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Award / Auszeichnung | 07/2017

Beispielhaftes Bauen im Main-Tauber-Kreis 2010 - 2017

Wohnhaus Kaulbersch

DE-97990 Weikersheim, An der Romantischen Straße 5

Auszeichnung

architekturbüro KLÄRLE

Architektur

Projektdaten

  • Gebäudetyp:

    Wohnungsbau

  • Projektgröße:

    keine Angabe

  • Status:

    Realisiert

  • Termine:

    Fertigstellung: 01/2016

Projektbeschreibung

Der Bestand
Das ehemalige Bürgermeisterhaus, 1927 erbaut, musste Grundlegend saniert werden. Der klassizistisch angelegte Grundriss spiegelt die bürgerliche Stellung des Erbauers wieder. Gleichwohl sind aber auch Elemente des in den 1920er Jahren sich vollziehenden Umbruchs im Bauen ablesbar, wie sie z. B. in der Kochenhofsiedlung in Stuttgart (Bauaustellung 1927) zu sehen waren. Das Haus wurde als ingenieursmäßiges Fachwerkhaus mit neuzeitlichen Schwemmsteinen ausgemauert und innseitig mit zementgebundenen Holzwolle-Leichtbauplatten versehen. Viele der Detailausbildungen waren noch im Original vorhanden, wenn auch teilweise in einem sehr schlechten Zustand.

Die Sanierung
Das Sanierungskonzept sieht vor, die vorhandenen Qualitäten des Hauses, Gesamtgestalt, Grundriss, Detailausbildungen usw zu respektieren und herauszuarbeiten. Fenstergewänder- und Läden, Innentüren- und Futter sowie die Holzdielenböden bis hin zu den Tür- und Fensterbeschlägen waren größtenteils noch vorhanden. Diese wurden Belassen bzw. wieder eingebaut (z. b. Fenster- und Türgriffe). Der über die ganze Fassade einschließlich Fenstergewänder, Fensterläden, Dachränder usw. gezogene weiße Anstrich gibt dem Haus eine noble Note und verortet es im Heute.
Der unausweichliche Wärmeschutz wurde aus Rücksicht auf die vorhandenen markanten Fensterdetails auf ein Minimum reduziert. Auf Fuge zu den alten Holzgewändern gesetzt zeichnet der neue Putz die Fensterumfassungen nach und unterstreicht diese Gestaltung dadurch.
Auf der Gartenseite wurde eine zum Wohnraum ebene Terrasse angesetzt. Die beiden vorhandenen Fenster wurden samt der dazugehörigen Fensterläden als Terrassentüren bis auf den Boden gezogen. Da im baurechtlichen Sinne nur geringfügige Veränderungen am Haus durchgeführt wurden, war für die Baumaßnahme kein Bauantrag erforderlich. Vorhaben diese Art werden deshalb oft ohne Architekt durchgeführt. Der Bauherr hat den Bedarf hier glücklicherweise erkannt.