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Nichtoffener Wettbewerb | 10/2023

Neugestaltung Volksfestplatz in Germering

3. Preis

Preisgeld: 9.000 EUR

HinnenthalSchaar Landschaftsarchitekten GmbH

Landschaftsarchitektur

WERNICKE x DIETZIG Architekten und Stadtplaner PartmbB

Stadtplanung / Städtebau

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Leitidee einer neuen „grünen Mitte“ mit zwei wesentlichen Nutzungsschwer- punkten als Kontrast zum urbanen Freiraum an der Stadthalle findet sich deutlich ablesbar im Wettbewerbsentwurf wieder. Es entsteht eine für das Stadt- quartier identitätsstiftende Grün- und Platzanlage. Die Platzfläche im Realisierungsteil gliedert sich in drei Funktionszonen, den „Bürgerpark“, den „Marktplatz“ und den „Bürgergarten“:

Der Bürgerpark überzeugt durch eine an den Rändern konzentrierte Baumpflanzung, unterpflanzt mit Sträuchern und Stauden, die eine frei bespielbare Rasen- / Wiesenfläche säumt. Im Westen des „Bürgerparks“ wird an die zentrale Wegeverbindung zum Marktplatz ein „Naturspielplatz“ angelagert. Der Spielplatz liegt im räumlichen Zusammenhang zu den Außenspielflächen des geplanten Kita-Neubaus, ist gut situiert und barrierefrei erreichbar. Durch den Zusammenhang von Außenspielflächen der KiTa, Spielplatz und „Bürgerpark“ entsteht eine große Grünfläche im Herzen der Platzfläche. Der zentrale Weg durchschneidet jedoch hart und linear die Grünflächen, hier wäre eine freiere Wegeführung ggf. die passendere Formsprache.

Der neu geplante „Naturspielplatz“ ersetzt den bisher vorhandenen Spielplatz im Südosten des Plangebiets, wo der zukünftige „Bürgergarten“ entsteht. Der „Bürgergarten“ integriert vollständig den wertvollen Baumbestand und bietet Flächen z.B. für Urban Gardening oder andere Formen der Aneignung. Kritisch zu hinterfragen ist, ob der Baumbestand das vorgeschlagene Urban Gardening zulässt (Verschattung).

Die Anbindung an den Marktplatz erfolgt über eine großflächige Aufpflasterung der Kleinfeldstraße. Die starke Frequentierung der Kleinfeldstraße stellt jedoch nach wie vor eine Herausforderung bezüglich der gefahrfreien Verbindung der beiden Funktionszonen dar. Die Verlagerung des Spielplatzes zugunsten des „Bürgergartens“ scheint insbesondere aus diesem Grund sinnvoll, da der „Bürgergarten“ auch als eigenständige Grünfläche funktioniert.

Große Stärke des Marktplatzes ist der als Pufferzone zur angrenzenden Wohnbebauung ausgebildete grüne Rahmen aus Baum- und Strauch- bzw. Staudenpflanzungen, welcher sich beginnend am „Bürgerpark“ bis zur Kleinfeldstraße fortsetzt. Innerhalb dieses grünen Rahmens spannt sich der Marktplatz auf und bindet dabei die Marktstraße mit ein. Die Platzfläche ist mit Großbäumen überstellt, deren Positionierung der Platzierung der Marktstände nicht entgegen- steht. Die Lage des Wertstoffhofs am nordöstlichen Rand der Platzfläche führt zu unnötigen Erschießungsflächen und ist schwer auffindbar. Der Erschließungsverkehr wird gezwungener Maßen über die Marktstraße und die gesamte Breite des Marktplatzes geleitet und konzentriert die verkehrliche Nutzung auf das nördliche Drittel des Platzes. Angelagert an die Zufahrt zum Wertstoffhof befinden sich die nachzuweisenden Stellplätze für die Marktnutzung, welche erhebliche Verkehre auf der nördlichen Platzfläche und der Marktstraße erzeugen bzw. die Marktstraße als Erschließungsstraße voraussetzen. Die Konzentration der Stellplätze verleitet zu wildem und dauerhaftem Parken. Damit bleibt die Marktstraße als trennendes Element zwischen Marktplatz und „Bürgerpark“ erhalten. Gut gelöst ist die räumliche Trennung der Marktfläche von den Stellplatzflächen durch die Baukörper des Kiosks mit Toiletten und Lagerräumen. Die baulichen Anlagen sind im Gesamtgefüge stimmig positioniert, da zentral gelegen und für alle Nutzer der grünen Mitte auf kurzem Weg erreichbar. Die Ausbildung der Marktstraße als shared space aus Betonwerksteinpflaster ändert nichts an der potentiellen Gefährdung für querende Personen, insbesondere für Kinder.

Begrüßt wird die detaillierte Darstellung zur Auswahl der Großbäume, wobei das Pflanzkonzept aus Sicht der Jury insbesondere in Anbetracht der geplanten Nutzungen noch überdacht werden sollte. Besonders kritisch sieht das Preisgericht die Lage des Wendehammers und der geplanten Stellplätze im Bereich der beiden Kitas. Aus einem potentiell qualitätvollen Freiraum wird eine reine Verkehrsfläche. Die Setzung des Kita-Neubaus im Bezug zum Bestand wird jedoch befürwortet. Positiv hervorzuheben ist der im Wettbewerbsentwurf vorgesehene geringe Versiegelung durch einen sehr hohen Anteil an Grünflächen sowie wasser- durchlässigen Belagsflächen.

Die Arbeit entspricht im Prinzip den Grundsätzen des Entsiegelungskonzepts hinsichtlich der Kriterien Entsiegelung, Versickerung und Retention sowie Umgang mit den Kontaminationsschwerpunkten. Die Anpflanzung von verzehr- fähigen Früchten ist aufgrund der Bodenkontamination innerhalb des Deponiekörpers zu unterlassen, außerhalb des Deponiekörpers sind Anpflanzungen denkbar.

Lageplan

Lageplan