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Gutachterverfahren | 07/2015

Entwicklungsgebiet Insel Neu Fahrland

Teilnahme

Springer Architekten GmbH

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Grundlage des Konzeptes ist die Schaffung eines großzügigen „Pleasure Ground“ um der Besonderheit des Planungraumes Rechnung zu tragen. Vor dem Hintergrund einer Neuorientierung des Bürgerparks wird der konzeptionelle Ansatz dieser Arbeit als positiv gewürdigt.

Vor dem Hintergrund des zentralen Grünraums entwickeln sich die weiteren Planungsbelange. Die Anordnung aller Baukörper jeweils am äußersten Rand des „Pleasure Ground“ führt zu einer neuen und charakteristischen Freifläche, die der Wohnbebauung eine Orientierung geben soll und zugleich auch ein öffentlich nutzbares Angebot darstellen soll.

Auch die Gebäude an der Bundesstraße sind konsequent zum „Pleasure Ground“orientiert wobei diese nutzungsstrukturell, als auch in Gebäudetypologie nicht überzeugen.

Der großzügige Freiraum wird nach Osten durch eine dreigeschossige Gebäudezeile mit einzelnen Reihen-häusern abgeschlossen , der gewählte Gebäudetypus erscheint wiederum hier zwischen Bundesstraße und Uferweg angemessen.

Die Typologie der Punkthäuser im Norden erscheint zum Pleasure Ground grundsätzlich nachvollziehbar. Das in unmittelbarer Nähe zu dem Gutshaus 18 platzierte äußere Punkthaus wird aus Sicht der Denkmalpflege kritisch bewertet. Auch wenn die Reihung der Punkthäuser grundsätzlich städtebaulich vorstellbar ist , ist die Positionierung in dem besonders wertvollen uferbegleitenden Freiraum nicht überzeugend.

Die Stärke dieser Arbeit liegt in dem konzeptionellen Ansatz . Allerdings kann der Pleasue Ground im Hinblick auf die Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit an diesem Ort nicht überzeugen.