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Nichtoffener Wettbewerb | 11/2021

Neubau Gymnasium, Dreifachsporthalle und Freisportflächen in Putzbrunn

ein 3. Preis

Reinhard Bauer Architekten

Architektur

nowak.müller Landschaftsarchitekten

Landschaftsarchitektur

Peter Corbishley Modellbau

Modellbau

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Arbeit sticht durch ihre besondere städtebauliche Setzung heraus. Diese formuliert einen „Ring“, der sich aus einzelnen rechteckigen Baukörpern zusammensetzt. Jene ausdrucksstarke Grundform steht einerseits als solitäre Einheit im Raum und fügt sich andererseits wiederum gut in den gegebenen Kontext zwischen Gewerbegebiet im Westen und Siedlungsgebiet im Osten ein. Die beschriebene Figur drückt sich auch durch eine klare und stringente Fassade aus. Umlaufende Fensterbänder und auffällige rote Brüstungsbänder umrahmen die Kubatur.

Dadurch entstehen besondere Momente im Außenraum, die die Verfasser*innen aber nicht nutzen. Die Sportfelder und anderen notwendigen Grünflächen liegen lieblos aneinandergereiht im östlichen Teil des Baugrundstücks. Im Gegensatz dazu erscheint der durch die Figur gegebene Innenhof räumlich und gestalterisch hochwertig. Besonders gut funktioniert dabei der Übergang vom westlichen Vorplatz, über die innere Aula hin zum zentralen Pausenhof.

Die getrennte Führung der Verkehrsarten auf dem Schulgelände gelingt sehr gut. Auch für den Lieferbereich stehen Flächen zur Verfügung, die nicht mit dem Schüler*innenverkehr konfligieren. Negativ müssen jedoch die Rampenneigungen zu Fahrrad- und Tiefgarage bewertet werden. Insbesondere für den Radverkehr ist das kritisch, da ihm keine ergänzenden oberirdischen Abstellplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Zone für Bring- und Holverkehr und die Bushaltestelle ist gut gelagert aber etwas zu kurz und schmal dimensioniert. Die Fortführung des Geh- und Radweges erscheint unter den gegebenen Voraussetzungen lösbar.

Der Beurteilungspegel des Verkehrslärms liegt auch an der Westseite des Gebäudes niedriger als 60 dB(A) und bereits in Verbindung mit mäßig schalldämmenden Fenstern ist ein ungestörter Unterricht zu erwarten. Schädliche Immissionen durch Geräusche aus den angrenzenden Gewerbeflächen werden durch dortige Emissionsbeschränkungen vermieden. Die geplanten Außensportflächen sollen nur für schulische Zwecke genutzt werden; Lärmkonflikte im Sinne der Sportanlagenlärmschutz-Verordnung sind nicht zu erwarten.

Die neun in Ringform angeordneten Lernhäuser bzw. Funktionseinheiten sind stringent organisiert. Problematisch ist dabei allerdings die unflexible innere Erschließung. Zum einen ist der Ring durch den überdeckten Pausenbereich im Erdgeschoss nicht geschlossen. Dadurch kann die von den Verfasser*innen angedeutete Flexibilität in der Wegeführung nicht durchgehend eingelöst werden. Zum anderen ist eine Erschließung der einzelnen Lernwelten nur bedingt von den Lernbereichen getrennt. Dadurch ist zumindest in Teilen mit Durchgangsverkehr innerhalb der Cluster zu rechnen.

Hinzu kommt, dass die offenen Lernbereiche meist zu schmal oder räumlich nicht differenziert genug ausgebildet sind. Es gibt nahezu keine Rückzugsmöglichkeiten vom Hauptverkehrsweg, beispielsweise in Form von Nischen. Die geplante Erweiterung ist wiederum genau da angedacht, wo solche Nischen ausformuliert sind.

Ein funktionsfähiges Cluster braucht eine eigene WC-Einheit, um lange Fußwege durch benachbarte Cluster zu vermeiden. Dies wurde bei der Ausformulierung des “Ring-Typus“ nur bedingt berücksichtigt. Im Gesamten betrachtet sind die einzelnen Lernwelten räumlich zu wenig ausformuliert worden.

Die eingegrabene Sporthalle wird zwar dem gewählten Typus gerecht. Dies erzeugt jedoch einen Raum ohne direkten Außenbezug. Hinzu kommen deutlich höhere Herstellungskosten. Der Bauherr ist gezwungen die für die Erweiterung notwendige 4. Halle schon in der ersten Bauphase umzusetzen. Dies ist förderschädlich. Ebenfalls trifft dies auf die geplante Erweiterung der Cluster zu, die gleich mitgebaut werden müssen.

Durch die Eingrabung der Turnhalle erhöht sich der Anteil an Beton deutlich, was aus Nachhaltigkeitsgründen fragwürdig erscheint. Dabei ist zu erwähnen, dass die Angaben zum Nachhaltigkeitskonzept zu allgemein formuliert sind und damit den Erwartungen der Auslober*in nicht gerecht werden.

Äußerst kritisch bewertet das Preisgericht das zu den oberirdischen Geschossen weder konstruktiv noch in der Lage im Zusammenhang stehende Untergeschoss. Neben der Grundfläche der aufgehenden Bebauung werden weitere Flächen durch die Unterbauung u.a. der zentrale Innenhof versiegelt.