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Nichtoffener Wettbewerb | 09/2022

Quartiersentwicklung „Allgäuer Straße West“ in Memmingen

Blick in den Wohnhof

Blick in den Wohnhof

3. Preis

Preisgeld: 13.500 EUR

Baumschlager Eberle Architekten

Architektur

Hannes Hörr Landschaftsarchitektur

Landschaftsarchitektur

Städtebaumanufaktur

Stadtplanung / Städtebau

Béla Berec Architektur-Modellbau-Gestaltung

Modellbau

Erläuterungstext

Waldsiedlung Memminger Höfe I Ein zentrales Ziel des Entwurfs ist die Aufwertung und Inszenierung des südlichen Stadteingangs der Stadt Memmingen. Die Adressqualität soll mit dem Konzept maßgeblich gestärkt werden. Aus diesem Grund wird eine ausdrucksstarke und identitätsstiftende städtebauliche Figur mit Wiedererkennungswert gewählt. Dennoch lässt das städtebauliche Grundgerüst, bestehend aus drei Höfen, in der architektonischen Ausgestaltung und in der Nutzung noch große Flexibilität zu. Die kompakte Bebauung ermöglicht einen hohen Anteil an Grün- und Freiflächen. Für die freiräumliche Konzeption ist neben dem behutsamen Umgang mit der Topografie, die Vernetzung mit bestehenden Freiräumen ein übergeordnetes Ziel. Zentrales Element des Entwurfs ist ein Freiraumnetz, das sich aus den angrenzenden Vegetationsstrukturen im Norden, Süden und Westen ableitet. Die räumliche Quartiersmitte bildet der Platz im Süden des Entwurfsgebietes.
Die Höfe werden durch vier Einzelgebäude gebildet. Der größte Anteil der Bebauung ist Geschosswohnungsbau. Im westlichen Hof sind neben dem Geschosswohnungsbau auch Reihenhäuser vorgesehen und je Hof ist mindestens ein Gebäude als geförderter Wohnungsbau zu entwickeln. Die Geschossigkeiten im neuen Quartier variieren zwischen II und V Geschossen. Zur Allgäuer Straße wird eine höhere Bebauung mit bis zu V Geschossen als Lärmschutz vorgeschlagen. Insgesamt wird eine GFZ von 1,5 erreicht und es werden ca. 174 WE, davon ein Drittel als geförderter Wohnungsbau, geschaffen.

Beurteilung durch das Preisgericht

Charakteristisch für den städtebaulichen Ansatz sind zu insgesamt 3 Höfen gruppierte Baukörper, die keiner strengen geometrischen Form folgen, sondern als Polygone die halböffentlichen Hofräume (Gemeinschaftsräume) bzw. den Übergang in die freie Landschaft definieren. Die Kanten und Winkel der Polygone schaffen spannende Räume und Blickbeziehungen. Durch die lockere Anordnung der Baukörper kann der freie Landschaftsraum in das Gebiet fließen und die Wohnnutzungen umspülen. Halböffentliche Innenhöfe werden durch je 4 Polygonbaukörper räumlich nachvollziehbar definiert, private Freisitze orientieren sich Richtung freier Landschaft oder werden in den Hofbereichen durch vorgestellte Rankbereiche zusammengefasst. Der Verfasser hat durch die Ausgestaltung und Orientierung u. a. der Dachfreisitze erkannt, dass die Orientierung nach Westen in den Landschaftsraum und zum Naturdenkmal „Dickenreiser Allee“ attraktive Wohnnutzungen liefert. Mit der Geschossigkeit der Baukörper, im flacheren Gebietsbereich 3-geschossige Baukörper und im topographisch an-steigenden westlichen Bereich 2-geschossige Baukörpern, jeweils mit Penthousegeschoss, liefert der Entwurf einen Ansatz, der sich nachvollziehbar in die Umgebung einfügt und auf die Topographie reagiert. Ganz im Westen sind Reihenhäuser vorgesehen, was eine sinnvolle Fortführung der bestehen-den Baustrukturen entlang des Dickenreiser Weges darstellt. Je Wohnhof ist ein Baukörper für den geförderten Wohnraum vorgesehen, was zu einer positiven sozialen Durchmischung führen kann. Durch die Wahl polygonaler Baukörper kann flexibel auf Anpassungsbedarf bei den Wohnungsgrund-rissen bzw. Nutzungsansprüchen reagiert werden, ohne dabei das städtebauliche Konzept in Frage zu stellen.
Der Entwurf reagiert städtebaulich nachvollziehbar auf die besondere Lärm- und Verkehrsbelastung an der Allgäuer Straße, indem dort 4- und 5-geschossige Baukörper vorgesehen sind und auch die Kreishandwerkerschaft sowie weitere gewerbliche Nutzungen benannt werden.
Die Höfe orientieren sich nach Innen und sind somit von der Lärmquelle abgeschirmt, durch die offenen „Raumecken“ kann allerdings Lärmeintrag erfolgen. Wohnungsgrundrisse könnten von der Orientierung noch optimiert werden. Entlang der Allgäuer Straße entsteht durch die Anordnung der 4- bzw. 5-geschossigen polygonen Baukörper mit vorgelagerten Grün- und Regenrückhaltezonen ein attraktiver neuer südlicher Stadteingang.
Das möglicherweise nicht zur Verfügung stehende Grundstück 1897 ist Teil der nördlichen Hofbebauung. Die nördlichen Baukörper des Hofes können unabhängig davon gebaut und über den Dickenreiser Weg erschlossen werden. Die barrierefreie Erschließung des westlichen Hofes über einen gesonderten Weg führt über ein nicht zur Verfügung stehendes Privatgrundstück. Der westliche Hof ist so-mit nur über eine Treppenanlage und damit nicht barrierefrei erschlossen.
Die geforderte Wohnfläche bzw. Spielplatzfläche, die überwiegend im Wald vorgesehen ist, werden im vertretbaren Rahmen leicht unterschritten.
Das Quartier wird über einen gut platzierten und dimensionierten „Quartiersplatz“ in unmittelbarer Folge der Zufahrt von der Allgäuer Straße erschlossen. Dort ist auch die Kindertagesstätte vorgesehen. Ihre Freifläche greift allerdings in den Rodelhang ein. Für das Quartier ist eine zentrale große Tiefgarage, erschlossen vom Quartiersplatz, vorgesehen. Dies ermöglicht hohe Attraktivität durch die Autofreiheit im Quartier, allerdings erscheint eine zentrale Tiefgarage bei Entwicklung mit mehreren Investoren problematisch. Die Westbebauung an der Dickenreiser Allee ist nicht unmittelbar an diese Tiefgarage angeschlossen. Im Inneren des Quartiers sind nur mehr Rad- und Fußwege vorgesehen, Anlieferung und Feuerwehrzufahrten sind über Anliegerwege möglich.
Der städtebauliche Entwurf liefert mit seinen Hofstrukturen, definiert durch polygonale Baukörper, der Ausbildung der neuen Stadteinfahrt an der Allgäuer Straße und der Öffnung des neuen Quartiers zum Landschaftsraum mit seinen „grün“ umspülten Baustrukturen, einen guten Ansatz. Die gewählte Körnung und Baumasse ergänzen sinnvoll die vorhandene Umgebung. Die genannten Defizite er-scheinen lösbar, da die „freie“ städtebauliche Grundstruktur dadurch nicht in Frage gestellt werden dürfte.
Schwarzplan

Schwarzplan

Lageplan 1:500

Lageplan 1:500

Lageplan EG 1:200

Lageplan EG 1:200

Modell 1:500

Modell 1:500