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Nichtoffener Wettbewerb | 04/2022

Neubau Mehrzweckhalle am Schulcampus Münchingen

Außenperspektive

Außenperspektive

Anerkennung / Realisierungsteil

Preisgeld: 4.000 EUR

Zoll Architekten Stadtplaner GmbH

Architektur

Möhrle + Partner Freie Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA

Landschaftsarchitektur

Fischer + Friedrich Ingenieurgesellschaft für Tragwerksplanung mbH

Tragwerksplanung

IGV · Ingenieure GmbH

TGA-Fachplanung

Erläuterungstext

Der Entwurf für den Neubau der Mehrzweckhalle nimmt die bestehenden Gebäudestrukturen und Fluchten auf und ergänzt diese zusammen mit der Neuformulierung der Außenanlagen zu einem neuen einheitlichen Schulcampus. Der Baukörper der Mehrzweckhalle erstreckt sich in Nord- Südrichtung entlang der Korntaler Straße und bildet eine klare Raumkante zum Schulareal. Durch die Anordnung des zweigeschossigen Nebenraumtraktes hin zum Schulhof und die Ausrichtung des Baukörpers wird das Wohngebiet effektiv vor Geräuschemissionen aus dem Schulareal sowie der neuen Parkierung geschützt. Zusammen mit der Musikschule, dem Jugendtreff, den Gebäuden der Flattich- bzw. Strohgäuschule sowie der Mensa entsteht ein allseitig gefasster, geschützter, durchgrünter Schulcampus.

Der in seiner Formensprache klare Baukörper der neuen Mehrzweckhalle stellt bewusste Bezüge zur umgebenden Bebauung sowie den örtlichen Gegebenheiten her. Eine eingeschossige Basis zur Wohnbebauung im Süden und Osten sowie nach Norden zur Zufahrt, vermittelt zwischen der Höhe des eingelagerten Hallenkörpers und der angrenzenden Wohnbebauung. Nach Westen orthogonal zur Flattichschule schafft das auskragende Obergeschoss eine klare Raumkante in Richtung Schulcampus während das eingedrehte Erdgeschoss wettergeschützte Zugangssituationen schafft. Der nach Westen zum Campus sowie nach Norden zur neuen Zufahrt hin auskragende Gebäudeteil schafft eine neue von weitem erkennbare angemessene Adresse für die neue Mehrzweckhalle auf dem Schulcampus der Flattichschule.


Beurteilung durch das Preisgericht

Die Verfasser der Arbeit 1007 haben sich entschieden die Mehrzweckhalle nur ganz geringfügig einzugraben und damit das Hallenniveau auf dem Eingangsniveau zu halten. Dies wird durch das Preisgericht begrüßt, denn es bietet die Chance der Interaktion der Halle mit dem städtischen Raum durch Einblicke und Ausblicke. Außerdem wird dadurch teurer Bodenaushub vermieden. Diesem Prinzip folgend werden konsequenterweise, aber auch verkompliziert, mit Anstieg des Geländes die dienenden Räumlichkeiten an der Westseite des Gebäudes über eine barrierefreie Rampensituation mitgeführt. Allerdings haben sich die Verfasser auch entschieden die dienenden Räumlichkeiten ringsherum der Halle zu verorten. Damit wurde das Potenzial der Interaktion der Mehrzweckhalle mit der Umgebung zunichte gemacht, denn die Fassaden erscheinen im Erdgeschoss bis auf die Eingangssituation geschlossen. Licht in die Halle kommt lediglich von Osten über ein Lichtband im oberen Drittel der Halle, sowie über ein Lichtband im Dach. Sollte aufgrund der Sonneneinstrahlung und der damit einhergehenden Blendung das Oberlicht in der Ostfassade zugezogen werden müssen, wird die Halle deutlich in Dunkelheit gehüllt. Damit die Mehrzweckhalle aufgrund der Entscheidung das Hallenniveau auf Eingangsniveau zu setzen nicht zu hoch wird, haben sich die Verfasser entschieden eine Höhenstaffelung in der Kubatur des Gebäudes vorzunehmen. Dies kann aus stadträumlicher Sicht nachvollzogen werden bewirkt aber auf der anderen Seite eine additiv wirkende Kubatur, die das Preisgericht zumindest kontrovers diskutiert. Ebenfalls kontrovers diskutiert wird die Herausarbeitung des Gymnastikraums in der Kubatur des Gebäudes. Einerseits ermöglichst dies einen attraktiven Raum, andererseits erhält der Gymnastikraum hierdurch eine übertriebene Wichtigkeit. 

Grundsätzlich sind die Anforderungen der Auslobung an die raumprogrammatischen Bezüge und Funktionen erfüllt und auch ordentlich gelöst. Von der Erschließung bis zu den gewünschten Zuordnungen und Verortungen der Räumlichkeiten wird die Planung überwiegend positiv bewertet. Wenig Zustimmung finden die Vorschläge zur gemischten Konstruktion und den teils mangelhaften Detailausbildungen. 

Die Freianlagen erfüllen die Vorgaben der Auslobung. Insbesondere im Ideenteil wird ein vielfältiges Nutzungskonzept mit einem angemessenen Grünanteil für die Pausenhofgestaltung angeboten. 

Bei den Kennwerten liegt der Entwurf im mittleren Bereich, lediglich beim Bruttorauminhalt liegt die Arbeit im höheren Bereich. Grundsätzlich wird die Arbeit damit und aufgrund der Konstruktion und Materialwahl im Vergleich zu den anderen Arbeiten im mittleren bis unteren Bereich eingeordnet. 

Insgesamt ein stimmiger Entwurfsansatz mit funktionalen Grundrissen. Leider schafft es der Entwurf aber nicht das Preisgericht in Gänze von der baukörperlichen Gestaltung im Kontext der städtebaulichen Einfügung zu überzeugen. Auch wird architektonische Eigenständigkeit vermisst.

Lageplan Freianlagen M 1:200

Lageplan Freianlagen M 1:200

Innenperspektive

Innenperspektive

Schnitt B-B M 1:200

Schnitt B-B M 1:200

Schnitt D-D M 1:200

Schnitt D-D M 1:200

Ansicht Nord m 1:200

Ansicht Nord m 1:200

Ansicht West M 1:200

Ansicht West M 1:200