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Nichtoffener Wettbewerb | 09/2020

Aufwertung und Neugestaltung des Schloßufers mit Verbindung zur Oberstadt in Aschaffenburg

Anerkennung

Preisgeld: 3.000 EUR

B3 Architekten

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Verfasser verfolgt das Ziel, das städtebauliche Ensemble behutsam weiterzuentwickeln, was auf den ersten Blick geschickt gelingt. Ein freistehender Turm mit angeschlossener Brücke in unmittelbarer Nähe der Stadtmauer wäre, nach Meinung des Verfassers, eine „bedeutungsarme und damit ungerechtfertigte fremdartige Addition im historischen Umfeld“. In zurückhaltender Bauweise wird an der historischen Stadtmauer am Treppenaufgang ein Eingangsportal entwickelt, welches zwar reduziert ist, aber durch seine Ausformulierung ungeschickt erscheint. Die Erschließung zum Aufzug wird bewusst in den Hang eingefügt, um vor dem historischen Ensemble komplett in den Hintergrund zu treten. An einen Eingriff / Öffnung in der Stadtmauer führt ein gerader Erschließungstunnel zur Aufzugsanlage, welcher in Analogie zur Kunsthaltestelle als Galerie ausformuliert werden soll – leider entspricht dieser Raum einem Erschließungsflur, die Aufzugsanlage endet in einem eigenständigen Satteldachgebäude mit Kunstbalkon. Die Position des Aufzugsturms im oberen Hangbereich verändert die von historischen Bauten geprägte Stadtsilhouette zwischen Willigisbrücke und Schloss. Im Kastanienhain wird ein zweiter Erschließungsbereich, abgerückt vom vorhandenen Einmündungsbereich des Fußgängerverkehrs geschaffen, der die Grünflächen mindert und den Charakter des Kastanienhains beeinträchtigt. Die denkmalrelevanten Sichtbeziehungen werden dadurch tangiert, ebenso wird in die Baumbepflanzung des Kastanienhains wird eingegriffen. Die Fassaden des Eingangsbauwerk sowie des Lifthäuschens werden in Cortenstahl in Anlehnung an den Rotsandstein vorgeschlagen, was kritisch an diesem Ort zu hinterfragen ist. Der Kunstbalkon am oberen Lifthäuschen ist leider nur über den Aufzug zugänglich, und somit eher dekorativ zu verstehen. Gemäß EN 81-20 fehlt der geforderte Nothalt nach 11 m Höhe, was technisch im Konzept nicht heilbar sein wird. Der Verfasser plant einen horizontalen Tunnel aus Betonfertigteilen, der in einem vertikalen Aufzugschacht ebenfalls aus Betonfertigteilen am oberen Aufzugsschacht endet. Die Baugrube für den Aufzugsschacht soll mittels Bohrpfählen erstellt werden. Für den Tunnel wird eine große Baugrube in der Böschung erforderlich welcher einen größeren Eingriff in archäologisch relevante Bereiche erforderlich macht. Die geforderte Barrierefreiheit wird nachgewiesen. Die erforderlichen Eingriffe in den Baugrund müssen mit der Nutzung kritisch hinterfragt werden, auch in Bezug auf die möglichen Kosten.
Insgesamt stellt diese Arbeit als Diskussionsbeitrag einen interessanten und wertvollen Wettbewerbsbeitrag dar, da sie ein „minimalinvasives“ Bild erzeugt und die Fragen der beabsichtigten Anmutung und des Aufwandes miteinander in Beziehung setzt. Die gewählte Gestaltung und deren vorgeschlagene Umsetzung kann jedoch letztendlich nicht überzeugen.