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Einladungswettbewerb | 09/2021

Neues Büroquartier Hitachi Columbus Campus in Mannheim

Ansicht von Süden an der Bundesstraße

Ansicht von Süden an der Bundesstraße

2. Preis

Preisgeld: 12.000 EUR

heinlewischer

Stadtplanung / Städtebau

Beurteilung durch das Preisgericht

Vier Baukörper bilden ein mittiges Plätzchen aus. Dieses ist von den umgebenden Grün- und Straßenräumen insbesondere in Ost-West-Richtung gut erreichbar. Leider lässt diese Hoffläche kaum Aufenthaltsqualität erkennen. Das Hitachi-Gebäude wird konsequent an der B 38/ Gorxheimer Straße angeordnet. Hier ist es gut erreichbar und markant sichtbar. Während das Hitachi-Haus mit Luftraum/ gläsernem Erker und diagonalem Holz-/ Rankgerüst ein architektonisches Feuerwerk entfacht, fallen die drei Ergänzungsbauwerke im Norden dem gegenüber zu deutlich ab, sie wirken wie Gebäude zweiter Klasse. Dies zeigt sich in ihrer architektonischen Ausformung ebenso wie in der Grundrissdisposition. Das Hitachi-Haus ist deutlich überdimensioniert. Hier wäre notwendig, Teile so zu separieren, dass sie anderweitig genutzt werden können. Ohne eine solche Fremdnutzung kann das Gebäude nicht wirtschaftlich umgesetzt werden. Die innenräumlichen Qualitäten, die sich durch den diagonalen Luftraum im Hitachi-Haus ergeben, eröffnen faszinierende Einblicke in die Bürowelten. Brandschutztechnische Auflagen lassen jedoch eine wirtschaftliche Umsetzung fraglich erscheinen. Gleiches gilt für den hohen Energieeintrag, der durch die großen Glasflächen zu erwarten ist. Die Überdeckung mit EFTEKissen unterstützen überzeugend den Effekt eines lichtdurchfluteten Transfer-Raumes. Die Innenraumbegrünung trägt zu einem gutes Binnenklima bei. Da die Holz-/ Rankkonstruktion an der Fassade kaum konstruktive Aufgaben übernimmt, wirkt sie überdimensioniert und überinstrumentiert. Die Begrünung an sich ist sehr gelungen, wenngleich der Nachweis zu führen wäre, ob sie technisch in der dargestellten Weise umsetzbar ist. Der Glasvorbau liegt nicht über dem Eingangsbereich, wodurch die Möglichkeit verspielt wird, eine gute Eingangsgeste auszuformulieren und einen Wetterschutz auszubilden. Aus verkehrsplanerischer Sicht ist das hohe Defizit an Stellplätzen für den motorisierten Individualverkehr zu kritisieren. Hinzu kommt, dass die Tiefgaragenzu- und -ausfahrt sehr ungünstig im Bereich der Wendemöglichkeit der Fürther Straße platziert wird und so ein Gefahrenpotenzial durch unerlaubte Fahrmanöver erzeugt. Die Tiefgarage lässt lediglich im Bereich der Bäume dünne Substratschichten erkennen. Diese sind keineswegs geeignet, den großen dargestellten Bäumen den notwendigen Lebensraum zur Verfügung zu stellen. In der Tiefgarage wurde alle 4 Stellplätze eine Stütze platziert, damit ergeben sich Spannweiten von ca. 10 m. Dies passt nicht zu dem angegebenen Stützenraster in den Obergeschossen von 6,25 m. Eine Abfangebene über dem UG ist nicht dargestellt. Eine Erläuterung, wie die Raummodule mit einer Spannweite von 6,25 x 6,25 m erstellt werden, fehlt. Das Tragwerk der Decke soll aus Brettschichtholzplatten bestehen, wo diese auflagern und wie die Lasten in die Stützen geleitet werden, ist unklar. Das Tragwerk des auskragenden Baukörpers ist nicht erläutert, die Dicke der Auskragung ist zu dünn für eine Auskragung von 6,25 m. Das Tragwerk der vorgehängten Balkone ist hinsichtlich des konstruktiven Holzschutzes ungeschützt. Die schrägen Stützen können aufgrund ihrer Neigung nicht tragen. Die globale Aussteifung über die Kerne ist möglich. Der Entwurf zum 1. BA ist insbesondere auf Grund des offenen Atriums, über das teilweise Rettungswege geführt werden und einer Brandabschnittslänge von deutlich über 40 m, brandschutztechnisch nur mit anlagentechnischen Maßnahmen (autom. Feuerlöschanlage, maschinelle Entrauchung im Atrium – Parametrierung über eine CFD-Simulation) genehmigungsfähig, da bauliche Lösungen aus wirtschaftlichen und gestalterischen Gründen ausscheiden. Im 1. BA ist die Rettungswegführung, sofern es sich um Schachteltreppen handelt, grundsätzlich in Ordnung, muss aber hinsichtlich der Führung ins Freie optimiert werden. Trotz Sprinklerung ist für den 1. BA eine flächendeckende Brandmeldeanlage mit automatischen Brandmeldern (Kenngröße Rauch) erforderlich, um die Alarmierung der anwesenden Personen sicherzustellen und die Maßnahmen zur Rauchableitung rechtzeitig aktivieren zu können. Für den 2. BA ist ebenfalls ein System mit Schachteltreppenräumen angedacht, wodurch jedoch besonders im EG größere Flächen verloren gehen, die brandlastfrei zu halten wären. Alternativ wären Sicherheitstreppenräume möglich. Eine Brandmeldeanlage ist zwingend erforderlich (Rettungswegführung, Holz-Bauweise). Insgesamt ein Entwurf, der in Teilen – insbesondere beim Hitachi-Haus – überzeugen kann, in seiner Gesamtheit aber deutliche Schwächen aufweist.
Lageplan

Lageplan

Blick von den Norden in den Innenbereich des Campus

Blick von den Norden in den Innenbereich des Campus

Grundriss EG

Grundriss EG