Nichtoffener Wettbewerb | 09/2018
Wohnanlage Beslerstraße in der Gemeinde Fischen i. Allgäu
©Brian
Ansicht Osten
1. Preis
Beurteilung durch das Preisgericht
Den Verfassern gelingt es mit zwei winkelförmigen Gebäudegruppen sowohl den Straßenraum
zu fassen, als auch auf die Maßstäblichkeit der umgebenden Bebauung einzugehen. Dazu trägt
auch die Höhendifferenzierung zwischen den Vorder- und Rückgebäuden bei.
Die Erschließungssituation mit Anliefer- und Eingangsplatz ist gut gelöst. Die vorgeschlagene
optionale Ausfahrt im Osten ist unzulässig und für das funktionieren des Parkplatzes auch nicht
notwendig. Die Lage der oberirdischen Parkplätze im östlichen, geruchsbelasteten Bereich wird
begrüßt.
Durch die geschickte Grundrissgestaltung, die zur Straßenseite lediglich nicht schutzbedürftige
Räume vorsieht, kann mit passiven Schallschutzmaßnahmen auf die Lärmbelastung reagiert
werden. Die Lärmschutzwand ist daher nicht zwingend erforderlich.
Die Qualität der Arbeit zeigt sich auch im gestalterischen Bereich. Mit einfachen Mitteln wird
der gewünschte Charakter einer regional verwurzelten Architektur erreicht. In Bezug auf Dachneigung
und Dachüberstand weicht der Entwurf z.T. von den Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung
ab. Über das begrünte geneigte Dach diskutiert das Preisgericht kontrovers.
Die Wohnungsgrundrisse sind durchgängig funktional und räumlich gut organisiert. Die gewählte
Gebäudestruktur ist flexibel und lässt sich in unterschiedlichen Wohnungstypen umsetzen.
Die nach Südwesten sich öffnenden Gebäudewinkel ergeben sinnvoll nutzbare Außenräume,
die zwischen privat genutzten und öffentlich bzw. gemeinschaftlich genutzten Bereichen unterscheiden.
Die wirtschaftlichen Kennwerte liegen im günstigen Bereich. Das gewählte hybride Konstruktionsprinzip
aus massiven und Holzbauteilen, sowie die Vorschläge zum Energiekonzept sind
sinnvoll und wirtschaftlich umsetzbar.
zu fassen, als auch auf die Maßstäblichkeit der umgebenden Bebauung einzugehen. Dazu trägt
auch die Höhendifferenzierung zwischen den Vorder- und Rückgebäuden bei.
Die Erschließungssituation mit Anliefer- und Eingangsplatz ist gut gelöst. Die vorgeschlagene
optionale Ausfahrt im Osten ist unzulässig und für das funktionieren des Parkplatzes auch nicht
notwendig. Die Lage der oberirdischen Parkplätze im östlichen, geruchsbelasteten Bereich wird
begrüßt.
Durch die geschickte Grundrissgestaltung, die zur Straßenseite lediglich nicht schutzbedürftige
Räume vorsieht, kann mit passiven Schallschutzmaßnahmen auf die Lärmbelastung reagiert
werden. Die Lärmschutzwand ist daher nicht zwingend erforderlich.
Die Qualität der Arbeit zeigt sich auch im gestalterischen Bereich. Mit einfachen Mitteln wird
der gewünschte Charakter einer regional verwurzelten Architektur erreicht. In Bezug auf Dachneigung
und Dachüberstand weicht der Entwurf z.T. von den Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung
ab. Über das begrünte geneigte Dach diskutiert das Preisgericht kontrovers.
Die Wohnungsgrundrisse sind durchgängig funktional und räumlich gut organisiert. Die gewählte
Gebäudestruktur ist flexibel und lässt sich in unterschiedlichen Wohnungstypen umsetzen.
Die nach Südwesten sich öffnenden Gebäudewinkel ergeben sinnvoll nutzbare Außenräume,
die zwischen privat genutzten und öffentlich bzw. gemeinschaftlich genutzten Bereichen unterscheiden.
Die wirtschaftlichen Kennwerte liegen im günstigen Bereich. Das gewählte hybride Konstruktionsprinzip
aus massiven und Holzbauteilen, sowie die Vorschläge zum Energiekonzept sind
sinnvoll und wirtschaftlich umsetzbar.
©Brian
Schwarzplan
©Brian
Lageplan
©Brian
Fassade - Schnitt
©Brian
EG - Grundriss
©Brian
Ansichten