modgnikehtotsyek
ALLE WETTBEWERBSERGEBNISSE, AUSSCHREIBUNGEN UND JOBS Jetzt Newsletter abonnieren

Verhandlungsverfahren | 10/2022

B29 Aalen, Rombachtunnel - Nachrüstung / Erneuerung der Betriebstechnik, Fachplanung Technische Ausrüstung

Zuschlag

ILF Consulting Engineers Austria GmbH

TGA-Fachplanung

Erläuterungstext

Beschreibung der Beschaffung:
Allgemeines Der Rombachtunnel BW 7126 629 ist Bestandteil der B29-Westumgehung Aalen und liegt im Stadtgebiet von Aalen. Er unterliegt mit seiner Länge von 870 m der aktuellen Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT 2006) sowie dem Stand der Technik, der sich in der EABT 80/100 wiederspiegelt. In Fahrtrichtung Nord schließt sich ein 440 m langes Trogbauwerk an. Das Tunnelbauwerk wurde in offener Bauweise hergestellt und 2001 für den Verkehr freigegeben. Es hat eine Nord-Südausrichtung und besteht aus einer Röhre mit zwei Fahrstreifen, die im Gegenverkehr mit max. 70 km/h befahren werden. Der Rombachtunnel BW 7126 629 ist Bestandteil der B29-Westumgehung Aalen und liegt im Stadtgebiet von Aalen. Träger des Vorhabens und Baulastträger der Bundesstraße ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart. Vorgeschichte der Planung Der Rombachtunnel wurde 2001 gebaut und inbetriebgenommen. Die Erstausstattung der Betriebstechnik nach dem damaligen Stand der Technik installiert. Zur Erfüllung der RABT / EU-Richtlinie ist die Erneuerung der Betriebstechnik zwingend erforderlich. Planungsaufgabe Es werden die Leistungen der Fachplanung nach HOAI § 53 (Technische Ausrüstung) für folgende Anlagengruppen benötigt: – 3 – Lufttechnische Anlagen (Tunnellüftung, Gebäudelüftung, Klimatisierung, Heizung) – 4 – Starkstromanlagen (Niederspannungsverteilung, Mittelspannung, USV) – 5 – Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (CO-Messung, BMA, EMA, Sichttrübe, Lüftungssteuerung, sonstige Messeinrichtungen) – 7 – nutzungsspezifische Anlagen (Löschwasser, Verkehrstechnik, Verkehrszählschleifen) – 8 – Gebäudeautomation (SPS, Leittechnik, ÜLT, DEA, Havariebecken) Aus dem Leistungsbild der Fachplanung nach HOAI § 53 ff (Technische Ausrüstung) sollen beauftragt werden: Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung 2 % vollständig Leistungsphase 2 – Vorplanung 9 % vollständig Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung 17 % vollständig Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung 2 % vollständig (optional) Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung 22 % vollständig (optional) Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe 7 % vollständig (optional) Insgesamt 59 % Die Planung des Ingenieurbauwerks wird vom RP Stuttgart beauftragt / durchgeführt. Die Planungen sind entsprechend zu koordinieren. Besondere Leistungen bestehend aus Bestandsaufnahme, Sicherheitsgutachten, Brandschutzgutachten, Verkehrstechnik, Lüftungsgutachten. Zu beachten sind neben sonstigen Regelwerken und dem Stand der Technik insbesondere: • Empfehlungen für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln mit einer Planungsgeschwindigkeit von 80 km/h oder 100 km/h (EABT 80/100) • Bestandspläne der Objektplanung und der Betriebstechnik • Unterlagen der laufenden und abgeschlossenen Vorabmaßnahmen • Entwässerung • Löschwasserversorgung • Fluchtwege • Lüftertrennwände Portale An besonderen Leistungen werden benötigt: – Bestandsaufnahme insbesondere der Anlagenteile, die in der Vorabmaßnahme bereits erstellt wurden. Es ist mit einer nicht vollständigen Herstellung der Vorabmaßen Baustelleneinrichtung zu rechnen. Eine Vorabmaßnahme wir derzeit auf Grund der Dringlichkeit geplant. Folgende Gewerke werden vorab erneuert: TETRA BOS Funk. ZLT, da diese bereits abgekündigt ist. Die Ausschreibung ist für 2022 geplant. Die bereits geplanten Gewerke sind in die ges. Maßnahme einzuplanen und im RE-Entwurf aufzunehmen. – Sicherheitsgutachten Es ist ein Sicherheitsgutachten gem. RABT 2006 zu erstellen. Die hohe Anzahl an Fluchttüren ist zu überprüfen. Die vorhandenen Schutzeinrichtungen sollen überprüft werden. Es sollen Kompensationsmaßnahmen zu den Treppenstufen in den Fluchtdurchgängen entwickelt werden. – Brandschutzgutachten gem. LBO BW (Sonderbauten) oder neuster Leitungsanlagenrichtlinie 2020. – Die Verkehrstechnik (Konzept, Beschilderung, Schilderbrücken, Signalanlagen, etc.) wird durch den Auftraggeber mit der unteren Verwaltungsbehörde festgelegt. Der AN erstellt nach Vorgaben des AG die dafür notwendigen Pläne. – Lüftungsgutachten Die vorhandene Brandlüftung muss nach neuen RABT 2006 überprüft werden. Die Lüftungsanlage wurde 2021 mit neuen Brandprogrammen nachgerüstet. (Funkfeldmessung bereits durch die Vorabmaßnahme BOS erfolgt.) Als Auftraggeber hat das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 43 – Konstruktiver Ingenieurbau die Federführung für alle Planungsaufgaben.