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Mehrfachbeauftragung | 12/2012

Erneuerung des Wohngebiets 'Im Höllenstein' in Heidelberg

2. Preis

AAg Architekten GmbH

Architektur

Erläuterungstext

Der Genius Loci der bestehenden Siedlung „Im Höllenstein“ ist der einer zeitgenössischen Gartenstadt:

Ein eigener Stadtraum, stark durchgrünt, kleinmaßstäblich gegliedert, der mit der Schaffung von Nachbarschaften und der harmonischen Verbindung von städtischen und ländlichen Elementen Heimat und Identität für seine Bewohner bietet.

Die Einhaltung von einer erfahrbaren Maßstäblichkeit, geprägt durch
- differenzierte Freibereiche für unterschiedliche Nutzergruppen,
- funktionalen Aufenthaltsqualitäten: alltagstauglich, lebenswert und schön,
- und geschützte private Gartenzonen
gewährleistet eine zukünftige, sozial und wohnungswirtschaftlich stabile Entwicklung des neuen Quartiers.

Neben dem Angebot von verschiedenen Gebäudehöhen und Staffelung von öffentlichen zu privaten Räumen bilden die höheren Randbebauungen nach Norden und Westen einen schützenden Rahmen (Schallschutz) für die niedrigere und offene Bebauung im Inneren des Quartiers.

Die Gebäude formen in unterschiedlichen Ensembles abwechslungsreiche Plätze. Am nordöstlichen Quartierseingang bildet ein 6-geschossiges Gebäude den Auftakt und gleichzeitig den Rücken für einen städtischen Quartiersplatz mit Schatten spendendem Baumdach.
Entlang der Quartiersstrasse „Im Höllenstein“ liegt ein großer, Spiel- und Freizeit orientierter Freiraum, dem weiter südlich das Gemeinschaftshaus mit einer vorgelagerten Sitz- und Wasserfläche folgt.
Zwischen „Im Höllenstein“ und dem Erlenweg bilden die Gebäude mit ihren nach innen gerichteten Gartenbereichen einen introvertierten, geschützten Bereich.
In Verlängerung nach Süden schließt sich mit landschaftlichem Übergang mit möglichen Rigolen das stark durchgrünte Spielareal mit Bolzplatz und Crossbahn an.
Zur Eisenbahntrasse bildet ein fünfgeschossiges Gebäude den schützenden Rücken. Zur Hofinnenseite stuft es sich ab und bietet attraktive Außenbereiche für die Wohnungen.
Die beiden Gebäude, bzw. Grundstücke im Erlenweg, die nicht im Besitz des Auslobers und nicht Gegenstand der Planung sind, können bei später sich bietender Möglichkeit in die dann vorhandene Baustruktur harmonisch eingefügt oder aber auch bei Abbruch im Stile der Siedlung neu bebaut und eingebunden werden.