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Konzeptvergabeverfahren | 07/2019

Sindelfingen-Maichingen, Baugebiet Allmendäcker I und II

Visualisierung

Visualisierung

1. Rang / Los 1

Plan 7 Architekten Beckmann Pechloff Partnerschaft mbB

Architektur

Marquardt Wohnbau

Investor*in

Erläuterungstext

Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Bewertungsgremiums:

Der Entwurf für ein neues, dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit Staffelgeschoss formuliert einen selbstbewussten, klaren städtebaulichen Baukörper „Stadtbaustein“ auf dem exponierten Eckgrundstück. Durch seine Setzung wird die Straßenecke räumlich eindeutig ausformuliert.
Der Bewerber bietet als zukünftige Nutzung zwei flexibel gestaltbare Arztpraxen, Räumlichkeiten für eine Apotheke und ergänzende medizinisch-therapeutische Dienstleistungen, 7 geförderte 2- und 3-Zimmer-Mietwohnungen sowie ein Boardinghouse mit 14 Appartements an.
Die räumlich funktionale Aufteilung der Bereiche entspricht den städtebaulichen Rahmenbedingungen. Der Gewerbeteil wird aus Schallschutzgründen nach Westen, Richtung Bahn orientiert. Die Wohnbereiche liegen folgerichtig auf der ruhigeren Ostseite. Dies wird begrüßt.
Zugänge und Zufahrten liegen im Wesentlichen an den Straßen und sind gut zu erreichen. Die Tiefgarage erscheint übersichtlich organisiert. Nur ihre Zufahrt erscheint etwas kompliziert.
Die innere Erschließung des Gebäudes und dessen Grundrisse sind übersichtlich gestaltet. Sie lassen gute innenräumliche Qualitäten erwarten.
Die architektonische Gestalt wirkt der Aufgabe gegenüber angemessen, besonders in Bezug auf die städtebaulichen Aspekte. Es handelt sich hier um eine insgesamt gute Arbeit mit überzeugenden innen- und außenräumlichen Qualitäten. (...)
Der Entwurf überzeugt sowohl im architektonischen Konzept, als auch mit den beabsichtigten Nutzungsinhalten. (...)

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurf für ein neues, dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit Staffelgeschoss formuliert einen selbstbewussten, klaren städtebaulichen Baukörper „Stadtbaustein“ auf dem exponierten Eckgrundstück. Durch seine Setzung wird die Straßenecke räumlich eindeutig ausformuliert.

Der Bewerber bietet als zukünftige Nutzung zwei flexibel gestaltbare Arztpraxen, Räumlichkeiten für eine Apotheke und ergänzende medizinisch-therapeutische Dienstleistungen, 7 geförderte 2- und 3-Zimmer-Mietwohnungen sowie ein Boardinghouse mit 14 Appartements an.

Die räumlich funktionale Aufteilung der Bereiche entspricht den städtebaulichen Rahmenbedingungen. Der Gewerbeteil wird aus Schallschutzgründen nach Westen, Richtung Bahn orientiert. Die Wohnbereiche liegen folgerichtig auf der ruhigeren Ostseite. Dies wird begrüßt.

Zugänge und Zufahrten liegen im Wesentlichen an den Straßen und sind gut zu erreichen. Die Tiefgarage erscheint übersichtlich organisiert. Nur ihre Zufahrt erscheint etwas kompliziert.

Die innere Erschließung des Gebäudes und dessen Grundrisse sind übersichtlich gestaltet. Sie lassen gute innenräumliche Qualitäten erwarten.

Die architektonische Gestalt wirkt der Aufgabe gegenüber angemessen, besonders in Bezug auf die städtebaulichen Aspekte. Es handelt sich hier um eine insgesamt gute Arbeit mit überzeugenden innen- und außenräumlichen Qualitäten.

Strukturdaten der Planung: GRZ 1 ist eingehalten, GRZ 2 mit Nebenanlagen ist etwas überschritten. BGF 2.520 m². Gebäudehöhe ist eingehalten. Stellplatzdefizit: ca. 3 Stpl.

Die sozialen Anforderungen werden erfüllt: Sieben Wohnungen werden als Mietwohnungen angeboten zu einer Miete von 20 % unter der ortsüblichen Vergleichsmiete und mit Mietpreisbindung. Es werden außerdem Belegungsrechte für die Stadt auf 25 Jahre angeboten.

Der Entwurf überzeugt sowohl im architektonischen Konzept, als auch mit den beabsichtigten Nutzungsinhalten. Folgende Überarbeitungshinweise sollten bei der weiteren Ausarbeitung berücksichtigt werden:

  • Die Nutzung „Boardinghouse“ muss genauer definiert werden um beispielsweise mögliche Auswirkungen auf die Anzahl der notwendigen Stellplätze bei der weiteren Planung berücksichtigen zu können.
  • Überarbeitung der Tiefgaragenzufahrt.
  • Einhaltung der GRZ 2 und der Nutzungsgrenze aus dem Bebauungsplan.
  • Die Anzahl der im Entwurf angebotenen Stellplätze reicht für die vorgesehenen Nutzungen nicht aus und muss bei der weiteren Bearbeitung entsprechend des tatsächlichen Bedarfs gegebenenfalls auch über das Maß der baurechtlich notwendigen Stellplätze hinaus auf dem Grundstück ergänzt werden, insbesondere in Bezug auf die Nutzungen durch Arztpraxen und Boardinghouses.
  • Sollten im Zuge der Überarbeitung die Anzahl der Wohneinheiten und damit die Wohnungsgrößen verändert werden, sollte vor allem der Bedarf an kleinen Wohnungen zu beachten
Ansicht

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Lageplan Dachaufsicht

Lageplan Dachaufsicht

Konzept

Konzept