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Städtebauliche Studie | 05/2022

Quartier Kölnstraße / Otto-Hahn-Straße in Bonn-Buschdorf

Lageplan

Lageplan

1. Rang

DEWEY MULLER Partnerschaft mbB Architekten Stadtplaner

Stadtplanung / Städtebau, Architektur

Erläuterungstext

Anlass und Aufgabenstellung
Ziel der Planungen ist es, auf der zur Verfügung stehenden Fläche südlich der Kreuzung Kölnstraße und Otto-Hahn-Straße, ein lebendiges Quartier mit einer Nutzungsmischung aus Einzelhandel, Büros/Dienstleistung/Gewerbe und Wohnen zu entwickeln.
Zur Erlangung einer städtebaulichen Studie, die als Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan dienen soll, beauftragte die terrana Bodeninvest GmbH & Co. KG in Abstimmung mit der Stadt Bonn sechs durch vergleichbare Referenzen qualifizierte Büros.
Wir freuen uns sehr, dass der Entwurf von Dewey Muller, bei dessen Entwicklung die Nachhaltigkeitsstrategie und die angestrebten Klimaneutralität der Stadt Bonn bis zum Jahr 2035 klar im Fokus stand, mit dem ersten Rang bewertet und zur Weiterbearbeitung empfohlen wurde!

Aus der schriftlichen Beurteilung der Arbeiten:
Die Verfasser*innen schlagen ein differenziertes Gefüge aus sechs Baukörpern mit nachvollziehbarer Nutzungsverteilung und angemessener Raumbildung vor.
Der Hauptbaukörper besetzt die städtebaulich wichtige »Ecke« Kölnstraße/ Otto-Hahn-Straße. Die Gebäudekante entlang der Otto-Hahn-Straße weicht einige Meter von der Straßenkante zurück – sinnvollerweise bleiben so mehrere Bestandsbäume erhalten. Der Vollsortimenter ist sinnvoll organisiert und orientiert sich weitgehend am Mustergrundriss. Die oberirdische Stellplatzanlage ist im ausreichenden Maß geplant und gestalterisch differenziert.
Die Nutzungsverteilung zwischen frei finanziertem und gefördertem Wohnungsbau entspricht zwar den Lagegünsten, lässt aber eine soziale Durchmischung vermissen.
Die Anbindung und die Zufahrten an der Otto-Hahn-Straße entsprechen den Vorgaben. Die verschmälerte Durchfahrt zum südöstlichen Entwicklungsgebiet erscheint dem Beratungsgremium zwar sinnvoll und ausreichend, aber räumlich mit den angrenzenden Gärten ggf. zu schmal. Die öffentlichen Freiräume sind ausreichend differenziert, wobei die privaten Freiräume des östlichsten Solitärgebäudes angesichts des Pkw-Stellplatzes und der Erschließungsachse nur eingeschränkte Qualitäten zeigen.
Auf der großen Stellplatzfläche des Vollsortimenters sind weitere Bäume sicherlich wünschenswert. Die ggf. überdimensionierte Tiefgarage sollte der Freiraumplanung und insbesondere den Baumstandorten angepasst werden. Wünschenswert wäre es, die Spielfläche im südwestlichen Baufeld zum angrenzenden Apfelgarten für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen durchwegbar zu gestalten.
Mit ca. 2.700 m2 PV-Anlagen auf den Dachflächen kann der Entwurf einen Beitrag zur Klimaneutralität leisten, die die Stadt Bonn ab 2035 anstrebt. Die Verfasser*innen zeigen auch erste Vorschläge zur Regenwasserbewirtschaftung, die das Beratungsgremium begrüßt.
Die bauwirtschaftlichen Kennwerte (überdurchschnittliche BGF, durchschnittliche Anzahl Wohneinheiten, unterdurchschnittliche Verkehrsfläche) lassen eine erfolgreiche Umsetzung des guten Entwurfskonzeptes erwarten.
Der Entwurf zeigt so ein robustes städtebauliches Gerüst, welches eine gute Grundlage für ein ausstehendes B-Planverfahren bietet.


Beurteilung durch das Preisgericht

Die Verfasser*innen schlagen ein differenziertes Gefüge aus sechs Baukörpern mit nachvollziehbarer Nutzungsverteilung und angemessener Raumbildung vor.

Der Hauptbaukörper besetzt die städtebaulich wichtige »Ecke« Kölnstraße/ Otto-Hahn-Straße. Die Gebäudekante entlang der Otto-Hahn-Straße weicht einige Meter von der Straßenkante zurück - sinnvollerweise bleiben so mehrere Bestandsbäume erhalten. Der Vollsortimenter ist sinnvoll organisiert und orientiert sich weitgehend am Mustergrundriss. Die oberirdische Stellplatzanlage ist im ausreichenden Maß geplant und gestalterisch differenziert.

Die Nutzungsverteilung zwischen frei finanziertem und gefördertem Wohnungsbau entspricht zwar den Lagegünsten, lässt aber eine soziale Durchmischung vermissen.

Die Anbindung und die Zufahrten an der Otto-Hahn-Straße entsprechen den Vorgaben. Die verschmälerte Durchfahrt zum südöstlichen Entwicklungsgebiet erscheint dem Beratungsgremium zwar sinnvoll und ausreichend, aber räumlich mit den angrenzenden Gärten ggf. zum schmal. Die öffentlichen Freiräume sind ausreichend differenziert, wobei die privaten Freiräume des östlichsten Solitärgebäudes angesichts des Pkw-Stellplatzes und der Erschließungsachse nur eingeschränkte Qualitäten zeigen.

Auf der großen Stellplatzfläche des Vollsortimenters sind weitere Bäume sicherlich wünschenswert. Die ggf. überdimensionierte Tiefgarage sollte der Freiraumplanung und insbesondere den Baumstandorten angepasst werden. Wünschenswert wäre es, die Spielfläche im südwestlichen Baufeld zum angrenzenden Apfelgarten für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen durchwegbar zu gestalten.

Mit ca. 2.700 qm PV-Anlagen auf den Dachflächen kann der Entwurf einen Beitrag zur Klimaneutralität leisten, die die Stadt Bonn ab 2035 anstrebt. Die Verfasser*innen zeigen auch erste Vorschläge zur Regenwasserbewirtschaftung, die das Beratungsgremium begrüßt.

Die bauwirtschaftlichen Kennwerte (überdurchschnittliche BGF, durchschnittliche Anzahl Wohneinheiten, unterdurchschnittliche Verkehrsfläche) lassen eine erfolgreiche Umsetzung des guten Entwurfskonzeptes erwarten.

Der Entwurf zeigt so ein robustes städtebauliches Gerüst, welches eine gute Grundlage für ein ausstehendes B-Planverfahren bietet.
Modell

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Erdgeschoss

Erdgeschoss

Modell

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