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Einladungswettbewerb | 04/2021

Neues Quartier am Thüringer Bahnhof in Halle (Saale)

3. Preis

Octagon Architekturkollektiv

Stadtplanung / Städtebau

Beurteilung durch das Preisgericht

Städtebauliche Struktur
Der gewählte Entwurfsansatz der Zonierung des Plangebietes mit Entwicklung gewerblicher Nutzungen entlang der Julius-Ebeling-Straße und überwiegenden Wohnnutzungen entlang der Schmiedstraße sowie im Quartiersinneren bietet aufgrund der nahezu ausschließlichen gewerblichen Vorprägung der Julius-Ebeling-Straße einen interessanten Lösungsansatz, der auch der Generierung einer urbanen Lebendigkeit des Quartiers dient.
Überzeugend ist die Gliederung des Gebietes mit relativ geschlossenen Strukturen nach außen und lockerer Bebauung im Inneren zum Freiraumband. Entlang der Schmiedstraße und der Julius-Ebeling-Straße erfolgt die Schließung des Blockrandes, bei Letzterer jedoch unter Berücksichtigung der Bestandsgebäude.
Die Ausbildung der Raumkante zum Park Am Thüringer Bahnhof ist etwas beliebig; hier fehlt ein überzeugender planerischer Ansatz. Wünschenswert wäre eine stärkere Ausprägung der Formensprache der Baukörper im Sinne eines Markenzeichens bzw. der Unverwechselbarkeit. Es fehlen „Identifikationsorte“. Im Realisierungsteil sind die Abstandsflächen nach Bauordnung Sachsen-Anhalt eingehalten, im Ideenteil kommt es verschiedentlich zu Überschreitungen.

Freiraumplanung
Der Freiraum wird durch Gliederung in private, gemeinschaftliche und öffentliche Bereiche gut strukturiert. Das Freiraumband im Quartiersinneren geleitet die Fußgänger in den Park am Thüringer Bahnhof. Es stellt sich jedoch die Frage, ob es richtig ist, die Öffentlichkeit in den Quartiersinnenbereich zu lenken. Eventuell wäre hier ein gemeinschaftlicher Charakter des Freiraums der Wohnqualität zuträglich gewesen. Das Entree zu dem neuen Stadtquartier im Kreuzungsbereich Merseburger Straße/Julius-Ebeling-Straße sollte stärker ausgeformt werden.

Verkehr
Der Standort der Quartiersgarage ist gut gewählt, jedoch bestehen Zweifel an der Umsetzbarkeit des Projektes, weil es schwierig sein wird, dafür einen Betreiber zu finden.

Umsetzbarkeit
Der 1. Bauabschnitt ist auf der Grundlage des § 34 BauGB gut realisierbar. Auch eine phasenweise Bebauung des Quartiers ist gut möglich. Für den Realisierungsbereich spiegelt der Entwurf den Entwurf für die westlich angrenzende Fläche in unkomplizierter Weise mit den Elementen straßenbegleitende Bebauung und freistehende Hofhäuser und entwickelt diese weiter für den Betrachtungsraum B. Diese städtebauliche Idee trägt insbesondere unter dem Gesichtspunkt der beabsichtigten etappenweisen Bebauung des Areals.