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Nichtoffener Wettbewerb | 10/2020

Neuordnung des Quartiers Winzerstraße in Sommerach

ein 3. Preis

Preisgeld: 10.000 EUR

RWP Rechtsanwälte PartG mbB

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurf entwickelt sich entlang einer halböffentlichen Erschließungszone. Vier
zweigeschossige Satteldachbauten sind versetzt zueinander angeordnet, sodass
dazwischen einzelne Hof- und Gartenflächen entstehen. Zwei Gebäude sind mit einem
gemeinsamen Erschließungsbau verbunden.
Die Firsthöhen liegen unterhalb Anwesens Winzerstr. 10. Der Entwurf hat eine angenehme
Baudichte.
Die ziegelgedeckten Dächer und gewählten Dachformen fügen sich in das Ortsbild ein und
nehmen die Gestaltung des Baudenkmals Winzerstr. 10 auf.
Das Zusammenspiel der drei Bausteine Gartenhof, Neubauten und Wohnhof ergibt ein
Wohnquartier mit einer guten Wohn- und Aufenthaltsqualität. Die gewählte Lage der
beiden Stellplätze ist kritisch und nicht funktional zugeordnet. Der – den Wohnhof
querende – Steg stört das Gesamtbild. Eine andere Erschließung der OG Wohnung wäre
wünschenswert.
Die gleichartig wirkenden Neubauten variieren konsequent. Es sind einfache
Gestaltungsprinzipien. Sie sind zu den halböffentlichen Flächen geschlossen und zu den
privaten Gärten offengehalten. Die Dachflächen sind ruhig und zeigen keine störenden
Aufbauten oder Fenster. In der Summe zeigt der Neubau ein hohes Maß an gestalterischer
Qualität.
Die Fassadengestaltung wäre unter Beachtung der Gestaltungssatzung zu überarbeiten.
Die Grundrisse habe eine gute Funktionalität und die Zuordnung der Räume zu den
Erschließungszonen und Freiflächen ist stimmig.
Die klarstrukturiere Bauweise mit Putzfassaden ist aufgrund der Kleinteiligkeit mit 4
Baukörper wirtschaftlich allerdings nicht optimal.
Mit dem Baudenkmal wird sehr respektvoll umgegangen. Die Fassaden werden durch keine
Anbauten und Außentreppen gestört und durchgehend im Bestand entwickelt. Die
Stuckdecke in der Stube im EG sollte nicht aufgegeben werden.
Das Gebäude nimmt im EG die Tagespflege und im OG zwei kleine Wohnungen auf. Die
Vertikalerschließung bleibt an der gegenwärtigen Stelle, sodass die Fassaden durch keine
Anbauten und Außentreppen o. ä. gestört und durchgehend im Bestand entwickelt werden.
Die rückwärtige Wand der Stube mit der Stuckdecke wird aufgegeben. Das Dachgeschoss
wird nicht ausgebaut und bleibt als Kaltdach erhalten.
Diese Arbeit wird als anspruchsvoller und qualitätsvoller Entwurf gesehen.