Offener Wettbewerb | 01/2023
Entwicklung Mobility Hubs Oberbillwerder in Hamburg-Bergedorf
©STLH Architekten
Visualisierung außen
1. Preis / MH7
Preisgeld: 30.000 EUR
Tragwerksplanung
Beurteilung durch das Preisgericht
Der Entwurf von 2001-7 zeichnet sich durch eine klare und flexible Grundstruktur aus, die sich über eine großzügige, transparente Westfassade zum Quartiersplatz hin elegant öffnet. Dem Entwurf gelingt es, auf vielfältige Art und Weise eine Verbindung von Innen- zu Außenraum, wie von der Ausloberin gefordert herzustellen. Einen Blickfang stellt die in eine Spindeltreppe übergehende Freitreppe am Quartierplatz dar. Mitsamt der bis in das 2. Obergeschoss führenden offenen Fahrradrampe garantiert sie eine komfortable Verknüpfung von Quartiersplatz zu Mobilitätsangebote bzw. Pkw-Stellplätzen.
Das bis zu sieben Meter hohe, gläserne Foyer lädt Bewohner:innen wie auch Besucher:innen des Stadtteils selbstbewusst zur Nutzung der in ihm untergebrachten Mobilitätsangebote ein. Durch seine großzügige Anordnung an der Platzseite des Gebäudes, hebt es das Thema Mobilität im Erdgeschoss eindeutig hervor. Andere größere Nutzungseinheiten, wie der Drogeriemarkt werden thematisch untergeordnet. Die Fassaden variieren auf Basis der klaren Massivholzgrundstruktur je nach Nutzung. Mobilitätsfoyer, Co-Working-Bereiche, Drogeriemarkt und Gastronomieeinheit erhalten transparente Glasfassaden. Bereiche des Mobility Hub, die dem Pkw-Parken dienen, erhalten eine ab Brüstungshöhe offen gehaltene Fassade aus Pflanztröge für eine Fassadenbegrünung. Die Südseite des Gebäudes dominiert der offensive Gebrauch von Photovoltaikmodulen. Die Nord-, West- und Südfassaden sind hinsichtlich ihrer Eignung zur Begrünung und Photovoltaik zu prüfen und zu konkretisieren.
Ergänzungen durch die Sachverständigen für Verkehr:
Der Entwurf bietet einen interessanten Beitrag für die Unterbringung des Mobilitätsfoyers auf der Südseite des Gebäudes sowie zum Platz hin orientiert. Auch die Lage und Ausgestaltung der Zuwegung zum Kfz-Parken über die Treppe und die beiden Aufzüge sind aus Sicht der Barrierefreiheit und der Vermeidung von Angsträumen überzeugend, wobei die barrierefreien Stellplätze näher an den Aufzügen angeordnet werden sollten. Die Fahrradrampe erschließt nur wenige Fahrradstellplätze — es sollte geprüft werden, ob mehr Fahrradstellplätze im OG untergebracht werden können oder wie die Situation optimiert werden kann. Auch ist deren Breite, Länge und Steigung zu prüfen und an die ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) anzupassen. Die Erschließung des Gebäudes durch die Pkw-Rampen ist für alle Nutzenden nachvollziehbar und der Grundriss hierdurch klar gegliedert.
Die Breite der Rampe erscheint jedoch nicht ausreichend dimensioniert zu sein für eine Pkw-Pkw-Begegnung. In der Auslobung wird die EAR als Mindestvorgabe mit 6,5m Mindestbreite genannt. Es ist dringend zu prüfen, ob diese Verbreiterung sowie die fahrgeometrische Prüfung der Fahrgassen eine Auswirkung auf das grundsätzliche Entwurfskonzept hat. Darüber hinaus ist die Erschließung der Anlieferung und des Handwerkerparkens im Erdgeschoss so nicht genehmigungsfähig und muss überarbeitet werden.
©STLH Architekten
Mobilitätsfoyer
©STLH Architekten
Lageplan
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Grundriss EG
©STLH Architekten
Grundriss 1. OG
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Grundriss Dachaufsicht
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Ansicht Nord
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Längsschnitt
©STLH Architekten
Ansicht Ost
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Querschnitt