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Offener Wettbewerb | 11/2021

Entwicklung Quartier am Molkenmarkt in Berlin Mitte

Quartiersplan

Quartiersplan

ein 1. Preis

Preisgeld: 25.000 EUR

BERND ALBERS Gesellschaft von Architekten mbH

Stadtplanung / Städtebau, Architektur

Vogt Landschaftsarchitekten

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke und die beabsichtigten Nutzungen sind wichtige Elemente in der Überlegung der Entwurfsverfasser:innen. Zugleich wird das Anliegen verfolgt, die Geschichte des Ortes als Keimzelle Berlins zu erzählen und seine räumlichen wie architektonischen Merkmale erfahrbar zu machen. Der Grundgedanke des Beitrags für eine Neuinterpretation des historischen Stadtgrundrisses wird von der Jury als ein überzeugender Vorschlag bewertet. Für die durch den B-Plan bereits vorgegebenen Straßenkanten der neuen Stadtblöcke schlagen die Entwurfsverfasser:innen eine zeitgemäße und kleinteilige Aufteilung mit typischen Berliner Haustypologien vor. So können auf der Grundlage der historischen Parzellenstruktur die ursprünglichen Hausbreiten entlang der historischen Straßenfluchten wieder sichtbar gemacht werden. Dort wo das durch erfolgte Veränderungen vor Ort nicht mehr gelingt, können historischen Parzellenbreiten übernommen werden. Die damit gewonnene Vielfalt an Hausbreiten bietet ein solides Grundgerüst zum Bau unterschiedlicher Haustypologien und trägt damit zur Kleinteiligkeit und Belebung der Bebauung bei. Die Verfasser:innen haben darüber hinaus die Eigentumsverhältnisse der vom Land Berlin zu bildenden Stadtblöcke produktiv in ihre Planungsüberlegungen einbezogen und die Vorteile, die sich daraus für die Entwurfsaufgabe ergeben, als Chance definiert: Es werden keine reale Grundstücksteilungen vorgenommen. Dank dieser besonderen Bedingung, individuelle Häuser auf nicht parzellierten Grundstücken zu erzeugen, ermöglichen sich für die Gestaltung der Blockinnenbereiche strukturierte und übergreifende räumliche Abfolgen von gemeinschaftlichen Höfen und Plätzen im Sinne der innerstädtischen Reformblöcke Berlins. Durch diese kluge stadträumliche Grundkonzeption der Blöcke entsteht eine klare räumliche Trennung zwischen öffentlichem Straßenraum und Blockinnerem. In besonderen stadträumlichen Situationen, wie z.B. dem Französischem Kirchhof, dem Großen Jüdenhof und vor dem Alten Stadthaus werden abwechslungsreiche sekundäre Möglichkeiten der Durchwegung erzeugt. Die Blockinnenbereiche sind gut differenziert in halböffentliche Erschließungsbereiche und private, durchgrünte gemeinschaftlich zu nutzenden Wohnhöfen. Dieses Konzept funktioniert sowohl bei dem kleineren Block B als auch bei dem komplexen Gefüge des Blocks C. Den Vorgaben des B-Plans folgend wird für Block A ein großer öffentlicher Hofraum angelegt, der urbanen Platzcharakter mit hohen Aufenthaltsqualitäten bietet. Innerhalb der vorgeschlagenen Blöcke werden für die Erdgeschosszonen nutzungsoffene und flexible Flächen in unterschiedlichen Größen angeboten, die die Integration bisher noch nicht ausreichend verorteter Nutzung wie Flächen für Kultur, Kita und Wohnnebenflächen (Fahrradräume) erlauben. Nachvollziehbar ist die Anordnung der Wohnnutzung im Erdgeschoss, orientiert zu den privaten bzw. halböffentlichen Blockinnenbereichen, wodurch Nutzungskonflikte weitgehend vermieden werden können. Die Entscheidung, die Wohnnutzung ausschließlich zu den ruhigeren Quartiersstraßen hin zu orientieren und nicht zu den lauten Blockrändern ist nachvollziehbar, mindert aber den Wohnanteil insgesamt. Die Zufahrt zur Tiefgarage an einer städtebaulich sensiblen Stelle im Quartier wird kritisch gesehen. Die Jury beurteilt das Mobilitätskonzept und die Gestaltung der Straßenräume als konventionell und insgesamt wenig kreativ. Die Arbeit macht in diesem Stadium der Planung noch keine expliziten Angebote zur Belebung und Bespielung der Straßenräume, sondern fokussiert sich mit den konzeptionellen Vorschlägen auf die Baufelder und die Hof- und Gartenbereiche. In der Zusammenschau wird das Konzept aber als so tragfähig eingeschätzt, dass Aspekte wie Klimaoptimierung, Entsiegelungspotenziale in den halböffentlichen Hofräumen, neue Mobilitätsangebote und Aneignungsmöglichkeiten im Straßenraum implementiert werden können. Die Jury ist sich einig, dass der Verbleib des Bestandsgebäudes in der Klosterstraße 44, wie in der Auslobung gefordert, mittelfristig sicherzustellen und zu berücksichtigen ist. Insgesamt zeichnet sich die Arbeit durch das Verständnis aus, die städtebauliche Figur, die dem B-Plan zugrunde liegt, nicht noch einmal grundsätzlich zu hinterfragen im Hinblick auf mehr Rekonstruktion oder innovative Stadtgrundrisse. Stattdessen fokussiert sie sich auf die Plausibilisierung der städtebaulichen Vorgaben des Bebauungsplans. Sie verspricht deswegen ein hohes Maß an Genehmigungsfähigkeit und Realisierbarkeit. Darüber hinaus wird der Entwurf in wesentlichen Punkten den partizipativ erarbeiteten Leitlinien für das Quartier gerecht.
Modellfoto

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Modellfoto

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