive
©Lohaus + Carl
Vogelperspektive