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Mehrfachbeauftragung | 05/2022

Wohnbebauung an der Gabelsberger-/Pfarrer-Herz-Straße in Augsburg Göggingen

Axonometrie

Axonometrie

2. Preis

EBERLE + WIEDERSATZ ARCHITEKTEN PartG mbB

Architektur

Jötten Architekten BDA

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Durch die Anordnung der konturierten Baukörper auf dem Grundstück entsteht eine Abfolge verschiedenartiger Freiräume zwischen den Gebäuden, die eine lebendige, parkähnliche Situation mit hoher Aufenthaltsqualität hervorbringt.
Die Staffelung der Gebäudehöhen berücksichtigt den Kontext zur angrenzenden Bebauung an der nördlichen und südlichen Grundstücksgrenze und führt zu einer lebendigen Abwechslung der Baukörperhöhen.
Die über ca. 50 % der Kubatur geplante 4-Geschossigkeit führt voraussichtlich zu Problemen hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB. Da der Entwurf die größte Anzahl von Wohnungen aufweist, kann hier ggf. an geeigneten Stellen eine Reduzierung der Gebäudehöhen erfolgen.
Die Tiefgarage im 3. Bauabschnitt wird über die Pfarrer-Herz-Straße erschlossen, was zu einer erhöhten Verkehrsbelastung der südlich angrenzenden Wohnbebauung führt. Jedoch erscheint die alternative Erschließung von der Gabelsbergerstraße möglich und sogar
sinnvoll.
Die Baustellenlogistik für den 3. Bauabschnitt wird über die Pfarrer-Herz-Straße abgewickelt, was zu einer starken Belastung für die angrenzende Nachbarschaft führt.
Der vorhandene Baumbestand wurde in der Planung weitestgehend berücksichtigt.
Die Wiederholung von sieben gleichen Baukörpern, die geschickt gespiegelt und gedreht werden verspricht eine hohe Wirtschaftlichkeit.
Der offensive Umgang mit den Fahrradstellplätzen an der Gabelsbergerstraße und im Eingangsbereich der Gebäude wird anerkennend festgestellt.
Die Gebäude sind als 7-Spänner konzipiert, deren Wohnungen über einen zentralen Treppenraum erschlossen werden, der im Erdgeschoss durchgesteckt und von zwei Gebäudeseiten aus zugänglich ist. Besonders hervorgehoben wird hier die Trennung von
Fußgänger- und Fahrradbereich und dem mit Autos befahrbaren Bereich, der jeweils den Gebäudeeingängen von der verkehrsbefreiten Grundstückmitte bzw. den Grundstücksrändern im Norden und Süden zugeordnet ist.
Die Wohnungsgrundrisse des 1. Bauabschnittes sind wirtschaftlich erschlossen, zeigen aber bei einer Anzahl von nord- und nord-östlich ausgerichteten Wohnungen Benachteiligungen auf. In einigen Wohnungen liegen die im Wohn-Esszimmer integrierten Küchenzeilen im schlecht belichteten und schlecht belüfteten Innenbereich.