Offener Wettbewerb | 03/2014
A7 „Bypass“-Brücken zur Voestbrücke über die Donau
Anerkennung
KHP König und Heunisch Planungsgesellschaft
Bauingenieurwesen
Bauingenieurwesen
Beurteilung durch das Preisgericht
Der Versuch, die Bypass-Brücken als „… Kopie der Voestbrücke …“ zu konzipieren, wird widersprüchlich beurteilt: weder ist die ‚Duplizierung‘ der Schrägseile für die Bypass-Brücken gegenüber der Hauptbrücke ausreichend argumentierbar, noch ist die Dimensionierung der Pylonen selbst in Gleichklang mit der Hauptbrücke statisch-konstruktiv begründbar.
Das Profil der Brückenkonstruktion, das exzentrisch eine auskragende Platte für die Fahrbahnen, durch Schrägstützen aus Stahl unterstützt, und innen- und außenseitig in unterer Ebene geführte Geh- und Radwege ebenfalls auf Auskragungen, zeigt, ist lediglich vom Erfordernis, im Fall der Sanierung der Hauptbrücke über eine 3. Fahrbahn zu verfügen, bedingt, und somit in der Gesamtbreite überdimensioniert.
Die ‚Einhausung‘ der Geh- und Radwege ist zwar in den Schaubildern als durchscheinend gezeigt, wirkt jedoch in Anbetracht ihrer Gesamtlänge und des dichten Gefüges der vorgeschlagenen Stahlkonstruktion wenig „… erbaulich …“, und lässt auf erhöhte Erhaltungs- und Instandsetzungskosten schließen.
Abgehend von den Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen wird eine Abänderung des Trassenverlaufs der ostseitigen Bypass-Brücke vorgeschlagen und ausführlich argumentiert; bei näherer Befassung mit dieser Lösung werden jedoch die angeführten Vorteile durch eine Reihe von verkehrlichen Nachteilen, die sie nach sich ziehen würden, wieder aufgehoben.
Die Verfasser machen den Versuch, dem neuen Brückensystem den Charakter eines Miteinanders von 3 gleichwertigen Brücken zu verleihen; dies entspricht allerdings nicht den funktionellen Gegebenheiten, und ist diese Idee auch technisch-
konstruktiv nicht mit der gebotenen Konsequenz verfolgt worden.
Das Profil der Brückenkonstruktion, das exzentrisch eine auskragende Platte für die Fahrbahnen, durch Schrägstützen aus Stahl unterstützt, und innen- und außenseitig in unterer Ebene geführte Geh- und Radwege ebenfalls auf Auskragungen, zeigt, ist lediglich vom Erfordernis, im Fall der Sanierung der Hauptbrücke über eine 3. Fahrbahn zu verfügen, bedingt, und somit in der Gesamtbreite überdimensioniert.
Die ‚Einhausung‘ der Geh- und Radwege ist zwar in den Schaubildern als durchscheinend gezeigt, wirkt jedoch in Anbetracht ihrer Gesamtlänge und des dichten Gefüges der vorgeschlagenen Stahlkonstruktion wenig „… erbaulich …“, und lässt auf erhöhte Erhaltungs- und Instandsetzungskosten schließen.
Abgehend von den Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen wird eine Abänderung des Trassenverlaufs der ostseitigen Bypass-Brücke vorgeschlagen und ausführlich argumentiert; bei näherer Befassung mit dieser Lösung werden jedoch die angeführten Vorteile durch eine Reihe von verkehrlichen Nachteilen, die sie nach sich ziehen würden, wieder aufgehoben.
Die Verfasser machen den Versuch, dem neuen Brückensystem den Charakter eines Miteinanders von 3 gleichwertigen Brücken zu verleihen; dies entspricht allerdings nicht den funktionellen Gegebenheiten, und ist diese Idee auch technisch-
konstruktiv nicht mit der gebotenen Konsequenz verfolgt worden.