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Nichtoffener Wettbewerb | 10/2020

Neuordnung des Quartiers Winzerstraße in Sommerach

ein 3. Preis

Preisgeld: 10.000 EUR

mt2 ARCHITEKTEN BDA I STADTPLANER Susanne Senf, Martin Kühnl

Architektur

TRAGRAUM Ingenieure PartmbB

Tragwerksplanung

Erläuterungstext

STÄDTEBAU
Zwei im rechten Winkel angeordnete Baukörper bilden zusammen mit einer neuen weinberankten Pergola den neuen Wohnhof mit einem geschützten Gemeinschaftsbereich. Bei der Platzierung der Baukörper wurde auf eine angemessene Belichtung der Nachbargebäude geachtet. Der nördliche Baukörper reagiert auf die Bestandsfenster im Osten sowie auf den Scheunenbestand im Westen. Zwischen Nachbar und Neubau entstehen Privatgärten. Der ostwestorientierte Baukörper schließt den Wohnhof. Der Walnussbaum im Zentrum des Hofes bietet Schutz und Schatten im Sommer.
Das zweigeschossige, offene Treppenhaus schmiegt sich an die benachbarte Brandwand, schließt den rückwärtigen Raum und trennt den halböffentlichen Vorbereich von dem privaten Gartenbereich.
Das denkmalgeschützte Gebäude an der Winzerstraße wird saniert, neben der Tagesbetreuung im Erdgeschoss wird der westliche Erdgeschossbereich zu einer halboffenen Scheune umgebaut. Über ein bogenförmiges Tor gelangt der Bewohner barrierefrei in den Innenhof. Die Scheune dient als Begegnungsstätte für Bewohner und Besucher.

DAS DENKMALGESCHÜTZTE HAUS I WINZERSTRASSE 10
Das denkmalgeschützte Gebäude Winzerstraße 10 wird komplett saniert.
Im Erdgeschoss soll als Begegnungsstätte eine Ganztagesbetreuung errichtet werden.
Zwei Gruppen für die Tagesbetreuung mit einer mobile Trennwand zum Öffnen, ein Büro mit Lager, eine behindertengerechte Toilette sowie eine Küche (zur Selbstnutzung), die mit einer Ausgabe auch für Scheunenfeste geeignet ist, befinden sich hier.
Durch die großflächigen Gläser der Tagesbetreuung können sich die Räume zu dem Innenhof öffnen.
Die Wohnung im Obergeschoss wird saniert. Um die Tagebetreuung nicht zu stören, erfolgt der Zugang zur Wohnung im Obergeschoss über eine außenliegende Treppe. Die Treppe dient gleichzeitig als Terrassenüberdachung für die Tagebetreuung.

Der Dachboden erhält zur Belichtung/Belüftung Dachflächenfenster. Der vordere Teil des Dachbodens kann nach Wunsch als Galerie herangezogen werden. Der hintere Teil ist Abstellfläche für die Wohnung.
Die Fassade zur Winzerstraße wird im Sinne des Denkmalschutzes wieder hergestellt und saniert. Das Fachwerk wird sichtbar gemacht, die Rückfassade erhält großflächige Verglasungen zu dem Innenhof.

NEUBAU
In den zwei neuen Gebäuden sind acht Wohneinheiten untergebracht. Im vorderen südlichen Gebäude befinden sich im Erdgeschoss zwei rollstuhlgerechte Wohnungen. Über den großzügigen Vorbereich mit zwei rollstuhlgerechten Parkplätzen gelangen die Bewohner ebenerdig in ihre Wohnungen. Im Obergeschoss liegen eine 1- und eine 3 Zimmer-Wohnung, die beispielsweise zu einem späteren Zeitpunkt auch zu einer großen Wohnung für eine Familie zusammenschaltbar sind. Alle Wohnungen sind barrierefrei über einen behindertengerechten Aufzug erschlossen.
In dem hinteren nördlichen Neubau befinden sich zwei barrierefreie 3-Zimmer-Wohnungen und zwei 2-Zimmer-Wohnungen. Die Anordnung der Wohnungen ist so gewählt, dass jede Wohneinheit eine private Grünfläche erhält und gleichzeitig über den Laubengang auch Bezug zum Innenhof herstellt. Wohnen für Familien, Jung und Alt in Kombination mit Menschen mit Behinderung ist hier gut vorstellbar.


WEIN BERANKTES NEBENGEBÄUDE
Ein wichtiges Gestaltungselement des Gemeinschaftshofs ist das weinberankte Nebengebäude. Das mit filigranen Stahl-Kreuzstützen und steilem Pultdach errichtete Gebäude schließt die Wände der Nachbargebäude. In dem Nebengebäude befinden sich neben Müll und Fahrräder (beides abgetrennt) Räumlichkeiten für die Wohngemeinschaft. Gut vorstellbar ist hier eine kleine Laube zum gemeinsamen Trinken und Essen. Der große Walnussbaum mit der alten Weinpresse bildet das Zentrum der Hofanlage.

