Nichtoffener Wettbewerb | 02/2017
Rathaus im Bischofschloss
©wulf architekten
Modell
Anerkennung
Preisgeld: 7.750 EUR
Architektur
Beurteilung durch das Preisgericht
Die Arbeit orientiert sich wie in der Auslobung gefordert an der vorhandenen Bausubstanz. Die Silhouette des Ensembles bleibt erhalten. Ein städtebaulicher Neuansatz wird in der Arbeit nicht formuliert. Die Verbindung vom Schlosshof zur Ravensburger Straße bleibt unverändert. Die Freiraumgestaltung Richtung Süden orientiert sich ebenfalls am Bestand und lässt keinen eigenen Gestaltungsansatz erkennen.
Für den Schlosshof wird ein einheitlicher Belag vorgeschlagen und mit einem Solitärbaum mit einer Sitzgelegenheit gegliedert. Dies lässt die Nutzung für alle Veranstaltungsarten offen.
Über den Innenhof werden alle Gebäudeteile erschlossen. Der historische Zugang ins Neue Schloss und in die Schlossscheuer wird um zwei weitere Zugänge ergänzt. Der zweite Eingang in die Schlossscheuer sollte zu Gunsten des Eingangs durch die historische Toröffnung aufgegeben werden.
Das Haupttreppenhaus in der Schlossscheuer liegt gut und erlaubt eine separate Erschließung des Sitzungssaals auf der Ebene +1 von außen. Der Sitzungssaal überzeugt in seiner räumlichen Qualität nicht.
Das Bürgerbüro als Entree für das Rathaus liegt richtig. Die barrierefreie Verbindung der Gebäudeteile ist auf der Erdgeschossebene gewährleistet.
Die Büros in der Schlossscheuer sind gut organisiert. Der Vorschlag einer Mittelflurerschließung im Neuen Schloss kollidiert mit den denkmalschutzrechtlichen Belangen und wird kritisch bewertet. Die Zuordnung der Nutzungseinheiten ist gut gelöst.
Der Schlossturm ist über ein Sicherheitstreppenhaus bis in den Rittersaal barrierefrei erschlossen. Dies berührt ebenso denkmalschutzrechtliche Belange.
Die geringen Eingriffe in den Boden sind sowohl aus archäologischen Gründen als auch aus wirtschaftlichen Gründen positiv zu bewerten.
Die Fassadengestaltung ist dem Ensemble und der Lage in der Altstadt angemessen, müsste jedoch bei einer weiteren Bearbeitung im Detail korrigiert werden.
Die geringen Eingriffe (oberirisch und unterirdisch) in den Bestand lassen eine wirtschaftliche Umsetzung vermuten.
Für den Schlosshof wird ein einheitlicher Belag vorgeschlagen und mit einem Solitärbaum mit einer Sitzgelegenheit gegliedert. Dies lässt die Nutzung für alle Veranstaltungsarten offen.
Über den Innenhof werden alle Gebäudeteile erschlossen. Der historische Zugang ins Neue Schloss und in die Schlossscheuer wird um zwei weitere Zugänge ergänzt. Der zweite Eingang in die Schlossscheuer sollte zu Gunsten des Eingangs durch die historische Toröffnung aufgegeben werden.
Das Haupttreppenhaus in der Schlossscheuer liegt gut und erlaubt eine separate Erschließung des Sitzungssaals auf der Ebene +1 von außen. Der Sitzungssaal überzeugt in seiner räumlichen Qualität nicht.
Das Bürgerbüro als Entree für das Rathaus liegt richtig. Die barrierefreie Verbindung der Gebäudeteile ist auf der Erdgeschossebene gewährleistet.
Die Büros in der Schlossscheuer sind gut organisiert. Der Vorschlag einer Mittelflurerschließung im Neuen Schloss kollidiert mit den denkmalschutzrechtlichen Belangen und wird kritisch bewertet. Die Zuordnung der Nutzungseinheiten ist gut gelöst.
Der Schlossturm ist über ein Sicherheitstreppenhaus bis in den Rittersaal barrierefrei erschlossen. Dies berührt ebenso denkmalschutzrechtliche Belange.
Die geringen Eingriffe in den Boden sind sowohl aus archäologischen Gründen als auch aus wirtschaftlichen Gründen positiv zu bewerten.
Die Fassadengestaltung ist dem Ensemble und der Lage in der Altstadt angemessen, müsste jedoch bei einer weiteren Bearbeitung im Detail korrigiert werden.
Die geringen Eingriffe (oberirisch und unterirdisch) in den Bestand lassen eine wirtschaftliche Umsetzung vermuten.
©wulf architekten
Modell
©wulf architekten
Lageplan
©wulf architekten
Schnitt
©wulf architekten
Ansicht