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Nichtoffener Wettbewerb | 09/2018

Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Homberg/Efze

Anerkennung

Preisgeld: 1.500 EUR

Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten und Stadtplaner PartGmbB

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurfsverfasser schlägt typologisch für den Neubau des Jugendamts einen langgestreckten Gebäudeblock vor. Die Arbeit zeichnet sich durch eine gute Verträglichkeit mit dem städtebaulichen Umfeld aus. Die Proportionen, die Kubatur und die Gliederung des Neubaus erscheinen adäquat gelöst. Die Baufigur des 1.Bauabschnitts ist geschickt platziert, wirft allerdings in seiner Orientierung (Erschließung von der Friedrich-Kramer-Straße) die Frage auf, ob eine Zugänglichkeit von Süden über die Hans-Scholl-Straße eine bessere Verknüpfung mit den übrigen Kreisverwaltungsnutzungen auf dem Areal gewährleisten würde. In Verbindung mit dem 2. Bauabschnitt wirkt die Gesamtfigur in städtebaulicher Hinsicht zu großvolumig.

Der gut organisierte Dreibund lässt auf eine spannende Raumabfolge im Inneren schließen. Eine autarke Nutzung des großen Versammlungsraums im EG ist aufgrund der weiter im Inneren des Gebäudes befindlichen, dienenden Nutzungen nicht ohne größere bauliche Eingriffe möglich. Die Dimensionen der Innenhöfe werden im Hinblick auf die an dieser Stelle einseitige Belichtung der Erdgeschossnutzungen kritisch gesehen. Die Anbindung des 2. Bauabschnitts funktioniert bei der vorgeschlagenen Lage des Eingangsbereichs gut, allerdings erscheint die schmale Brückenlösung etwas zu filigran.

Die gewählte Fassadenmaterialität (Sichtbeton) wirkt fremd, die homogene Gliederung der Fassade mutet trotz der eingestreuten Loggien auf den langen Fassadenseiten sehr monoton an.

Raumprogramm- und Funktionsanforderungen werden durch den Verfasser in weiten Teilen hinreichend gelöst. Lediglich die gewünschte, aber nicht umgesetzte Vollunterkellerung wird bemängelt.

Aufgrund der zahlreichen Innenhöfe und den damit verbundenen großen Fassadenflächenanteilen lässt die Arbeit auf ein eher ungünstiges A/V-Verhältnis schließen.

Das gewählte Konstruktionsraster lässt eine einfache Realisierbarkeit vermuten, die hohen Fassadenflächenanteile sind in wirtschaftlicher Hinsicht eher kritisch zu bewerten. Seitens des Verfassers wird hinsichtlich des energetischen Standards eine Unterschreitung der EnEV angeben; dies wäre im Weiteren zu belegen.

Zusammenfassend stellt die Arbeit durch ihre – wenn auch zu - kräftige Grundfigur einen wichtigen Beitrag dar, der die Diskussion über die richtige Lösung für diesen Standort im Preisgericht bereichert und befruchtet hat.