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Geschlossener, anonymer, hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit hochbaulichem Ideenteil | 11/2020

Entwicklung des Scharnhorst-Quartiers in Bremen

1. Preis

Preisgeld: 80.000 EUR

gruppeomp Architektengesellschaft mbH BDA

Architektur

Matthias Harms Visualisierung

Visualisierung

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurf verspricht einen sehr stimmigen Ansatz. Die Verfassenden bleiben insgesamt innerhalb der städtebaulichen Vorgaben des Rahmenplans. Leichte Abweichungen ergeben sich bei der Geschossigkeit des Gebäudes A und der Höhenentwicklung an den Stirnseiten der Gartenhäuser zur Weser.

Die durchgesteckten Erschließungen auf EG-Niveau ermöglichen durchgehend eine beidseitige Zugänglichkeit, was die Nutzerfreundlichkeit erhöht und nachbarschaftsfördernd wirkt. Allerdings sollten die Optionen zur Herstellung gleichberechtigter Wegebeziehungen auch für gehandicapte Personen ausgeschöpft werden. Die Positionierung der Haupteingänge formulieren ein eher introvertiertes Quartier, gleichwohl ist die städtebauliche Einbindung in die Umgebung gut, und die Ein- und Übergänge sind angemessen und qualitätvoll.

Der Umgang mit der Gewerbelärmimmission im Nordwesten ist plausibel. Im Realisierungsteil haben die Verfasser intelligente Lösungen zur Sicherstellung der Entfluchtung der oberen Geschosse gefunden. Mit leichten Abstrichen gilt dies auch für den Ideenteil. Hier wäre hinsichtlich der Gebäudeorientierung von F und H eine eindeutigere Orientierung des Hauptzugangs an den vorgesehenen Erschließungswegen der bestehenden Freiraumplanung anzuraten.

Die Grundrisse sind hervorragend durchgearbeitet und durchweg von hoher Qualität. Der Wohnungsmix ist weitgehend gelungen, allerdings gibt es einen Überhang kleiner Wohneinheiten. Die Anzahl der geforderten Fahrradabstell- möglichkeiten wäre im Detail nachzuweisen.

Die Lösung für das Gemeinschaftsangebot ist funktional plausibel und gestalterisch äußerst überzeugend. Der skizzierte Vorschlag ist von großer Eigenständigkeit und identitätsstiftender Kraft für das Quartier und zugleich ein Angebot für den Stadtteil.

Die Verfasser schlagen einen einheitlichen Gestaltungskanon für alle vier Baufelder vor, der standort- und typologieabhängig mit eleganten und angemessenen architektonischen Mitteln differenziert wird. Das Preisgericht wertet die architektonische Gestaltsprache insgesamt als eine der größten Stärken der Arbeit. Die Gebäudekörper scheinen für eine Umsetzung in Holzbauweise ggf. gut geeignet.

Bei sehr angemessenem architektonischem Ausdruck kommt der Beitrag zu funktional überdurchschnittlichen Lösungen und wird deswegen als eine sehr aussichtsreiche Arbeit gewertet, mit gut beherrschbaren Nachbesserungspotenzialen.

Überarbeitungshinweise
Der Wohnungsmix ist im Hinblick auf die Vorgaben der Ausloberin anzupassen.
Das Erfordernis zum gebäudeinternen Höhenausgleich in den durchgesteckten Fluren der EG der Gartenhäuser wird nicht verstanden. Im Sinne einer größeren Nutzungsfreundlichkeit für gehbehinderte Personen sollten Möglichkeiten zum Verzicht auf einen Höhenausgleich innerhalb des Gebäudes geprüft werden.

In diesem Zusammenhang ist auch die Erschließung des Gebäudes F von der Westseite mit Blick auf die dadurch verursachte Gefährdung geschützter Gehölze zu überprüfen. Dabei sind die Belange der Feuerwehraufstellflächen zum Anleitern der oberen Geschosse im Blick zu behalten.

Im Sinne einer weiteren Attraktivierung der Durchquerung des Gebäuderiegels A als westlichen Quartierseingang sollte geprüft werden, inwieweit das EG des südlichen Gebäudekörpers am Durchgang in westlicher Richtung für eine nutzungstypologische Sonderfläche mit nachbarschaftsbildender Funktion geöffnet werden kann. Dabei ist auch die Dimensionierung des Durchgangs zu prüfen.

Bei der erforderlichen Ausarbeitung des Mobilitätskonzeptes ist eine ausreichende Anzahl attraktiver Fahrradabstellplätze nachzuweisen. Die Vorgaben der Auslobung gelten hierbei als Maßstab und sind weiterzuentwickeln.

Die energetische Gebäudekonzeption ist weiterzuentwickeln, dabei ist auch die energetische Aktivierung der Dachflächen mit ihrer teilweise beabsichtigten sozialen Aktivierung und ihren Funktionserfordernissen im Rahmen des zukünftigen Retentionskonzeptes abzugleichen.

Der gewählte Ansatz zur Verdeckung aufgeständerter Solarmodule ist weiterzuentwickeln. Dabei gelten die Höhenfestsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans als Maßgabe. Dies gilt auch für die - aus städtebaulicher Sicht sehr befürwortete - Geste der erhöhten Stirnseiten der Gartenhäuser zum Werdersee. Im Abgleich mit der konkreten Höhenlage der einzelnen Gebäude ist hier eine Annäherung an die Vorgaben des Bebauungsplans im Sinne einer zügigen Projektabwicklung zwingend erforderlich.

Weiterer Hinweis an die Ausloberin
Das Preisgericht hat mit seinen Entscheidungen ein klares Votum für die Entwicklung aller vier Bauabschnitte im Sinne eines eindeutigen und klar ablesbaren Gesamtensembles abgegeben. In diesem Sinne empfiehlt die Jury der Ausloberin die beabsichtigte Vergabe des Gebäudes J an eine Baugemeinschaft mit vertraglich fixierten Nebenbedingungen zu verknüpfen, welche einen architektonischen und gestaltsprachlichen Rahmen festschreiben, der die beabsichtigte Eingliederung dieses Gebäudes in das Gesamtensemble sicherstellt. Darüber hinaus wird eine Begleitung der Überarbeitung des Entwurfes durch einen Ausschuss der Jury sowie der Vertreter des Stadtteils empfohlen.
Lageplan

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Isometrie

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