Einladungswettbewerb | 06/2021
Quartier Abtissendorf in Feldkirchen bei Graz (AT)
©DnD_Vlay_FMS
Gewinner
Architektur, Stadtplanung / Städtebau
Freimüller Söllinger Architektur ZT GmbH
Architektur, Stadtplanung / Städtebau
Landschaftsarchitektur
Beurteilung durch das Preisgericht
Die angebotenen „Schollenlösung“ stellt eine sehr offene Antwort auf die gestellte Aufgabe dar, die in Ihrer Struktur ein sehr hohes Ausmaß an Anpassungsfähigkeit und Entwicklungsfähigkeit in der Umsetzbarkeit ermöglicht. Die Lösung birgt eine sehr hohe Variabilität in Form, Volumetrie und Nutzungsvielfalt mit hoher Identifikation und sehr überzeugendem Freiraumangebot und Freiraumproportionen mit sehr attraktivem Übergang zur Umgebung. Jede Scholle hat ihre eigene Identität und Adresse. Alle gemeinsam bilden aber ein harmonisches Ganzes. Der spezielle Zuschnitt jeder einzelnen Scholle und die volumetrische Interaktion untereinander stellt einen sehr innovativen und zukunftsweisenden städtebaulichen Ansatz dar.
Inwieweit der definierte Schulplatz Quartiersplatz sein kann, wird hinterfragt. Schulstandorte sind eher hermetisch abgegrenzte Stadträume.
Die Komposition der Schollen entlang der B67 mit ihren sehr eng gesetzten Abständen zueinander können gut nachvollzogen werden und sind städtebaulich begründet. Weiterhin hinterfragt wird die tatsächliche Praktikabilität im Zusammenhang der erforderlichen Abschirmung des Schalls von der B67 und den vorgesehenen Unterbrechungen der Bebauung an dieser Front.
Die Schollen an der östlichen Gebietsgrenze für reine Wohnnutzungen werden verwertungstechnisch als sehr zweckmäßig eingestuft.
Der Vorschlag, die Schollen entlang der B67 gemischt genutzt vorzusehen, wir mit etwas Vorbehalt gesehen.
Inwieweit der definierte Schulplatz Quartiersplatz sein kann, wird hinterfragt. Schulstandorte sind eher hermetisch abgegrenzte Stadträume.
Die Komposition der Schollen entlang der B67 mit ihren sehr eng gesetzten Abständen zueinander können gut nachvollzogen werden und sind städtebaulich begründet. Weiterhin hinterfragt wird die tatsächliche Praktikabilität im Zusammenhang der erforderlichen Abschirmung des Schalls von der B67 und den vorgesehenen Unterbrechungen der Bebauung an dieser Front.
Die Schollen an der östlichen Gebietsgrenze für reine Wohnnutzungen werden verwertungstechnisch als sehr zweckmäßig eingestuft.
Der Vorschlag, die Schollen entlang der B67 gemischt genutzt vorzusehen, wir mit etwas Vorbehalt gesehen.
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