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Verhandlungsverfahren | 01/2024

Sanierung und Erweiterung des ehemaligen Rathauses in Höchstädt a.d. Donau

Vitalisierung Rathaus mit Ergänzungsgebäude

Vitalisierung Rathaus mit Ergänzungsgebäude

Zuschlag

DIA - Dittel Architekten

Architektur

Erläuterungstext

In der historischen Altstadt der Stadt Höchstädt a.d.Donau befindet sich in zentraler Lage am Marktplatz das „Alte Rathaus“ (Marktplatz 7, 89420 Höchstädt). 1863 wurde das ehemalige Rathaus neu errichtet und unterlag im Laufe der Jahre zahlreichen baulichen Veränderungen. In den 1960er Jahren erfolgte ein tiefgreifender Umbau des Gebäudes, in dessen Zuge das äußere Erscheinungsbild grundlegend verändert wurde. Die Fassade erfuhr dabei eine starke Vereinfachung. Die Dachform wurde vom beidseitig abgewalmten Satteldach in ein Satteldach ohneWalm überführt und das Zwerchhaus in seiner Höhe zurückgenommen. Die Fensterformen wurden mit Ausnahme der vom Platz abgewandten Seite des Zwerchbaus von gotisierenden Spitzbögen zu geraden Fensterstürzen umgebaut. Die Innenräume waren von den Umbauten jedoch weitestgehend nicht betroffen und sind deshalb heute noch zum Großteil in den ursprünglichen Grundrissen mit z.T. erhaltener Ausstattung überkommen. Das Gebäude ist sowohl in die Liste der Baudenkmäler eingetragen (D-7-73-139-39) als auch Teil des Ensembles des Höchstädter Marktplatzes (E-7-73-139-1).

Das im Eigentum der Stadt Höchstädt befindliche Grundstück, welches das „Alte Rathaus“ umgibt, (Fl.-Nr. 182/5, Gmkg. Höchstädt) misst 620 m² und ist rund um das Gebäude mit Verkehrsflächen versiegelt. Östlich an das „Alte Rathaus“ grenzt das „Stirnweiß-Areal“ an. Es handelt sich hierbei um ein 411 m² großes Baugrundstück (Fl.-Nr. 183), welches mit einem vermutlich gegen Ende des 18. Jh. entstandenen Wohnhaus bebaut ist. Das Wohnhaus wurde im Laufe der Zeit mehrfach umgebaut und steht heute weder unter Denkmalschutz noch gehört es zum Ensemble des Marktplatzes. Das Anwesen konnte Ende 2022 durch die Stadt Höchstädt erworben werden.

In beiden Baukörpern sollen vorrangig öffentliche Nutzungen unter Ergänzung untergebracht werden.
Diese Empfehlung ist Grundlage der Aufgabenstellung für die Lösungsvorschläge im Rahmen des VgV-Verfahrens für die Objektplanung Gebäude für beide Grundstücke.
Im Bestandsgebäude “Ehemaliges Rathaus” werden keine Amtsräume des Rathauses, sondern Serviceräume für das städtische Leben untergebracht werden.
Im Ergänzungsgebäude sollen Mietflächen für denkbare, das Stadtleben bereichernde Funktionen untergebracht werden.




"Altes Rathaus" mit Stirnweiß Areal

"Altes Rathaus" mit Stirnweiß Areal