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Planungskonkurrenz | 10/2023

Quartiersentwicklung Mirabellenwiese Mettnau

ein 3. Preis

Preisgeld: 11.000 EUR

Andreas Hack Architektur

Stadtplanung / Städtebau

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Entwurfsverfasser positionieren sechs Baukörper in einem streng axialen System auf dem Baugrundstück; vier Baukörper bilden die südliche Bauzeile. Im westlichen Bereich des Areals wird das Ende der Erschließungsachse durch vier Gebäude definiert, welche sich um einen kleinen Platzraum gruppieren. Die Verteilung des geforderten Bauvolumens auf sechs Baukörper und die erforderlichen Abstandsflächen der Gebäude untereinander führen zwar einerseits zu einer dem Ort angemessenen Körnung; anderseits aber dazu, dass das Baugrundstück weitestgehend mit baulichen Anlagen versehen werden soll. Durch den geringen Abstand der Baukörper untereinander strahlt die südliche Gebäudezeile aus fast allen Blickwinkeln eine riegelartige Wirkung aus („Jalousie-Effekt“). Diese städtebaulich harte Kante formuliert eine Zugehörigkeit zum Krankenhausbaukörper und sucht nicht die Verflechtung mit Park und heterogener Umgebung.

Größere zusammenhängende Flächen für eine attraktive Freiraumgestaltung sieht der Entwurf nicht vor. Eine Freiraumplanung (Wohnen im Park) wird nur ansatzweise vorgeschlagen. Der erforderliche Spielplatz ist wenig attraktiv und ohne soziale Kontrollmöglichkeiten in der Nähe von Tiefgaragenzufahrt und nachzuweisenden Stellplätzen verortet.

Die Wahl von sechs Baukörpern für die 38 geplanten Wohnungen hat ein ungünstiges A-/V-Verhältnis zur Folge, welches energetische Nachteile in sich birgt. Zudem sind auch sechs Treppenhäuser mit jeweils Aufzügen erforderlich, was eine überdurchschnittliche Unwirtschaftlichkeit erwarten lässt. Die sehr frei geplanten Grundrisstypologien sind überwiegend gut belichtet, sorgen jedoch durch die Hauptausrichtung aller Wohnräume nach Süden für eine Ausbildung einer Vorder- und Rückseite. Positiv zu vermerken sind die sehr großzügig geplanten Freisitze vieler Wohnungen. Aufgrund der zum Teil sehr geringen Abstände der Baukörper untereinander sind größere zusammenhängende Fassadenelemente zwischen den Gebäuden zum Teil fensterlos geplant; dies führt teilweise zu unbefriedigenden Belichtungssituationen in den betroffenen Räumen.

Die in der textlichen Beschreibung und ansatzweise auch in den Ansichten dargestellte Komplettbegrünung der Fassaden wird seitens der Jury bezüglich Umsetzbarkeit vor allem in den Gebäudezwischenräumen kritisch hinterfragt. Die geplanten großzügigen Fensterfronten insbesondere nach Süden lassen vermuten, dass die Fassadenbegrünung nicht so realisiert werden kann, dass die Gebäude als „riesenhafte, streng formierte Hecken“ (Zitat Entwurfsbeschreibung des Planverfassers) wahrgenommen werden können. Detaildarstellungen, wie dieses Ziel möglicherweise dennoch erreicht werden könnte, sind nicht Bestandteil des eingereichten Entwurfs. Die Fassadenidee der Fensterbänder erscheint bei einer eventuell marktfähigeren Aufteilung in abgeschlossene Einzelräume anstatt der vorgeschlagenen fließenden Räume nicht sinnvoll und entspricht nicht einer materialgerechten und baukonstruktiven Übereinstimmung mit dem Mauerwerksbau.

Das Preisgericht vermisst bei der Arbeit 1003 eine intensive Auseinandersetzung mit der sensiblen Lage und dem Charakter des Grundstücks auf der Halbinsel Mettnau. Die Atmosphäre eines Wohnortes, der eine eigene Identität aus dem Kontext der Umgebung entwickelt ist nicht greifbar.