DAS SCHEUENFEST IN DER NEUEN SCHEUNE
Das alte Tor des denkmalgeschützten Gebäudes wird zurückgebaut und durch ein neues bogenförmiges Steinportal ersetzt. Durch eine leichte Schräge wird das Niveau der Winzerstraße mit dem Hofniveau verbunden. Das Tor dient nicht nur als Zugang zu den neuen Wohngebäuden, sondern soll ein Begegnungsort zwischen den Besuchern der Tagesbetreuung und Bewohnern werden. Die Küche der Tagesbetreuung kann über eine Ausgabe mitbenutzt werden. In der „Scheune“ können Feste gefeiert werden.

GESTALTUNG UND DENKMALSCHUTZ
Neubau und Bestand ordnen sich den Gestaltungsvorgaben der Gemeinde Sommerach unter.
Die Rückfassade des Vordergebäudes wird großflächig im Bereich der Tagesbetreuung verglast.

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Verfasser ordnet im rückwärtigen Bereich der Winzerstraße 10 zwei zweigeschossige
Gebäudekubaturen mit Satteldach an. Die Baukörper fügen sich in Ihrer Höhenentwicklung
gut in den Kontext ein. Charakteristisches Merkmal dieser Arbeit ist die
Fusswegerschließung des rückwärtigen Bereiches durch das Baudenkmal Winzerstraße 10.
Dies ist ein charakteristisches Merkmal Sommeracher Erschließungsstrukturen.
Im Anschluss an die Fusswegverbindung durch die Winzergasse 10 öffnet sich der Raum
ähnlich einem historischen Dreiseithof. Der zentrale Hofraum, dient als Gemeinschaftshof
für die Anwohner des Quartiers.
Eine zweiseitige Pergola schließt den Hofraum zu den Nachbargebäuden ab. Hier entsteht
ein geschützter Raum. Die Anordnung der Flächen für die Müllentsorgung wird an dieser
Stelle hinterfragt.
Die zweite Erschließung in das Quartier dient der PKW-Zufahrt für die barrierefreien
Stellplätze der rollstuhlgerechten Wohnungen. Die beiden Stellplätze sind östlich des
Gebäudes mit den rollstuhlgerechten Wohnungen angeordnet. Ein Konflikt mit der
Haupterschließung in das Quartier wird so vermieden. Die Praktikabilität der beiden
Stellplätze bezogen auf Ihre Nutzung (Ausparken nur Rückwärts möglich) wird allerdings
als schwierig erachtet.
Die Grünflächen innerhalb des Quartiers sind offensichtlich nicht den Wohnungen
zugeordnet. Sie dienen der Allgemeinheit. Der Freiraum für das Denkmal der
Tagesbetreuungseinrichtung wirkt privat und ist dennoch dem Gemeinschaftshof zu
geordnet. Dies wird positiv bewertet.
Die axiale Anordnung der stehenden Öffnungen in der Fassade fügen sich nur teilweise in
das Bild des Ortes. Die großen zusammenhängenden Öffnungen in den Loggien dienen
der Belichtung sind hinsichtlich der Gestaltungssatzung allerdings zu hinterfragen. Sie sind
zu groß proportioniert. Die gewählte Materialität des geschlämmten Klinkermauerwerks
entspricht nicht dem ortstypischen Erscheinungsbild.
In den Neubauten sind acht Wohneinheiten in einem ausgewogenen Mix aus Ein- bis
Dreizimmer-wohnungen angeordnet. Die Erschließung der Obergeschosse erfolgt über das
Verbindungsbauwerk über das der Verfasser wenig Aussage trifft. In der Erdgeschosszone
sind zwei rollstuhlgerechte Wohnungen untergebracht. Der Freibereich der
rollstuhlgerechten Wohnung orientiert sich zum öffentlichen Platzraum.
Jede Wohneinheit ist mit einer Loggia ausgestattet. Keine der Wohnungen ist eine private
Gartenfläche zugeordnet. Die Belichtung des Wohnbereichs im nordwestlichen Gebäude
wird sehr kritisch gesehen. Insgesamt überwiegt der Eindruck einer nicht in allen Bereichen
gelösten Grundrisskonzeption gerade auch in Bezug auf die Belichtung.
Im Bestand ist im EG die Tagesbetreuung untergebracht. Die barrierefreie Erschließung
erfolgt über den Durchgang. An dieser Stelle ist auch eine kleine Ausgabe angeordnet, die
bei Festen für den Außenbereich genutzt werden kann.
Der Raum für die Tagesbetreuung wird als zu klein erachtet. Die geringere Nutzfläche im
EG ist dem offenen Durchgang in den Hofbereich geschuldet.
Das Obergeschoss dient der Wohnnutzung. Die Wohnung ist über eine Außentreppe mit
einem nicht überdeckten Laubengang erschlossen. Bezogen auf das Einzeldenkmals wird
dies als negativ erachtet.
Die Arbeit benötigt eine Unterkellerung in den Neubauten, um die Abstellräume
unterzubringen. Dies ist hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit zu hinterfragen.
Die Eingriffe in das Denkmal werden umfangreich bewertet. Negativ beurteilt wird, dass
der Verfasser die Strukturen im Erdgeschoss keine Beachtung schenkt.
Trotz der genannten Schwächen zeigt der Entwurf insgesamt einen guten Beitrag zur
Lösung der gestellten Aufgabe.