Einladungswettbewerb | 05/2023
Quartiersentwicklung Glückstraße in Dortmund-Derne
©farwick+grote Architekten BDA Stadtplaner/chora blau Landschaftsarchitektur
Lageplan
Anerkennung
Preisgeld: 6.000 EUR
Beurteilung durch das Preisgericht
Der Entwurf sieht mehrere Kleinquartiere mit unterschiedlichen Bebauungsstrukturen vor. Eine ausreichende typologische sowie soziale Durchmischung innerhalb aller Kleinquartiere, insbesondere im nordwestlichen Entwicklungsgebiet wird jedoch vermisst. Positiv hervorzuheben ist die zentrale Grünachse in Nord-Süd-Richtung als wichtiges Element der Freiraumgestaltung. Jedoch können durch die Positionierung der Achse nicht überall Nachbarschaften generiert werden. Im Süden werden die Nutzer*innen über die abknickende Wegeführung zum Nahversorgungszentrum geleitet. Insgesamt werden drei Freiraumachsen ausgebildet, die aber in ihrer Ausgestaltung hinter den möglichen Qualitäten zurückbleiben. Der zentrale grüne Innenhof wirkt im Freiraumkonzept lediglich additiv und ist funktional als halböffentlicher Raum fragwürdig.
Der Nachweis an Stellplätzen ist indifferent. In den Reihenhausquartieren werden die zahleichen dezentralen Stellplatzanlagen städtebaulich noch verträglich integriert. Die oberirdische Unterbringung von ruhendem Verkehr an der rückwärtigen Seite der Bahn verringert die Qualität der potentiellen Gartenflächen. Dies gilt ebenso für die großflächige Stellplatzanlage im westlichen Bereich der geplanten Reihenhäuser.
Der starke Quartiersauftakt mit einer stringent ausformulierten Straßenachse kann durch seine bauliche Fassung und Begrünung als Allee überzeugen. Ob der großflächige Mobilitätshub am zentralen südlichen Quartiersauftakt jedoch die richtige städtebauliche Antwort ist, wird kontrovers diskutiert. Die Ausgestaltung des zentralen Quartiersplatzes wird kritisch hinterfragt. Durch die Überfahrbarkeit des Platzes entlang der Haupterschließungsachse gehen Aufenthaltsqualitäten verloren. Der Platz mit seinen ergänzenden Nutzungen fungiert nur für das neu geplante Gebiet selbst, vermittelt aber nicht zu den Bestandsquartieren. Die Lage der Kindertagesstätte ist ungünstig platziert, was auch an den zu geringen Außenspielflächen deutlich wird.
Die Bebauungsstrukturen im Norden wahren die Grenze des Landschaftsschutzgebietes. Der bestehende Naturraum fungiert als Abstandsgrün. Unmittelbar angrenzend befinden sich jedoch Privatgärten, wodurch mögliche Qualitäten der Verzahnung nicht vollständig ausgeschöpft werden können. Ein öffentlich nutzbarer Freiraum entlang der Siedlungskante als Übergang in den Landschaftsraum ist nicht vorgesehen. Das Entwässerungskonzept ist grundsätzlich schlüssig, jedoch wären ergänzende Retentionsflächen am nördlichen Siedlungsrand erforderlich.
Der Entwurf weist viele positive Ansätze auf, kann aber in seiner Gesamtkonzeption nicht vollumfänglich überzeugen. Insgesamt werden eine zusammenhängende Idee und Klarheit vermisst.
©farwick+grote Architekten BDA Stadtplaner/chora blau Landschaftsarchitektur
Überflugperspektive
©farwick+grote Architekten BDA Stadtplaber/chora blau Landschaftsarchitektur
Fußgängerperspektive
©farwick+grote Architekten BDA Stadtplaner/chora blau Landschaftsarchitektur
Schwarzplan
©farwick+grote Architekten BDA Stadtplaner/chora blau Landschaftsarchitektur
Freiraumkonzept
©farwick+grote Architekten BDA Stadtplaner/chora blau Landschaftsarchitektur
Nutzungskonzept