Mehrfachbeauftragung | 04/2015
Städtebauliches Konzept St.‐Anton‐Siedlung
Teilnahme
Architektur
Uli Möhrle Landschaftsarchitekt bdla
Landschaftsarchitektur
Beurteilung durch das Preisgericht
Die Arbeit überzeugt in erster Hinsicht durch ihre Klarheit des städtebaulichen Konzepts. Die zentrisch zur Mitte zunehmende Geschossigkeit, die übersichtliche verkehrliche Haupterschließung, die Teilung sowie Größe der einzelnen Wohnbaufelder und die Nord-Südbänderung der drei streifenförmigen Grünräume unterstreichen diese Ordnung. Die durchaus vorhandene stadträumliche Qualität wird jedoch in ihrer urbanen Wirkung im Zentrum als nicht der großräumigen Umgebung angemessen betrachtet.
In den aussenliegenden Flächen des Baufelds ist eine konzeptionell übergeordnete typologische Besetzung nicht ablesbar, was nur geringe identitätsstiftende Qualität generiert.
Die stringente Bebauung des Siedlungsrandes wird positiv beurteilt.
Die Erschließungsqualität ist hoch aufgrund der guten Orientierung, der sinnvoll gewählten Straßenquerschnitte, der ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereiche und der maximalen Straßenlängen. Einzig die Querung nördlich des zentralen Grünbereichs birgt ein Konfliktpotential, es wäre denkbar sie für den individuellen Durchgangsverkehr zu schließen.
Die Anordnung und Aufteilung der Stellplätze wird als möglich erachtet.
Die mögliche unterschiedliche Thematisierung der Grünraumstreifen birgt Chancen und Nachteile gleichermaßen. Der westliche und der östliche Streifen sind prädestiniert als Biotopstandort, bereichern aber als „Abstandsstreifen“ das Baufeld selbst nicht erheblich. Der mittlere Streifen kann ausschließlich dem Aufenthalt und der Freizeitnutzung dienen. Das Ballspielfeld im Zentrum führt sicherlich zu Akzeptanzproblemen mit der Nachbarschaft.
Die Realisierbarkeit in Bauabschnitten ist problemlos.
Trotz großer Qualitäten fehlt der Arbeit teilweise die überzeugende charakteristische und identitätsstiftende Kleinstruktur der außenliegenden Wohnbereiche.
Die Bebauung der zentralen Mitte, die „Bauträgerarchitektur“ nahelegt, bleibt dem übergeordneten Zusammenhang fremd.
In den aussenliegenden Flächen des Baufelds ist eine konzeptionell übergeordnete typologische Besetzung nicht ablesbar, was nur geringe identitätsstiftende Qualität generiert.
Die stringente Bebauung des Siedlungsrandes wird positiv beurteilt.
Die Erschließungsqualität ist hoch aufgrund der guten Orientierung, der sinnvoll gewählten Straßenquerschnitte, der ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereiche und der maximalen Straßenlängen. Einzig die Querung nördlich des zentralen Grünbereichs birgt ein Konfliktpotential, es wäre denkbar sie für den individuellen Durchgangsverkehr zu schließen.
Die Anordnung und Aufteilung der Stellplätze wird als möglich erachtet.
Die mögliche unterschiedliche Thematisierung der Grünraumstreifen birgt Chancen und Nachteile gleichermaßen. Der westliche und der östliche Streifen sind prädestiniert als Biotopstandort, bereichern aber als „Abstandsstreifen“ das Baufeld selbst nicht erheblich. Der mittlere Streifen kann ausschließlich dem Aufenthalt und der Freizeitnutzung dienen. Das Ballspielfeld im Zentrum führt sicherlich zu Akzeptanzproblemen mit der Nachbarschaft.
Die Realisierbarkeit in Bauabschnitten ist problemlos.
Trotz großer Qualitäten fehlt der Arbeit teilweise die überzeugende charakteristische und identitätsstiftende Kleinstruktur der außenliegenden Wohnbereiche.
Die Bebauung der zentralen Mitte, die „Bauträgerarchitektur“ nahelegt, bleibt dem übergeordneten Zusammenhang fremd.