Einladungswettbewerb | 10/2015
Umbau der Evangelischen Martinskirche zum erweiterten Gemeindezentrum
Anerkennung
Preisgeld: 2.000 EUR
Bottega + Ehrhardt Architekten GmbH
Architektur
koeber Landschaftsarchitektur GmbH
Landschaftsarchitektur
TGA-Fachplanung
Brandschutzplanung
Beurteilung durch das Preisgericht
Der Entwurf orientiert sich im Wesentlichen zum bestehenden Innenhof und greift nur minimal in das städtische Umfeld ein. So wird auf östlicher Seite der bestehende Eingang als Seiteneingang genutzt, aber das Vorfeld der Kirche nur in dieser Richtung unwesentlich verändert, sodass bedauerlicherweise keine Öffnung zur Stadt hin erfolgt.
Erheblich bemängelt wird in diesem Zusammenhang, dass durch die Anordnung der Außengastronomie im Kirchhof dessen kontemplativer Charakter gestört wird.
Der Haupteingang erfolgt vom Kirchhof über den bestehenden Eingang und das vorhandene Foyer. Herzstück des Konzepts ist der Gottesdienst- und Veranstaltungsraum, dem über ein ausziehbares Teleskop-Tribünenelement und öffenbare Glaselemente der Gemeindesaal im OG räumlich zugeschlagen werden kann, was erfrischend flexible Raumnutzungen ermöglicht. Durch die neue Ausformung der Decke wird das Erscheinungsbild des denkmalgeschützten Kirchenraums jedoch ohne Not verändert.
Die Anordnung des Bistros im EG des Seitenflügels mit Küche im UG erscheint aufgrund der Trennung dieser beiden Nutzungen problematisch. Positiv wird hier gewertet, dass der Seitenflügel - wie im historischen Entwurf vorgesehen - zum Kirchenraum geöffnet werden kann.
Die Gruppenräume und der Bewegungsraum erhalten trotz der Anordnung im UG über die bestehenden Fenster zum Kirchplatz ausreichende Belichtung, so dass die Ostfassade der Martinskirche nicht verändert werden muss.
Dies wird aus denkmalpflegerischer Sicht begrüßt. Schwierig ist die Trennung von Veranstaltungsräumen im EG/OG und Stuhllager im UG.
Insgesamt wird die Variabilität und Flexibilität in den Nutzungsmöglichkeiten gewürdigt, jedoch die aus Sicht des Preisgerichts falsche Orientierung weg von der Stadt bemängelt.
Erheblich bemängelt wird in diesem Zusammenhang, dass durch die Anordnung der Außengastronomie im Kirchhof dessen kontemplativer Charakter gestört wird.
Der Haupteingang erfolgt vom Kirchhof über den bestehenden Eingang und das vorhandene Foyer. Herzstück des Konzepts ist der Gottesdienst- und Veranstaltungsraum, dem über ein ausziehbares Teleskop-Tribünenelement und öffenbare Glaselemente der Gemeindesaal im OG räumlich zugeschlagen werden kann, was erfrischend flexible Raumnutzungen ermöglicht. Durch die neue Ausformung der Decke wird das Erscheinungsbild des denkmalgeschützten Kirchenraums jedoch ohne Not verändert.
Die Anordnung des Bistros im EG des Seitenflügels mit Küche im UG erscheint aufgrund der Trennung dieser beiden Nutzungen problematisch. Positiv wird hier gewertet, dass der Seitenflügel - wie im historischen Entwurf vorgesehen - zum Kirchenraum geöffnet werden kann.
Die Gruppenräume und der Bewegungsraum erhalten trotz der Anordnung im UG über die bestehenden Fenster zum Kirchplatz ausreichende Belichtung, so dass die Ostfassade der Martinskirche nicht verändert werden muss.
Dies wird aus denkmalpflegerischer Sicht begrüßt. Schwierig ist die Trennung von Veranstaltungsräumen im EG/OG und Stuhllager im UG.
Insgesamt wird die Variabilität und Flexibilität in den Nutzungsmöglichkeiten gewürdigt, jedoch die aus Sicht des Preisgerichts falsche Orientierung weg von der Stadt bemängelt.