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Nichtoffener Wettbewerb | 10/2021

Kunst- und Begegnungshaus in Erding

ein 2. Preis

Preisgeld: 9.500 EUR

gerstmeir inić architekten BDA

Architektur, Stadtplanung / Städtebau

Beurteilung durch das Preisgericht

Im Ideenbereich schlägt die Arbeit nördlich einen neuen abgewinkelten Baukörper vor. Dadurch entsteht ein großzügiger Platzraum, der sich zum Garten hin öffnet und diesem in der Wahrnehmung eine zentrale Rolle gibt. Sehr gut vorstellbar ist auch die auf den Platz fallende Abendsonne, die im Zusammenspiel mit den Freischankflächen einen angenehmen Ort verspricht. Die Pflasterung des Straßenbereichs unterstützt zusätzlich den Platzcharakter.
Mit dem Neubau des Kunst- und Begegnungshauses wird das bestehende Museumsgebäude nach Westen weitergebaut und bildet einen langen Baukörper, der zusammen mit dem abgewinkelten Baukörper des Ideenteils die Fassung für Platz und Garten bildet.
In sehr konsequenter Art wird das bestehende Gebäude in Grundriss und Fassadengestaltung nach Westen ohne Bruch weiterentwickelt, fast so als hätte der Maler sich selbst ein Atelier gebaut. Beide Baukörper werden als eine Einheit komponiert. Es wird kontrovers diskutiert, ob dieser Auftritt der gestellten Aufgabe entspricht.
Die Erschließung von der Südseite wurde mehrheitlich sehr kritisch gesehen, und müsste auf die Nordseite verlegt werden.
Die Barrierefreiheit ist zwar hergestellt, wirkt aber noch nicht selbstverständlich. Die Rampe auf der Nordseite des Gebäudes wird kritisch gesehen.
Die gut einsehbare Saalfläche ist zu klein, Stufen und Rampe schränken die multifunktionale Bespielung ein und sollten überdacht werden.
Auch die Depotfläche ist zu klein. Zusätzlich müssen die mobilen Bühnenelemente noch untergebracht werden.
Die Raumzonierungen werden grundsätzlich positiv gesehen, die dienenden Raumzonen sind noch nicht optimal organisiert und müssten überarbeitet werden.
Das Gebäude ist in der Erstellung sehr wirtschaftlich. Weitere Ansätze zur Reduktion der Energiekosten im Betrieb wären wünschenswert.
Der Entwurfsansatz liegt innerhalb der baurechtlichen Vorgaben.
Eine Realisierbarkeit im Sinne der ausgelobten Kriterien und unter Berücksichtigung der genannten Kritikpunkte erscheint möglich.