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Mehrfachbeauftragung | 04/2020

Wohngebiet „Alter Sportplatz“ in Huglfing

Lageplan M 1:500

Lageplan M 1:500

1. Rang

ARCHITEKTUR: ZWINGEL/DILG

Architektur

Lex Kerfers_Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GbR

Landschaftsarchitektur, Stadtplanung / Städtebau

Erläuterungstext

Siedlungsstruktur
Die Bebauung besteht aus 3 Bereichen, die sich um eine gemeinsame Grünzone gruppieren. Eine Reihe von Einfamilienhäusern setzt die benachbarte Struktur in das neue Quartier hinein fort. Zum geplanten Mischgebiet hin werden kompakte Ketten aus Doppelhäusern angeordnet. Entlang der Biotopgrenze liegen die Reihenhäuser und der Geschosswohnungsbau. Die versetzten Gebäude bilden zugleich den Schallschutz für das neue Quartier.

Grüne Gemeinschaftszone
An der Nahtstelle der drei Bebauungstrukturen wird ein gemeinschaftlicher, lärmgeschützter Grünbereich angelegt. Er ist über Fußwege und von den Rückseiten der Grundstücke aus zugänglich und beinhaltet einen Spielplatz für Klein- und Schulkinder und Sitzmöglichkeiten. Ein Fußweg verbindet ihn mit der Bushaltestelle am Eingang des Quartiers. Dort liegt im EG des Geschosswohngebäudes ein Gemeinschaftraum mit Terrasse zum Grünzug. Er dient den neuen Bewohnern und als Anknüpfung für die Nachbarschaft. Die Grünen Fugen zwischen den Bebauungsbereichen und die Durchlässe in der Lärmschutzbebauung sorgen für eine Durchlässigkeit im Quartier und zur Landschaft hin. Baumpflanzungen strukturieren Straßen und Erschließungsräume. Es wird ein niveaugleicher Ausbau vorgeschlagen; Stellplatzflächen in Rasenpflaster, Wege in Grünflächen als wassergebundene Decke.

Beurteilung durch das Preisgericht

Abgerückt vom Biotop schlagen die Verfasser drei Gebäude, ein Mehrfamilienhaus und zweimal fünf Reihenhäuser mit vorgelagerten Carports als Lärmschutz vor. Diese Gebäude wirken zu geschlossen, die Riegelwirkung sollte durch Gebäudeversatz gemindert und zugunsten von größeren Reiheneckgrundstücken reduziert werden. Auch dann noch ist die vorgeschlagene Bebauungsdichte die höchste im Bewerberfeld. Gleichwohl sind sowohl die Grundflächen der vorgeschlagenen Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser wie auch die zugehörigen Grundstücksgrößen angemessen und marktgerecht. Erschlossen wird das Gebiet durch die bestehende Straße, an der angenehm wenige Stellplätze angeordnet sind. Im Osten führt ein Stich nach Norden, der erst im Zusammenhang mit dem östlichen Gebiet in Gänze realisiert werden sollte. Eine winkelförmige Straße erschließt die Doppelhäuser. Der Vorschlag, den Platz vor der Garage als Stellplätze zu zählen, ist nicht akzeptabel. Der zweite Stellplatz muss auf dem Grundstück entlang der Straße nachgewiesen werden. Kontrovers diskutiert wird das an der Traufe zusammenstoßende Sattel- dach auf einigen Doppelhäusern. Positiv werden die verschiedenen Doppelhaustypen sowie die einem Einfamilien- haus ähnlichen Ecktypen befunden.
Gut vorstellbar ist die Akzeptanz und Nutzung der öffentlichen Grünfläche in Gebietsmitte sowie die fußläufige Durchwegung. In Zusammenhang mit den Privatgärten entsteht so eine wohltuende freiräumliche Großzügigkeit.
Vogelperspektive

Vogelperspektive