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Nichtoffener Wettbewerb | 06/2020

Neubau eines Lern- und Bildungshauses in Bezau (AT)

3. Preis / 3. Rang

Preisgeld: 10.000 EUR

Cukrowicz Nachbaur Architekten ZT GmbH

Architektur

merz kley partner

Tragwerksplanung

Erläuterungstext

Aus dem historischen Bebauungsthema der Solitärbauten wird ein kompaktes Passstück entwickelt, welches sich an der regionalen Bautypologie orientiert, keine Konkurrenzhaltung zur Kirche einnimmt und sich wie selbstverständlich in die Bezauer Hauslandschaft integriert. Der Neubau ist zweigeschossig und analog zu seinen historischen Vorbildern solitär konzipiert. Er übernimmt die typologischen Elemente des Ortes, er integriert sich in Maßstäblichkeit und Ausstrahlung ins größere Ganze ohne etwas zu kopieren, ohne sich anzubiedern, als Interpretation einer bewährten Typologie reagiert er im Sinne des Weiterbauens und einer baukulturellen Entwicklung zeitgemäß und eigenständig. Ein mittig liegender Kern mit Treppe und Sanitärbereichen bildet neben wenigen statischen Punkten die grundrissliche Konstante und die Basis für eine einfache und flexible Grundstruktur, welche in Kombination mit einem simplen System aus einzelnen Wandscheiben, Schrank- und Regalelementen differenzierte Raumzonen generiert und eine konsequente Weiterführung bis ins Dachgeschoss findet, welches als Satteldach die Sprache des Ortes aufnimmt und die Maßstäblichkeit noch zusätzlich unterstützt. Sämtliche Funktionsbereiche sind in einem äußerst kompakten Volumen organisiert und finden klare und logische Zuordnungen. Ermöglicht wird diese Kompaktheit durch die auf den ersten Blick unkonventionelle Situierung von Turnhalle und Bewegungsraum im Dachgeschoss mit Belichtung über ein lineares Oberlicht.

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurf stellt den Versuch dar, aus den historischen Hausformen des Bregenzerwaldes eine eigenständige Typologie zu entwickeln. Der Baukörper zeigt eine selbstbewusste Haltung im Kontext der Kirche und der weiteren Objekte. Insgesamt entsteht dadurch ein unverwechselbares Ensemble. Die prägende Dachform bestimmt zusammen mit der Kirche die Atmosphäre des Ortes. Der Baukörper zeigt einen eher flächigen Fußabdruck und grenzt an drei Seiten (Süd, Ost, West) sehr knapp an die Grundstücksgrenzen, wiewohl die erforderlichen Abstände im wesentlichen eingehalten werden. Die große Nähe zum Gebäude des Bezirksgerichtes erzeugt einen nicht vorteilhaften Restraum bzw. Abstandsraum. In der vertikalen Gliederung zeigt das Konzept in Untergeschoß (Wiesengeschoß), Erdgeschoß, ein Obergeschoß und ein Dachgeschoß. Die Giebelseiten des Baukörpers sind unterschiedlich gestaltet, was jedoch eine innere Logik hat. Zum Spielplatz ist eine klassische gerade Giebelausbildung mit speziellen Belichtungsöffnungen angedeutet. An der Südseite ist die Giebelfläche leicht abgeschrägt und ebenfalls ohne Fensteröffnungen dargestellt. In den Giebelbereichen sind die Bewegungsräume, welche ausschließlich über Dachflächenfenster (Bänder) belichtet werden. Im Obergeschoß befindet sich die Volksschule, im Erdgeschoß sind Kindergarten und Aula geplant, im Wiesengeschoß sind Verwaltung, Werkräume und Nebenräume angeordnet. Der Zugang erfolgt an der Ostseite über einen gedeckten Bereich. Das gesamte Gebäude wird über ein zentral gelegenes Stiegenhaus mit Lift erschlossen. Ein zweites Stiegenhaus (Fluchtweg) ist nicht vorgesehen. Die Clusterbildungen sind kompakt gestaltet, haben aber wenig innovativen Charakter und sind flächenmäßig zu klein dimensioniert. Auch fehlen den Klassen bzw. Clustern zugewiesene Außenbereiche (Terrassen o.ä.). Die Anordnung der Bewegungsräume im Dachgeschoß hat sehr ansprechende Raumfiguren zur Folge, zusätzliches Licht wird durch vier sogenannte Lichtkanäle über die Dachfläche in das Obergeschoß geleitet, wodurch die Marktplätze in den Clustern an Qualität gewinnen. Im Erdgeschoß sind Aula, Essbereich, Bibliothek, Musikraum folgerichtig an prominenter Stelle angeordnet. Die Aula wird zum schulischen und vorschulischen „Brennpunkt“ und hat einen guten Bezug zum öffentlichen Raum. Aufgrund der nicht notwendigen Unterbauung des Kirchenvorbereiches besteht hinsichtlich der Freiraumgestaltung dieses wichtigen Raumes ein großer Spielraum. Nicht nachvollziehbar und sehr erschwerend ist der Umstand, dass die brandschutztechnische Machbarkeit zwar einseitig nachgewiesen wurde, jedoch nicht zwingend auch tatsächlich umsetzbar wäre. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass auf ein zweites Stiegenhaus verzichtet wurde (Fluchtstiegenhaus). Die engagierte Auseinandersetzung mit den Haustypologien des Bregenzerwaldes ist überzeugend. Der Nachweis der Nutz- und Gestaltbarkeit des großvolumigen Dachgeschoßes ist erbracht. Die ortsbauliche Setzung wiederspiegelt eher das Machbare, nicht jedoch eine konsequente Bezugnahme zu gewissen ortsräumlichen Gegebenheiten. Die kompakte Bauform und die stark reduzierten Untergeschoßkubaturen lassen eine hohe Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Betrieb erwarten.

Stellungnahme des Diözesanbaumeister : Die Grenzlinie wie auch die Abstände sind bei diesem Projekt eingehalten. Eine unterirdische Bebauung ist nicht vorgesehen. Die Freifläche westlich der Pfarrkirche wird gärtnerisch als Freifläche für den Kindergarten gestaltet.