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Nichtoffener Wettbewerb | 08/2021

Ersatzneubau Verwaltungsgebäude in Neustadt in Holstein

1. Preis

ppp architekten + stadtplaner

Architektur

Erläuterungstext

Der Neubau des Verwaltungsgebäudes in unmittelbarer Nähe zu Stadtkirche, Marktplatz und Rathaus soll sich in den Kontext der historischen Altstadt hinsichtlich Typologie, Maßstab, Gliederung, Rhythmus und Materialität einfügen. Als zweiter Erweiterungsbau des Rathauses von 1819 und der Ergänzung von 1984, mit Ratssaal am Marktplatz muss er - in der Rosenstraße gelegen - die städtebauliche und repräsentative Bedeutungshierarchie im Ensemble beachten. Gleichzeitig ist es von Bedeutung, Bezüge zu Ort und Umfeld auf vielen Ebenen herzustellen und den architektonischen Dialog zu suchen.
Der Neubau folgt mit seiner geknickten Bauflucht an der Rosenstraße dem typischen Bild der bewegten Raumfluchten Neustädter Altstadtstraßen. Die leicht gegengedrehte Erdgeschossflucht unterstützt dieses Charakteristikum und erzeugt im Eingangsbereich einen ebenso typischen Versatz im Knickpunkt des Hauses. Zusammen mit dem Akzent des „Erkers“ im 1. und 2. Obergeschoss wird der Neubau damit in einen Altstadt verträglichen Maßstab gebracht.

Auch in Hinblick auf die First- und Traufhöhen, soll sich der Neubau in die umgebende Bebauung einfügen. Typisch sind im historischen Bestand allerdings verspringende Trauflinien benachbarter Häuser. Durch eine vom Rathaus her fallende Traufe, vermittelt der Erweiterungsbau zwischen den Höhen am Markt und an der Rosenstraße. Perspektivisch unterstützt wird diese Maßstabseinfügung beim Blick vom Marktplatz.
Die Fassadengliederung folgt dem klassischen Aufbau in Erdgeschoss als Sondergeschoss, Normalgeschosse und Dach. Das Erdgeschoss ist im Bereich des Unterschnitts als Sichtbetonfassade vorgesehen und setzt damit das Sockelthema des Nachbarhauses fort. Die als Gauben abschließenden Fenster des 2. Obergeschosses repetieren das Traufmotiv des Bestandsrathauses von 1984. Das Dach erscheint durch die Lamellenstruktur der Fenster weitgehend als geschlossene Fläche und fügt sich damit in Dachlandschaft und Straßenbild Neustadts ein.

Der Neubau ist über die vorhandene Glasfuge mit dem bestehenden Rathaus durch ein neues Treppenhaus und einen Durchladeraufzug behindertengerecht verbunden. Ein zweites Treppenhaus im Norden sorgt für kurze Erschließungs- und Fluchtwege. Über einen Eingang an der Rosenstraße, erreicht man ein einladendes Entree mit großzügigem, hellen Wartebereich.
Der Eingang markiert gleichzeitig den Knick in der Straßenflucht, in den Obergeschossen unterstützt durch Besprechungsräume mit erkerförmiger Verglasung.
Entsprechend dem Raumprogramm mit vielen Einzelbüros ist die Befensterung der Fassade regelmäßig ausgebildet, mit einem Altstadt typischen Verhältnis von Wand- und Fensterflächen. Die Flurwände nehmen diesen Rhythmus auf, sodass die Querwände flexibel gesetzt bzw. verändert werden können, sollten andere Raumkonstellationen erforderlich werden.
Das Dachgeschoss wird durch Lamellenfenster zur Straße, Gauben zum Hof und ein durchlaufendes Oberlicht besonders gut belichtet. Durch großzügige Gauben zum Hof ist hier ein freier Grundriss in Form von Team- bzw. Kombibüros möglich.

Die Fassaden sind im Erdgeschoss als Sichtbeton- bzw. im nördlichen Bereich als sandfarbene Ziegelfassaden vorgesehen. In den Obergeschossen schlagen wir eine geschlämmte Ziegeloberfläche vor. Dadurch wird die typische Fassadenzonierung mit der Sonderzone im Erdgeschoss gebildet.

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Verfasser schlagen einen traufständigen Baukörper vor, der sensibel vom Bestand zum Verlauf der Rosenstraße überleitet und dabei auch den Haupteingang sehr gelungen markiert.
Geschickt wird die Traufe mit Schrägen an den Bestand angeglichen. Die Gliederungsfunktion der Halbgauben des 2. Obergeschosses findet Anerkennung. Die technische Umsetzung, vor allem im Hinblick auf die Entwässerung, ist noch zu belegen. Die Dachflächenfenster sind unauffällig in die Dachflächen integriert.
Zum Altbau wird mit einer wohldimensionierten Fuge respektvoll Abstand gehalten. Dennoch sollte an dieser Stelle geprüft werden, ob das Bestandstreppenhaus und der Aufzugsschacht aus Kostengründen erhalten werden können.
Die Grundrisse sind gut durchgearbeitet und erfüllen die Anforderungen der Nutzer hinsichtlich der Flexibilität. Die Arbeit überzeugt das Preisgericht.