Viele gegenwärtige Bauprojekte in moderner und nachhaltiger Bauweise sind besonders anfällig für Lärm-Konflikte:

  • Leichtbau und Holzbau weisen tendenziell niedrige Schalldämmmaße auf.
  • Ein hoher Verglasungsanteil bedingt zwangsläufig eine (weitere) Reduktion des resultierenden Schalldämmmaßes.
  • Und das oft in vermeintlich unattraktiven Baulücken in der Nähe von stark befahrenen Straßen und Schienenwegen – Stichwort Nachverdichtung.

All diese Aspekte – Bauweise, Verglasungsanteil und Ausrichtung – werden in aller Regel sehr früh in der Planung festgelegt. Berücksichtigt man in dieser Phase den Faktor „Außenlärm“ nicht, ist das Risiko für zeitintensive Umplanungen und damit verbundene hohe Zusatzkosten in der Genehmigungsphase groß. Im Worst Case kann es sogar zum Abbruch des Projekts kommen.

Modern, nachhaltig und trotzdem gut gegen Außenlärm geschützt
Ein Bauprojekt muss immer mit dem bestehenden Umgebungslärm vereinbar sein – die Beurteilung und die Anforderungen sind durch die DIN 4109-1 geregelt. Im Wesentlichen gilt es zwei Größen zu beachten: den maßgeblichen Außenlärmpegel (MALP) und die geplante Nutzung des Gebäudes.

Berücksichtigt man akustische Anforderungen bereits in den frühen Planungsphasen ist der Schallschutz gegen Außenlärm eine besser lösbare Herausforderung.

Schallschutz gegen Außenlärm:

Geräuschbelastung im Projektbereich und daraus resultierende Anforderungen an das Gebäude berechnen


Schritt 1: Bestimmung des MALP

  • Bestimmung der Beurteilungspegel Straße und Schiene nach der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV). In Sonderfällen müssen auch Fluglärm (gemäß FlugLärmSchG) und Wasserstraßen berücksichtigt werden.
  • Bestimmung der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für mögliche Lärmbelastung aus Gewerbe. Im Regelfall greifen hier die Immissionsrichtwerte der jeweiligen Gebietskategorie.
  • Berechnung der maßgeblichen Außenlärmpegel durch energetische Summation der Lärmarten und nachfolgende Addition von Tageszeitzuschlägen (Tagwert + 3 dB, Nachtwert + 13 dB).
  • Unterscheidung der Raumnutzung – für alle Räume, die potenziell zum Schlafen genutzt werden können, sind Nachtwerte mit zu berücksichtigen!


Schritt 2: Bestimmung der Anforderungen an das Gesamtaußenbauteil

Um das erforderliche Gesamtschalldämmmaß der Außenbauteile (erf. R´w,ges) zu berechnen, wird ein Korrekturfaktor für die Raumart abgezogen und ein Unsicherheitszuschlag sowie ein Korrekturfaktor für die Grundfläche im Verhältnis zur Außenbauteilfläche des Raums addiert.

Akustik-Konflikte vorhersehen und durch geeignete Maßnahmen frühzeitig vermeiden
Abhängig von der berechneten Anforderung an das Gesamtaußenbauteil ergeben sich Konsequenzen für die Planung:

Mit dBEL.Architect frühzeitig und fundiert die richtigen Schallschutz-Entscheidungen treffen
Die Cloud-Anwendung dBEL.Architect kann Sie hierbei maßgeblich unterstützen: Dank „Ready to use“-Geomodellen können Sie den geplanten Baukörper mit wenigen Klicks direkt in der geplanten Umgebung platzieren. Nach Angabe der vorliegenden Gebietseinstufung und der Nutzung sowie gegebenenfalls notwendigen Anpassungen der Verkehrsstärke sehen Sie auf einen Blick, ob in Hinblick auf den Schallschutz gegen Außenlärm möglicherweise Maßnahmen zu ergreifen sind. Die anschaulichen Lärmkarten können darüber hinaus auch im Rahmen der Kommunikation mit Bauherren und weiteren Stakeholdern überzeugend eingesetzt werden.

Auf diese Weise können schon in der Entwurfsplanung sinnvolle Entscheidungen zu Baukörper, Nutzungszonen und Bauweise getroffen werden – Schallschutz gegen Außenlärm wird von Anfang an mitgedacht. Das ermöglicht realistische Kostenschätzungen, erhöht die Transparenz und die Professionalität.

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